Am 30.1.2017 hat der Stadtrat der Stadt Oberasbach den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17/1 „Hans-Reif-Sportzentrum“ gefasst. Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, ein bestehendes Sportzentrum auf Grundlage eines zuvor erstellten Rahmenplans neu zu ordnen, zu erweitern und den Bau einer Dreifachsporthalle im Außenbereich zu ermöglichen. Die Halle soll über eine Zuschauertribüne für voraussichtlich 300 Zuschauer verfügen und neben den den notwendigen Nebenräumen soll gegebenenfalls ein neuer Trainingsbereich für den Kraftsport entstehen. Außerdem sollen auch Umkleiden mit Duschen vorgesehen werden, die von außen zugänglich sind, um eine vereinsunabhängige Nutzung der Außensportanlagen ermöglichen zu können. Die Dreifachsporthalle soll zudem noch die Option erhalten, um ein Segment erweitert werden zu können. Dieser Anbau wäre dann vorzugsweise für Veranstaltungen, die keinen direkten Bezug zum Sport haben müssen, vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: Vgv-oa-gp
Kurze Beschreibung:
Am 30.1.2017 hat der Stadtrat der Stadt Oberasbach den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17/1 „Hans-Reif-Sportzentrum“ gefasst.
Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, ein bestehendes Sportzentrum auf Grundlage eines zuvor erstellten Rahmenplans neu zu ordnen, zu erweitern und den Bau einer Dreifachsporthalle im Außenbereich zu ermöglichen.
Die Halle soll über eine Zuschauertribüne für voraussichtlich 300 Zuschauer verfügen und neben den den notwendigen Nebenräumen soll gegebenenfalls ein neuer Trainingsbereich für den Kraftsport entstehen.
Außerdem sollen auch Umkleiden mit Duschen vorgesehen werden, die von außen zugänglich sind, um eine vereinsunabhängige Nutzung der Außensportanlagen ermöglichen zu können.
Die Dreifachsporthalle soll zudem noch die Option erhalten, um ein Segment erweitert werden zu können. Dieser Anbau wäre dann vorzugsweise für Veranstaltungen, die keinen direkten Bezug zum Sport haben müssen, vorgesehen.
Am 30.1.2017 hat der Stadtrat der Stadt Oberasbach den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17/1 „Hans-Reif-Sportzentrum“ gefasst.
Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, ein bestehendes Sportzentrum auf Grundlage eines zuvor erstellten Rahmenplans neu zu ordnen, zu erweitern und den Bau einer Dreifachsporthalle im Außenbereich zu ermöglichen.
Die Halle soll über eine Zuschauertribüne für voraussichtlich 300 Zuschauer verfügen und neben den den notwendigen Nebenräumen soll gegebenenfalls ein neuer Trainingsbereich für den Kraftsport entstehen.
Außerdem sollen auch Umkleiden mit Duschen vorgesehen werden, die von außen zugänglich sind, um eine vereinsunabhängige Nutzung der Außensportanlagen ermöglichen zu können.
Die Dreifachsporthalle soll zudem noch die Option erhalten, um ein Segment erweitert werden zu können. Dieser Anbau wäre dann vorzugsweise für Veranstaltungen, die keinen direkten Bezug zum Sport haben müssen, vorgesehen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oberasbach
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 90522
Postort: Oberasbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.oberasbach.de/🌏
E-Mail: morawietz@oberasbach.de📧
Fax: +49 9119691151 📠
URL der Dokumente: https://root.deutsche-evergabe.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-30 📅
Datum des Beginns: 2018-02-19 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 188-385194
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: https://root.deutsche-evergabe.de (Suchbegriff: VGV-OA-GP)
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (mit Unterschrift, im Original) bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.3) genannten Kontaktstelle eingehen.
Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei den downzuloadenden Vergabeunterlagen enthalten) zu versehen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: https://root.deutsche-evergabe.de (Suchbegriff: VGV-OA-GP)
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (mit Unterschrift, im Original) bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.3) genannten Kontaktstelle eingehen.
Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei den downzuloadenden Vergabeunterlagen enthalten) zu versehen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am 30.1.2017 hat der Stadtrat der Stadt Oberasbach den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17/1 „Hans-Reif-Sportzentrum“ gefasst.
Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, ein bestehendes Sportzentrum auf Grundlage eines zuvor erstellten Rahmenplans neu zu ordnen, zu erweitern und den Bau einer Dreifachsporthalle im Außenbereich zu ermöglichen.
Die Halle soll über eine Zuschauertribüne für voraussichtlich 300 Zuschauer verfügen und neben den den notwendigen Nebenräumen soll gegebenenfalls ein neuer Trainingsbereich für den Kraftsport entstehen.
Außerdem sollen auch Umkleiden mit Duschen vorgesehen werden, die von außen zugänglich sind, um eine vereinsunabhängige Nutzung der Außensportanlagen ermöglichen zu können.
Die Dreifachsporthalle soll zudem noch die Option erhalten, um ein Segment erweitert werden zu können. Dieser Anbau wäre dann vorzugsweise für Veranstaltungen, die keinen direkten Bezug zum Sport haben müssen, vorgesehen.
Für das Projekt „Neubau einer Dreifachsporthalle“ werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung (Gebäudeplanung) benötigt (gem. HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37).
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 vergeben.
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 3-4, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34), der Stufe 3 (Leistungsphasen 5-7, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 4 (Leistungsphase 8-9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 3-4, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34), der Stufe 3 (Leistungsphasen 5-7, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 4 (Leistungsphase 8-9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Baubeginn: ca. Juni 2020.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 580 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2;
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4;
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7;
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 3 – 4, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34), der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 – 7, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 4 (Leistungsphasen 8 – 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 3 – 4, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34), der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 – 7, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 4 (Leistungsphasen 8 – 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberasbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe III.2.1):
Der Nachweis der Qualifikation ist durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eignungskriterium: Vollständige Angabe zum Unternehmen des Bewerbers.
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen).
2) Eignungskriterium: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Kopie der Versicherungspolice;
— Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers).
3) Eignungskriterium: Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014/2015/2016).
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht);
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung;
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
— Aktueller BZR für alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte;
— Aktueller BZR für alle für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger;
— Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Zu 2):
— Deckungssumme je Schaden mind. 2 000 000 EUR Personenschäden;
— Deckungssumme je Schaden mind. 1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 3-fach zur Verfügung.
Zu 3):
— im Durchschnitt mindestens 250 000 EUR (netto) in jedem Jahr (außer bei Büroneugründungen).
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eignungskriterium: Referenz 1 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäudeplanung) Gebäude
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Bestätigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Auftragsausführung und das Ergebnis
2) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des Projektleiters des Auftragnehmers
Vorzulegende Nachweise:
— Eigenerklärung
— berufsbezogener Lebenslauf (inkl. Dauer der Bürozugehörigkeit)
— Kopie der Studienabschlussurkunde
3) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des stellv. Projektleiters des Auftragnehmers
— Lebenslauf (inkl. Dauer der Bürozugehörigkeit)
4) Eignungskriterium: Angabe der Software-Ausstattung
Nachweis: Eigenerklärung
5) Eignungskriterium: Angabe zur Sicherstellung der Qualität, Einhaltung der Termine / Kosten
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Mindeststandards:
Siehe III.1.2.
Zu 1)
Die nachfolgenden Mindestanforderungen 1 bis 4 müssen kumulativ nachgewiesen werden. Andernfalls führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Es besteht auch die Möglichkeit die Mindestanforderungen der Referenz mit mehreren, jedoch maximal mit 2 Referenzprojekten nachzuweisen.
Dabei müssen die Mindestanforderungen 2 bis 4 bei jeder Referenz selbst vollständig nachgewiesen werden. Die Mindestanforderung 1 kann kumulativ nachgewiesen werden, wobei dann jede der geforderten Leistungsphasen mindestens einmal nachgewiesen werden muss.
Dabei müssen die Mindestanforderungen 2 bis 4 bei jeder Referenz selbst vollständig nachgewiesen werden. Die Mindestanforderung 1 kann kumulativ nachgewiesen werden, wobei dann jede der geforderten Leistungsphasen mindestens einmal nachgewiesen werden muss.
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 3-8 (bei Leistungsphase 8 ist ein Abrechnungsstand von mind. 50 % des Bauvolumens ausreichend).
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 3-8 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2010 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen (bei Leistungsphase 8 ist ein Abrechnungsstand von mind. 50 % des Bauvolumens ausreichend).
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude für gemeinschaftliche Nutzung (kein Wohnen/Industrie/Verkehr) oder Gebäude mit vergleichbaren Nutzungsanforderungen.
d) Die Baukosten der Maßnahme (KG 300-400) zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung (oder der Kostenberechnung, wenn Leistungsphase 8 noch nicht abgeschlossen ist) betrugen >= 2 500 000 EUR netto.
Zu 2)
a) Berufsqualifikation für den Beruf „Ingenieur“ in den Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen und individuelles Mindestmaß an Erfahrung -> siehe Bewerbungsunterlagen.
