Neubau einer Radsporthalle mit einer 250 m langen Holzbahn (Velodrom) in Nürnberg-Altenfurt optional mit Zwischenfinanzierungs- und Betreiberleistung mittels staatlicher Förderung

Verein Sportplatz Nürnberg 1903 e. V.

Neubau einer Radsporthalle (Velodrom) auf einem Grundstück in Nürnberg-Altenfurt mit einer 250 m Holzbahn nach olympischen Vorschriften u. Sitzplätzen für 1 000 Besucher durch den Verein Sportplatz Nürnberg 1903 e.V. (Verein). Die Radsporthalle soll dem Breiten- u. Leistungssport dienen und als Landesleistungszentrum für den Radsport ausgestattet werden. In der Halle sollen neben Radsport-Veranstaltungen auch weitere sportnahe Veranstaltungen durchgeführt werden. Aufgrund der vorgesehenen, jedoch noch nicht verbindlich zugesagten Fördermittel, wird der Verein zur Einhaltung entsprechender Vergabevorschriften verpflichtet. Sobald ein Fördermittelbescheid vorliegt, werden dessen Vorgaben den Bietern mitgeteilt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungs-, Bau- und Wartungsleistungen für die schlüsselfertige und funktionsgerechte Errichtung (inkl. Ausstattung) des Velodroms sowie optionale Finanzierungsleistungen u. optionale Leistungen des Gebäudebetriebs bzw. Facility-Managements.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-01 Auftragsbekanntmachung
2017-12-19 Ergänzende Angaben
2022-02-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Radsporthalle (Velodrom) auf einem Grundstück in Nürnberg-Altenfurt mit einer 250 m Holzbahn nach olympischen Vorschriften u. Sitzplätzen für 1 000 Besucher durch den Verein Sportplatz Nürnberg 1903 e.V. (Verein). Die Radsporthalle soll dem Breiten- u. Leistungssport dienen und als Landesleistungszentrum für den Radsport ausgestattet werden. In der Halle sollen neben Radsport-Veranstaltungen auch weitere sportnahe Veranstaltungen durchgeführt werden. Aufgrund der vorgesehenen, jedoch noch nicht verbindlich zugesagten Fördermittel, wird der Verein zur Einhaltung entsprechender Vergabevorschriften verpflichtet. Sobald ein Fördermittelbescheid vorliegt, werden dessen Vorgaben den Bietern mitgeteilt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungs-, Bau- und Wartungsleistungen für die schlüsselfertige und funktionsgerechte Errichtung (inkl. Ausstattung) des Velodroms sowie optionale Finanzierungsleistungen u. optionale Leistungen des Gebäudebetriebs bzw. Facility-Managements.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verein Sportplatz Nürnberg 1903 e. V.
Postanschrift: Kellerstraße 3
Postleitzahl: 90453
Postort: Nürnberg-Katzwang
Kontakt
Internetadresse: http://www.radrennbahn-nuernberg.de 🌏
E-Mail: info@druckerei-meuer.de 📧
URL der Dokumente: http://www.pfaller-ingenieure.de/ausschreibungen/velodrom 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-06 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 234-485452
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Ein kostenloses Informationsmemorandum mit weiteren Hinweisen zum Beschaffungsgegenstand sowie den für die Eignungsnachweise zu nutzenden Formblättern (Bewerbungsbögen) ist bei der in I.3) genannten Kontaktstelle erhältlich. Das Informationsmemorandum enthält auch Erklärungen zu den in dieser Bekanntmachung genannten Verfahrensbesonderheiten, auf die sich die Bewerber einlassen müssen (Nachforderung von Unterlagen). Die Bewerbungsbögen sind zwingend zu verwenden. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet, auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 12.1.2018, 14.00 Uhr, bei der in I.3) benannten Kontaktstelle einzureichen. Zur Nachforderung von Unterlagen: Der Auftraggeber wird die eingegangenen Unterlagen kursorisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass die Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber den betreffenden Bewerbern die Möglichkeit geben, entsprechende Unterlagen nachzureichen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Der Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich. Von der Nachreichungsmöglichkeit ausgenommen sind Änderungen an der Bewerberkonstellation auf Ebene des Bewerbers (Bewerbergemeinschaft) sowie hinsichtlich der Nachunternehmer, auf die sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung beruft. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der zulässige Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung. Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen bzw. zu rügen. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien des Auftraggebers, der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde und anderer staatlicher Stellen, soweit deren Zustimmung erforderlich ist bzw. dem Nichtvorliegen von Einwänden dieser Stellen sowie der Wirtschaftlichkeit des konkreten Ergebnisses des Vergabeverfahren, der Erlangung von Erbbaurecht auf dem vorgesehenen Grundstück in Nürnberg-Altenfurt, der Veräußerung des Altgrundstückes in Nürnberg Reichelsdorf durch den Verein, der Bewilligung von Fördermitteln gegenüber dem BRV, sowie der Bewilligung von Fördermitteln durch die Stadt Nürnberg für Bau und ggfs. Betrieb. Sollten diese Vorbehalte nicht ausgeräumt werden können, wird dieses Vergabeverfahren aufgehoben werden. Die im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt, Aufwendungen der Bewerber für die Teilnahme am gesamten Vergabeverfahren werden nicht erstattet, Entschädigungen nicht gewährt. Hiervon unberührt bleibt die angemessene Kostenerstattung nach § 3 EU Abs. 4 Nr. 9 VOB/A.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Verein beabsichtigt den Neubau einer Radsporthalle (Velodrom) auf einem Grundstück in Nürnberg-Altenfurt, welches sich derzeit noch im Eigentum des Freistaats Bayern befindet, jedoch von der Stadt Nürnberg erworben werden und dem Verein aufgrund eines Erbbaurechts zur Verfügung gestellt werden soll. Die Einleitung der Baurechtsschaffung für den Neubau des Velodroms auf diesem Grundstück ist durch die zuständigen Gremien der Stadt Nürnberg bereits erfolgt.
