Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus mit ca. 4 500 m² Hauptnutzfläche am RBZ I der Landeshauptstadt Kiel, Westring 100, 24114 Kiel im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) mit anschließender Übernahme des Betriebs, der Instandhaltung aller vom privaten Partner errichteten Bauteile und Anlagen sowie ausgewählter Leistungen des infrastrukturellen und kaufmännischen Gebäudemanagements für 25 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen. Der Auftragnehmer hat für die anfänglichen Planungs- und Bauleistungen eine Zwischenfinanzierung für die Zeit vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme des fertiggestellten Objektes zu stellen. Mit Abnahme des Objektes erhält er eine Pauschalvergütung, die neben den Planungs- und Baukosten auch die Kosten der Zwischenfinanzierung während der Bauzeit enthält. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen der Zwischenfinanzierung im Falle der Unwirtschaftlichkeit selbst zu übernehmen und eine Zahlung nach Baufortschritt zu vereinbaren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Berufsschulen
Referenznummer: 60.6.914.17
Kurze Beschreibung:
Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus mit ca. 4 500 m² Hauptnutzfläche am RBZ I der Landeshauptstadt Kiel, Westring 100, 24114 Kiel im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) mit anschließender Übernahme des Betriebs, der Instandhaltung aller vom privaten Partner errichteten Bauteile und Anlagen sowie ausgewählter Leistungen des infrastrukturellen und kaufmännischen Gebäudemanagements für 25 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen. Der Auftragnehmer hat für die anfänglichen Planungs- und Bauleistungen eine Zwischenfinanzierung für die Zeit vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme des fertiggestellten Objektes zu stellen. Mit Abnahme des Objektes erhält er eine Pauschalvergütung, die neben den Planungs- und Baukosten auch die Kosten der Zwischenfinanzierung während der Bauzeit enthält. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen der Zwischenfinanzierung im Falle der Unwirtschaftlichkeit selbst zu übernehmen und eine Zahlung nach Baufortschritt zu vereinbaren.
Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus mit ca. 4 500 m² Hauptnutzfläche am RBZ I der Landeshauptstadt Kiel, Westring 100, 24114 Kiel im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) mit anschließender Übernahme des Betriebs, der Instandhaltung aller vom privaten Partner errichteten Bauteile und Anlagen sowie ausgewählter Leistungen des infrastrukturellen und kaufmännischen Gebäudemanagements für 25 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen. Der Auftragnehmer hat für die anfänglichen Planungs- und Bauleistungen eine Zwischenfinanzierung für die Zeit vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme des fertiggestellten Objektes zu stellen. Mit Abnahme des Objektes erhält er eine Pauschalvergütung, die neben den Planungs- und Baukosten auch die Kosten der Zwischenfinanzierung während der Bauzeit enthält. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen der Zwischenfinanzierung im Falle der Unwirtschaftlichkeit selbst zu übernehmen und eine Zahlung nach Baufortschritt zu vereinbaren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Berufsschulen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-15 📅
Datum des Beginns: 2018-04-02 📅
Datum des Endes: 2019-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 075-144283
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMY4WW.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau der Landeshauptstadt Kiel (RBZ1) liegt im Stadtteil Kiel-Schützenpark am Westring, im Bereich einer der Einfallstraßen ins Kieler Zentrum. Das RBZ1 bietet diverse duale Ausbildungsgänge in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bau und Gastronomie, berufsvorbereitende Maßnahmen sowie verschiedene Abschlüsse im Bereich der Vollzeitschule an. Die wesentlichen Unterrichtsräume hierfür sind / waren in den Gebäuden A bis C untergebracht. Insgesamt werden am RBZ1 rund 1 800 Schülerinnen und Schüler und ca. 105 Lehrkräften unterrichtet.
Das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau der Landeshauptstadt Kiel (RBZ1) liegt im Stadtteil Kiel-Schützenpark am Westring, im Bereich einer der Einfallstraßen ins Kieler Zentrum. Das RBZ1 bietet diverse duale Ausbildungsgänge in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bau und Gastronomie, berufsvorbereitende Maßnahmen sowie verschiedene Abschlüsse im Bereich der Vollzeitschule an. Die wesentlichen Unterrichtsräume hierfür sind / waren in den Gebäuden A bis C untergebracht. Insgesamt werden am RBZ1 rund 1 800 Schülerinnen und Schüler und ca. 105 Lehrkräften unterrichtet.
