Neubau einer 4-zügigen Grundschule „Gerhart-Hauptmann-Schule" – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4-6 (Elektro) gem. §§ 53-56 HOAI

Stadt Heilbronn – Hochbauamt –

Die bislang in zwei Standorte aufgeteilte 4-zügige Grundschule der Gerhart-Hauptmann-Schule soll als 4-zügige Ganztags-Grundschule (mit Mensa und Gymnastikhalle) am Standort östliche Karlstraße/ östliche Schillerstraße (FlSt. Nr. 145 und 147) neu errichtet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-04 Auftragsbekanntmachung
2018-09-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: HN 65/134/17
Kurze Beschreibung:
Die bislang in zwei Standorte aufgeteilte 4-zügige Grundschule der Gerhart-Hauptmann-Schule soll als 4-zügige Ganztags-Grundschule (mit Mensa und Gymnastikhalle) am Standort östliche Karlstraße/ östliche Schillerstraße (FlSt. Nr. 145 und 147) neu errichtet werden. Die noch auf dem Grundstück befindlichen eingeschossigen Schulpavillons werden rückgebaut. Das neue Gebäude kann sowohl als ein Baukörper, als auch in mehreren Gebäudeteilen geplant werden. Die Gebäudeteile sollen mindestens offen miteinander verbunden sein. Die Erschließung des Gebäudes/der Gebäude soll über die Karlsstraße erfolgen. Derzeit wird für das Bauvorhaben ein Architektenwettbewerb durchgeführt, der Ende Dezember 2017 entschieden sein wird. Grundstücksgröße insg. = 4 218 m Überbaubare Fläche (Baufenster) = 3 300 m Brutto-Grundfläche (BGF) = ca. 3 500 m Gesamtkostenrahmen = ca. 12 000 000 EUR brutto, Herstellungskosten netto für die KG 410,420,430, 480 = ca. 1 300 000 EUR.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn – Hochbauamt –
Postanschrift: Cäcilienstr. 49
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.heilbronn.de 🌏
E-Mail: vergabemanagement@stadt-heilbronn.de 📧
Telefon: +49 713156-1241 📞
Fax: +49 713156-161241 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E95221398 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E95221398 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-09 📅
Datum des Beginns: 2018-04-05 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 237-492351
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu II.2.5 kann unter folgendem link direkt eingesehen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/index.php/s/z3L7Gt6nbkfY783

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die bislang in zwei Standorte aufgeteilte 4-zügige Grundschule der Gerhart-Hauptmann-Schule soll als 4-zügige Ganztags-Grundschule (mit Mensa und Gymnastikhalle) am Standort östliche Karlstraße/ östliche Schillerstraße (FlSt. Nr. 145 und 147) neu errichtet werden.
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Die noch auf dem Grundstück befindlichen eingeschossigen Schulpavillons werden rückgebaut.
Das neue Gebäude kann sowohl als ein Baukörper, als auch in mehreren Gebäudeteilen geplant werden. Die Gebäudeteile sollen mindestens offen miteinander verbunden sein.
Die Erschließung des Gebäudes/der Gebäude soll über die Karlsstraße erfolgen.
Derzeit wird für das Bauvorhaben ein Architektenwettbewerb durchgeführt, der Ende Dezember 2017 entschieden sein wird.
Grundstücksgröße insg. = 4 218 m
Überbaubare Fläche (Baufenster) = 3 300 m
Brutto-Grundfläche (BGF) = ca. 3 500 m
Gesamtkostenrahmen = ca. 12 000 000 EUR brutto,
Herstellungskosten netto für die KG 410,420,430, 480 = ca. 1 300 000 EUR.
Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppen 4-6 gemäß §§ 53-56HOAIi.V.m. Anlage 15 HOAI.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Sollten einzelne Leistungen nicht vergeben werden, so findet eine Erhöhung der angebotenen Honorarsätze bereits beauftragter Leistungsphasen nicht statt. Die Auftraggeberin ist in ihrer Entscheidung, ob und wann sie eine weitere Stufe beauftragt, frei. Aus einer Nichtbeauftragung erwachsen keine Ansprüche zu Gunsten des Bieters/der Bietergemeinschaft.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 300 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI § 55,
Ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI,
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. auf die Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu II.2.5 kann unter folgendem link direkt eingesehen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/index.php/s/z3L7Gt6nbkfY783
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§75 Abs. 2 VgV),
2) Nachweis über die Zertifizierung nach DIN 14675 oder auf sonstige Weise (z. B. EU Zulassungen, die in Deutschland anerkannt sind) einer Person für die Planung von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen (§75 Abs.4 VgV),
3) Erklärung über eine eventuelle Bildung einer Bewerbergemeinschaft (§47 VgV) bzw. Weitergaben von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
4) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
5) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (§46 Abs. 2 VgV),
6) Erklärung zur Zusammenarbeit mit Dritten (§46 Abs. 2 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angaben der Beschäftigten der letzten 3 Jahre für das gesamte Büro des Bewerbers (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl ≥ 5 Personen erzielt.(Wichtung 5 %),
2) Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung; Deckungssumme Personenschäden min. 3 000 000 EUR und Sonstige Schäden min. 3 000 000 EUR (§ 45 Abs 1 Ziff. 3 VgV),
3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013 – 2015, sofern das Geschäftsjahr 2016 abgeschlossen ist, für die Jahre 2014 – 2016). (§ 45 Abs. 4 Ziff. 4VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz ≥ 700 000 E/a erzielt. (Wichtung 5 %),
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4) Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, Technische Ausrüstung, Anlagengruppen1-3 und 8 in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013 – 2015, sofern das Geschäftsjahr 2016 abgeschlossen ist, für die Jahre 2014 – 2016). (§ 45 Abs. 4 Ziff. 4VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz ≥ 400.000 E/a erzielt. (Wichtung 10 %).
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Mindeststandards: Zu 1) Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 GWB in den letzten 5 Jahren,
124 GWB in den letzten 3 Jahren,
— Ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
— Aktueller BZR für alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte,
— Aktueller BZR für alle für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
— Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Zu 2) Deckungssumme je Schaden mind. 3 000 000 Euro für Personenschäden und Deckungssumme je Schaden mind. 3 000 000 Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung.
Zu 3) Gesamtumsatz mindestens 200 000 Euro in jedem Jahr (außer bei Büroneugründungen).
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt III.1.3)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Darstellung von mindestens eines fertiggestellten Referenzprojekts (Lph 8 abgeschlossen), mindestens der Honorarzone II, zur Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend §§ 53-56 HOAI, Anlagengruppen 4-6, ist zur Teilnahme erforderlich. Maximal zwei unterschiedliche Referenzen dürfen eingereicht werden. Eine darüberhinausgehende Anzahl von Referenzen wird nicht bewertet.
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Hinweis:
Bietergemeinschaften und Bieter/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmer dürfen in der Summe max. 2 Referenzen einreichen.
Referenzprojekte die nicht die Anlagengruppen 4-5 vorweisen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Anlagengruppe 6 muss lediglich in einer der beiden Referenzen bearbeitet worden sein.
Leistungszeitraum der Referenz muss innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahren liegen (ab 1.1.2013 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung).
Referenzprojekte, die vor dem 1.1.2013 in Betrieb genommen wurden bzw. noch nicht die Leistungsphase 8 abgeschlossen sind, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Aus den Referenzen geht die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbarer Anforderungen hervor (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Wichtung insgesamt 70 %).
Für die maximale Bewertung sollten die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllen:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme,
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung ≥ 12 000 000 EUR brutto (KG 200-700),
— durch den Bewerber wurden ≥ 44,4 % der Leistungsphasen gem. § 55 HOAI erbracht (z. B. Lph 2-5).
