Die Gemeinde Raubling beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1-9, für den Neubau der Ballsporthalle in Raubling. Die Gemeinde hat nicht nur schulisch den Bedarf für eine weitere Sporthalle, auch die ortsansässigen Sportvereine benötigen dringend weitere Sporthalleneinheiten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der geeignete Standort rund um die Sportanlagen untersucht. Mit den Vereinen und den Gemeindevertretern wurde die richtige Art Sporthalle ausgewählt: Vorgesehen ist eine 2,5-fach-Ballsporthalle mit den Maßen 22x44x7 m. Weitere Erläuterungen siehe Punkt II.2.4) oder auch Kurzbeschreibung unter http://www.kmp-projektsteuerung.de Die Planungs- u. Ausführungszeit soll voraussichtlich von 05/2017 – 07/2019 erfolgen. Der voraussichtlich grobe Gesamtkostenrahmen incl. Planerhonorare liegt bei ca. 5 000 000 EUR brutto. Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Raubling beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1-9, für den Neubau der Ballsporthalle in Raubling.
Die Gemeinde hat nicht nur schulisch den Bedarf für eine weitere Sporthalle, auch die ortsansässigen Sportvereine benötigen dringend weitere Sporthalleneinheiten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der geeignete Standort rund um die Sportanlagen untersucht.
Mit den Vereinen und den Gemeindevertretern wurde die richtige Art Sporthalle ausgewählt:
Vorgesehen ist eine 2,5-fach-Ballsporthalle mit den Maßen 22x44x7 m.
Weitere Erläuterungen siehe Punkt II.2.4) oder auch Kurzbeschreibung unter http://www.kmp-projektsteuerung.de
Die Planungs- u. Ausführungszeit soll voraussichtlich von 05/2017 – 07/2019 erfolgen.
Der voraussichtlich grobe Gesamtkostenrahmen incl. Planerhonorare liegt bei ca. 5 000 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Die Gemeinde Raubling beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1-9, für den Neubau der Ballsporthalle in Raubling.
Die Gemeinde hat nicht nur schulisch den Bedarf für eine weitere Sporthalle, auch die ortsansässigen Sportvereine benötigen dringend weitere Sporthalleneinheiten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der geeignete Standort rund um die Sportanlagen untersucht.
Mit den Vereinen und den Gemeindevertretern wurde die richtige Art Sporthalle ausgewählt:
Vorgesehen ist eine 2,5-fach-Ballsporthalle mit den Maßen 22x44x7 m.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Raubling
Postanschrift: Bahnhofstraße 31
Postleitzahl: 83064
Postort: Raubling
Kontakt
Internetadresse: http://www.kmp-projektsteuerung.de🌏
E-Mail: vgv@kmp-projektsteuerung.de📧
Telefon: +49 89/997508-96📞
Fax: +49 89/997508-98 📠
URL der Dokumente: http://www.kmp-projektsteuerung.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-01 📅
Datum des Beginns: 2017-05-07 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 042-076867
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den Teilnahmeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen unter http://www.kmp-projektsteuerung.de
Eine Registrierung per E-Mail an VGV@kmp-projektsteuerung.de wird dringend empfohlen
Bewerberfragen sind zugelassen bis 23.3.2016.
Die Gemeinde Raubling beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1-9, für den Neubau der Ballsporthalle in Raubling.
Die Gemeinde hat nicht nur schulisch den Bedarf für eine weitere Sporthalle, auch die ortsansässigen Sportvereine benötigen dringend weitere Sporthalleneinheiten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der geeignete Standort rund um die Sportanlagen untersucht.
Die Gemeinde hat nicht nur schulisch den Bedarf für eine weitere Sporthalle, auch die ortsansässigen Sportvereine benötigen dringend weitere Sporthalleneinheiten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der geeignete Standort rund um die Sportanlagen untersucht.
Mit den Vereinen und den Gemeindevertretern wurde die richtige Art Sporthalle ausgewählt:
Vorgesehen ist eine 2,5-fach-Ballsporthalle mit den Maßen 22x44x7 m.
Es werden Architektenleistungen Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 ff. HOAI 2013 LP 1 – 9, und zwar mit den Grundleistungen (LP 1- 9) gem. Anlage 10 zur HOAI 2013 und optional die Besonderen Leistungen „Erstellung Brandschutznachweis“, „Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist“ und „Wirtschaftlichkeitsermittlung für den Standort II – LP 2 einschließlich qualifizierter Kostenschätzung“ ausgeschrieben.
