Beschreibung der Beschaffung
Der Verein beabsichtigt den Neubau einer Radsporthalle (Velodrom) auf einem Grundstück in Nürnberg-Altenfurt, welches sich derzeit noch im Eigentum des Freistaats Bayern befindet, jedoch von der Stadt Nürnberg erworben werden und dem Verein auf Grund eines Erbbaurechts zur Verfügung gestellt werden soll. Die Einleitung der Baurechtsschaffung für den Neubau des Velodroms auf diesem Grundstück ist durch die zuständigen Gremien der Stadt Nürnberg bereits erfolgt.
Ausgestattet mit einer Holzbahn, die eine Bahnlänge von 250m aufweist und internationalen Normen und Wettkampfbestimmungen entspricht und für eine Befahrung mit schweren Stehermotorrädern geeignet ist, sowie 1.000 Sitzplätzen, soll dieses Velodrom dem Breiten- und Leistungssport dienen und perspektivisch wieder große nationale und internationale Radsport-Events nach Nürnberg holen. Bedeutende Sportverbände wie der BRV (ca. 37.000 Mitglieder) sowie der Bund Deutscher Radfahrer (ca. 139.000 Mitglieder) haben ihr Interesse angekündigt, im Velodrom Veranstaltungen bis hin zu Weltmeisterschaften austragen zu wollen. Die Sportstätte soll nach Möglichkeit als Landesleistungszentrum für den Radsport eingerichtet werden, damit Sportlern aus ganz Bayern künftig ganzjährig attraktive Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
In der Halle sollen neben Radsport-Veranstaltungen auch weitere sportnahe Veranstaltungen durchgeführt werden. Zu beachten sind insoweit die Regelungen bzw. Auflagen aus den Fördermittel-Bescheiden und bauleitplanerische Beschränkungen.
Die Leistungsbestandteile der Ausschreibung umfassen Planung und Bau (schlüsselfertige Errichtung) einschließlich Finanzierungsleistungen in Abhängigkeit von den Auszahlungsmodalitäten der Fördermittel sowie optional den technischen und kaufmännischen Gebäudebetrieb (Veranstaltungsbetrieb beziehungsweise Veranstaltungsmanagement) als optionale Leistung im Verfahren.
Das Vergabeverfahren wird als Wettbewerblicher Dialog mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Planungs- und Bauleistungen einschl. Ausstattung und Wartung des Velodroms. Die optionale Betreiberleistung wird nur bezuschlagt, wenn der Bestbieter diese ebenfalls anbietet und die Betreiberleistung allein ebenfalls wirtschaftlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Betreiberleistung noch gesondert ausgeschrieben. Ob eine optionale Finanzierungsleistung erforderlich ist, wird erst feststehen, wenn der Fördermittelbescheid vorliegt.