Am Eisteich in Hof soll ein neues Begegnungs- und Freizeitzentrum in mehreren Bauabschnitten errichtet werden. Hier wird im ersten Bauabschnitt eine Eissportanlage mit Funktionsriegel, Sanitär- und Versorgungspavillon und Überdachung der Eissportfläche ausgeführt. Die vorhandene Kunsteisbahn (Standardeisfläche 60x30 m) einschließlich der Ammoniak-Kälteanlage mit ca. 500 KW Kälteleistung soll demontiert werden. Zur Vorbereitung der Demontage ist hier die Entsorgung des Kühlmittels ausgeschrieben. Das Ammoniak aus der Bestandsanlage ist dabei abzusaugen und fachgerecht zu entsorgen. In Bayern gilt für Sonderabfälle die Überlassungspflicht an die GSB-Sonderabfall Entsorgung Bayern GmbH.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Kurze Beschreibung:
Am Eisteich in Hof soll ein neues Begegnungs- und Freizeitzentrum in mehreren Bauabschnitten errichtet werden. Hier wird im ersten Bauabschnitt eine Eissportanlage mit Funktionsriegel, Sanitär- und Versorgungspavillon und Überdachung der Eissportfläche ausgeführt. Die vorhandene Kunsteisbahn (Standardeisfläche 60x30 m) einschließlich der Ammoniak-Kälteanlage mit ca. 500 KW Kälteleistung soll demontiert werden. Zur Vorbereitung der Demontage ist hier die Entsorgung des Kühlmittels ausgeschrieben. Das Ammoniak aus der Bestandsanlage ist dabei abzusaugen und fachgerecht zu entsorgen. In Bayern gilt für Sonderabfälle die Überlassungspflicht an die GSB-Sonderabfall Entsorgung Bayern GmbH.
Am Eisteich in Hof soll ein neues Begegnungs- und Freizeitzentrum in mehreren Bauabschnitten errichtet werden. Hier wird im ersten Bauabschnitt eine Eissportanlage mit Funktionsriegel, Sanitär- und Versorgungspavillon und Überdachung der Eissportfläche ausgeführt. Die vorhandene Kunsteisbahn (Standardeisfläche 60x30 m) einschließlich der Ammoniak-Kälteanlage mit ca. 500 KW Kälteleistung soll demontiert werden. Zur Vorbereitung der Demontage ist hier die Entsorgung des Kühlmittels ausgeschrieben. Das Ammoniak aus der Bestandsanlage ist dabei abzusaugen und fachgerecht zu entsorgen. In Bayern gilt für Sonderabfälle die Überlassungspflicht an die GSB-Sonderabfall Entsorgung Bayern GmbH.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ammoniak📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-28 📅
Datum des Beginns: 2017-09-25 📅
Datum des Endes: 2017-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 143-294792
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 056-103046
ABl. S-Ausgabe: 143
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 32 500 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst im Wesentlichen:
— Absaugen von ca. 3 Tonnen Ammoniak, umfüllen in zugelassene Transportbehälter,
— Transport zur Entsorgungsstelle und Übergabe,
— Ablassen von Maschinenöl aus der Kälteanlage und Entsorgung,
— Spülen der gesamten Bestandskälteanlage einschl. Rohrleitungssystem der Standardeispiste mit Stickstoff, Freimelden zur Demontage.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 32 500 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Theresienstein 4, 95028 Hof.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Bieterdatenbank PQ-VOL (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In dem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Bieterdatenbank PQ-VOL (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen (Referenzbestätigungen) zuständiger Stellen zu bestätigen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Bieterdatenbank PQ-VOL (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In dem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Bieterdatenbank PQ-VOL (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen (Referenzbestätigungen) zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 143-294792 (2017-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 41243.02 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Spülen der gesamten Bestandskälteanlage einschl. Rohrleitungssystem der Standardeispiste mit Stickstoff, Freimelden zur Demontage
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Theresienstein 4,
95028 Hof
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften.
Geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10.
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber.
Dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.