Es werden Architektenleistungen Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 ff. HOAI 2013 LP 1 – 9, und zwar mit den Grundleistungen (LP 1- 9) gem. Anlage 10 zur HOAI 2013 und optional die Besonderen Leistungen „Erstellung Brandschutznachweis“, „Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist“ und „Wirtschaftlichkeitsermittlung für den Standort II – LP 2 einschließlich qualifizierter Kostenschätzung“ ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
Stufe 1: LP 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung,
Stufe 2: LP 3 Entwurfsplanung und LP 4 Genehmigungsplanung,
Stufe 3: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe,
Stufe 4: LP 8 Bauüberwachung und Dokumentation und LP 9 Objektbetreuung.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besonderen Leistungen sind als Option ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren.
weitere Punkte und Erläuterungen zur Kurzbeschreibung:
Im Ortszentrum der Gemeinde Raubling stehen zwischen Bundesstraße und Sportplatz eine alte denkmalgeschützte Einfach-Sporthalle sowie eine weitere Einfach-Sporthalle mit angebautem Schützenheim. Südöstlich des Sportplatzes ist das Tennisheim mit 5 Tennisplätzen situiert, nordöstlich findet man die Mittelschule mit Allwetterplatz, während im Südwesten der öffentliche Parkplatz und ein Kinderspielplatz liegen.
Im Ortszentrum der Gemeinde Raubling stehen zwischen Bundesstraße und Sportplatz eine alte denkmalgeschützte Einfach-Sporthalle sowie eine weitere Einfach-Sporthalle mit angebautem Schützenheim. Südöstlich des Sportplatzes ist das Tennisheim mit 5 Tennisplätzen situiert, nordöstlich findet man die Mittelschule mit Allwetterplatz, während im Südwesten der öffentliche Parkplatz und ein Kinderspielplatz liegen.
Die Gemeinde hat nicht nur schulisch den Bedarf für eine weitere Sporthalle, auch die ortsansässigen Sportvereine benötigen dringend weitere Sporthalleneinheiten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der geeignete Standort rund um die Sportanlagen untersucht, die Fördermöglichkeiten mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und mit den Vereinen und den Gemeindevertretern die richtige Art Sporthalle ausgewählt:
Die Gemeinde hat nicht nur schulisch den Bedarf für eine weitere Sporthalle, auch die ortsansässigen Sportvereine benötigen dringend weitere Sporthalleneinheiten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der geeignete Standort rund um die Sportanlagen untersucht, die Fördermöglichkeiten mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und mit den Vereinen und den Gemeindevertretern die richtige Art Sporthalle ausgewählt:
Eine 2,5-fach-Ballsporthalle mit den Maßen 22 x 44 x 7 m ermöglicht die wettkampfmäßige Nutzung für die Sportarten Fußball, Hockey, Badminton, Handball und Volleyball. Die Halle soll für 199 Zuschauer mit einer Tribüne ausgestattet sein, benötigt die erforderlichen Umkleide- und Duschbereiche wie auch Geräteräume. Die Halle kann mit Fernwärme der Gemeinde Raubling versorgt werden. Die Halle soll in Massivbauweise konzipiert werden, das Satteldach hat Obergurte aus Brettschichtholz, die Unterspannung erfolgt als Stahlkonstruktion.
Eine 2,5-fach-Ballsporthalle mit den Maßen 22 x 44 x 7 m ermöglicht die wettkampfmäßige Nutzung für die Sportarten Fußball, Hockey, Badminton, Handball und Volleyball. Die Halle soll für 199 Zuschauer mit einer Tribüne ausgestattet sein, benötigt die erforderlichen Umkleide- und Duschbereiche wie auch Geräteräume. Die Halle kann mit Fernwärme der Gemeinde Raubling versorgt werden. Die Halle soll in Massivbauweise konzipiert werden, das Satteldach hat Obergurte aus Brettschichtholz, die Unterspannung erfolgt als Stahlkonstruktion.
Aus der Machbarkeitsstudie wurden zwei mögliche Standorte definiert, die zu untersuchen sind; im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind die Vor- und Nachteile zu erarbeiten und darzustellen. Die Kostenobergrenze wurde mit 5 000 000 EUR (KGR 200-700) festgelegt.
Aus der Machbarkeitsstudie wurden zwei mögliche Standorte definiert, die zu untersuchen sind; im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind die Vor- und Nachteile zu erarbeiten und darzustellen. Die Kostenobergrenze wurde mit 5 000 000 EUR (KGR 200-700) festgelegt.
Die Planungs-und Bauzeit beläuft sich nach den derzeitigen Vorgaben von Mai 2017 bis September 2019. Daran schließt sich der Gewährleistungszeitraum von 4 Jahren an. Die Gesamtleistung endet somit September 2023.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 325 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
— stufenweise Beauftraqung, siehe bereits II.2.4);
— Besondere Leistungen „Erstellung Brandschutznachweis“, „Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist“ und „Wirtschaftlichkeitsermittlung für den Standort II – LP 2 einschließlich qualifizierter Kostenschätzung“ als Option.