Im Neubau des Gebäudes C sollen rund 1 800 SchülerInnen von ca. 100 Lehrkräften in den Berufsausbildungsgängen Friseur/in, Medizinische/r / Pharmazeutisch-kfm. / Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r unterrichtet werden. Ferner werden für diese Berufsfelder ausbildungsvorbereitende Schuljahre sowie Berufs- und Fachoberschule angeboten. Da jedoch die Berufsausbildungsgänge nicht als Vollzeitschule organisiert sind, werden davon schultäglich nur rund 600 SchülerInnen und ca. 65 Lehrkräfte im Gebäude C anwesend sein. Neben den Unterrichtsräumen für die vorgenannten Bildungsgänge soll auch ein Verwaltungsbereich im Neubau Gebäude C angeordnet werden.
Im Neubau des Gebäudes C sollen rund 1 800 SchülerInnen von ca. 100 Lehrkräften in den Berufsausbildungsgängen Friseur/in, Medizinische/r / Pharmazeutisch-kfm. / Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r unterrichtet werden. Ferner werden für diese Berufsfelder ausbildungsvorbereitende Schuljahre sowie Berufs- und Fachoberschule angeboten. Da jedoch die Berufsausbildungsgänge nicht als Vollzeitschule organisiert sind, werden davon schultäglich nur rund 600 SchülerInnen und ca. 65 Lehrkräfte im Gebäude C anwesend sein. Neben den Unterrichtsräumen für die vorgenannten Bildungsgänge soll auch ein Verwaltungsbereich im Neubau Gebäude C angeordnet werden.
Umfang dieses ÖPP-Vergabeverfahrens ist die Planung, Errichtung, Zwischenfinanzierung und der Betrieb dieses Ersatz-Neubaus Gebäude C.Der Neubau des Gebäudes C soll mit ca. 4 500 m² Hauptnutzfläche (Raumprogramm des Nutzers) vom privaten Partner geplant und errichtet werden. Neben klassischen Unterrichts- und Schulverwaltungsräumen sollen eine Lehrküche sowie Friseur-, zahnmedizinische Fachräume und medizintechnische Laborräume hergestellt werden. Zur Gewährleistung eines geeigneten Gesamt- Funktionskonzepts des RBZ1 soll der Neubau auf allen drei Geschoss-Ebenen an den vorhandenen Gebäudekomplex A / B angeschlossen werden.
Umfang dieses ÖPP-Vergabeverfahrens ist die Planung, Errichtung, Zwischenfinanzierung und der Betrieb dieses Ersatz-Neubaus Gebäude C.Der Neubau des Gebäudes C soll mit ca. 4 500 m² Hauptnutzfläche (Raumprogramm des Nutzers) vom privaten Partner geplant und errichtet werden. Neben klassischen Unterrichts- und Schulverwaltungsräumen sollen eine Lehrküche sowie Friseur-, zahnmedizinische Fachräume und medizintechnische Laborräume hergestellt werden. Zur Gewährleistung eines geeigneten Gesamt- Funktionskonzepts des RBZ1 soll der Neubau auf allen drei Geschoss-Ebenen an den vorhandenen Gebäudekomplex A / B angeschlossen werden.
Der öffentliche Partner stellt hohe Ansprüche an den Entwurf des Neubaus bezüglich der städtebaulichen Einbindung sowie der Gestaltung der Außenhülle und der Innenraumqualitäten. Um die Umsetzung dieser Ansprüche zu sichern, wird nach Auswahl der Bieter ein Fachgremium Architektur zur Bewertung der städtebaulichen und architektonischen Qualität des Entwurfs in das Verfahren eingebunden. Nach erfolgreicher Abnahme der gesamten durch den privaten Partner erbrachten Bauleistungen soll dieser für 25 Jahre den Betrieb des Neubaus Gebäude C übernehmen. Der Auftraggeber wird sich unabhängig von Schlechtleistungen des privaten Partners Sonderkündigungsrechte im Fünfjahres-Rhythmus einräumen lassen.
Der öffentliche Partner stellt hohe Ansprüche an den Entwurf des Neubaus bezüglich der städtebaulichen Einbindung sowie der Gestaltung der Außenhülle und der Innenraumqualitäten. Um die Umsetzung dieser Ansprüche zu sichern, wird nach Auswahl der Bieter ein Fachgremium Architektur zur Bewertung der städtebaulichen und architektonischen Qualität des Entwurfs in das Verfahren eingebunden. Nach erfolgreicher Abnahme der gesamten durch den privaten Partner erbrachten Bauleistungen soll dieser für 25 Jahre den Betrieb des Neubaus Gebäude C übernehmen. Der Auftraggeber wird sich unabhängig von Schlechtleistungen des privaten Partners Sonderkündigungsrechte im Fünfjahres-Rhythmus einräumen lassen.
Ferner soll der private Partner für den Neubau ein nachhaltiges energetisches Konzept entwickeln, das gegenüber der aktuellen Energieeinsparverordnung erhöhte Anforderungen (z.B. in Bezug auf die U-Werte der Außenbauteile, auf Effizienzkennwerte der technischen Anlagen sowie einen Wärmebrückennachweis) erfüllt. Die Betriebsleistungen des privaten Partners sollen das Objektmanagement (einschließlich Nutzer-Help-Desk) und die Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) des Gebäudes einschließlich der von ihm eingebrachten technischen Anlagen sowie der von ihm erstellten Außenanlagen umfassen. Die durch den öffentlichen Partner bzw. den Nutzer einzubringenden Einbauten und Ausstattungen sind nicht Bestandteil der Instandhaltungsleistungen des privaten Partners.
Ferner soll der private Partner für den Neubau ein nachhaltiges energetisches Konzept entwickeln, das gegenüber der aktuellen Energieeinsparverordnung erhöhte Anforderungen (z.B. in Bezug auf die U-Werte der Außenbauteile, auf Effizienzkennwerte der technischen Anlagen sowie einen Wärmebrückennachweis) erfüllt. Die Betriebsleistungen des privaten Partners sollen das Objektmanagement (einschließlich Nutzer-Help-Desk) und die Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) des Gebäudes einschließlich der von ihm eingebrachten technischen Anlagen sowie der von ihm erstellten Außenanlagen umfassen. Die durch den öffentlichen Partner bzw. den Nutzer einzubringenden Einbauten und Ausstattungen sind nicht Bestandteil der Instandhaltungsleistungen des privaten Partners.
Der Auftragnehmer hat die Bauzeitfinanzierung zu strukturieren und der Landeshauptstadt Kiel zinsgesichert anzubieten, so dass die bei Baufertigstellung geforderte Herstellungsvergütung (einschließlich Bauzeitfinanzierungskosten) bereits mit Vertragsschluss feststeht. Eine Langfristfinanzierung ist durch den Auftragnehmer nicht zu erbringen. Die Landeshauptstadt Kiel behält sich jedoch vor, die Leistungen der Zwischenfinanzierung im weiteren Verfahren selbst zu übernehmen (optionale Übertragung).
Der Auftragnehmer hat die Bauzeitfinanzierung zu strukturieren und der Landeshauptstadt Kiel zinsgesichert anzubieten, so dass die bei Baufertigstellung geforderte Herstellungsvergütung (einschließlich Bauzeitfinanzierungskosten) bereits mit Vertragsschluss feststeht. Eine Langfristfinanzierung ist durch den Auftragnehmer nicht zu erbringen. Die Landeshauptstadt Kiel behält sich jedoch vor, die Leistungen der Zwischenfinanzierung im weiteren Verfahren selbst zu übernehmen (optionale Übertragung).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Gebäudemanagementleistungen schließen sich über maximal 25 Jahre an die Übergabe an den Nutzer nach Baufertigstellung an.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die von den Bietern anzubietende Bauzwischenfinanzierung nicht zu beauftragen, wenn diese unwirtschaftlich ist. Alle Bieter müssen ein entsprechendes Angebot abgeben, da diese Kosten Bestandteil der Wertungssumme sein werden.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die von den Bietern anzubietende Bauzwischenfinanzierung nicht zu beauftragen, wenn diese unwirtschaftlich ist. Alle Bieter müssen ein entsprechendes Angebot abgeben, da diese Kosten Bestandteil der Wertungssumme sein werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber erwartet vom obsiegenden Bieter die Erfüllung anspruchsvoller Architektur sowie ambitionierte energetische Anforderungen im Hinblick auf den Neubau, so dass für die Auftragserteilung zwingend die Einbindung eines als Architekt zugelassenen Objektplaners sowie von TGA-Fachplanern erforderlich ist.
