Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht für Entsorgungsbetriebe die Möglichkeit der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb vor. Die neu gefasste Entsorgungsfachbetriebeverordnung sieht für die Zertifizierungsorganisationen die Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Entsorgungsfachbetriebszertifikats, des zugehörigen Überwachungsberichts sowie einer Mitteilung bei Entzug eines Entsorgungsfachbetriebszertifikates an die zuständigen Behörden vor. Zudem fordert die Entsorgungsfachbetriebeverordnung die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen elektronischen Registers über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Entwicklung und die Pflege der für die Übermittlung der Informationen durch die Zertifizierungsorganisationen und für die Einrichtung des öffentlichen Registers notwendigen informationstechnischen Systeme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht für Entsorgungsbetriebe die Möglichkeit der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb vor.
Die neu gefasste Entsorgungsfachbetriebeverordnung sieht für die Zertifizierungsorganisationen die Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Entsorgungsfachbetriebszertifikats, des zugehörigen Überwachungsberichts sowie einer Mitteilung bei Entzug eines Entsorgungsfachbetriebszertifikates an die zuständigen Behörden vor. Zudem fordert die Entsorgungsfachbetriebeverordnung die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen elektronischen Registers über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Entwicklung und die Pflege der für die Übermittlung der Informationen durch die Zertifizierungsorganisationen und für die Einrichtung des öffentlichen Registers notwendigen informationstechnischen Systeme.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht für Entsorgungsbetriebe die Möglichkeit der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb vor.
Die neu gefasste Entsorgungsfachbetriebeverordnung sieht für die Zertifizierungsorganisationen die Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Entsorgungsfachbetriebszertifikats, des zugehörigen Überwachungsberichts sowie einer Mitteilung bei Entzug eines Entsorgungsfachbetriebszertifikates an die zuständigen Behörden vor. Zudem fordert die Entsorgungsfachbetriebeverordnung die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen elektronischen Registers über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Entwicklung und die Pflege der für die Übermittlung der Informationen durch die Zertifizierungsorganisationen und für die Einrichtung des öffentlichen Registers notwendigen informationstechnischen Systeme.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (Geschäftsstelle IKA InformationsKoordinierende Stelle Abfall-DV-Systeme) im Auftrag und im Namen der LAG GADSYS
Postleitzahl: 24539
Postort: Neumünster
Kontakt
Internetadresse: http://www.gadsys.de/vergabe🌏
E-Mail: j.woetzel@goes-sh.de📧
URL der Dokumente: http://www.gadsys.de/vergabe🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-27 📅
Datum des Beginns: 2017-12-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 120-242899
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Beachten Sie bitte, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. In der ersten Stufe, dem sog. Teilnahmewettbewerb erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Eignung darzustellen. Erst in der zweiten Stufe – Angebotsverfahren bzw. Bieterwettbewerb – werden die aus der ersten Stufe ausgewählten Unternehmen aufgefordert, Angebote einzureichen.
Beachten Sie bitte, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. In der ersten Stufe, dem sog. Teilnahmewettbewerb erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Eignung darzustellen. Erst in der zweiten Stufe – Angebotsverfahren bzw. Bieterwettbewerb – werden die aus der ersten Stufe ausgewählten Unternehmen aufgefordert, Angebote einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht für Entsorgungsbetriebe die Möglichkeit der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb vor.
Die neu gefasste Entsorgungsfachbetriebeverordnung sieht für die Zertifizierungsorganisationen die Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Entsorgungsfachbetriebszertifikats, des zugehörigen Überwachungsberichts sowie einer Mitteilung bei Entzug eines Entsorgungsfachbetriebszertifikates an die zuständigen Behörden vor. Zudem fordert die Entsorgungsfachbetriebeverordnung die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen elektronischen Registers über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe.
Die neu gefasste Entsorgungsfachbetriebeverordnung sieht für die Zertifizierungsorganisationen die Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Entsorgungsfachbetriebszertifikats, des zugehörigen Überwachungsberichts sowie einer Mitteilung bei Entzug eines Entsorgungsfachbetriebszertifikates an die zuständigen Behörden vor. Zudem fordert die Entsorgungsfachbetriebeverordnung die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen elektronischen Registers über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Entwicklung und die Pflege der für die Übermittlung der Informationen durch die Zertifizierungsorganisationen und für die Einrichtung des öffentlichen Registers notwendigen informationstechnischen…
… Systeme.
… Systeme. Näheres ist der als Entwurf den Unterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen:
Als Option ist das zu entwickelnde informationstechnische System so zu gestalten, dass es zusätzlich die Erfassung von Bescheinigungen über die Anerkennung eines Betriebes gemäß Altfahrzeugverordnung bzw. des Widerrufs entsprechender Bescheinigungen durch die hierzu verpflichteten Sachverständigen sowie die Veröffentlichung von Betriebsanerkennungen gemäß AltfahrzeugV im öffentlich zugänglichen Register ermöglicht.
Als Option ist das zu entwickelnde informationstechnische System so zu gestalten, dass es zusätzlich die Erfassung von Bescheinigungen über die Anerkennung eines Betriebes gemäß Altfahrzeugverordnung bzw. des Widerrufs entsprechender Bescheinigungen durch die hierzu verpflichteten Sachverständigen sowie die Veröffentlichung von Betriebsanerkennungen gemäß AltfahrzeugV im öffentlich zugänglichen Register ermöglicht.
Zusätzliche Informationen:
Beachten Sie bitte, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. In der ersten Stufe, dem sog. Teilnahmewettbewerb erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Eignung darzustellen. Erst in der zweiten Stufe – Angebotsverfahren bzw. Bieterwettbewerb – werden die aus der ersten Stufe ausgewählten Unternehmen aufgefordert, Angebote einzureichen.
Beachten Sie bitte, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. In der ersten Stufe, dem sog. Teilnahmewettbewerb erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Eignung darzustellen. Erst in der zweiten Stufe – Angebotsverfahren bzw. Bieterwettbewerb – werden die aus der ersten Stufe ausgewählten Unternehmen aufgefordert, Angebote einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Unternehmensdarstellung;
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register;
— Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB, Anlage 3a;
— Erklärung, dass die Voraussetzungen für eine Auftragssperre nicht erfüllt sind (Formblatt 5) gem. § 16 Abs. 5 S. 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 TTG Schleswig-Holstein, Anlage 3b.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Bereich „Softwareentwicklung für Webanwendungen“ innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, Anlage 4 ist zu verwenden.
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(Eine entsprechende Eigenerklärung reicht aus.).
Mindeststandards:
Zu 1:
Durchschnittlicher jährlicher Umsatz in dem Betrachtungszeitraum:
— Gesamtumsatz mind. 800 000 EUR;
— Umsatz im Bereich „Softwareentwicklung für Webanwendungen“ mind. 400 000 EUR.
zu 2:
Deckungssummen für Vermögensschäden mind. 1 000 000 EUR pro Schadensfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Das Formular in Anlage 5 ist hierfür zu verwenden.
1. Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Das Formular in Anlage 5 ist hierfür zu verwenden.
2. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Nachweis einer Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 oder einer vergleichbarer Zertifizierung soweit diese erfolgt ist.
Folgende Aspekte sind insbesondere zu beschreiben:
— Allgemeine Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
— Maßnahmen zur Sicherstellung von Datensicherheit und Datenschutz,
— eingesetzte Methoden und Werkzeuge zum Validieren und Testen von Softwareprogrammen,
— Abläufe und Prozesse bei der Behebung von Softwarefehlern).
Umfang der Beschreibung mind. 2 Normseiten (1 500 Zeichen inkl. Leerzeichen je Din A4 Seite)
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl festangestellter Mitarbeiter/Innen und die Zahl der Führungskräfte sowie die durchschnittliche jährliche Anzahl festangestellter Mitarbeiter/Innen im Bereich Softwareentwicklung für Webanwendungen in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl festangestellter Mitarbeiter/Innen und die Zahl der Führungskräfte sowie die durchschnittliche jährliche Anzahl festangestellter Mitarbeiter/Innen im Bereich Softwareentwicklung für Webanwendungen in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
4. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Mindeststandards:
Es müssen mindestens drei Referenzen zu in den letzten 3 Jahren durchgeführten oder begonnenen Projekten im Bereich Softwareentwicklung für Webanwendungen vorgelegt werden.
Jede Referenz muss mindestens ein Projektvolumen (Nettoauftragswert) von 50 000 EUR aufweisen und eine Referenz muss ein Projekt von mindestens 250 000 EUR Projektvolumen aufweisen.
Der Bewerber muss Leistungen innerhalb des Referenzzeitraums mindestens einmal in jedem der unten angegebenen Bereiche erbracht haben. Eine Referenz kann dabei mehrere der u. a. Bereiche abdecken.
Bereiche:
— Webanwendung zur Erfassung von umfangreichen, komplex strukturierten Daten durch den Anwender;
— Webanwendung zur Recherche in Datenbanken durch den Anwender.
Zu 2:
Vorlage ist Mindeststandard.
Zu 3:
Durchschnittliche jährliche Anzahl festangestellter Mitarbeiter/Innen im Bereich Softwareentwicklung für Webanwendungen in den letzten 3 Jahren mindestens 3.
Zu 4:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Auftragsbedingungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein sowie § 128 GWB. Weitere ggf. in den Vergabeunterlagen zum Bieterwettbewerb.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Eignungsmatrix in Anlage 9.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-08-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: InformationsKoordinierende Stelle Abfall-DV-Systeme (IKA) der Länderarbeitsgruppe GADSYS (LAG GADSYS)
Kontakt
Kontaktperson: GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH
Internetadresse: www.gadsys.de/vergabe🌏
Dokumente URL: www.gadsys.de/vergabe🌏
URL der Dokumente: www.gadsys.de/vergabe🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 7128, 24171 Kiel
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 120-242899 (2017-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 391 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Beachten Sie bitte, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. In der ersten Stufe, dem sog. Teilnahmewettbewerb erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Eignung darzustellen. Erst in der 2. Stufe – Angebotsverfahren bzw. Bieterwettbewerb – werden die aus der ersten Stufe ausgewählten Unternehmen aufgefordert, Angebote einzureichen.
Beachten Sie bitte, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. In der ersten Stufe, dem sog. Teilnahmewettbewerb erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Eignung darzustellen. Erst in der 2. Stufe – Angebotsverfahren bzw. Bieterwettbewerb – werden die aus der ersten Stufe ausgewählten Unternehmen aufgefordert, Angebote einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beachten Sie bitte, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. In der ersten Stufe, dem sog. Teilnahmewettbewerb erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Eignung darzustellen. Erst in der 2. Stufe – Angebotsverfahren bzw. Bieterwettbewerb – werden die aus der ersten Stufe ausgewählten Unternehmen aufgefordert, Angebote einzureichen.
Beachten Sie bitte, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. In der ersten Stufe, dem sog. Teilnahmewettbewerb erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Eignung darzustellen. Erst in der 2. Stufe – Angebotsverfahren bzw. Bieterwettbewerb – werden die aus der ersten Stufe ausgewählten Unternehmen aufgefordert, Angebote einzureichen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Erfahrung des vorgesehenen Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungs- und Qualitätssicherungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 37,5
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-13 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die 16 Umweltministerien der Länder vertreten durch die LAG GADSYS vertreten durch die in I.1 genannte Stelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Postfach 7128 24171 Kiel
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.