Die Gemeinde Holdorf steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten für die nicht-schulpflichtigen Kinder zu schaffen. Daher wird sie zum einem im Ortsteil Holdorf die neue Kindertagesstätte Martin Luther mit 3 Regelgruppen und drei Krippengruppen errichten. Zum anderem muss im Ortsteil Handorf-Langenberg die bestehende Kindertagesstätte St. Barbara erneuert und erweitert werden. Dies geschieht unter der teilweisen Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass beide Kindertagesstätten ebenerdig errichtet werden. Die Gesamtbaukosten für die Kindertagesstätte St. Barbara werden auf ca. 2 300 000 EUR und die für den Neubau Kindertagesstätte Martin Luther auf ca. 2 600 000 EUR geschätzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Informationsunterlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: P330
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Holdorf steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten für die nicht-schulpflichtigen Kinder zu schaffen. Daher wird sie zum einem im Ortsteil Holdorf die neue Kindertagesstätte Martin Luther mit 3 Regelgruppen und drei Krippengruppen errichten. Zum anderem muss im Ortsteil Handorf-Langenberg die bestehende Kindertagesstätte St. Barbara erneuert und erweitert werden. Dies geschieht unter der teilweisen Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass beide Kindertagesstätten ebenerdig errichtet werden.
Die Gesamtbaukosten für die Kindertagesstätte St. Barbara werden auf ca. 2 300 000 EUR und die für den Neubau Kindertagesstätte Martin Luther auf ca. 2 600 000 EUR geschätzt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Informationsunterlage.
Die Gemeinde Holdorf steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten für die nicht-schulpflichtigen Kinder zu schaffen. Daher wird sie zum einem im Ortsteil Holdorf die neue Kindertagesstätte Martin Luther mit 3 Regelgruppen und drei Krippengruppen errichten. Zum anderem muss im Ortsteil Handorf-Langenberg die bestehende Kindertagesstätte St. Barbara erneuert und erweitert werden. Dies geschieht unter der teilweisen Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass beide Kindertagesstätten ebenerdig errichtet werden.
Die Gesamtbaukosten für die Kindertagesstätte St. Barbara werden auf ca. 2 300 000 EUR und die für den Neubau Kindertagesstätte Martin Luther auf ca. 2 600 000 EUR geschätzt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Informationsunterlage.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Holdorf – Der Bürgermeister -
Postanschrift: Große Straße 19
Postleitzahl: 49451
Postort: Holdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.holdorf.de🌏
E-Mail: themann@holdorf.de📧
Telefon: +49 5494/98522📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5PYE1E🌏
— Unterlagen können auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: http://www.dtvp.de
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail.
— Der Teilnahmeantrag ist 1-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und 2-fach in digitaler Form (CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
— Der Teilnahmeantrag ist bitte außen (auf dem Umschlag/Verpackung) mit folgendem Hinweis zu
versehen: "Teilnahmeantrag: Neubau/Erweiterung von 2 Kindertagesstätten in der Gemeinde Holdorf; Bitte nicht öffnen vor dem Öffnungstermin: 29.8.2017, 11:00 Uhr.
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung / Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PYE1E.
— Unterlagen können auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: http://www.dtvp.de
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail.
— Der Teilnahmeantrag ist 1-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und 2-fach in digitaler Form (CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
— Der Teilnahmeantrag ist bitte außen (auf dem Umschlag/Verpackung) mit folgendem Hinweis zu
versehen: "Teilnahmeantrag: Neubau/Erweiterung von 2 Kindertagesstätten in der Gemeinde Holdorf; Bitte nicht öffnen vor dem Öffnungstermin: 29.8.2017, 11:00 Uhr.
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung / Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PYE1E.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Holdorf steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten für die nicht-schulpflichtigen Kinder zu schaffen. Daher wird sie zum einem im Ortsteil Holdorf die neue Kindertagesstätte Martin Luther mit 3 Regelgruppen und drei Krippengruppen errichten. Zum anderem muss im Ortsteil Handorf-Langenberg die bestehende Kindertagesstätte St. Barbara erneuert und erweitert werden. Dies geschieht unter der teilweisen Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass beide Kindertagesstätten ebenerdig errichtet werden.