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Ausgestattet mit einer Holzbahn, die eine Bahnlänge von 250 m aufweist und internationalen Normen und Wettkampfbestimmungen entspricht und für eine Befahrung mit schweren Stehermotorrädern geeignet ist, sowie 1 000 Sitzplätzen, soll dieses Velodrom dem Breiten- und Leistungssport dienen und perspektivisch wieder große nationale und internationale Radsport-Events nach Nürnberg holen. Bedeutende Sportverbände wie der BRV (ca. 37 000 Mitglieder) sowie der Bund Deutscher Radfahrer (ca. 139 000 Mitglieder) haben ihr Interesse angekündigt, im Velodrom Veranstaltungen bis hin zu Weltmeisterschaften austragen zu wollen. Die Sportstätte soll nach Möglichkeit als Landesleistungszentrum für den Radsport eingerichtet werden, damit Sportlern aus ganz Bayern künftig ganzjährig attraktive Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
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In der Halle sollen neben Radsport-Veranstaltungen auch weitere sportnahe Veranstaltungen durchgeführt werden. Zu beachten sind insoweit die Regelungen bzw. Auflagen aus den Fördermittel-Bescheiden und bauleitplanerische Beschränkungen.
Die Leistungsbestandteile der Ausschreibung umfassen Planung und Bau (schlüsselfertige Errichtung) einschließlich Finanzierungsleistungen in Abhängigkeit von den Auszahlungsmodalitäten der Fördermittel sowie optional den technischen und kaufmännischen Gebäudebetrieb (Veranstaltungsbetrieb beziehungsweise Veranstaltungsmanagement) als optionale Leistung im Verfahren.
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Das Vergabeverfahren wird als Wettbewerblicher Dialog mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Planungs- und Bauleistungen einschl. Ausstattung und Wartung des Velodroms. Die optionale Betreiberleistung wird nur bezuschlagt, wenn der Bestbieter diese ebenfalls anbietet und die Betreiberleistung allein ebenfalls wirtschaftlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Betreiberleistung noch gesondert ausgeschrieben. Ob eine optionale Finanzierungsleistung erforderlich ist, wird erst feststehen, wenn der Fördermittel-Bescheid vorliegt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen – insb. auch, dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind – oder diese Ausschlussgründe nach § 125 GWB (Selbstreinigung) oder
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§ 126 GWB) (Verfristung) nicht mehr relevant sind.
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen in das Gewerbezentralregister;
(3) Bei Bewerbergemeinschaften: Eigenerklärung über die Vertretungsberechtigung.
Im Falle einer Aufforderung zur Angebotsabgabe können die Nachweise zu diesen Angaben nachgefordert werden.
Hinweis: Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d. h. die Eignungsunterlagen sind für Planungs- und Bauleistungen vorzulegen. Nicht ausreichend ist es insbesondere, das bauausführende Unternehmen erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu benennen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Ausführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zur Verfügung stehend anzusehen sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Umsätzen aus Planungs- und Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
(2) Qualifizierte Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach den Bereichen Bau und Planung/Architektur;
(3) Angabe des Projektleiters mit fachlicher Qualifikation und Berufspraxis in Jahren
Gegenstand des wettbewerblichen Dialogs sind auch Finanzierungsleistungen (die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und die Zwischenfinanzierung, da der zu vereinbarende Werklohn erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens bzw. in Abhängigkeit der Zurverfügungstellung von Fördermitteln entrichtet wird).
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Mindeststandards:
Haftpflichtversicherung für Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Höhe der Deckungssumme wird im wettbewerblichen Dialog geklärt. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Referenzen für vergleichbare Projektrealisierungen im Bereich Bau und Objektplanung (Referenzzeitraum: letzten 5 abgeschlossene Kalenderjahre seit Abnahme bzw. Abschluss der Lph 8 HOAI, Referenztyp: Hochbauprojekte, Mindestbauvolumen: KGR 200-700, 5 000 000 EUR brutto);
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(2) Referenzen für vergleichbare Projektrealisierungen im Bereich Bau von Sportstätten, einschl. Aussagen zur Kosten- und Termintreue (Referenzzeitraum: letzten 5 abgeschlossene Kalenderjahre seit Abnahme bzw. Abschluss der Lph 8 HOAI, Referenztyp: Hochbauprojekte, Mindestbauvolumen: KGR 200-700, 5 000 000 EUR brutto);
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(3) Referenz des Projektleiters für durchgeführte Projekte von vergleichbaren Vorhaben (Hochbauprojekte, Bauvolumen: KGR 200-700) > 5 000 000 EUR brutto in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren;
(4) Unverbindliche Erklärung zur Finanzierungsbereitschaft des Bewerbers oder eines Finanzierungspartners für die Bauzwischenfinanzierung;
(5) Nachunternehmererklärungen von Unternehmen, auf deren Referenz(en) Bezug genommen wird, die aber selbst nicht Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind. Das Unternehmen muss die Angaben machen, die von Bewerbern und Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gem. Ziff. III.1.1. abverlangt werden.
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Mindeststandards:
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, sowie VOB/A und GewO. Details sind dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) bzw. Master oder Bachelor eines Ingenieurstudienganges berechtigt ist.
Mindestvorgabe (Ausschlussgrund): Es muss mindestens eine Referenz gem. (1) vorgelegt werden.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Planung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bau
Gewichtung des Preises: 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein
Kontakt
Kontaktperson: Vorstand, Herr Andreas Zentara
Dokumente URL: http://www.pfaller-ingenieure.de/ausschreibungen/velodrom 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Pfaller Ingenieure GmbH & Co.KG
Postanschrift: Pirckheimerstraße 68
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90408
Kontaktperson: Pfaller Ingenieure GmbH & Co. KG
Telefon: +49 9112398886-0 📞
E-Mail: info@pfaller-ingenieure.de 📧
Fax: +49 9112398886-35 📠
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.pfaller-ingenieure.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Pfaller Ingenieure GmbH & Co. KG

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ein kostenloses Informationsmemorandum mit weiteren Hinweisen zum Beschaffungsgegenstand sowie den für die Eignungsnachweise zu nutzenden Formblättern (Bewerbungsbögen) ist bei der in I.3) genannten Kontaktstelle erhältlich. Das Informationsmemorandum enthält auch Erklärungen zu den in dieser Bekanntmachung genannten Verfahrensbesonderheiten, auf die sich die Bewerber einlassen müssen (Nachforderung von Unterlagen).
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Die Bewerbungsbögen sind zwingend zu verwenden. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet, auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 12.1.2018, 14.00 Uhr, bei der in I.3) benannten Kontaktstelle einzureichen.
Zur Nachforderung von Unterlagen:
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Unterlagen kursorisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass die Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber den betreffenden Bewerbern die Möglichkeit geben, entsprechende Unterlagen nachzureichen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Der Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich.
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Von der Nachreichungsmöglichkeit ausgenommen sind Änderungen an der Bewerberkonstellation auf Ebene des Bewerbers (Bewerbergemeinschaft) sowie hinsichtlich der Nachunternehmer, auf die sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung beruft.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der zulässige Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
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Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen bzw. zu rügen.
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Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien des Auftraggebers, der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde und anderer staatlicher Stellen, soweit deren Zustimmung erforderlich ist bzw. dem Nichtvorliegen von Einwänden dieser Stellen sowie der Wirtschaftlichkeit des konkreten Ergebnisses des Vergabeverfahren, der Erlangung von Erbbaurecht auf dem vorgesehenen Grundstück in Nürnberg-Altenfurt, der Veräußerung des Altgrundstückes in Nürnberg Reichelsdorf durch den Verein, der Bewilligung von Fördermitteln gegenüber dem BRV, sowie der Bewilligung von Fördermitteln durch die Stadt Nürnberg für Bau und ggfs. Betrieb. Sollten diese Vorbehalte nicht ausgeräumt werden können, wird dieses Vergabeverfahren aufgehoben werden.
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Die im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt, Aufwendungen der Bewerber für die Teilnahme am gesamten Vergabeverfahren werden nicht erstattet, Entschädigungen nicht gewährt. Hiervon unberührt bleibt die angemessene Kostenerstattung nach § 3 EU Abs. 4 Nr. 9 VOB/A.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2017/S 234-485452 (2017-12-01)
Ergänzende Angaben (2017-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Radsporthalle (Velodrom) auf einem Grundstück in Nürnberg-Altenfurt mit einer 250 m Holzbahn nach olympischen Vorschriften u. Sitzplätzen für 1 000 Besucher durch den Verein Sportplatz Nürnberg 1903 e.V. (Verein). Die Radsporthalle soll dem Breiten- u. Leistungssport dienen und als Landesleistungszentrum für den Radsport ausgestattet werden. In der Halle sollen neben Radsport-Veranstaltungen auch weitere sportnahe Veranstaltungen durchgeführt werden. Aufgrund der vorgesehenen, jedoch noch nicht verbindlich zugesagten Fördermittel, wird der Verein zur Einhaltung entsprechender Vergabevorschriften verpflichtet. Sobald ein Fördermittelbescheid vorliegt, werden dessen Vorgaben den Bietern mitgeteilt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungs-, Bau- und Wartungsleistungen für die schlüsselfertige und funktionsgerechte Errichtung (inkl. Ausstattung) des Velodroms sowie optionale Finanzierungsleistungen u. optionale Leistungen des Gebäudebetriebs bzw. Facility Managements.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verein Sportplatz Nürnberg 1903 e.V

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 246-513990
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 234-485452
ABl. S-Ausgabe: 246
Quelle: OJS 2017/S 246-513990 (2017-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Radsporthalle (Velodrom) auf einem Grundstück in Nürnberg-Altenfurt mit einer 250m Holzbahn nach olympischen Vorschriften u. Sitzplätzen für 1.000 Besucher durch den Verein Sportplatz Nürnberg 1903 e.V. (Verein). Die Radsporthalle soll dem Breiten- u. Leistungssport dienen und als Landesleistungszentrum für den Radsport ausgestattet werden. In der Halle sollen neben Radsport-Veranstaltungen auch weitere sportnahe Veranstaltungen durchgeführt werden. Aufgrund der vorgesehenen, jedoch noch nicht verbindlich zugesagten Fördermittel, wird der Verein zur Einhaltung entsprechender Vergabevorschriften verpflichtet. Sobald ein Fördermittelbescheid vorliegt, werden dessen Vorgaben den Bietern mitgeteilt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungs-, Bau- und Wartungsleistungen für die schlüsselfertige und funktionsgerechte Errichtung (inkl. Ausstattung) des Velodroms sowie optionale Finanzierungsleistungen u. optionale Leistungen des Gebäudebetriebs bzw. Facility Managements.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 040-100382
ABl. S-Ausgabe: 40

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Verein beabsichtigt den Neubau einer Radsporthalle (Velodrom) auf einem Grundstück in Nürnberg-Altenfurt, welches sich derzeit noch im Eigentum des Freistaats Bayern befindet, jedoch von der Stadt Nürnberg erworben werden und dem Verein auf Grund eines Erbbaurechts zur Verfügung gestellt werden soll. Die Einleitung der Baurechtsschaffung für den Neubau des Velodroms auf diesem Grundstück ist durch die zuständigen Gremien der Stadt Nürnberg bereits erfolgt.
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Ausgestattet mit einer Holzbahn, die eine Bahnlänge von 250m aufweist und internationalen Normen und Wettkampfbestimmungen entspricht und für eine Befahrung mit schweren Stehermotorrädern geeignet ist, sowie 1.000 Sitzplätzen, soll dieses Velodrom dem Breiten- und Leistungssport dienen und perspektivisch wieder große nationale und internationale Radsport-Events nach Nürnberg holen. Bedeutende Sportverbände wie der BRV (ca. 37.000 Mitglieder) sowie der Bund Deutscher Radfahrer (ca. 139.000 Mitglieder) haben ihr Interesse angekündigt, im Velodrom Veranstaltungen bis hin zu Weltmeisterschaften austragen zu wollen. Die Sportstätte soll nach Möglichkeit als Landesleistungszentrum für den Radsport eingerichtet werden, damit Sportlern aus ganz Bayern künftig ganzjährig attraktive Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Planungs- und Bauleistungen einschl. Ausstattung und Wartung des Velodroms. Die optionale Betreiberleistung wird nur bezuschlagt, wenn der Bestbieter diese ebenfalls anbietet und die Betreiberleistung allein ebenfalls wirtschaftlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Betreiberleistung noch gesondert ausgeschrieben. Ob eine optionale Finanzierungsleistung erforderlich ist, wird erst feststehen, wenn der Fördermittelbescheid vorliegt.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25%
Preis (Gewichtung): 50%

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2022/S 040-100382 (2022-02-22)