Das Stadt Bobingen plant den Neubau eines Ganzjahresbades auf dem Gelände des ca. 50 Jahre alten Hallen- und Freibades „Aquamarin“ in Bobingen. Im ersten Abschnitt soll das Hallenbad abgerissen und das Ganzjahresbad neu gebaut werden. Das Freibad bzw. das 50-m Außenbecken werden als zweiter Bauabschnitt in der Grobausbauphase des neuen Ganzjahresbades abgerissen und sollen bis zu diesem Zeitpunkt für Badegäste weiterhin zugänglich bleiben. Im Anschluss daran soll die Erneuerung der Freiflächen erfolgen. Es ist zu überprüfen ob eventuell Teile der Technik noch verwendet werden können und ob der Betrieb des Freibades bis zum Abriss gewährleistet werden kann. Die Sommertauglichkeit des Hallenbades soll durch ein sog. Cabrio-Dach gewährleistet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Das Stadt Bobingen plant den Neubau eines Ganzjahresbades auf dem Gelände des ca. 50 Jahre alten Hallen- und Freibades „Aquamarin“ in Bobingen.
Im ersten Abschnitt soll das Hallenbad abgerissen und das Ganzjahresbad neu gebaut werden. Das Freibad bzw. das 50-m Außenbecken werden als zweiter Bauabschnitt in der Grobausbauphase des neuen Ganzjahresbades abgerissen und sollen bis zu diesem Zeitpunkt für Badegäste weiterhin zugänglich bleiben. Im Anschluss daran soll die Erneuerung der Freiflächen erfolgen. Es ist zu überprüfen ob eventuell Teile der Technik noch verwendet werden können und ob der Betrieb des Freibades bis zum Abriss gewährleistet werden kann. Die Sommertauglichkeit des Hallenbades soll durch ein sog. Cabrio-Dach gewährleistet werden.
Das Stadt Bobingen plant den Neubau eines Ganzjahresbades auf dem Gelände des ca. 50 Jahre alten Hallen- und Freibades „Aquamarin“ in Bobingen.
Im ersten Abschnitt soll das Hallenbad abgerissen und das Ganzjahresbad neu gebaut werden. Das Freibad bzw. das 50-m Außenbecken werden als zweiter Bauabschnitt in der Grobausbauphase des neuen Ganzjahresbades abgerissen und sollen bis zu diesem Zeitpunkt für Badegäste weiterhin zugänglich bleiben. Im Anschluss daran soll die Erneuerung der Freiflächen erfolgen. Es ist zu überprüfen ob eventuell Teile der Technik noch verwendet werden können und ob der Betrieb des Freibades bis zum Abriss gewährleistet werden kann. Die Sommertauglichkeit des Hallenbades soll durch ein sog. Cabrio-Dach gewährleistet werden.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bobingen
Postanschrift: Rathausstraße 1
Postleitzahl: 86399
Postort: Bobingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bobingen.de🌏
E-Mail: vgv@meixner-partner.de📧
URL der Dokumente: http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-12 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 174-356550
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
A) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter VgV@meixner-partner.de zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.meixner-partner.de/ausschreibungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
f) Für dieses Projekt wurde bereits eine Machbarkeitsstudie von einem Büro erstellt. Dieses Büro gilt somit als vorbefasster Bewerber. Die Machbarkeitsstudie wird den Bewerber, die zur Vergabeverhandlung zugelassen werden, mit der Einladung zum Verfahren zur Verfügung gestellt.
A) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter VgV@meixner-partner.de zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.meixner-partner.de/ausschreibungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
f) Für dieses Projekt wurde bereits eine Machbarkeitsstudie von einem Büro erstellt. Dieses Büro gilt somit als vorbefasster Bewerber. Die Machbarkeitsstudie wird den Bewerber, die zur Vergabeverhandlung zugelassen werden, mit der Einladung zum Verfahren zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Stadt Bobingen plant den Neubau eines Ganzjahresbades auf dem Gelände des ca. 50 Jahre alten Hallen- und Freibades „Aquamarin“ in Bobingen.