Die Gemeinde Holdorf steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten für die nicht-schulpflichtigen Kinder zu schaffen. Daher wird sie zum einem im Ortsteil Holdorf die neue Kindertagesstätte Martin Luther mit 3 Regelgruppen und drei Krippengruppen errichten. Zum anderem muss im Ortsteil Handorf-Langenberg die bestehende Kindertagesstätte St. Barbara erneuert und erweitert werden. Dies geschieht unter der teilweisen Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass beide Kindertagesstätten ebenerdig errichtet werden.
Die Gesamtbaukosten für die Kindertagesstätte St. Barbara werden auf ca. 2 300 000 EUR und die für den Neubau Kindertagesstätte Martin Luther auf ca. 2 600 000 EUR geschätzt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Informationsunterlage.
Im Rahmen dieses VgV-Vergabeverfahrens werden folgende Leistungen für 2 Gebäude (Gebäude 1: Kindertagesstätte St. Barbara (kath. Kirchengemeinde); Gebäude 2: Kindertagesstätte Martin Luther (ev. Kirchengemeinde) vergeben:
— Objektplanung Gebäude Lph 1 – 9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1 (für beide Gebäude);
— Tragwerksplanung, Lph 1 – 6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1 (für beide Gebäude);
— Technische Ausrüstung, Lph 1 – 9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 (für beide Gebäude) für folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen und 4. Starkstromanlagen
— Objektplanung Freiraumplanung Lph 1 – 9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Ziffer 11.1 (für beide Gebäude);
Dauer: 71 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Holdorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
— Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Jahresumsatz (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Mindeststandards:
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von je mind. 3 000 000 EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von je mind. 3 000 000 EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2014, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner)).
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2014, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner)).
Vergleichbare Referenzen = Objektplanung Gebäude (mind. Lph 2-3, 5-6 und 8) für Neubauten/Erweiterungen/Umbauten von Kindergärten/Kindertagesstätten mit Baukosten > 1 000 000 EUR.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung.
Nachweis der Qualifikation der gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2014 (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden 3 Personen vorzulegen:
Nachweis der Qualifikation der gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2014 (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden 3 Personen vorzulegen:
Vergleichbare Referenzen = Objektplanung Gebäude (mind. Lph 2-3, 5-6 und 8) bzw. Tragwerksplanung (mind. Lph 2-3 und 5-6) bzw. Technische Ausrüstung (mind. Anlagengruppen 1 -4, Lph 2-3, 5-6 und 8) für Neubauten/Erweiterungen/Umbauten von Kindergärten/Kindertagesstätten mit Baukosten > 1 000 000 EUR.
Vergleichbare Referenzen = Objektplanung Gebäude (mind. Lph 2-3, 5-6 und 8) bzw. Tragwerksplanung (mind. Lph 2-3 und 5-6) bzw. Technische Ausrüstung (mind. Anlagengruppen 1 -4, Lph 2-3, 5-6 und 8) für Neubauten/Erweiterungen/Umbauten von Kindergärten/Kindertagesstätten mit Baukosten > 1 000 000 EUR.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angabe technische Ausstattung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Angaben zur Gewährleistung der Qualität.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen.
— Nachweis über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
Mindeststandards:
— Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters/hauptverantwortlichen Architekten: 35 %,
— Referenzen/Erfahrungen des hauptverantworlichen Tragwerksplaners: 10 %,
— Referenzen/Erfahrungen des hauptverantworlichen Planers der Technischen Ausrüstung: 10 %,
— Umsatz im Mittel der letzten 3 Jahre bei vergleichbaren Leistungen: 5 %
— Gesamteindruck der Bewerbung (Übersichtlichkeit, Beachtung der formellen Vorgaben der Vergabestelle, Gestaltung): 10 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
— Unterlagen können auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: http://www.dtvp.de
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail.
— Der Teilnahmeantrag ist 1-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und 2-fach in digitaler Form (CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
— Der Teilnahmeantrag ist 1-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und 2-fach in digitaler Form (CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
— Der Teilnahmeantrag ist bitte außen (auf dem Umschlag/Verpackung) mit folgendem Hinweis zu
versehen: "Teilnahmeantrag: Neubau/Erweiterung von 2 Kindertagesstätten in der Gemeinde Holdorf; Bitte nicht öffnen vor dem Öffnungstermin: 29.8.2017, 11:00 Uhr.
