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2.) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2012 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 90 %).
Referenzprojekte die vor 2012 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem referenzgebenden Auftraggeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Bereich „Bauen für Kinder und Jugendliche“,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) ≥ 2 000 000 EUR brutto),
— dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt,
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
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