Der Auftraggeber erwartet vom obsiegenden Bieter die Erfüllung anspruchsvoller Architektur sowie ambitionierte energetische Anforderungen im Hinblick auf den Neubau, so dass für die Auftragserteilung zwingend die Einbindung eines als Architekt zugelassenen Objektplaners sowie von TGA-Fachplanern erforderlich ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein – TTG) findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein – TTG) findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen
(§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Teilnahmeanträge werden in einem ersten Schritt auf Vollständigkeit, Einhaltung der Teilnahmefrist und Unterzeichnung des Antrags formal geprüft.
Aus den insoweit vollständigen Teilnahmeanträgen werden in einem zweiten Schritt die Teilnehmer ermittelt, die aufgrund der eingereichten Angaben und Unterlagen die Mindestanforderungen erfüllen und damit objektiv geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung ordnungsgemäß zu erbringen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aus den insoweit vollständigen Teilnahmeanträgen werden in einem zweiten Schritt die Teilnehmer ermittelt, die aufgrund der eingereichten Angaben und Unterlagen die Mindestanforderungen erfüllen und damit objektiv geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung ordnungsgemäß zu erbringen.
Aus diesen Teilnahmeanträgen werden in einem dritten Schritt unter Zugrundelegung der eingereichten Referenzen diejenigen Teilnehmer ermittelt, die objektiv die Gewähr für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung in besonderem Maße bieten. Objektives Kriterium hierfür ist die Qualität der eingereichten Referenzen. Diese Qualität wird nach dem Grad der Vergleichbarkeit der Referenzen des Objektplaners, des TGA-Planers und
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aus diesen Teilnahmeanträgen werden in einem dritten Schritt unter Zugrundelegung der eingereichten Referenzen diejenigen Teilnehmer ermittelt, die objektiv die Gewähr für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung in besonderem Maße bieten. Objektives Kriterium hierfür ist die Qualität der eingereichten Referenzen. Diese Qualität wird nach dem Grad der Vergleichbarkeit der Referenzen des Objektplaners, des TGA-Planers und
des Bauunternehmens mit der zu vergebenden Leistung bewertet. Maßstab hierfür sind die Art des Bauwerks/ Nutzungsart, die Größe BGF/BRI und der Auftragswert. Daneben wird der Inhalt von Referenzschreiben sowie weiteren Auskünften von Referenzgebern berücksichtigt. Sollten gleichwohl Teilnahmeanträge gleichwertig sein, entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
des Bauunternehmens mit der zu vergebenden Leistung bewertet. Maßstab hierfür sind die Art des Bauwerks/ Nutzungsart, die Größe BGF/BRI und der Auftragswert. Daneben wird der Inhalt von Referenzschreiben sowie weiteren Auskünften von Referenzgebern berücksichtigt. Sollten gleichwohl Teilnahmeanträge gleichwertig sein, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-06-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs.3 GWB gilt Folgendes:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. VI.4.3)
Quelle: OJS 2017/S 075-144283 (2017-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus mit ca. 4 500 m