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung / Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PYE1E.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gemeinde Holdorf
Postort: Holdorf
Quelle: OJS 2017/S 145-299701 (2017-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Holdorf steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten für die nichtschulpflichtigen Kinder zu schaffen. Daher wird sie zum einem im Ortsteil Holdorf die neue Kindertagesstätte Martin Luther mit 3 Regelgruppen und drei Krippengruppen errichten. Zum anderem muss im Ortsteil Handorf-Langenberg die bestehende Kindertagesstätte St. Barbara erneuert und erweitert werden. Dies geschieht unter der teilweisen Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass beide Kindertagesstätten ebenerdig errichtet werden.
Die Gesamtbaukosten für die Kindertagesstätte St. Barbara werden auf ca. 2,3 Mio. EUR und die für den Neubau Kindertagesstätte Martin Luther auf ca. 2,6 Mio. EUR geschätzt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Informationsunterlage.
Die Gemeinde Holdorf steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten für die nichtschulpflichtigen Kinder zu schaffen. Daher wird sie zum einem im Ortsteil Holdorf die neue Kindertagesstätte Martin Luther mit 3 Regelgruppen und drei Krippengruppen errichten. Zum anderem muss im Ortsteil Handorf-Langenberg die bestehende Kindertagesstätte St. Barbara erneuert und erweitert werden. Dies geschieht unter der teilweisen Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass beide Kindertagesstätten ebenerdig errichtet werden.
Die Gesamtbaukosten für die Kindertagesstätte St. Barbara werden auf ca. 2,3 Mio. EUR und die für den Neubau Kindertagesstätte Martin Luther auf ca. 2,6 Mio. EUR geschätzt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Informationsunterlage.
Gesamtwert des Auftrags: 873294.48 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Holdorf – Der Bürgermeister –
Die Gemeinde Holdorf steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten für die nichtschulpflichtigen Kinder zu schaffen. Daher wird sie zum einem im Ortsteil Holdorf die neue Kindertagesstätte Martin Luther mit 3 Regelgruppen und drei Krippengruppen errichten. Zum anderem muss im Ortsteil Handorf-Langenberg die bestehende Kindertagesstätte St. Barbara erneuert und erweitert werden. Dies geschieht unter der teilweisen Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass beide Kindertagesstätten ebenerdig errichtet werden.
Die Gemeinde Holdorf steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten für die nichtschulpflichtigen Kinder zu schaffen. Daher wird sie zum einem im Ortsteil Holdorf die neue Kindertagesstätte Martin Luther mit 3 Regelgruppen und drei Krippengruppen errichten. Zum anderem muss im Ortsteil Handorf-Langenberg die bestehende Kindertagesstätte St. Barbara erneuert und erweitert werden. Dies geschieht unter der teilweisen Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass beide Kindertagesstätten ebenerdig errichtet werden.
Die Gesamtbaukosten für die Kindertagesstätte St. Barbara werden auf ca. 2,3 Mio. EUR und die für den Neubau Kindertagesstätte Martin Luther auf ca. 2,6 Mio. EUR geschätzt.
Im Rahmen dieses VgV-Vergabeverfahrens wurden folgende Leistungen für 2 Gebäude (Gebäude 1: Kindertagesstätte St. Barbara (kath. Kirchengemeinde); Gebäude 2: Kindertagesstätte Martin Luther (ev. Kirchengemeinde) vergeben:
— Objektplanung Gebäude Lph 1-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1 (für beide Gebäude),
— Tragwerksplanung, Lph 1-6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1 (für beide Gebäude),
— Technische Ausrüstung, Lph 1-9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 (für beide Gebäude) für folgende Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
2. Wärmeversorgungsanlagen;
3. Lufttechnische Anlagen und
4. Starkstromanlagen.
— Objektplanung Freiraumplanung Lph 1-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Ziffer 11.1 (für beide Gebäude).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Holdorf
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliche Konzeptidee
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Organisation des Projektteams gemäß Erstangebot
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mündlicher Vortrag im Verhandlungsgespräch zur Konzeptidee
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mündliche Ausführungen im Verhandlungsgespräch zur Organisation des Projektteams und Beantwortung der projektspezifischen Fachfragen des Auftraggebers durch die Mitglieder des Projektteams
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-05 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;