Die Stadt Eschenbach in der Oberpfalz. beabsichtigt – als Ergebnis des ISEK-Prozesses – die Umsetzung der dort formulierten Ziele, u.a. die öffentlichen Freiflächen, Straßen und Plätze im erweiterten Sanierungsgebiet neu zu gestalten. Das neue Sanierungsgebiet ist rund 20 ha. groß und grenzt südwestlich an den historischen Stadtkern an. Der genaue Umgriff des Sanierungsgebietes kann der Anlage 1 entnommen werden. Es werden ggf. Bauabschnitte gebildet. Der Bereich ist gekennzeichnet durch städtebauliche Missstände. An der Stirnbergstraße gibt es einige Wohnblöcke, die schon 50-60 Jahre alt sind. Die Freiflächen sind unansehnlich, bzw. gar nicht gestaltet. Im Gebiet liegen ein Kindergarten und ein Seniorenwohnheim, für deren Nutzer sich die Aufenthaltsqualität verbessern soll. Für den Bereich um die Bergkirche wird derzeit der Bebauungsplan Altstadt aufgestellt. Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung wurde gerade abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-26.
Auftragsbekanntmachung (2017-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Eschenbach in der Oberpfalz. beabsichtigt – als Ergebnis des ISEK-Prozesses – die Umsetzung der dort formulierten Ziele, u.a. die öffentlichen Freiflächen, Straßen und Plätze im erweiterten Sanierungsgebiet neu zu gestalten. Das neue Sanierungsgebiet ist rund 20 ha. groß und grenzt südwestlich an den historischen Stadtkern an. Der genaue Umgriff des Sanierungsgebietes kann der Anlage 1 entnommen werden. Es werden ggf. Bauabschnitte gebildet.
Der Bereich ist gekennzeichnet durch städtebauliche Missstände. An der Stirnbergstraße gibt es einige Wohnblöcke, die schon 50-60 Jahre alt sind. Die Freiflächen sind unansehnlich, bzw. gar nicht gestaltet. Im Gebiet liegen ein Kindergarten und ein Seniorenwohnheim, für deren Nutzer sich die Aufenthaltsqualität verbessern soll. Für den Bereich um die Bergkirche wird derzeit der Bebauungsplan Altstadt aufgestellt. Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung wurde gerade abgeschlossen.
Die Stadt Eschenbach in der Oberpfalz. beabsichtigt – als Ergebnis des ISEK-Prozesses – die Umsetzung der dort formulierten Ziele, u.a. die öffentlichen Freiflächen, Straßen und Plätze im erweiterten Sanierungsgebiet neu zu gestalten. Das neue Sanierungsgebiet ist rund 20 ha. groß und grenzt südwestlich an den historischen Stadtkern an. Der genaue Umgriff des Sanierungsgebietes kann der Anlage 1 entnommen werden. Es werden ggf. Bauabschnitte gebildet.
Der Bereich ist gekennzeichnet durch städtebauliche Missstände. An der Stirnbergstraße gibt es einige Wohnblöcke, die schon 50-60 Jahre alt sind. Die Freiflächen sind unansehnlich, bzw. gar nicht gestaltet. Im Gebiet liegen ein Kindergarten und ein Seniorenwohnheim, für deren Nutzer sich die Aufenthaltsqualität verbessern soll. Für den Bereich um die Bergkirche wird derzeit der Bebauungsplan Altstadt aufgestellt. Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung wurde gerade abgeschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Neustadt a. d. Waldnaab
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Ein Tiefbauingenieur kann als Subunternehmer zur Verhandlung benannt werden.
Es ist eine Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft aus Landschaftsarchitekten und Stadtplanern gefordert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Eschenbach in der Oberpfalz. beabsichtigt – als Ergebnis des ISEK-Prozesses – die Umsetzung der dort formulierten Ziele, u.a. die öffentlichen Freiflächen, Straßen und Plätze im erweiterten Sanierungsgebiet neu zu gestalten. Das neue Sanierungsgebiet ist rund 20 ha. groß und grenzt südwestlich an den historischen Stadtkern an. Der genaue Umgriff des Sanierungsgebietes kann der Anlage 1 entnommen werden. Es werden ggf. Bauabschnitte gebildet.
Die Stadt Eschenbach in der Oberpfalz. beabsichtigt – als Ergebnis des ISEK-Prozesses – die Umsetzung der dort formulierten Ziele, u.a. die öffentlichen Freiflächen, Straßen und Plätze im erweiterten Sanierungsgebiet neu zu gestalten. Das neue Sanierungsgebiet ist rund 20 ha. groß und grenzt südwestlich an den historischen Stadtkern an. Der genaue Umgriff des Sanierungsgebietes kann der Anlage 1 entnommen werden. Es werden ggf. Bauabschnitte gebildet.
