Allgemeines über das Wasserwerk. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (RBG) beabsichtigt den Neubau eines Wasserwerkes (Markt Arberg, Landkreis Ansbach, Gemarkung Arberg, Flur-Nr. 1592/1). Der Standort des Wasserwerks befindet sich südwestlich von Arberg in einem Waldgebiet. Über die Staatsstraße St 2222 (Arberg-Röttenbach) und einen 600 m langen Waldweg erreicht man das Grundstück. Das Grundstück wird im Norden und im Osten durch Waldflächen, im Westen und Süden durch bestehende Waldwege (Schotter mit Splitt) begrenzt. Das Gelände befindet sich in der Wasserschutzzone III. Allgemeines über die Brunnen 1 – 7 Die Brunnen 1 bis 7 befinden sich in einem Waldgebiet zwischen den Ortschaften Kemmathen und Birkach und sind über bestehende geschotterte Forstwege zu erreichen. Die 7 Brunnen befinden sich im Wasserschutzgebiet Arberg innerhalb der Wasserschutzzone I.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-08.
Auftragsbekanntmachung (2017-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Estricharbeiten (Fußboden)
Kurze Beschreibung:
Allgemeines über das Wasserwerk.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (RBG) beabsichtigt den Neubau eines Wasserwerkes (Markt Arberg, Landkreis Ansbach, Gemarkung Arberg, Flur-Nr. 1592/1).
Der Standort des Wasserwerks befindet sich südwestlich von Arberg in einem Waldgebiet. Über die Staatsstraße St 2222 (Arberg-Röttenbach) und einen 600 m langen Waldweg erreicht man das Grundstück.
Das Grundstück wird im Norden und im Osten durch Waldflächen, im Westen und Süden durch bestehende Waldwege (Schotter mit Splitt) begrenzt.
Das Gelände befindet sich in der Wasserschutzzone III.
Allgemeines über die Brunnen 1 – 7
Die Brunnen 1 bis 7 befinden sich in einem Waldgebiet zwischen den Ortschaften Kemmathen und Birkach und sind über bestehende geschotterte Forstwege zu erreichen.
Die 7 Brunnen befinden sich im Wasserschutzgebiet Arberg innerhalb der Wasserschutzzone I.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (RBG) beabsichtigt den Neubau eines Wasserwerkes (Markt Arberg, Landkreis Ansbach, Gemarkung Arberg, Flur-Nr. 1592/1).
Der Standort des Wasserwerks befindet sich südwestlich von Arberg in einem Waldgebiet. Über die Staatsstraße St 2222 (Arberg-Röttenbach) und einen 600 m langen Waldweg erreicht man das Grundstück.
Das Grundstück wird im Norden und im Osten durch Waldflächen, im Westen und Süden durch bestehende Waldwege (Schotter mit Splitt) begrenzt.
Das Gelände befindet sich in der Wasserschutzzone III.
Allgemeines über die Brunnen 1 – 7
Die Brunnen 1 bis 7 befinden sich in einem Waldgebiet zwischen den Ortschaften Kemmathen und Birkach und sind über bestehende geschotterte Forstwege zu erreichen.
Die 7 Brunnen befinden sich im Wasserschutzgebiet Arberg innerhalb der Wasserschutzzone I.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Estricharbeiten (Fußboden)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ansbach, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe
Postanschrift: Reuthbergstraße 34
Postleitzahl: 91710
Postort: Gunzenhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.reckenberg-gruppe.de🌏
E-Mail: mramming@reckenberg-gruppe.de📧
Telefon: +49 9831678134📞
Fax: +49 9831678140 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-11 📅
Datum des Beginns: 2017-07-10 📅
Datum des Endes: 2017-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 090-178107
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Allgemeines über das Wasserwerk.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (RBG) beabsichtigt den Neubau eines Wasserwerkes (Markt Arberg, Landkreis Ansbach, Gemarkung Arberg, Flur-Nr. 1592/1).
Der Standort des Wasserwerks befindet sich südwestlich von Arberg in einem Waldgebiet. Über die Staatsstraße St 2222 (Arberg-Röttenbach) und einen 600 m langen Waldweg erreicht man das Grundstück.
Das Grundstück wird im Norden und im Osten durch Waldflächen, im Westen und Süden durch bestehende Waldwege (Schotter mit Splitt) begrenzt.
Das Gelände befindet sich in der Wasserschutzzone III.
Allgemeines über die Brunnen 1 – 7
Die Brunnen 1 bis 7 befinden sich in einem Waldgebiet zwischen den Ortschaften Kemmathen und Birkach und sind über bestehende geschotterte Forstwege zu erreichen.
Die 7 Brunnen befinden sich im Wasserschutzgebiet Arberg innerhalb der Wasserschutzzone I.
Wasserwerk:
Gefälleestrich:
— Einbaustärke 14 bis 18 cm;
— 6 bis 8 cm;
— ohne Gefälle 5 cm.
Gesamtfläche ca. 690 m².
Brunnen 1 – 7:
Estrichfläche ca. 85 m².
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
„Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „124 Eigenerklärungen zur Eignung“ (VHB-Bayern) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung kann vorab unter http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php heruntergeladen werden und liegt den Vergabeunterlagen bei.".
„Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „124 Eigenerklärungen zur Eignung“ (VHB-Bayern) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung kann vorab unter http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php heruntergeladen werden und liegt den Vergabeunterlagen bei.".
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
„Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „124 Eigenerklärungen zur Eignung“ (VHB-Bayern) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung kann vorab unter http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php heruntergeladen werden und liegt den Vergabeunterlagen bei.".
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
„Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „124 Eigenerklärungen zur Eignung“ (VHB-Bayern) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung kann vorab unter http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php heruntergeladen werden und liegt den Vergabeunterlagen bei.".
Technische und berufliche Fähigkeiten:
„Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „124 Eigenerklärungen zur Eignung“ (VHB-Bayern) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung kann vorab unter http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php heruntergeladen werden und liegt den Vergabeunterlagen bei.".
„Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „124 Eigenerklärungen zur Eignung“ (VHB-Bayern) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung kann vorab unter http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php heruntergeladen werden und liegt den Vergabeunterlagen bei.".
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Verpflichtungserklärung zu § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 16 VOB/B; Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe, Reuthbergstraße 34, 91710 Gunzenhausen.
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei Vergabekammer Nordbayern gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 101 a und 101 b GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei Vergabekammer Nordbayern gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 101 a und 101 b GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 090-178107 (2017-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Allgemeines über das Wasserwerk
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (RBG) beabsichtigt den Neubau eines Wasserwerkes (Markt Arberg, Landkreis Ansbach, Gemarkung Arberg, Flur-Nr. 1592/1).
Der Standort des Wasserwerks befindet sich südwestlich von Arberg in einem Waldgebiet. Über die Staatsstraße St 2222 (Arberg-Röttenbach) und einen 600 m langen Waldweg erreicht man das Grundstück.
Das Grundstück wird im Norden und im Osten durch Waldflächen, im Westen und Süden durch bestehende Waldwege (Schotter mit Splitt) begrenzt.
Das Gelände befindet sich in der Wasserschutzzone III.
Allgemeines über die Brunnen 1 – 7
Die Brunnen 1 bis 7 befinden sich in einem Waldgebiet zwischen den Ortschaften Kemmathen und Birkach und sind über bestehende geschotterte Forstwege zu erreichen.
Die 7 Brunnen befinden sich im Wasserschutzgebiet Arberg innerhalb der Wasserschutzzone I.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (RBG) beabsichtigt den Neubau eines Wasserwerkes (Markt Arberg, Landkreis Ansbach, Gemarkung Arberg, Flur-Nr. 1592/1).
Der Standort des Wasserwerks befindet sich südwestlich von Arberg in einem Waldgebiet. Über die Staatsstraße St 2222 (Arberg-Röttenbach) und einen 600 m langen Waldweg erreicht man das Grundstück.
Das Grundstück wird im Norden und im Osten durch Waldflächen, im Westen und Süden durch bestehende Waldwege (Schotter mit Splitt) begrenzt.
Das Gelände befindet sich in der Wasserschutzzone III.
Allgemeines über die Brunnen 1 – 7
Die Brunnen 1 bis 7 befinden sich in einem Waldgebiet zwischen den Ortschaften Kemmathen und Birkach und sind über bestehende geschotterte Forstwege zu erreichen.
Die 7 Brunnen befinden sich im Wasserschutzgebiet Arberg innerhalb der Wasserschutzzone I.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge