Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus mit ca. 4 500 m² Hauptnutzfläche am RBZ I der Landeshauptstadt Kiel, Westring 100, 24114 Kiel im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) mit anschließender Übernahme des Betriebs, der Instandhaltung aller vom privaten Partner errichteten Bauteile und Anlagen sowie ausgewählter Leistungen des infrastrukturellen und kaufmännischen Gebäudemanagements für 25 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen. Der Auftragnehmer hat für die anfänglichen Planungs- und Bauleistungen eine Zwischenfinanzierung für die Zeit vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme des fertiggestellten Objektes zu stellen. Mit Abnahme des Objektes erhält er eine Pauschalvergütung, die neben den Planungs- und Baukosten auch die Kosten der Zwischenfinanzierung während der Bauzeit enthält. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen der Zwischenfinanzierung im Falle der Unwirtschaftlichkeit selbst zu übernehmen und eine Zahlung nach Baufortschritt zu vereinbaren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Andreas-Gayk-Str. 31
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Immobilienwirtschaft, Projektleitung PPP
E-Mail: iris.behrmann@kiel.de📧
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.kiel.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau RBZ 1 Geb. C als ÖPP-Verfahren
60.6.914.17
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Berufsschulen📦
Kurze Beschreibung:
“Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus mit ca. 4 500 m Hauptnutzfläche am RBZ I der Landeshauptstadt Kiel, Westring 100, 24114 Kiel im Rahmen...”
Kurze Beschreibung
Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus mit ca. 4 500 m Hauptnutzfläche am RBZ I der Landeshauptstadt Kiel, Westring 100, 24114 Kiel im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) mit anschließender Übernahme des Betriebs, der Instandhaltung aller vom privaten Partner errichteten Bauteile und Anlagen sowie ausgewählter Leistungen des infrastrukturellen und kaufmännischen Gebäudemanagements für 25 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen. Der Auftragnehmer hat für die anfänglichen Planungs und Bauleistungen eine Zwischenfinanzierung für die Zeit vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme des fertiggestellten Objektes zu stellen. Mit Abnahme des Objektes erhält er eine Pauschalvergütung, die neben den Planungs- und Baukosten auch die Kosten der Zwischenfinanzierung während der Bauzeit enthält. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen der Zwischenfinanzierung im Falle der Unwirtschaftlichkeit selbst zu übernehmen und eine Zahlung nach Baufortschritt zu vereinbaren.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 24598377.20 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau der Landeshauptstadt Kiel (RBZ1) liegt im Stadtteil Kiel-Schützenpark am Westring, im...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau der Landeshauptstadt Kiel (RBZ1) liegt im Stadtteil Kiel-Schützenpark am Westring, im Bereich einer der Einfallstraßen ins Kieler Zentrum. Das RBZ1 bietet diverse duale Ausbildungsgänge in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bau und Gastronomie, berufsvorbereitende Maßnahmen sowie verschiedene Abschlüsse im Bereich der Vollzeitschule an. Die wesentlichen Unterrichtsräume hierfür sind / waren in den Gebäuden A bis C untergebracht. Insgesamt werden am RBZ1 rund 1 800 Schülerinnen und Schüler und ca. 105 Lehrkräften unterrichtet. Im Neubau des Gebäudes C sollen rund 1.800 SchülerInnen von ca. 100 Lehrkräften in den berufsausbildungsgängen Friseur/in, Medizinische/r / Pharmazeutisch-kfm. / Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r unterrichtet werden. Ferner werden für diese Berufsfelder ausbildungsvorbereitende Schuljahre sowie Berufs- und Fachoberschule angeboten. Da jedoch die Berufsausbildungsgänge nicht als Vollzeitschule organisiert sind, werden davon schultäglich nur rund 600 SchülerInnen und ca. 65 Lehrkräfte im Gebäude C anwesend sein. Neben den Unterrichtsräumen für die