Zu 3)
a) Berufsqualifikation für den Beruf „Ingenieur“ oder „Techniker mit Berufserfahrung > 3 Jahre“ in den Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen.
Zu 4)
— mindestens GAEB 90 oder GAEB 2000 oder GAEB DA XML (.d81/.d83 oder .p81/.p83 oder .x81/.x83);
— Anwendung einer standardisierten Projektkostenverfolgung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch
a) Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen, oder
b) Personen, die als Ingenieur in einer Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind, oder
c) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) oder b) ist.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genanntem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genanntem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Kriterium 1: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014/2015/2016);
Kriterium 2: Referenz des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäudeplanung) Gebäude;
Kriterium 3: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des Projektleiters des Auftragnehmers;
Kriterium 4: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des stellv. Projektleiters des Auftragnehmers;
Kriterium 5: Benennung und Qualifikation/Erfahrung des weiteren Projektteams (neben Projektleiter und stellv. Projektleiter) aus dem Bereich des Bauwesens;
Kriterium 6: Angabe zur Sicherstellung der Qualität, Einhaltung der Termine / Kosten;
Kriterium 7: Sorgfalt/Übersichtlichkeit des Teilnahmeantrags.
Weitere Einzelheiten zu den Auswahlkriterien und deren Wertungsschema und Gewichtung sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: https://root.deutsche-evergabe.de (Suchbegriff: VGV-OA-GP)
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (mit Unterschrift, im Original) bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.3) genannten Kontaktstelle eingehen.
Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei den downzuloadenden Vergabeunterlagen enthalten) zu versehen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2017/S 188-385194 (2017-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am 30.01.2017 hat der Stadtrat der Stadt Oberasbach den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17/1 „Hans-Reif-Sportzentrum“ gefasst.
Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, ein bestehendes Sportzentrum auf Grundlage eines zuvor erstellten Rahmenplans neu zu ordnen, zu erweitern und den Bau einer Dreifachsporthalle im Außenbereich zu ermöglichen.
Die Halle soll über eine Zuschauertribüne für voraussichtlich 300 Zuschauer verfügen und neben den notwendigen Nebenräumen soll gegebenenfalls ein neuer Trainingsbereich für den Kraftsport entstehen.
Außerdem sollen auch Umkleiden mit Duschen vorgesehen werden, die von außen zugänglich sind, um eine vereinsunabhängige Nutzung der Außensportanlagen ermöglichen zu können.
Die Dreifachsporthalle soll zudem noch die Option erhalten, um ein Segment erweitert werden zu können. Dieser Anbau wäre dann vorzugsweise für Veranstaltungen, die keinen direkten Bezug zum Sport haben müssen, vorgesehen.
Am 30.01.2017 hat der Stadtrat der Stadt Oberasbach den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17/1 „Hans-Reif-Sportzentrum“ gefasst.
Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, ein bestehendes Sportzentrum auf Grundlage eines zuvor erstellten Rahmenplans neu zu ordnen, zu erweitern und den Bau einer Dreifachsporthalle im Außenbereich zu ermöglichen.
Die Halle soll über eine Zuschauertribüne für voraussichtlich 300 Zuschauer verfügen und neben den notwendigen Nebenräumen soll gegebenenfalls ein neuer Trainingsbereich für den Kraftsport entstehen.
Außerdem sollen auch Umkleiden mit Duschen vorgesehen werden, die von außen zugänglich sind, um eine vereinsunabhängige Nutzung der Außensportanlagen ermöglichen zu können.
Die Dreifachsporthalle soll zudem noch die Option erhalten, um ein Segment erweitert werden zu können. Dieser Anbau wäre dann vorzugsweise für Veranstaltungen, die keinen direkten Bezug zum Sport haben müssen, vorgesehen.
Gesamtwert des Auftrags: 601375.29 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Am 30.01.2017 hat der Stadtrat der Stadt Oberasbach den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17/1 „Hans-Reif-Sportzentrum“ gefasst.
Die Halle soll über eine Zuschauertribüne für voraussichtlich 300 Zuschauer verfügen und neben den notwendigen Nebenräumen soll gegebenenfalls ein neuer Trainingsbereich für den Kraftsport entstehen.
– Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2,
– Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,
– Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7,
– Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 3 – 4, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34), der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 – 7, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 4 (Leistungsphase 8 – 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 3 – 4, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34), der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 – 7, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 4 (Leistungsphase 8 – 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Beschreibung der Optionen:
– Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2,
– Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,
– Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7,
– Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberasbach
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung vom Projektleiter / stellv. Projektleiter sowie der örtlichen Bauüberwachung
Projektanalyse/Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Gewichtung des Preises: 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2018/S 062-137789 (2018-03-27)