Die Stadt Marktoberdorf plant im Bahnhofsbereich eine höhenfreie Querung der Bahnstrecke Buchloe-Füssen mit barrierefreier Anbindung der Bahnsteige des Bahnhofs Marktoberdorf. Im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke sollen die bestehenden Bahnsteige von der DB barrierefrei ausgebaut werden. Die barrierefreie Erschließung der Bahnsteige ist derzeit nur über den östlich des Bahnhofs verlaufenden Bahnübergang möglich. Zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung der Bahnsteige und der Erschließung des westlich gelegenen Stadtteils plant die Stadt Marktoberdorf eine höhenfreie Querung mit Bahnsteiganbindung. Zur Anbindung an die Bahnsteige sind die erforderlichen Treppen- und Aufzugsanlagen Bestandteile der Planungsaufgabe. Aller Voraussicht nach wird die Maßnahme von der Städtebauförderung gefördert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Marktoberdorf plant im Bahnhofsbereich eine höhenfreie Querung der Bahnstrecke Buchloe-Füssen mit barrierefreier Anbindung der Bahnsteige des Bahnhofs Marktoberdorf.
Im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke sollen die bestehenden Bahnsteige von der DB barrierefrei ausgebaut werden. Die barrierefreie Erschließung der Bahnsteige ist derzeit nur über den östlich des Bahnhofs verlaufenden Bahnübergang möglich.
Zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung der Bahnsteige und der Erschließung des westlich gelegenen Stadtteils plant die Stadt Marktoberdorf eine höhenfreie Querung mit Bahnsteiganbindung. Zur Anbindung an die Bahnsteige sind die erforderlichen Treppen- und Aufzugsanlagen Bestandteile der Planungsaufgabe. Aller Voraussicht nach wird die Maßnahme von der Städtebauförderung gefördert werden.
Die Stadt Marktoberdorf plant im Bahnhofsbereich eine höhenfreie Querung der Bahnstrecke Buchloe-Füssen mit barrierefreier Anbindung der Bahnsteige des Bahnhofs Marktoberdorf.
Im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke sollen die bestehenden Bahnsteige von der DB barrierefrei ausgebaut werden. Die barrierefreie Erschließung der Bahnsteige ist derzeit nur über den östlich des Bahnhofs verlaufenden Bahnübergang möglich.
Zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung der Bahnsteige und der Erschließung des westlich gelegenen Stadtteils plant die Stadt Marktoberdorf eine höhenfreie Querung mit Bahnsteiganbindung. Zur Anbindung an die Bahnsteige sind die erforderlichen Treppen- und Aufzugsanlagen Bestandteile der Planungsaufgabe. Aller Voraussicht nach wird die Maßnahme von der Städtebauförderung gefördert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostallgäu
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Marktoberdorf
Postanschrift: Richard-Wengenmeier-Platz 1
Postleitzahl: 87616
Postort: Marktoberdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.marktoberdorf.de🌏
E-Mail: vgv@meixner-partner.de📧
URL der Dokumente: http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen🌏
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vgv@meixner-partner.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vgv@meixner-partner.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Marktoberdorf plant im Bahnhofsbereich eine höhenfreie Querung der Bahnstrecke Buchloe-Füssen mit barrierefreier Anbindung der Bahnsteige des Bahnhofs Marktoberdorf.
Im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke sollen die bestehenden Bahnsteige von der DB barrierefrei ausgebaut werden. Die barrierefreie Erschließung der Bahnsteige ist derzeit nur über den östlich des Bahnhofs verlaufenden Bahnübergang möglich.
Zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung der Bahnsteige und der Erschließung des westlich gelegenen Stadtteils plant die Stadt Marktoberdorf eine höhenfreie Querung mit Bahnsteiganbindung. Zur Anbindung an die Bahnsteige sind die erforderlichen Treppen- und Aufzugsanlagen Bestandteile der Planungsaufgabe. Aller Voraussicht nach wird die Maßnahme von der Städtebauförderung gefördert werden.
Zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung der Bahnsteige und der Erschließung des westlich gelegenen Stadtteils plant die Stadt Marktoberdorf eine höhenfreie Querung mit Bahnsteiganbindung. Zur Anbindung an die Bahnsteige sind die erforderlichen Treppen- und Aufzugsanlagen Bestandteile der Planungsaufgabe. Aller Voraussicht nach wird die Maßnahme von der Städtebauförderung gefördert werden.
Im Bereich der geplanten Querung ist die Bahnstrecke dreigleisig ausgebaut. Die Anbindung soll über die Flurstücke 528/32 und 528/46 der Gemarkung Marktoberdorf erfolgen. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll die Querung durch eine Unterführung erfolgen. Die Systementscheidung Fußgängerbrücke oder Unterführung soll sofort nach Beauftragung auf Grundlage der Ergebnisse der LPH 1 bzw. 2 erfolgen. Bei der Planung der Querung ist unter anderem das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Gestaltung des Busbahnhofes aus dem Jahr 2010 zu beachten.