vorgenannten Bildungsgänge soll auch ein Verwaltungsbereich im Neubau Gebäude C angeordnet werden. Umfang dieses ÖPP-Vergabeverfahrens ist die Planung, Errichtung, Zwischenfinanzierung und der Betrieb dieses Ersatz-Neubaus Gebäude C.Der Neubau des Gebäudes C soll mit ca. 4 500 m Hauptnutzfläche (Raumprogramm des Nutzers) vom privaten Partner geplant und errichtet werden. Neben klassischen Unterrichts- und Schulverwaltungsräumen sollen eine Lehrküche sowie Friseur-, zahnmedizinische Fachräume und medizintechnische Laborräume hergestellt werden. Zur Gewährleistung eines geeigneten Gesamt-Funktionskonzepts des RBZ1 soll der Neubau auf allen drei Geschoss-Ebenen an den vorhandenen Gebäudekomplex A / B angeschlossen werden. Der öffentliche Partner stellt hohe Ansprüche an den Entwurf des Neubaus bezüglich der städtebaulichen Einbindung sowie der Gestaltung der Außenhülle und der Innenraumqualitäten. Um die Umsetzung dieser Ansprüche zu sichern, wird nach Auswahl der Bieter ein Fachgremium Architektur zur Bewertung der städtebaulichen und architektonischen Qualität des Entwurfs in das Verfahren eingebunden. Nach erfolgreicher Abnahme der gesamten durch den privaten Partner erbrachten Bauleistungen soll dieser für 25 Jahre den Betrieb des Neubaus Gebäude C übernehmen. Der Auftraggeber wird sich unabhängig von Schlechtleistungen des privaten Partners Sonderkündigungsrechte im Fünfjahres-Rhythmus einräumen lassen. Ferner soll der private Partner für den Neubau ein nachhaltiges energetisches Konzept entwickeln, das gegenüber der aktuellen Energieeinsparverordnung erhöhte Anforderungen (z. B. in Bezug auf die U-Werte der Außenbauteile, auf Effizienzkennwerte der technischen Anlagen sowie einen Wärmebrückennachweis) erfüllt. Die Betriebsleistungen des privaten Partners sollen das Objektmanagement (einschließlich Nutzer-Help-Desk) und die Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) des Gebäudes einschließlich der von ihm eingebrachten technischen Anlagen sowie der von ihm erstellten Außenanlagen umfassen. Die durch den öffentlichen Partner bzw. den Nutzer einzubringenden Einbauten und Ausstattungen sind nicht Bestandteil der Instandhaltungsleistungen des privaten Partners. Der Auftragnehmer hat die Bauzeitfinanzierung zu strukturieren und der Landeshauptstadt Kiel zinsgesichert anzubieten, sodass die bei Baufertigstellung geforderte Herstellungsvergütung (einschließlich Bauzeitfinanzierungskosten) bereits mit Vertragsschluss feststeht. Eine Langfristfinanzierung ist durch den Auftragnehmer nicht zu erbringen. Die Landeshauptstadt Kiel behält sich jedoch vor, die Leistungen der Zwischenfinanzierung im weiteren Verfahren selbst zu übernehmen (optionale Übertragung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die von den Bietern anzubietende Bauzwischenfinanzierung nicht zu beauftragten, wenn diese unwirtschaftlich...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die von den Bietern anzubietende Bauzwischenfinanzierung nicht zu beauftragten, wenn diese unwirtschaftlich ist. Alle Bieter müssen ein entsprechendes Angebot abgeben, da diese Kosten Bestandteil der Wertungssumme sein werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 075-144283
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heinrich Karstens Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Eckernförder Straße 353
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24107
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Höft Bauunternehmen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Langberger Weg 19
Postort: Flensburg
Postleitzahl: 24941
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 24598377.20 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Die Bietergemeinschaft hat sich für den Auftrag zu einer Projektgesellschaft zusammengeschlossen.” Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs.3 GWB gilt Folgendes:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs.3 GWB gilt Folgendes:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. VI.4.1)
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 139-316894 (2018-07-19)