Neubau Badylon – Abdichtungs-, Estrich- und Fliesenarbeiten

Stadt Freilassing

Ausführung von Abdichtungs-, Estrich- und Fliesenarbeiten für ein Hallenbad, eine Dreifeld-Sporthalle und eine Bedienstetenwohnung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-05 Auftragsbekanntmachung
2018-02-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
Referenznummer: VE 363.01
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Abdichtungs-, Estrich- und Fliesenarbeiten für ein Hallenbad, eine Dreifeld-Sporthalle und eine Bedienstetenwohnung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abdichtungsarbeiten gegen Wasser 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Estricharbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berchtesgadener Land 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freilassing
Postanschrift: Münchener Straße 15
Postleitzahl: 83395
Postort: Freilassing
Kontakt
Internetadresse: http://www.freilassing.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@freilassing.de 📧
Telefon: +49 86543099-650 📞
Fax: +49 86543099-675 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5CY04Z 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5CY04Z 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-07 📅
Datum des Beginns: 2018-08-06 📅
Datum des Endes: 2019-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 193-395265
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5CY04Z.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Baustelleneinrichtung;
— Hallenbad:
ca. 980 m² Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte,
ca. 1 200 m² Verbundestrich,
ca. 800 m² schwimmender Estrich als Heizestrich,
ca. 375 m² schwimmender Estrich,
ca. 2 400 m² Bodenfliesen (Feinsteinzeug überwiegend auf Verbundabdichtung),
ca. 105 m² Schwimmbecken-Bodenfliesen (Feinsteinzeug auf Verbundabdichtung),
ca. 105 m² Ausgleichs-/Modellierputz und Modellierestrich Schwimmbecken,
ca. 1 600 m² Wandfliesen (überwiegend Feinsteinzeug, überwiegend auf Verbundabdichtung),
ca. 55 m² Betonwerkstein-Plattenbeläge (Treppenhäuser),
ca. 127 Stck Tritt- oder Setztstufenplatten aus Betonwerkstein,
Reinstreifermatten in Windfängen
— Sporthalle:
ca. 630 m² Bodenfliesen (Feinsteinzeug überwiegend auf Verbundabdichtung),
ca. 1 050 m² Wandfliesen (überwiegend Feinsteinzeug, überwiegend auf Verbundabdichtung),
ca. 20 m² Betonwerkstein-Plattenbeläge (Treppenhäuser),
ca. 77 Stck Tritt- oder Setztstufenplatten aus Betonwerkstein,
Reinstreifermatten in Windfängen,
— Bedienstetenwohnung:
ca. 14 m² Bodenfliesen (Feinsteinzeug, teilweise auf Verbundabdichtung),
ca. 37 m² Wandfliesen (Feinsteinzeug, teilweise auf Verbundabdichtung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Badylon Freilassing; Laufener Straße 22; 83395; Freilassing.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV Berufshaftpflichtversicherung: Haftpflichtversicherung über mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der
Mehr anzeigen
3 / 5
Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittelsschriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bauleistungen der Abdichtungs-, Estrich- und Fliesenarbeiten für Hallenbäder) gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nr. 4 VgV / Wichtung mit 20 % (max. mögliche Punktzahl 5)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erklärung über den Jahresumsatz gemäß § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV: Der Auftraggeber verlangt als Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, dass die Bewerber gemäß § 45 Absatz 2 VgV einen Mindestumsatz von 1 000 000 EUR pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV / Wichtung mit 20 % (max. mögliche Punktzahl 5)
Erklärung über mit der gestellten Bauaufgabe vergleichbare und vom Bewerber ausgeführte Referenzbauvorhaben. Wichtung mit 50 % (max. 5 Punkte je Referenz; Jede Referenz wird mit maximal 10% gewichtet; Punktabzüge werden linear bei der genannten Referenz berücksichtigt).
Mehr anzeigen
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Bauleistungen gemäß §46 Absatz 3 Nr. 3 VgV.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.freilassing.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5CY04Z 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@re-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf den § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
Mehr anzeigen
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 193-395265 (2017-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1355361.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 026-055983
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 193-395265
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5CYFK0

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Baustelleneinrichtung,
Ca. 980 m
Ca. 1 200 m
Ca. 800 m
Ca. 375 m
Ca. 2 400 m
Ca. 105 m
Ca. 1 600 m
Ca. 55 m
Ca. 127 Stck Tritt- oder Setztstufenplatten aus Betonwerkstein.
Reinstreifermatten in Windfängen.
Ca. 630 m
Ca. 1 050 m
Ca. 20 m
Ca. 77 Stck Tritt- oder Setztstufenplatten aus Betonwerkstein.
Ca. 14 m
Ca. 37 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-23 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf den § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlautaufgeführt ist:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
(1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder;
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Mehr anzeigen
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 026-055983 (2018-02-05)