Neubau Kindertagesstätte St. Martinus Willishausen – Objektplanung Lph. 1-9

Markt Diedorf

Die Marktgemeinde Diedorf plant den Neubau einer Kindertagesstätte in der Raiffeisenstraße, Gemarkung Willishausen, Diedorf. Es sollen von der Gemeinde 2 Krippengruppen à 14-15 Betreuungsplätze für die unter-3-Jährigen, sowie 2 Kindergartengruppen à 25 Kinder und außerdem ein kirchlich genutzter Raum errichtet werden. Die Einrichtung umfasst neben den Gruppenräumen auch Mehrzweck- und Speiseraum, Ruhe-/Schlafbereich, Therapie-, Neben-, Personal- und Verwaltungsräume sowie eine Küche, Außengeräte- und Technikräume. Derzeit wird von einer BGF von ca. 1 100m ausgegangen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-22 Auftragsbekanntmachung
2017-12-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Marktgemeinde Diedorf plant den Neubau einer Kindertagesstätte in der Raiffeisenstraße, Gemarkung Willishausen, Diedorf. Es sollen von der Gemeinde 2 Krippengruppen à 14-15 Betreuungsplätze für die unter-3-Jährigen, sowie 2 Kindergartengruppen à 25 Kinder und außerdem ein kirchlich genutzter Raum errichtet werden. Die Einrichtung umfasst neben den Gruppenräumen auch Mehrzweck- und Speiseraum, Ruhe-/Schlafbereich, Therapie-, Neben-, Personal- und Verwaltungsräume sowie eine Küche, Außengeräte- und Technikräume. Derzeit wird von einer BGF von ca. 1 100m Nach Fertigstellung wird die Einrichtung vom Bistum Augsburg betrieben werden. Die insgesamt 4 Kindergruppen für 79 Kinder sollen unter Einbezug von öffentlichen Fördermitteln als Neubau in einem Zug barrierefrei errichtet werden. Besonderer Wert wird auf eine architektonisch ansprechende, energetisch optimierte, wartungsarme und kostengünstige sowie zeitlich rasch realisierbare Lösung gelegt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Markt Diedorf
Postanschrift: Lindenstraße 5
Postleitzahl: 86420
Postort: Diedorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.markt-diedorf.de 🌏
E-Mail: j.rieger@markt-diedorf.de 📧
URL der Dokumente: http://www.meixner-partner.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-25 📅
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 040-072969
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter VgV@meixner-partner.de bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.meixner-partner.de/ausschreibungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern: — Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, — Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen, — Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss, — Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird. d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt. e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Marktgemeinde Diedorf plant den Neubau einer Kindertagesstätte in der Raiffeisenstraße, Gemarkung Willishausen, Diedorf. Es sollen von der Gemeinde 2 Krippengruppen à 14-15 Betreuungsplätze für die unter-3-Jährigen, sowie 2 Kindergartengruppen à 25 Kinder und außerdem ein kirchlich genutzter Raum errichtet werden. Die Einrichtung umfasst neben den Gruppenräumen auch Mehrzweck- und Speiseraum, Ruhe-/Schlafbereich, Therapie-, Neben-, Personal- und Verwaltungsräume sowie eine Küche, Außengeräte- und Technikräume. Derzeit wird von einer BGF von ca. 1 100m
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Nach Fertigstellung wird die Einrichtung vom Bistum Augsburg betrieben werden.
Die insgesamt 4 Kindergruppen für 79 Kinder sollen unter Einbezug von öffentlichen Fördermitteln als Neubau in einem Zug barrierefrei errichtet werden.
Besonderer Wert wird auf eine architektonisch ansprechende, energetisch optimierte, wartungsarme und kostengünstige sowie zeitlich rasch realisierbare Lösung gelegt.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, Stand 2013, LPH 1-9, mit stufenweiser Beauftragung, für den Neubau der Kindertagestätte St. Martinus Willishausen auf dem Grundstück der Gemarkung Willishausen, Flurstück 68/1 im Holunderweg 2 in Diedorf, OT Hausen. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
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Dabei sind folgende generelle Vorgaben an das Bauprojekt zu berücksichtigen:
1. Quantitaive Aspekte:
siehe auch II.1.4)
Die Kindertagesstätte soll grundsätzlich barrierefrei errichtet werden.
2. Energie / Nachhaltigkeit
Beim Bau sollen nachhaltige Bau- und Rohstoffe (ökologisch und dauerhaft) und verstärkt regenerative Energien zum Einsatz kommen.
Ziel ist ein energtisch optimiertes Gebäude. Für den Auftraggeber kommt neben einer Massivbauweise auch eine Holzbauweise für dieses Projekt in Betracht.
3. Bauliche Aspekte
Der Neubau kann ein- oder zweigeschossig errichtet werden.
4. Förderungen / Investitionskosten / Lebenszykluskosten