Im Bereich der geplanten Querung ist die Bahnstrecke dreigleisig ausgebaut. Die Anbindung soll über die Flurstücke 528/32 und 528/46 der Gemarkung Marktoberdorf erfolgen. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll die Querung durch eine Unterführung erfolgen. Die Systementscheidung Fußgängerbrücke oder Unterführung soll sofort nach Beauftragung auf Grundlage der Ergebnisse der LPH 1 bzw. 2 erfolgen. Bei der Planung der Querung ist unter anderem das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Gestaltung des Busbahnhofes aus dem Jahr 2010 zu beachten.
Bei der Planung und Ausführung ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für die Treppen- und Aufzugsanlagen als eigenes Teilprojekt ermittelt werden müssen, da diese u. U. von der DB getragen werden.
Die Maßnahme ist so zu planen und zu realisieren, dass eine Nutzungsaufnahme im Jahr 2020 erfolgen kann.
Die Vorlaufzeiten für die Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt und die DB Netz AG sind bei der Planung und Ausführung zu beachten.
Es sollen die nachfolgend genannten Leistungen auf Grundlage der HOAI 2013 vergeben werden:
1. Objektplanung Ingenieurbauwerke: §§ 41 ff nach HOAI i. V. mit Anlage 12, Ziffer 12.1
2. Tragwerksplanung: §§ 49 ff nach HOAI i.V. mit Anlage 14, Ziffer 14.1
Unter anderem folgende weitere optionale oder besondere Leistungen:
Ingenieurbauwerke: In der LPH 8 alle besonderen Leistungen nach Anlage 12, Ziffer 12.1
Tragwerksplanung: In der LPH 8 alle besonderen Leistungen nach Anlage 14, Ziffer 14.1
Die Vergabeverhandlung findet aller Voraussicht nach Ende März / Anfang April 2017 statt. Auftragsvergabe ist voraussichtlich im Mai 2017, Planungsbeginn ist direkt im Anschluss daran.
Den Bewerbern, die für die Vergabeverhandlung zugelassen werden, werden mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren weitere Unterlagen (z.B. Wettbewerbsergebnis Busbahnhof) zugeleitet.
Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Marktoberdorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 75 Abs. 3 VgV i.V.m. § 43 Abs. 1 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 75 Abs. 3 VgV i.V.m. § 43 Abs. 1 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese gem. § 36 VgV im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese gem. § 36 VgV im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.
e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
f) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich verritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
f) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich verritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 800 000 EUR brutto.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 800 000 EUR brutto.
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von drei Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von drei Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Benennung der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
b) Benennung der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sowohl für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke als auch Tragwerksplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und fünf Jahre für den stellvertretenden Projektleiter.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sowohl für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke als auch Tragwerksplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und fünf Jahre für den stellvertretenden Projektleiter.
d) Angabe von mindestens je zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV für das Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ und das Leistungsbild „Tragwerksplanung“. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner eine Referenz für die entsprechende Teilleistung einzureichen.
d) Angabe von mindestens je zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV für das Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ und das Leistungsbild „Tragwerksplanung“. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner eine Referenz für die entsprechende Teilleistung einzureichen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
— Der Referenzzeitraum muss zwischen 2008-2016 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 (Ingenieurbauwerke) bzw. LPH 5 (Tragwerksplanung) abgeschlossen sein.
— Beim Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 (Ingenieurbauwerke) bzw. LPH 2-5 (Tragwerksplanung) beauftragt worden sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Projektbezeichnung
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
— Projektlaufzeit
— Beauftragte Leistungen nach HOAI
— Projektvolumen: Angabe der Gesamtkosten
— Querung einer Eisenbahnanlage oder ähnlicher Querungen
— Auftraggeber
— Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Mindeststandards:
F) Präqualifikationsnachweis für Eisenbahnbrücken, ausgestellt durch ein Unternehmen der Deutschen Bahn AG
g) Bauvorlageberechtigung (BVB) entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (VVBau) des Eisenbahnbundesamts
h) Wenn die Nachweise nach f) und g) nicht vorgelegt werden können, führt dies zum Ausschluss im weiteren Vergabeverfahren.
Im Falle der Bewerbung einer Arbeitsgemeinschaft ist es ausreichend, wenn von einem ARGE-Partner der entsprechende Nachweis vorgelegt werden kann.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3)b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt fünf. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt fünf. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck / Qualität der Präsentationsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 25 %
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vgv@meixner-partner.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 019-031885 (2017-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 415 752 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2. Tragwerksplanung: §§ 49 ff nach HOAI i. V. mit Anlage 14, Ziffer 14.1
Den Bewerbern, die für die Vergabeverhandlung zugelassen werden, werden mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren weitere Unterlagen (z. B. Wettbewerbsergebnis Busbahnhof) zugeleitet.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-22 📅
Quelle: OJS 2017/S 123-249870 (2017-06-26)