Neubau Verwaltungsgebäude Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Lieferung von Möbeln für Büros und Besprechungsräume, Konferenzsäle und Kantine.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-24 Auftragsbekanntmachung
2017-06-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromöbel
Kurze Beschreibung: Lieferung von Möbeln für Büros und Besprechungsräume, Konferenzsäle und Kantine.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromöbel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Büromöbel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Postanschrift: Heidenkampsweg 99
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kvhh.de 🌏
E-Mail: bastian.haverland@leinemann-partner.de 📧
Telefon: +49 40/468992-14 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E21868636 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-27 📅
Datum des Beginns: 2017-06-15 📅
Datum des Endes: 2017-06-22 📅
Datum des Beginns: 2017-06-29 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 019-031459
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
— Keine Bieter zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Möbeln für Büros und Besprechungsräume
Losnummer: VE 34.1
Kurze Beschreibung: Lieferung von Möbeln für Büros und Besprechungsräume.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Möbeln für Konferenzsäle und Kantine
Losnummer: VE 34.2
Kurze Beschreibung: Lieferung von Möbeln für Konferenzsäle und Kantine.
Losnummer: VE 34.3

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe der Mitarbeiteranzahl und Jahresumsatz aus den letzten 3 Jahren
— Vorlage Haftpflichtversicherung (5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall; 10 000 000 EUR pauschal für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von mindestens 3 Referenzen von Projekten vergleichbaren Umfangs in den letzten 3 Jahren, wünschenswert im Raum Norddeutschland.
Mindeststandards:
— Nachliefergarantie 15 Jahre;
— Vollgarantie auf alle Teile inkl. Kosten für 60 Monate.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Leinemann Partner, Ballindamm 7, 20095 Hamburg.
Zusätzliche Informationen: — Keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kassenärztliche Vereinigung
Kontakt
Kontaktperson: Bastian Haverland
Internetadresse: www.kvhh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E21868636 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 019-031459 (2017-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 955 107 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 113-227522
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 019-031459
ABl. S-Ausgabe: 113

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-24 📅
2017-04-06 📅
2017-04-28 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 113-227522 (2017-06-13)