Neumarkt i. d. Opf. Schülerbeförderung

Stadt Neumarkt in der Oberpfalz

Die Stadt Neumarkt i. d. