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Zusätzlich:
Nur die Bewerber, die bei der Wertung der Auswahlkriterien eine Mindestpunktzahl von 80 % (400 von 500 Punkten) erzielen, werden im Ranking der Stufe 1 des Verfahrens berücksichtigt. Haben mehr als 5 Bewerber die 80 % erreicht, werden die nach dem Ranking auf den ersten 5 Plätzen liegenden Bewerber ausgewählt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nach III. 1.2) Nr. 2 „Spezifischer“ Jahresumsatz. Gewichtung 15 v. H.
Mindestanforderung: Mindestumsatz pro Jahr 500 000 EUR; wird der Mindestumsatz nicht erreicht, erfolgt eine lineare Abstufung bei der Bewertung.
Zusätzlich:
Weitere Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Technische Leistungsfähigkeit aus der fachlichen Eignung:
2. Nach III. 1.3) Nr. 1 Referenzen. Gewichtung 30 v. H.
Projekte mit vergleichbaren Leistungen nach Aufgabenbeschreibung.
3. Nach III. 2.3) Nr. 2 Verantwortliches Personal, Fachkräfte. Gewichtung 45 v. H.
Mindestanforderung: Angabe der Berufserfahrung der Projektleitung (mind. 10 Jahre) und dessen Vertreter (mind. 6 Jahre), und Bauleiter zur Projektüberwachung (mind. 6 Jahre) mit beruflichen Qualifikations-, Studien- und Ausbildungsnachweisen. Das verantwortliche Personal wird nach Angabe der Mitwirkung an den vorgelegten Referenzen beurteilt.
4. Nach III. 2.3) Nr. 3 Anzahl der Beschäftigten. Gewichtung 10 v. H.
Mindestanforderung: Mindestens 8 technische Beschäftigte und davon 2 Führungskräfte.
Zusätzlich:
Bewertung der Kriterien:
5 Punkte: Nachweis zur Leistungsfähigkeit vollumfänglich und in jeder Beziehung zutreffend (Mindestanforderung);
4 Punkte: Nachweis zur Leistungsfähigkeit zutreffend;
3 Punkte: Nachweis zur Leistungsfähigkeit weitgehend erbracht, jedoch mit Einschränkungen;
2 Punkte: Nachweis zur Leistungsfähigkeit nur bedingt zutreffend bzw. einschlägig;
1 Punkt: Nachweis mangelhaft bzw. nicht einschlägig.
Optionales Losverfahren.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).