Nanoindenter

Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung

Für die Untersuchung des Verformungsverhaltens von Leichtbauwerkstoffen auf mikroskopischer Skala wird ein Nanoindentierungs-System benötigt. Das Gerät muss die Möglichkeit bieten, mechanische Eigenschaften kleiner Volumina, z. B. von einzelnen Körnern oder von Grenzschichten mittels hochpräziser Nano-Härteeindrücke mit Diamantpyramiden, -kugeln oder -stempeln zu messen. Dabei wird die Kraft und Eindringtiefe simultan, unabhängig voneinander und kontinuierlich (registrierend) erfasst. Eine größtmögliche Datenerfassungsrate ist gefordert, um dynamische Verformungsprozesse zu erfassen und auflösen zu können. Nur eine möglichst hohe Rückkopplungsrate ist geeignet, um dabei die Experimente kraft- bzw. weggeregelt genauestens zu kontrollieren. Die Regelparameter müssen dem Nutzer auf der Programmoberfläche leicht zugänglich sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Referenznummer: 10084921
Kurze Beschreibung:
Für die Untersuchung des Verformungsverhaltens von Leichtbauwerkstoffen auf mikroskopischer Skala wird ein Nanoindentierungs-System benötigt. Das Gerät muss die Möglichkeit bieten, mechanische Eigenschaften kleiner Volumina, z. B. von einzelnen Körnern oder von Grenzschichten mittels hochpräziser Nano-Härteeindrücke mit Diamantpyramiden, -kugeln oder -stempeln zu messen. Dabei wird die Kraft und Eindringtiefe simultan, unabhängig voneinander und kontinuierlich (registrierend) erfasst. Eine größtmögliche Datenerfassungsrate ist gefordert, um dynamische Verformungsprozesse zu erfassen und auflösen zu können. Nur eine möglichst hohe Rückkopplungsrate ist geeignet, um dabei die Experimente kraft- bzw. weggeregelt genauestens zu kontrollieren. Die Regelparameter müssen dem Nutzer auf der Programmoberfläche leicht zugänglich sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Herzogtum Lauenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Postleitzahl: 21502
Postort: Geesthacht
Kontakt
Internetadresse: http://www.hzg.de 🌏
E-Mail: einkauf@hzg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YCQYVA3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 149-308290
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCQYVA3.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Untersuchung des Verformungsverhaltens von Leichtbauwerkstoffen auf mikroskopischer Skala wird ein Nanoindentierungs-System benötigt. Das Gerät muss die Möglichkeit bieten, mechanische Eigenschaften kleiner Volumina, z.B. von einzelnen Körnern oder von Grenzschichten mittels hochpräziser Nano-Härteeindrücke mit Diamantpyramiden, -kugeln oder -stempeln zu messen. Dabei wird die Kraft und Eindringtiefe simultan, unabhängig voneinander und kontinuierlich (registrierend) erfasst. Eine größtmögliche Datenerfassungsrate ist gefordert, um dynamische Verformungsprozesse zu erfassen und auflösen zu können. Nur eine möglichst hohe Rückkopplungsrate ist geeignet, um dabei die Experimente kraft- bzw. weggeregelt genauestens zu kontrollieren. Die Regelparameter müssen dem Nutzer auf der Programmoberfläche leicht zugänglich sein. Die mitgelieferte Analysesoftware muss geeignete Algorithmen enthalten und dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen, die aus den Messdaten die mechanischen Eigenschaften sowie das dynamische Verhalten von Werkstoffvolumina, die deutlich kleiner als 1 µm
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In Verbindung mit zusätzlichen Optionen bzw. Messmethoden sollen Experimente unter elektrochemischen Bedingungen durchgeführt und/oder akustische Emissionssignale gemessen werden, um das Verhalten von funktionalisierten Materialien in situ zu untersuchen. Das System muss Messstellen präzise mit dem integrierten motorisierten Positioniertisch anfahren. Die Abbildung der Oberfläche vor und nach der Indentierung erfolgt mit einem integrierten optischen Mikroskop (Videooptik) und dem taktilen 3D-Scannen mit dem Prüfkörper (z. B. Diamantspitze) nach dem Rastersondenprinzip. Die daraus gewonnenen Topographieinformationen ermöglicht die Definition von Messstellen, dabei sind die Arbeitsabläufe in der Steuerungssoftware bedienerfreundlich und automatisierbar. Für die Schwingungsisolation ist ein geeigneter aktiver Schwingungsisolationstisch (vergleichbar zu den Unternehmen Accurion oder Herzian) zu integrieren. Das angebotene System beinhaltet alle Komponenten, die für den Betrieb und zur Erfüllung der Spezifikationen und Funktionalität erforderlich sind. Angebote auf Basis des Betriebssystem Microsoft Windows 7 müssen unter Angabe von Lieferzeit den Preis für das Upgrade auf Windows 10 ausweisen.
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Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Helmholtz-Zentrum Geesthacht; Max-Planck-Straße 1; 21502; Geesthacht.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister: Den Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister führen wir über die folgenden Angaben: registerführendes Amtsgericht: Handelsregisternummer: oder vergleichbare Eintragung (EU): 2. Erklärungen folgenden Inhalts: a) Wir erklären, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der im § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A bzw. § 4 Abs. 6 a-g VOF genannten Bestimmungen verurteilt worden ist. b) Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. dass sich das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. c) Wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommen. d) Wir erklären, dass wir Mitglied in der für uns zuständigen Berufsgenossenschaft sind. e) Wir erklären, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (z.B. §§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) einzuhalten. 3. Eigenerklärung gemäß der „Richtlinie über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“: DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 8 / 19 Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß bzw. analog § 6 Abs. 5 lit. c) bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. c) VOL/A bzw. § 4 Abs. 9 lit. c) VOF eine Eigenerklärung abzugeben. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Erklärung nicht rechtzeitig vorgelegt wird oder unzutreffende Erklärungen abgegeben werden. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung (GewO) überprüft. Ich/Wir erklären, dass – ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind, – keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten, Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten -: – Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder im Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Diebstahl, Erpressung
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— andere vergleichbar schwerwiegende Verstöße. Darüber hinaus zählen Verstöße gegen das SchwarzArbG, das AEntG und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu den schweren Verfehlungen. Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann. Ich/wir verpflichte(n) mich/uns auch, die vorstehende Erklärung von Nachunternehmern zu fordern und diese vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
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4. Einzureichende Unterlage: Firmendarstellung mit den Geschäftsbereichen (max. 2 Seiten).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.hzg.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YCQYVA3 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 5213
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 149-308290 (2017-08-03)