Zusätzliche Informationen:
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den Teilnahmeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen unter http://www.kmp-projektsteuerung.de
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Raubling, Neubau Ballsporthalle.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich-haftenden Gesellschafterin einzureichen.
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich-haftenden Gesellschafterin einzureichen.
Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung).
Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV, Art. 4 Baukammergesetz Bayern, Art. 61. 1 BayBO, Abs. 1+2.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verringerung unter Einhaltung der Prinzipien eines transparenten Wettbewerbs gem. § 51 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-04-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-31 📅
Die Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich per Post an die KMP Projektsteuerung GmbH, Levelingstr. 21, 81673 München, zu richten und unter Angabe der vollständigen Firma und einer gültigen E-Mail-Adresse mittels des in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Adressaufklebers einzureichen.
Die Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich per Post an die KMP Projektsteuerung GmbH, Levelingstr. 21, 81673 München, zu richten und unter Angabe der vollständigen Firma und einer gültigen E-Mail-Adresse mittels des in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Adressaufklebers einzureichen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 042-076867 (2017-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Raubling beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1-9, für den Neubau der Ballsporthalle in Raubling.
Die Gemeinde hat nicht nur schulisch den Bedarf für eine weitere Sporthalle, auch die ortsansässigenSportvereine benötigen dringend weitere Sporthalleneinheiten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der geeignete Standort rund um die Sportanlagen untersucht.
Mit den Vereinen und den Gemeindevertretern wurde die richtige Art Sporthalle ausgewählt:
Vorgesehen ist eine 2,5-fach-Ballsporthalle mit den Maßen 22x44x7 m.
Die Planungs- u. Ausführungszeit soll voraussichtlich von 05/2017 – 07/2019 erfolgen.
Der voraussichtlich grobe Gesamtkostenrahmen incl. Planerhonorare liegt bei ca. 5 000 000 EUR brutto..
Die Gemeinde Raubling beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1-9, für den Neubau der Ballsporthalle in Raubling.
Die Gemeinde hat nicht nur schulisch den Bedarf für eine weitere Sporthalle, auch die ortsansässigenSportvereine benötigen dringend weitere Sporthalleneinheiten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der geeignete Standort rund um die Sportanlagen untersucht.
Mit den Vereinen und den Gemeindevertretern wurde die richtige Art Sporthalle ausgewählt:
Vorgesehen ist eine 2,5-fach-Ballsporthalle mit den Maßen 22x44x7 m.
Die Planungs- u. Ausführungszeit soll voraussichtlich von 05/2017 – 07/2019 erfolgen.
Der voraussichtlich grobe Gesamtkostenrahmen incl. Planerhonorare liegt bei ca. 5 000 000 EUR brutto..
Gesamtwert des Auftrags: 280876.15 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Die Gemeinde hat nicht nur schulisch den Bedarf für eine weitere Sporthalle, auch die ortsansässigenSportvereine benötigen dringend weitere Sporthalleneinheiten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der geeignete Standort rund um die Sportanlagen untersucht.
Die Gemeinde hat nicht nur schulisch den Bedarf für eine weitere Sporthalle, auch die ortsansässigenSportvereine benötigen dringend weitere Sporthalleneinheiten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der geeignete Standort rund um die Sportanlagen untersucht.
Der voraussichtlich grobe Gesamtkostenrahmen incl. Planerhonorare liegt bei ca. 5 000 000 EUR brutto..
Es werden Architektenleistungen Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 ff. HOAI 2013 LP 1 – 9, und zwar mit den Grundleistungen (LP 1- 9) gem. Anlage 10 zur HOAI 2013 und optional die Besonderen Leistungen„Erstellung Brandschutznachweis“, „Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist“ und „Wirtschaftlichkeitsermittlung für den Standort II – LP 2 einschließlich qualifizierter Kostenschätzung“ausgeschrieben.
Es werden Architektenleistungen Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 ff. HOAI 2013 LP 1 – 9, und zwar mit den Grundleistungen (LP 1- 9) gem. Anlage 10 zur HOAI 2013 und optional die Besonderen Leistungen„Erstellung Brandschutznachweis“, „Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist“ und „Wirtschaftlichkeitsermittlung für den Standort II – LP 2 einschließlich qualifizierter Kostenschätzung“ausgeschrieben.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweilsweiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich.
Beschreibung der Optionen:
— stufenweise Beauftraqung und zusätzliche Leistungen, siehe bereits II.2.4);
— Besondere Leistungen „Erstellung Brandschutznachweis“, „Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalbder Verjährungsfrist“ und „Wirtschaftlichkeitsermittlung für den Standort II – LP 2 einschließlich qualifizierterKostenschätzung“ als Option.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Raubling, Landkreis Rosenheim.
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagenaufgeführt.
Gewichtung der Kosten: 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-10 📅
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 091-180389 (2017-05-10)