Das Gebäude soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung, ergänzt durch die Zuwendungsrichtlinie FAZR, bzw. nach dem Sonderinvestitionsprogramm (Kinderbetreuungsfinanzierung) gefördert werden.
Vom Auftraggeber wird eine werthaltige Gesamtinvestition sowie eine sorgfältige Planung und Bewertung der zu erwartenden Lebenszykluskosten erwartet.
5. Raumprogramm
Die Planung muss auf dem Summenraumprogramm der Zuwendungsrichtlinie FAZR für Tageseinrichtungen für Kinder verschiedener Altersgruppen (29 Krippenkinder, 50 Kindergartenkinder) aufbauen.
6. Baugrund
In der Planung sind die erschwerten Baugrundbedingungen zu beachten.
7. Zeitlicher Rahmen
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2017 statt.
Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juni/Juli 2017, der Planungsbeginn direkt im Anschluss daran.
Die Submissionen der Hauptgewerke sind für Frühjahr 2018 vorgeshen, die Inbetriebnahme und der Abschluss der Maßnahme für Mai 2019, die Vorlage des Verwendungsnachweises bis Ende 2019.
Der Neubau der Kindertagestätte St. Martinus Willishausen wird vom Auftraggeber in die Honorarzone III eingeordnet.
Ein Büro hat bereits Planungsleistungen der Lph. 1-3 erbracht. Diese Planung wird aber nicht weiterverfolgt.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs werden die Teilnehmer, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, zur Abgabe eines Vorentwurfskonzeptes aufgefordert, um die Herangehensweise an die geforderte Aufgabenstellung ersichtlich zu machen. Hierbei wird eine Vorplanung ohne Varianten, sowie eine Kostenermittlung und die Ermittlung von 4-5 Kennwerten (A/V, NUF/BGF o. ä.) erwartet. Anhand der Bewertung der Teilleistungen gemäß Simmendinger-Teilleistungstabelle auf Grundlage der HOAI wird diese Leistung mit 10 000 EUR brutto vergütet. Die Tiefe der Ausarbeitung ist dem Honorar anzupassen. Die Vorgehensweise wurde mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt.
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Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Lph. 1-2 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 2: Lph. 3 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 3: Lph. 4-5 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 4: Lph. 6-8 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 5: Lph. 9 gem. § 34 HOAI 2013.
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Marktgemeinde Diedorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
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e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.
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f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200 000 EUR netto bzw. 238 000 EUR brutto.
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b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
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Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Mindeststandards:
Zu a) Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200 000 EUR netto bzw. 238 000 EUR brutto.
zu b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von zwei technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
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b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
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c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
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d) Angabe von mindestens zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz einzureichen.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 2009-2017 liegen, die Lph. 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die Lph. 8 abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE;
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer;
— Projektbezeichnung;
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters;
— Projektlaufzeit (Lph. 2-8);
— Bauvolumen brutto (KG 200-700);
— BGF;
— Gruppenräume;
— Beauftragte Leistungsphasen;
— Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeigneter Nachweis erforderlich).
Zusatzpunkte für:
— Neubau;
— öffentliche Fördermittel;
— Mehrfachnutzung;
— Erläuterung zur speziellen Berücksichtigung der Bedürfnisse von (Klein-) Kindern;
— öffentlicher Auftraggeber bzw. Vergaberichtlinien analog eines öffentlichen Auftraggebers.
Sonstiges:
— Projektdarstellung des Referenzprojekts auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Mindeststandards:
Zu a) Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von zwei technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
zu b) Mindestanforderung an den Projektleiter: Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV).
Mindestanforderung an den Stellvertretenden Projektleiter: Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV).
zu c) Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
zu d) Mindestens 2 Referenzprojekte. Der Referenzzeitraum muss zwischen 2009-2017 liegen, die Lph. 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die Lph. 8 abgeschlossen sein.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren:
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Hinweis Nachnominierung:
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Abgabe des Vorentwurfskonzeptes ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Bauwesen, Abteilung Hoch- und Tiefbau, Frau Rieger
Dokumente URL: http://www.meixner-partner.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Meixner + Partner GmbH
Postanschrift: Gögginger Str. 93
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86199
Kontaktperson: Meixner + Partner GmbH
Telefon: +49 82150105-22 📞
E-Mail: vgv@meixner-partner.de 📧
Fax: +49 82150105-10 📠
Land: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.meixner-partner.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
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b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter VgV@meixner-partner.de bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.meixner-partner.de/ausschreibungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
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Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
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Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern:
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und
kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
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— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
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Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 040-072969 (2017-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Marktgemeinde Diedorf plant den Neubau einer Kindertagesstätte in der Raiffeisenstraße, Gemarkung Willishausen, Diedorf. Es sollen von der Gemeinde 2 Krippengruppen à 14-15 Betreuungsplätze für die unter-3-Jährigen, sowie 2 Kindergartengruppen à 25 Kinder und außerdem ein kirchlich genutzter Raum errichtet werden. Die Einrichtung umfasst neben den Gruppenräumen auch Mehrzweck- und Speiseraum, Ruhe-/Schlafbereich, Therapie-, Neben-, Personal- und Verwaltungsräume sowie eine Küche, Außengeräte- und Technikräume. Derzeit wird von einer BGF von ca. 1 100m² ausgegangen. Nach Fertigstellung wird die Einrichtung vom Bistum Augsburg betrieben werden. Die insgesamt 4 Kindergruppen für 79 Kinder sollen unter Einbezug von öffentlichen Fördermitteln als Neubau in einem Zug barrierefrei errichtet werden. Besonderer Wert wird auf eine architektonisch ansprechende, energetisch optimierte, wartungsarme und kostengünstige sowie zeitlich rasch realisierbare Lösung gelegt.
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Gesamtwert des Auftrags: 185274.63 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vgv@meixner-partner.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 236-490719
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 040-072969
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Marktgemeinde Diedorf plant den Neubau einer Kindertagesstätte in der Raiffeisenstraße, Gemarkung Willishausen, Diedorf. Es sollen von der Gemeinde 2 Krippengruppen à 14-15 Betreuungsplätze für die unter-3-Jährigen, sowie 2 Kindergartengruppen à 25 Kinder und außerdem ein kirchlich genutzter Raum errichtet werden. Die Einrichtung umfasst neben den Gruppenräumen auch Mehrzweck- und Speiseraum, Ruhe-/Schlafbereich, Therapie-, Neben-, Personal- und Verwaltungsräume sowie eine Küche, Außengeräte- und Technikräume. Derzeit wird von einer BGF von ca. 1 100m² ausgegangen.
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Beschreibung der Optionen:
Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 2: LPH 3 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 3: LPH 4-5 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 4: LPH 6-8 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 5: LPH 9 gem. § 34 HOAI 2013.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Marktgemeinde Diedorf

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorentwurfskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten- und Terminsicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rückfragen/Qualität der Präsentationsunterlagen
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 25

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-24 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Bauwesen, Abteilung Hoch- und Tiefbau

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 236-490719 (2017-12-06)