In Herscheid soll der Neubau einer Aula und die Sanierung des Bildungszentrums Rahlenberg in 3 Bauabschnitten erfolgen. Im 1. Bauabschnitt wird der Neubau der Aula durchgeführt. Die Aula wird auf der jetzigen Grünfläche zwischen der ehemaligen Hauptschule und der Bergstraße in Massivbauweise errichtet. Fassadenflächen werden großzügig verglast. Aufgrund der Hanglage werden die unteren Geschosse gestaffelt ausgeführt. Die Aula selbst bildet den Kern des Neubaus und erschließt sich über 2 Etagen. Um diesen Kern herum führt eine Rampe vom EG in das 1. OG. An der Südseite werden im 1. OG Räume für die Verwaltung und im EG eine Mensa angeordnet. Im 1. UG finden sich Nebenräume und Unterrichtsräume, die u. a. von der VHS genutzt werden sollen. In einem der späteren Bauabschnitte erfolgt mit mehreren Durchbrüchen die Anbindung an den Bestand. Zugänge von außen werden barrierefrei zum EG und zum 1. UG hergestellt. Zudem wird ein stufenloser Notausgang auf halber Höhe der Rampe vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-03.
Auftragsbekanntmachung (2017-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung von Geländern
Kurze Beschreibung:
In Herscheid soll der Neubau einer Aula und die Sanierung des Bildungszentrums Rahlenberg in 3 Bauabschnitten erfolgen. Im 1. Bauabschnitt wird der Neubau der Aula durchgeführt. Die Aula wird auf der jetzigen Grünfläche zwischen der ehemaligen Hauptschule und der Bergstraße in Massivbauweise errichtet. Fassadenflächen werden großzügig verglast. Aufgrund der Hanglage werden die unteren Geschosse gestaffelt ausgeführt. Die Aula selbst bildet den Kern des Neubaus und erschließt sich über 2 Etagen. Um diesen Kern herum führt eine Rampe vom EG in das 1. OG. An der Südseite werden im 1. OG Räume für die Verwaltung und im EG eine Mensa angeordnet. Im 1. UG finden sich Nebenräume und Unterrichtsräume, die u. a. von der VHS genutzt werden sollen. In einem der späteren Bauabschnitte erfolgt mit mehreren Durchbrüchen die Anbindung an den Bestand. Zugänge von außen werden barrierefrei zum EG und zum 1. UG hergestellt. Zudem wird ein stufenloser Notausgang auf halber Höhe der Rampe vorgesehen.
In Herscheid soll der Neubau einer Aula und die Sanierung des Bildungszentrums Rahlenberg in 3 Bauabschnitten erfolgen. Im 1. Bauabschnitt wird der Neubau der Aula durchgeführt. Die Aula wird auf der jetzigen Grünfläche zwischen der ehemaligen Hauptschule und der Bergstraße in Massivbauweise errichtet. Fassadenflächen werden großzügig verglast. Aufgrund der Hanglage werden die unteren Geschosse gestaffelt ausgeführt. Die Aula selbst bildet den Kern des Neubaus und erschließt sich über 2 Etagen. Um diesen Kern herum führt eine Rampe vom EG in das 1. OG. An der Südseite werden im 1. OG Räume für die Verwaltung und im EG eine Mensa angeordnet. Im 1. UG finden sich Nebenräume und Unterrichtsräume, die u. a. von der VHS genutzt werden sollen. In einem der späteren Bauabschnitte erfolgt mit mehreren Durchbrüchen die Anbindung an den Bestand. Zugänge von außen werden barrierefrei zum EG und zum 1. UG hergestellt. Zudem wird ein stufenloser Notausgang auf halber Höhe der Rampe vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Errichtung von Geländern📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkischer Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Geschätzter Wert ohne MwSt: 100 585 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Herscheid, Bergstraße 7, 58849 Herscheid.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot nachfolgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §…
… 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
… 124 GWB.
Für vorstehende Erklärungen kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular (Anlage 11) verwendet werden.
— Allgemeine Informationen des Bewerbers (zum Beispiel Name, Anschrift, Inhaber, bevollmächtigter Vertreter, Leistungsbild der Firma).
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
— Handelsregisterauszug/Handwerksrolle oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als 3 Monate.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot nachfolgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014-2016), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot nachfolgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2012-2016), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Angabe des Bauvorhabens, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Ausführungszeitraum und Auftragsvolumen.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2012-2016), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Angabe des Bauvorhabens, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Ausführungszeitraum und Auftragsvolumen.
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2014-2016) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
— Anzahl der im Betrieb insgesamt beschäftigten Mitarbeiter (2017).
— Anzahl der zur Vertragserfüllung auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter mit Angabe der beruflichen Qualifikation.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Herscheid, Plettenberger Straße 27, 58849 Herscheid.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 14 VOB/A-EU. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Übersendung der Eignungs- und Angebotsunterlagen hat in einem fest verschlossenen Umschlag zu erfolgen. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotskennzettel (vgl. Anlage 10) zu kennzeichnen.
Die Gemeinde Herscheid hat die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) zu beachten. Sie wird daher nach § 9 Abs. 1 TVgG NRW von demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll (Bestbieter), folgende nach dem Gesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen verlangen:
Die Gemeinde Herscheid hat die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) zu beachten. Sie wird daher nach § 9 Abs. 1 TVgG NRW von demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll (Bestbieter), folgende nach dem Gesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen verlangen:
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach §§ 4 und 5 TVgG NRW sowie
— Nachweis der Beachtung von Mindestanforderungen der internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen nach § 7 TVgG NRW.
Die Frist zur Vorlage der erforderlichen Nachweise und Erklärungen vom Bestbieter beträgt drei Werktage. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der vorstehenden Frist vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen und das in der Wertungsrangfolge nächste Angebot heranzuziehen (§ 9 Abs. 5 TVgG NRW). Für den Fall der Nichtvorlage sind Schadensersatzansprüche der Gemeinde Herscheid nicht ausgeschlossen. Die Vordrucke stehen auf der oben genannten Internetseite (Ziffer I.3)) informatorisch zur Verfügung und werden dem Bestbieter mit entsprechender Aufforderung zur Einreichung zu gegebener Zeit nochmal übersandt.
Die Frist zur Vorlage der erforderlichen Nachweise und Erklärungen vom Bestbieter beträgt drei Werktage. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der vorstehenden Frist vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen und das in der Wertungsrangfolge nächste Angebot heranzuziehen (§ 9 Abs. 5 TVgG NRW). Für den Fall der Nichtvorlage sind Schadensersatzansprüche der Gemeinde Herscheid nicht ausgeschlossen. Die Vordrucke stehen auf der oben genannten Internetseite (Ziffer I.3)) informatorisch zur Verfügung und werden dem Bestbieter mit entsprechender Aufforderung zur Einreichung zu gegebener Zeit nochmal übersandt.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 150-309682 (2017-08-03)