Im ersten Abschnitt soll das Hallenbad abgerissen und das Ganzjahresbad neu gebaut werden. Das Freibad bzw. das 50-m Außenbecken werden als zweiter Bauabschnitt in der Grobausbauphase des neuen Ganzjahresbades abgerissen und sollen bis zu diesem Zeitpunkt für Badegäste weiterhin zugänglich bleiben. Im Anschluss daran soll die Erneuerung der Freiflächen erfolgen. Es ist zu überprüfen ob eventuell Teile der Technik noch verwendet werden können und ob der Betrieb des Freibades bis zum Abriss gewährleistet werden kann. Die Sommertauglichkeit des Hallenbades soll durch ein sog. Cabrio-Dach gewährleistet werden.
Im ersten Abschnitt soll das Hallenbad abgerissen und das Ganzjahresbad neu gebaut werden. Das Freibad bzw. das 50-m Außenbecken werden als zweiter Bauabschnitt in der Grobausbauphase des neuen Ganzjahresbades abgerissen und sollen bis zu diesem Zeitpunkt für Badegäste weiterhin zugänglich bleiben. Im Anschluss daran soll die Erneuerung der Freiflächen erfolgen. Es ist zu überprüfen ob eventuell Teile der Technik noch verwendet werden können und ob der Betrieb des Freibades bis zum Abriss gewährleistet werden kann. Die Sommertauglichkeit des Hallenbades soll durch ein sog. Cabrio-Dach gewährleistet werden.
Die Planungsleistungen für den Neubau des Ganzjahresbades in Bobingen sollen an einen Generalplaner vergeben werden. Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 1-9, in vier Stufen;
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6, in drei Stufen;
— Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8, LPH 1-9, in vier Stufen;
— Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI, LPH 1-9, in vier Stufen;
— besondere Leistungen wie eine qualifizierte Kostenschätzung nach LPH 2, EnEV-Ermittlung, Bauphysik / Akkustik / Brandschutz etc.
Das Hallen- und Freibad Aquamarin wird durch ein Ganzjahresbad ersetzt.
Der geplante Abriss des bestehenden Bades beinhaltet:
— den kompletten Abriss des Hallenbades;
— den Rückbau des Planschbeckens und des 50m Außenschwimmbeckens. (Das angebaute Sprungbecken ist zu erhalten).
In der LPH 2 soll mit einem Variantenvergleich überprüft werden, ob der Erhalten des Außenschwimmbeckens sinnvoll ist.
— Abriss bzw. Entfall des Technikgebäudes und des Zugangs für das Freibad.
Der Neubau des Ganzjahresbades beinhaltet:
Innen:
— 25m Sportbecken mit mind. 6 Bahnen;
— Lehrschwimmbecken mit Hubboden;
— Eltern-Kind Becken mit Spielelementen;
— Cabrio-Dach;
— Meersalzgrotte;
— Optional: Textilsauna, Whirlpool.
Außen:
— Neubau Außensolebecken.
Das Freizeitbecken, die Rutsche und der Sprungturm sollen erhalten bzw. optimiert werden.
Die gesamte Technik des Freibades wird zukünftig aus der neu entstehenden Technik des Hallenbades betrieben. Es ist zu überprüfen ob Teile der alten Technik weiter verwendet werden können. Optional muss Platz auf dem Grundstück für einen eventuell später zu errichtendend Saunabereich geschaffen werden. Parkplätze für die Badegäste sind zwingend notwendig. Die Freiflächen sind ebenfalls mitzuberücksichtigen.
Die gesamte Technik des Freibades wird zukünftig aus der neu entstehenden Technik des Hallenbades betrieben. Es ist zu überprüfen ob Teile der alten Technik weiter verwendet werden können. Optional muss Platz auf dem Grundstück für einen eventuell später zu errichtendend Saunabereich geschaffen werden. Parkplätze für die Badegäste sind zwingend notwendig. Die Freiflächen sind ebenfalls mitzuberücksichtigen.
Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf ca. 16 000 000 EUR netto.
Zeitplan:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende November 2017 statt.
Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Januar 2018, der Planungsbeginn ist direkt im Anschluss daran vorgesehen.
Der Abriss des Hallenbades soll Ende 2019 / Anfang 2020 erfolgen. Im Anschluss daran soll der Neubau des Ganjahresbades starten und gleichzeitig Ende 2021 der Abriss des Freibades. Das Freibad soll, wenn möglich, bis zum Abriss weiterhin betrieben werden. Die Freiflächen sollen Ende 2021 und Mitte 2022 errichtet werden. Die Eröffnung des neuen Ganzjahresbades ist für August 2022 vorgesehen. Eine schnellere Abwicklung des Projektes, falls möglich, wird vom Auftraggeber angestrebt.
Der Abriss des Hallenbades soll Ende 2019 / Anfang 2020 erfolgen. Im Anschluss daran soll der Neubau des Ganjahresbades starten und gleichzeitig Ende 2021 der Abriss des Freibades. Das Freibad soll, wenn möglich, bis zum Abriss weiterhin betrieben werden. Die Freiflächen sollen Ende 2021 und Mitte 2022 errichtet werden. Die Eröffnung des neuen Ganzjahresbades ist für August 2022 vorgesehen. Eine schnellere Abwicklung des Projektes, falls möglich, wird vom Auftraggeber angestrebt.
Für das Projekt liegt bereits eine Machbarkeitsstudie vor. Diese wird den Bewerbern, die für die Vergabeverhandlung zugelassen werden, mit der Einladung zum Verfahren zur Verfügung gestellt.
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bobingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 800 000 EUR brutto.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 800 000 EUR brutto.
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von acht technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von acht technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbeszeichnung "Architekt" (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder "Ingenieur" des Studiengangs Architektur oder Bauingenieurwesen"oder "Wirtschaftsingenieur", Fachbereich Immobilien (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" oder "Wirtschaftsingenieur", Fachbereich Immobilien nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbeszeichnung "Architekt" (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder "Ingenieur" des Studiengangs Architektur oder Bauingenieurwesen"oder "Wirtschaftsingenieur", Fachbereich Immobilien (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" oder "Wirtschaftsingenieur", Fachbereich Immobilien nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter.
d) Angabe von mindestens fünf Referenzen (jeweils eine Referenz im Leistungsbild Objektplanung, HLS-Planung, ELT-Planung, Tragwerksplanung und Freiflächenplanung) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz einzureichen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2007 – 31.7.2017 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH…
… 7 vollständig abgeschlossen sein. (OBJ, HLS, ELT und Freianlagenplanung)
… 5 vollständig abgeschlossen sein. (TWP)
Wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden, zum Ausschluss führ dies aber nicht.
Folgende Angaben sind zu den Referenzprojekten gewünscht (dies sind jedoch keine Mindestanforderungen, siehe Bewertungsmatrix)
— Projektbezeichnung;
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE;
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer;
— Name des Projektleiter und stellv. Projektleiter;
— Projektvolumen brutto (KG 200-700) bzw. (KG300+400) bzw. (KG 400) bzw. (KG 500);
— Neubau eines Hochbauprojektes;
— Beauftragte bzw. bereits selbst erbrachte Leistungsphasen;
— Projektlaufzeit (LPH 2-8);
— Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens;
— Honorarzone;
— Abriss;
— Beauftragte Anlagengruppen nach §55;
— Freianlagenplanung / Parkmöglichkeiten;
— Hallenbad / Ganzjahresbad;
— 25-m Schwimmbecken;
— Sauna;
— laufender Betrieb;
— Auftraggeber.
Sonstiges:
— Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren:
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
A) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
A) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter VgV@meixner-partner.de zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.meixner-partner.de/ausschreibungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und…
… kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
… ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
f) Für dieses Projekt wurde bereits eine Machbarkeitsstudie von einem Büro erstellt. Dieses Büro gilt somit als vorbefasster Bewerber. Die Machbarkeitsstudie wird den Bewerber, die zur Vergabeverhandlung zugelassen werden, mit der Einladung zum Verfahren zur Verfügung gestellt.
f) Für dieses Projekt wurde bereits eine Machbarkeitsstudie von einem Büro erstellt. Dieses Büro gilt somit als vorbefasster Bewerber. Die Machbarkeitsstudie wird den Bewerber, die zur Vergabeverhandlung zugelassen werden, mit der Einladung zum Verfahren zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergebekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 174-356550 (2017-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Stadt Bobingen plant den Neubau eines Ganzjahresbades auf dem Gelände des ca. 50 Jahre alten Hallen- und Freibades „Aquamarin" in Bobingen.
