Kurze Beschreibung
Im Anschluss an die bereits abgeschlossene Biotopkartierung soll in den genannten Landkreisen nun auch eine Aktualisierung zoologischer Grundlagendaten erfolgen. Die erhobenen Daten fließen in die Datenbank der Arenschutzkartierung ein und werden damit einem großen Kreis berechtigter Nutzer zugänglich. Das LfU kommt damit seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Erfassung von Arten und deren Lebensräumen nach (Art. 46 BayNatSchG).