Gesamtwert des Auftrags: 24598377.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bietergemeinschaft hat sich für den Auftrag zu einer Projektgesellschaft zusammengeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau der Landeshauptstadt Kiel (RBZ1) liegt im Stadtteil Kiel-Schützenpark am Westring, im Bereich einer der Einfallstraßen ins Kieler Zentrum. Das RBZ1 bietet diverse duale Ausbildungsgänge in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bau und Gastronomie, berufsvorbereitende Maßnahmen sowie verschiedene Abschlüsse im Bereich der Vollzeitschule an. Die wesentlichen Unterrichtsräume hierfür sind / waren in den Gebäuden A bis C untergebracht. Insgesamt werden am RBZ1 rund 1 800 Schülerinnen und Schüler und ca. 105 Lehrkräften unterrichtet. Im Neubau des Gebäudes C sollen rund 1.800 SchülerInnen von ca. 100 Lehrkräften in den berufsausbildungsgängen Friseur/in, Medizinische/r / Pharmazeutisch-kfm. / Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r unterrichtet werden. Ferner werden für diese Berufsfelder ausbildungsvorbereitende Schuljahre sowie Berufs- und Fachoberschule angeboten. Da jedoch die Berufsausbildungsgänge nicht als Vollzeitschule organisiert sind, werden davon schultäglich nur rund 600 SchülerInnen und ca. 65 Lehrkräfte im Gebäude C anwesend sein. Neben den Unterrichtsräumen für die vorgenannten Bildungsgänge soll auch ein Verwaltungsbereich im Neubau Gebäude C angeordnet werden. Umfang dieses ÖPP-Vergabeverfahrens ist die Planung, Errichtung, Zwischenfinanzierung und der Betrieb dieses Ersatz-Neubaus Gebäude C.Der Neubau des Gebäudes C soll mit ca. 4 500 m
Das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau der Landeshauptstadt Kiel (RBZ1) liegt im Stadtteil Kiel-Schützenpark am Westring, im Bereich einer der Einfallstraßen ins Kieler Zentrum. Das RBZ1 bietet diverse duale Ausbildungsgänge in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bau und Gastronomie, berufsvorbereitende Maßnahmen sowie verschiedene Abschlüsse im Bereich der Vollzeitschule an. Die wesentlichen Unterrichtsräume hierfür sind / waren in den Gebäuden A bis C untergebracht. Insgesamt werden am RBZ1 rund 1 800 Schülerinnen und Schüler und ca. 105 Lehrkräften unterrichtet. Im Neubau des Gebäudes C sollen rund 1.800 SchülerInnen von ca. 100 Lehrkräften in den berufsausbildungsgängen Friseur/in, Medizinische/r / Pharmazeutisch-kfm. / Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r unterrichtet werden. Ferner werden für diese Berufsfelder ausbildungsvorbereitende Schuljahre sowie Berufs- und Fachoberschule angeboten. Da jedoch die Berufsausbildungsgänge nicht als Vollzeitschule organisiert sind, werden davon schultäglich nur rund 600 SchülerInnen und ca. 65 Lehrkräfte im Gebäude C anwesend sein. Neben den Unterrichtsräumen für die vorgenannten Bildungsgänge soll auch ein Verwaltungsbereich im Neubau Gebäude C angeordnet werden. Umfang dieses ÖPP-Vergabeverfahrens ist die Planung, Errichtung, Zwischenfinanzierung und der Betrieb dieses Ersatz-Neubaus Gebäude C.Der Neubau des Gebäudes C soll mit ca. 4 500 m
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die von den Bietern anzubietende Bauzwischenfinanzierung nicht zu beauftragten, wenn diese unwirtschaftlich ist. Alle Bieter müssen ein entsprechendes Angebot abgeben, da diese Kosten Bestandteil der Wertungssumme sein werden.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die von den Bietern anzubietende Bauzwischenfinanzierung nicht zu beauftragten, wenn diese unwirtschaftlich ist. Alle Bieter müssen ein entsprechendes Angebot abgeben, da diese Kosten Bestandteil der Wertungssumme sein werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-07 📅
Name: Heinrich Karstens Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Eckernförder Straße 353
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24107
Land: Deutschland 🇩🇪 Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Höft Bauunternehmen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Langberger Weg 19
Postort: Flensburg
Postleitzahl: 24941
Gesamtwert des Auftrags: 24598377.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 139-316894 (2018-07-19)