Folgende Angaben sind für jede Referenz aufzuführen:
— Projektbezeichnung und Ort,
— Verantwortlicher Projektleiter,
— Auftraggeber (Name und Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Zeitraum (Beginn der Planung, Ende der Ausführung, Inbetriebnahme),
— bei der Referenz handelt es sich um eine Neubaumaßnahme, ja oder nein,
— die Referenz ist folgender Gebäudeart und folgender Honorarzone zuzuordnen,
— folgende Anlagengruppen wurden bearbeitet,
— Gesamtkosten KG 200-700 brutto,
— durch den Bewerber erbrachte Leistungsphasen § 55 HOAI,
— Projektgegenstand als kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung. Je Referenz 1 DIN A4-Blatt oder DIN A3-Blatt.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn zwei Referenzen die o. g. Kriterien für die maximale Bewertung vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Anforderungen führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
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Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ für den Leistungsbereich gem. §§ 53-56 HOAI für die Anlagengruppen 4-6 berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,so erfüllt die Anforderung als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
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— juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen,
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— Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweisen gemäß Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) anhand objektiver Kriterien.
Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist im Dokument „Bewerbungsbogen“ aufgeführt und kann zusätzlich unter folgendem link direkt eingesehen werden:
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgeblich.
Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Sind die genannten und geforderten Angaben/Nachweise/Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht, nur unvollständig oder fehlerhaft enthalten, werden der Bewerber einmalig aufgefordert, die fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Erklärungen oder Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung nachzureichen oder nachzubessern. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bewerber auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:15
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E95221398
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E95221398 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform subreport ELViS hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
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Alle Eintragungen im Teilnahmeantrag müssen elektronisch vorgenommen werden.
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Uploadrisiko für den rechtzeitigen Eingang des Bewerbungsbogens liegt beim Bewerber.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können ausschließlich über die Vergabeplattform „subreport ELViS" bis spätestens 8 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Vergabeplattform veröffentlicht.
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Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der oben genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Vergabeplattform informiert.
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Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen. Bei Hinzuziehung von Nachunternehmen ist der Bewerbungsbogen zusätzlich auch von diesem separat auszufüllen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://rp-Karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 237-492351 (2017-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die bislang in zwei Standorte aufgeteilte 4-zügige Grundschule der Gerhart-Hauptmann-Schule soll als 4-zügige Ganztags-Grundschule (mit Mensa und Gymnastikhalle) am Standort östliche Karlstraße/östliche Schillerstraße (FlSt. Nr. 145 und 147) neu errichtet werden. Die noch auf dem Grundstück befindlichen eingeschossigen Schulpavillons werden rückgebaut. Das neue Gebäude kann sowohl als ein Baukörper, als auch in mehreren Gebäudeteilen geplant werden. Die Gebäudeteile sollen mindestens offen miteinander verbunden sein. Die Erschließung des Gebäudes/der Gebäude soll über die Karlsstraße erfolgen. Derzeit wird für das Bauvorhaben ein Architektenwettbewerb durchgeführt, der Ende Dezember 2017 entschieden sein wird. Grundstücksgröße insg. = 4 218 m Überbaubare Fläche (Baufenster) = 3 300 m Brutto-Grundfläche (BGF) = ca. 3 500 m Gesamtkostenrahmen = ca. 12 000 000 EUR brutto Herstellungskosten netto für die KG 410, 420, 430, 480 = ca. 1 300 000 EUR
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 181-410672
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 237-492351
ABl. S-Ausgabe: 181

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die bislang in zwei Standorte aufgeteilte 4-zügige Grundschule der Gerhart-Hauptmann-Schule soll als 4-zügige Ganztags-Grundschule (mit Mensa und Gymnastikhalle) am Standort östliche Karlstraße/östliche Schillerstraße (FlSt. Nr. 145 und 147) neu errichtet werden.
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Gesamtkostenrahmen = ca. 12 000 000 EUR brutto
Herstellungskosten netto für die KG 410, 420, 430, 480 = ca. 1 300 000 EUR
Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppen 4-6 gemäß §§ 53-56HOAI i.V.m. Anlage 15 HOAI.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI § 55.
Ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung/Leistungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachtechnische Lösungsansätze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation und Eindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 15

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-18 📅
Name: G-TEC Ingenieure GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 60
Postort: Siegen
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland 🇩🇪
Arnsberg 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Internetadresse: https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Vergabekammer+BadenWuerttemberg+im+Regierungspraesidium+Karlsruhe-6002445-organisationseinheit-0 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 181-410672 (2018-09-19)