Im ersten Abschnitt soll das Hallenbad abgerissen und das Ganzjahresbad neu gebaut werden. Das Freibad bzw. das 50-m Außenbecken werden als zweiter Bauabschnitt in der Grobausbauphase des neuen Ganzjahresbades abgerissen und sollen bis zu diesem Zeitpunkt für Badegäste weiterhin zugänglich bleiben. Im Anschluss daran soll die Erneuerung der Freiflächen erfolgen. Es ist zu überprüfen ob eventuell Teile der Technik noch verwendet werden können und ob der Betrieb des Freibades bis zum Abriss gewährleistet werden kann. Die Sommertauglichkeit des Hallenbades soll durch ein sog. Cabrio-Dach gewährleistet werden.
Das Stadt Bobingen plant den Neubau eines Ganzjahresbades auf dem Gelände des ca. 50 Jahre alten Hallen- und Freibades „Aquamarin" in Bobingen.
Im ersten Abschnitt soll das Hallenbad abgerissen und das Ganzjahresbad neu gebaut werden. Das Freibad bzw. das 50-m Außenbecken werden als zweiter Bauabschnitt in der Grobausbauphase des neuen Ganzjahresbades abgerissen und sollen bis zu diesem Zeitpunkt für Badegäste weiterhin zugänglich bleiben. Im Anschluss daran soll die Erneuerung der Freiflächen erfolgen. Es ist zu überprüfen ob eventuell Teile der Technik noch verwendet werden können und ob der Betrieb des Freibades bis zum Abriss gewährleistet werden kann. Die Sommertauglichkeit des Hallenbades soll durch ein sog. Cabrio-Dach gewährleistet werden.
Gesamtwert des Auftrags: 2 599 865 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter VgV@meixner-partner.de zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.meixner-partner.de/ausschreibungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mail-Adresse, mitzuteilen, sofern.
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt,
e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen,
f) Für dieses Projekt wurde bereits eine Machbarkeitsstudie von einem Büro erstellt. Dieses Büro gilt somit als vor befasster Bewerber. Die Machbarkeitsstudie wird den Bewerber, die zur Vergabeverhandlung zugelassen werden, mit der Einladung zum Verfahren zur Verfügung gestellt.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter VgV@meixner-partner.de zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.meixner-partner.de/ausschreibungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mail-Adresse, mitzuteilen, sofern.
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt,
e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen,
f) Für dieses Projekt wurde bereits eine Machbarkeitsstudie von einem Büro erstellt. Dieses Büro gilt somit als vor befasster Bewerber. Die Machbarkeitsstudie wird den Bewerber, die zur Vergabeverhandlung zugelassen werden, mit der Einladung zum Verfahren zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Stadt Bobingen plant den Neubau eines Ganzjahresbades auf dem Gelände des ca. 50 Jahre alten Hallen- und Freibades „Aquamarin" in Bobingen.
— Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 1-9, in vier Stufen,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6, in drei Stufen,
— Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8, LPH 1-9, in vier Stufen,
— Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI, LPH 1-9, in vier Stufen,
— den kompletten Abriss des Hallenbades,
— den Rückbau des Planschbeckens und des 50 m Außenschwimmbeckens. (Das angebaute Sprungbecken ist zu erhalten).
— 25 m Sportbecken mit mind. 6 Bahnen,
— Lehrschwimmbecken mit Hubboden,
— Eltern-Kind Becken mit Spielelementen,
— Cabrio-Dach,
— Meersalzgrotte,
Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf ca. 16 Mio. € netto.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bobingen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rückfragen / Qualität der Präsentation
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mail-Adresse, mitzuteilen, sofern.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt,
e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen,
f) Für dieses Projekt wurde bereits eine Machbarkeitsstudie von einem Büro erstellt. Dieses Büro gilt somit als vor befasster Bewerber. Die Machbarkeitsstudie wird den Bewerber, die zur Vergabeverhandlung zugelassen werden, mit der Einladung zum Verfahren zur Verfügung gestellt.
f) Für dieses Projekt wurde bereits eine Machbarkeitsstudie von einem Büro erstellt. Dieses Büro gilt somit als vor befasster Bewerber. Die Machbarkeitsstudie wird den Bewerber, die zur Vergabeverhandlung zugelassen werden, mit der Einladung zum Verfahren zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 047-103627 (2018-03-06)