Neubau Begegnungs- und Freizeitsportzentrum „Am Eisteich“ in Hof, Baumeisterarbeiten

Stadt Hof

Am Eisteich in Hof soll ein neues Begegnungs- und Freizeitzentrum in mehreren Bauabschnitten errichtet werden. Hier wird im ersten Bauabschnitt eine Eissportanlage mit Funktionsriegel, Sanitär- und Versorgungspavillon und Überdachung der Eissportfläche ausgeführt. Mit dieser Ausschreibung werden die Baumeisterarbeiten vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-26 Auftragsbekanntmachung
2018-01-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Eislaufbahnen
Kurze Beschreibung:
Am Eisteich in Hof soll ein neues Begegnungs- und Freizeitzentrum in mehreren Bauabschnitten errichtet werden. Hier wird im ersten Bauabschnitt eine Eissportanlage mit Funktionsriegel, Sanitär- und Versorgungspavillon und Überdachung der Eissportfläche ausgeführt. Mit dieser Ausschreibung werden die Baumeisterarbeiten vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Eislaufbahnen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hof
Postanschrift: Klosterstr. 1
Postleitzahl: 95028
Postort: Hof
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-hof.de 🌏
E-Mail: herbert.groh@stadt-hof.de 📧
Telefon: +49 9281815-1560 📞
Fax: +49 928181587-1560 📠
URL der Dokumente: http://www.stadt-hof.de/hof/hof_deu/rathaus/ausschreibungsunterlagen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 084-162524
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 056-103046
ABl. S-Ausgabe: 84

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 260 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Spezialtiefbau (Tiefgründung) ca. 1 600 lfm duktile Gussrammpfähle
Erdarbeiten ca. 1 330 m² Erdbewegung, 2 300 m³ Schotter
Mauerarbeiten ca. 700 m² Innenwände
Betonarbeiten ca. 2 500 m
Stahlbetonfertigteildecken ca. 900 m²
Stahlbetonfertigteilwände ca. 820 m²
Frischbetonabdichtung ca. 1 800 m²
Perimeterdämmung ca. 770 m².
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 260 000 EUR 💰
Dauer: 9 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Theresienstein 4, 95028 Hof.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In dem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen (Referenzbestätigungen) zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe II.1.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe II.1.2).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheiten: Siehe Vergabeunterlagen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Gem. § 16 VOB/B.
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Herbert Groh
Internetadresse: www.stadt-hof.de 🌏
Dokumente URL: http://www.stadt-hof.de/hof/hof_deu/rathaus/ausschreibungsunterlagen.html 🌏
Kontaktperson: Stadt Hof, Fachbereich 60 – ZAV, Goethestr. 1, 95028 Hof
Telefon: +49 9281815-1527 📞
E-Mail: vergabestelle@stadt-hof.de 📧
Fax: +49 928181587-1527/ +49 9281815-1539 📠
Land: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 084-162524 (2017-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 260 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 023-047707
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 084-162524
ABl. S-Ausgabe: 23

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Spezialtiefbau (Tiefgründung) ca. 1 600 lfm duktile Gussrammpfähle,
Erdarbeiten ca. 1 330 m
Mauerarbeiten ca. 700 m
Stahlbetonfertigteildecken ca. 900 m
Stahlbetonfertigteilwände ca. 820 m
Frischbetonabdichtung ca. 1 800 m
Perimeterdämmung ca. 770 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Theresienstein 4, 95028 Hof

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-16 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 023-047707 (2018-01-31)