Der Bereich ist gekennzeichnet durch städtebauliche Missstände. An der Stirnbergstraße gibt es einige Wohnblöcke, die schon 50-60 Jahre alt sind. Die Freiflächen sind unansehnlich, bzw. gar nicht gestaltet. Im Gebiet liegen ein Kindergarten und ein Seniorenwohnheim, für deren Nutzer sich die Aufenthaltsqualität verbessern soll. Für den Bereich um die Bergkirche wird derzeit der Bebauungsplan Altstadt aufgestellt. Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung wurde gerade abgeschlossen.
Der Bereich ist gekennzeichnet durch städtebauliche Missstände. An der Stirnbergstraße gibt es einige Wohnblöcke, die schon 50-60 Jahre alt sind. Die Freiflächen sind unansehnlich, bzw. gar nicht gestaltet. Im Gebiet liegen ein Kindergarten und ein Seniorenwohnheim, für deren Nutzer sich die Aufenthaltsqualität verbessern soll. Für den Bereich um die Bergkirche wird derzeit der Bebauungsplan Altstadt aufgestellt. Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung wurde gerade abgeschlossen.
Planungsleistungen für Freianlagen gem. § 40 und 48 HOAI 2013 sowie nach Merkblatt 51.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Lph. 1-3 vorgesehen, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung. Die Stadt Eschenbach behält sich in Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eine weitere Beauftragung der Lph. 4-9 vor.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Lph. 1-3 vorgesehen, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung. Die Stadt Eschenbach behält sich in Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eine weitere Beauftragung der Lph. 4-9 vor.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Sanierungsgebiet soll in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt werden. Je nach Realisierungsabsicht der einzelnen Bauabschnitte kann die Laufzeit verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Das Sanierungsgebiet soll in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt werden.
Darüber hinaus legt der Auftraggeber großen Wert auf eine gute Erreichbarkeit und Vor-Ort-Präsenz insbesondere während der Bauausführung.
Optional kann auch die Durchführung der Beteiligung aller Bürger und Betroffenen parallel zur Planung beauftragt werden.
Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Zusätzliche Informationen:
Ein Tiefbauingenieur kann als Subunternehmer zur Verhandlung benannt werden.
Es ist eine Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft aus Landschaftsarchitekten und Stadtplanern gefordert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Eschenbach in der Oberpfalz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es bestehen keine Verknüpfungen zu Gewerbebetrieben.
Keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen der nachfolgend genannten Verstöße rechtkräftig verurteilt worden.
a) §129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen / §129a StGB Bildung terroristischer Vereinigung, § 129b StGB kiminelle und terroristische Vereinigung im Ausland;
b) §261 StGB Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte;
d) §263 StGB Betrug;
c) §264 StGB Subventionsbetrug;
e) §334 StGB Bestechung;
f) Art. 2 §2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung;
g) §370 Abgabenordnung, in Verbindung mit §12MOG.
Keiner der nachfolgenden Ausschlussgründe liegt für unser Unternehmen vor.
a) Insolvenzverfahren, Liquidation;
b) Verurteilung mit Infragestellung der berufl. Kompetenz;
c) Verfehlung;
d) Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe;
e) Falsche Erklärung von Auskünften.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner befugt sind.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
— Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
— Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
— Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß der Kriterien im Bewerbungsformblatt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Bewerbungsformblätter für die Bewerber werden unter folgender Adresse zum Download bereitgestellt: http://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-kategorie/betreuung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E-Mail an mail@oberprillerarchitekten vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Die Bewerbungsformblätter für die Bewerber werden unter folgender Adresse zum Download bereitgestellt: http://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-kategorie/betreuung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E-Mail an mail@oberprillerarchitekten vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber.
Bewerbungen sind nur mit Bewerbungsformblättern möglich, formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtskräftig unterschriebene Bewerbungsbögen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4 (Referenzprojekte auch auf DIN A3 möglich), als lose Blätter oder in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Fest gebundene Unterlagen, Spiralbindungen etc. sind nicht gewünscht.
Bewerbungen sind nur mit Bewerbungsformblättern möglich, formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtskräftig unterschriebene Bewerbungsbögen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4 (Referenzprojekte auch auf DIN A3 möglich), als lose Blätter oder in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Fest gebundene Unterlagen, Spiralbindungen etc. sind nicht gewünscht.
Weitere Unterlagen über die oben verlangten Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen. Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o. ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem veschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen. Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o. ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem veschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
Die Nachforderung folgender Unterlagen und Erklärungen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte. Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Einhaltung von Kosten und Terminen bei ausgeführten Referenzprojekten.
Die Nachforderung folgender Unterlagen und Erklärungen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte. Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Einhaltung von Kosten und Terminen bei ausgeführten Referenzprojekten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse http://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-kategorie/betreuung/ bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse http://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-kategorie/betreuung/ bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurück gegeben.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: oberprillerarchitekten
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Postort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Telefon: +49 870291480📞
E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de📧
Fax: +49 870291339 📠
Internetadresse: www.oberprillerarchitekten.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 188-385150 (2017-09-26)