Die bislang in zwei Standorte aufgeteilte 4-zügige Grundschule der Gerhart-Hauptmann-Schule soll als 4-zügige Ganztags-Grundschule (mit Mensa und Gymnastikhalle) am Standort östliche Karlstraße/ östliche Schillerstraße (FlSt. Nr. 145 und 147) neu errichtet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Heilbronn – Hochbauamt –
Postanschrift: Cäcilienstr. 49
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E95221398”
Telefon: +49 713156-1241📞
E-Mail: vergabemanagement@stadt-heilbronn.de📧
Fax: +49 713156-161241 📠
Region: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
URL: http://www.heilbronn.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau einer 4-zügigen Grundschule „Gerhart-Hauptmann-Schule“ – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4-6 (Elektro) gem. §§ 53-56 HOAI
HN 65/134/17”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die bislang in zwei Standorte aufgeteilte 4-zügige Grundschule der Gerhart-Hauptmann-Schule soll als 4-zügige Ganztags-Grundschule (mit Mensa und...”
Kurze Beschreibung
Die bislang in zwei Standorte aufgeteilte 4-zügige Grundschule der Gerhart-Hauptmann-Schule soll als 4-zügige Ganztags-Grundschule (mit Mensa und Gymnastikhalle) am Standort östliche Karlstraße/östliche Schillerstraße (FlSt. Nr. 145 und 147) neu errichtet werden.
Die noch auf dem Grundstück befindlichen eingeschossigen Schulpavillons werden rückgebaut.
Das neue Gebäude kann sowohl als ein Baukörper, als auch in mehreren Gebäudeteilen geplant werden. Die Gebäudeteile sollen mindestens offen miteinander verbunden sein.
Die Erschließung des Gebäudes/der Gebäude soll über die Karlsstraße erfolgen.
Derzeit wird für das Bauvorhaben ein Architektenwettbewerb durchgeführt, der Ende Dezember 2017 entschieden sein wird.
Grundstücksgröße insg. = 4 218 m
Überbaubare Fläche (Baufenster) = 3 300 m
Brutto-Grundfläche (BGF) = ca. 3 500 m
Gesamtkostenrahmen = ca. 12 000 000 EUR brutto
Herstellungskosten netto für die KG 410, 420, 430, 480 = ca. 1 300 000 EUR
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 251000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 259000.00
1️⃣
Ort der Leistung: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn
Beschreibung der Beschaffung:
“Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppen 4-6 gemäß §§ 53-56HOAI i.V.m. Anlage 15 HOAI.
Es ist eine stufenweise...”
Beschreibung der Beschaffung
Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppen 4-6 gemäß §§ 53-56HOAI i.V.m. Anlage 15 HOAI.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Sollten einzelne Leistungen nicht vergeben werden, so findet eine Erhöhung der angebotenen Honorarsätze bereits beauftragter Leistungsphasen nicht statt. Die Auftraggeberin ist in ihrer Entscheidung, ob und wann sie eine weitere Stufe beauftragt, frei. Aus einer Nichtbeauftragung erwachsen keine Ansprüche zu Gunsten des Bieters/der Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung/Leistungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachtechnische Lösungsansätze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation und Eindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 15
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI § 55.
Ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI § 55.
Ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. auf die Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 237-492351
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Neubau einer 4-zügigen Grundschule „Gerhart-Hauptmann-Schule“ – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4-6 (Elektro) gem. §§ 53-56 HOAI”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: G-TEC Ingenieure GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 60
Postort: Siegen
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Arnsberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 320 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 251000.00
Höchstes Angebot: 259000.00
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.