Gegenstand der Ausschreibung ist die Neubeschaffung SachsenGlobalCA 2 (SGCA 2). Im Freistaat Sachsen werden Zertifikate für Sächsische Behörden über eine zentrale Registrierungsstelle eines Dienstanbieters vergeben. Die Registrierungsstelle übernimmt dabei die Tätigkeiten zur Identitätsprüfung und Zertifikatssperrung und dient zusätzlich als erste Anlaufstelle für Fragen der Behörden zur Zertifikatsbeantragung. Die Registrierungsstelle wird als E-Government Dienst (SachsenGlobalCA – SGCA) betrieben und steht damit Endbenutzern gemäß geltenden Regelungen zum Einsatz der E-Government Basiskomponenten in Sachsen zur Verfügung. Dies betrifft alle staatlichen Behörden (ca. 175) sowie Gemeinden (ca. 450) und deren Einrichtungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung. Eine umfassende Beschreibung der geforderten Leistungsanforderungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: SID 2017-13 DR/ 1.4-0451/474
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Neubeschaffung SachsenGlobalCA 2 (SGCA 2).
Im Freistaat Sachsen werden Zertifikate für Sächsische Behörden über eine zentrale Registrierungsstelle eines Dienstanbieters vergeben. Die Registrierungsstelle übernimmt dabei die Tätigkeiten zur Identitätsprüfung und Zertifikatssperrung und dient zusätzlich als erste Anlaufstelle für Fragen der Behörden zur Zertifikatsbeantragung. Die Registrierungsstelle wird als E-Government Dienst (SachsenGlobalCA – SGCA) betrieben und steht damit Endbenutzern gemäß geltenden Regelungen zum Einsatz der E-Government Basiskomponenten in Sachsen zur Verfügung. Dies betrifft alle staatlichen Behörden (ca. 175) sowie Gemeinden (ca. 450) und deren Einrichtungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung.
Eine umfassende Beschreibung der geforderten Leistungsanforderungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Neubeschaffung SachsenGlobalCA 2 (SGCA 2).
Im Freistaat Sachsen werden Zertifikate für Sächsische Behörden über eine zentrale Registrierungsstelle eines Dienstanbieters vergeben. Die Registrierungsstelle übernimmt dabei die Tätigkeiten zur Identitätsprüfung und Zertifikatssperrung und dient zusätzlich als erste Anlaufstelle für Fragen der Behörden zur Zertifikatsbeantragung. Die Registrierungsstelle wird als E-Government Dienst (SachsenGlobalCA – SGCA) betrieben und steht damit Endbenutzern gemäß geltenden Regelungen zum Einsatz der E-Government Basiskomponenten in Sachsen zur Verfügung. Dies betrifft alle staatlichen Behörden (ca. 175) sowie Gemeinden (ca. 450) und deren Einrichtungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung.
Eine umfassende Beschreibung der geforderten Leistungsanforderungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Straße 7
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de/🌏
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Telefon: +49 35132645101📞
Fax: +49 35132649909 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Neubeschaffung SachsenGlobalCA 2 (SGCA 2).
Im Freistaat Sachsen werden Zertifikate für Sächsische Behörden über eine zentrale Registrierungsstelle eines Dienstanbieters vergeben. Die Registrierungsstelle übernimmt dabei die Tätigkeiten zur Identitätsprüfung und Zertifikatssperrung und dient zusätzlich als erste Anlaufstelle für Fragen der Behörden zur Zertifikatsbeantragung. Die Registrierungsstelle wird als E-Government Dienst (SachsenGlobalCA – SGCA) betrieben und steht damit Endbenutzern gemäß geltenden Regelungen zum Einsatz der E-Government Basiskomponenten in Sachsen zur Verfügung. Dies betrifft alle staatlichen Behörden (ca. 175) sowie Gemeinden (ca. 450) und deren Einrichtungen.
Im Freistaat Sachsen werden Zertifikate für Sächsische Behörden über eine zentrale Registrierungsstelle eines Dienstanbieters vergeben. Die Registrierungsstelle übernimmt dabei die Tätigkeiten zur Identitätsprüfung und Zertifikatssperrung und dient zusätzlich als erste Anlaufstelle für Fragen der Behörden zur Zertifikatsbeantragung. Die Registrierungsstelle wird als E-Government Dienst (SachsenGlobalCA – SGCA) betrieben und steht damit Endbenutzern gemäß geltenden Regelungen zum Einsatz der E-Government Basiskomponenten in Sachsen zur Verfügung. Dies betrifft alle staatlichen Behörden (ca. 175) sowie Gemeinden (ca. 450) und deren Einrichtungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung.
Eine umfassende Beschreibung der geforderten Leistungsanforderungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geschätzter Gesamtwert: 270 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 270 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate durch den Auftraggeber.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister (EEE Teil IV: Kap. A);
— Erklärung, dass der Bieter in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet ist (EEE Teil IV: Kap. A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bieters mit
o Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens,
o Tätigkeit im Geschäftsbereich der angefragten Leistung mindestens seit 3 Jahren,
o Größe des Unternehmens/ Anzahl der Beschäftigten,
o Datum der Unternehmensgründung,
o Hauptsitz des Unternehmens,
o Anzahl und Sitz weiterer Unternehmensstandorte (Anlage 8: Eignungsanforderungen bzw. EEE Teil IV: Kap. B und C).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der geforderten besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage 8 – Eignungsanforderungen bzw. EEE Teil IV: Kap. B).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der geforderten besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage 8 – Eignungsanforderungen bzw. EEE Teil IV: Kap. B).
Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mind. 100.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird (EEE Teil IV: Kap. B),
— Ggf. Erklärungen zu Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (Anlage 5 und Anlage 6 bzw. EEE Teil IV: Kap. C). Bei geplanter Beauftragung von Nachunternehmen hat der Bieter zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Ggf. Erklärungen zu Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (Anlage 5 und Anlage 6 bzw. EEE Teil IV: Kap. C). Bei geplanter Beauftragung von Nachunternehmen hat der Bieter zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
— Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen (EEE Teil III: Kap. A):
o § 129 (Bildung krimineller Vereinigungen), § 89c (Terrorismusfinanzierung), § 261 (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 (Betrug); § 264 (Subventionsbetrug), § 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e (Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333, 334 (Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch i. V. m. § 335a – ausländische und internationale Bedienstete), §§ 232, 233, 233a (Menschenhandel) StGB,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
o § 129 (Bildung krimineller Vereinigungen), § 89c (Terrorismusfinanzierung), § 261 (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 (Betrug); § 264 (Subventionsbetrug), § 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e (Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333, 334 (Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch i. V. m. § 335a – ausländische und internationale Bedienstete), §§ 232, 233, 233a (Menschenhandel) StGB,
o Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäfts-verkehr),
— Erklärung, dass der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (EEE Teil III: Kap. B),
— Erklärung, dass der Bieter sich nicht in Liquidation befindet und dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wor-den ist (EEE Teil III: Kap. C),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass der Bieter sich nicht in Liquidation befindet und dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wor-den ist (EEE Teil III: Kap. C),
Für verbundene Unternehmen (Konzerne) wird darauf hingewiesen, dass die Angaben konkret für dasjenige, rechtlich selbstständige Unternehmen (juristische Person) beizubringen sind, das als Bieter auftritt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzprojekte anzugeben.
Der Bieter hat drei in den letzten 3 Jahren erbrachte, vergleichbare Projekte über die Lieferung und Implementierung von Storagelösungen anzugeben. Folgende Angaben sind erforderlich:
— Auftragsgegenstand und Leistungsort,
— Auftraggeber mit vollständiger Anschrift mit Ansprechpartner,
— Auftragswert o. -volumen,
— Leistungszeitraum.
Für die Angabe der Referenzprojekte ist die Anlage 2 zu verwenden.
Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Wegen schon jetzt erkennbarer Projektrisiken und ggf. gesetzlicher Anpassungen behält sich der Auftraggeber eine einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate vor.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Straße 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Telefon: +49 35132645101📞
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Fax: +49 35132649909 📠
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 119-240143 (2017-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Neubeschaffung SachsenGlobalCA 2 (SGCA 2). Im Freistaat Sachsen werden Zertifikate für Sächsische Behörden über eine zentrale Registrierungsstelle eines Dienstanbieters vergeben. Die Registrierungsstelle übernimmt dabei die Tätigkeiten zur Identitätsprüfung und Zertifikatssperrung und dient zusätzlich als erste Anlaufstelle für Fragen der Behörden zur Zertifikatsbeantragung. Die Registrierungsstelle wird als E-Government Dienst (SachsenGlobalCA - SGCA) betrieben und steht damit Endbenutzern gemäß geltenden Regelungen zum Einsatz der E-Government Basiskomponenten in Sachsen zur Verfügung. Dies betrifft alle staatlichen Behörden (ca. 175) sowie Gemeinden (ca. 450) und deren Einrichtungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung. Eine umfassende Beschreibung der geforderten Leistungsanforderungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Neubeschaffung SachsenGlobalCA 2 (SGCA 2). Im Freistaat Sachsen werden Zertifikate für Sächsische Behörden über eine zentrale Registrierungsstelle eines Dienstanbieters vergeben. Die Registrierungsstelle übernimmt dabei die Tätigkeiten zur Identitätsprüfung und Zertifikatssperrung und dient zusätzlich als erste Anlaufstelle für Fragen der Behörden zur Zertifikatsbeantragung. Die Registrierungsstelle wird als E-Government Dienst (SachsenGlobalCA - SGCA) betrieben und steht damit Endbenutzern gemäß geltenden Regelungen zum Einsatz der E-Government Basiskomponenten in Sachsen zur Verfügung. Dies betrifft alle staatlichen Behörden (ca. 175) sowie Gemeinden (ca. 450) und deren Einrichtungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung. Eine umfassende Beschreibung der geforderten Leistungsanforderungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 315838.51 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de🌏
Telefon: +49 3513264-5101📞
Fax: +49 3513264-9909 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Internetadresse: www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 021-044338 (2018-01-29)