Das Klinikum Frankfurt Höchst beabsichtigt als Interimsmassnahme zum 1.BA die Auslagerung der zentralen Steriligutversorgungsabteilung (ZSVA) aus dem Bestand mit bis zu 35.000 STE/Jahr auf das Gelände des Klinikums (Los 1). Ferner wird die Interimsmassnahme zum 1.BA die Auslagerung der Laboratoriumsmedizin aus dem Bestands-Gebäude Z in das Bestands-Gebäude D, UG1 des Klinikums vergeben (Los 2). Geplante Betriebsaufnahme für beide Interimsmaßnahmen ist August 2019, Dauer 30-36 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2017-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Kurze Beschreibung:
“Das Klinikum Frankfurt Höchst beabsichtigt als Interimsmassnahme zum 1.BA die Auslagerung der zentralen Steriligutversorgungsabteilung (ZSVA) aus dem...”
Kurze Beschreibung
Das Klinikum Frankfurt Höchst beabsichtigt als Interimsmassnahme zum 1.BA die Auslagerung der zentralen Steriligutversorgungsabteilung (ZSVA) aus dem Bestand mit bis zu 35.000 STE/Jahr auf das Gelände des Klinikums (Los 1). Ferner wird die Interimsmassnahme zum 1.BA die Auslagerung der Laboratoriumsmedizin aus dem Bestands-Gebäude Z in das Bestands-Gebäude D, UG1 des Klinikums vergeben (Los 2). Geplante Betriebsaufnahme für beide Interimsmaßnahmen ist August 2019, Dauer 30-36 Monate.
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Peter-Fischer-Allee 23
Postleitzahl: 65929
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.neubau-klinikum-frankfurt.de🌏
E-Mail: melanie.zepp@bos-pm.de📧
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
“Die Unternehmen sind verpflichtet, sich bei der Erstellung des Lösungsvorschlags nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort ein Bild über die örtlichen...”
Die Unternehmen sind verpflichtet, sich bei der Erstellung des Lösungsvorschlags nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort ein Bild über die örtlichen Gegebenheiten zu machen, um die Lösung individuell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zu konzipieren.
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Quelle: OJS 2017/S 248-523296 (2017-12-22)