Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachbereich Baueinkauf
Telefon: +49 403288-2978📞
E-Mail: mathias.klatt@hochbahn.de📧
Fax: +49 403288-2135 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://hochbahn.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Haltestelle Oldenfelde, Erw. Rohbau.
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Straßenbahnhaltestellen📦
Kurze Beschreibung: Neubau U-Bahn Halstestelle (oberirdisch)
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Straßenbahnhaltestellen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Neubau U-Bahn Halstestelle (oberirdisch)
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 130-266462
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 45549221
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Erweiterter Rohbau Hst. OF
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-28 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gebr. Echterhoff GmbH & Co. KG
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Vergaberecht, zentrale Vergabeaufsicht und Zivilrecht”
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042840-2441📞
Fax: +49 4042731-0499 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: 200, rue de Loi
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 2991111📞
Fax: +32 2950138 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Vergaberecht, zentrale Vergabeaufsicht und Zivilrecht”
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042840-2441📞
Fax: +49 4042731-0499 📠
Quelle: OJS 2017/S 236-491140 (2017-12-06)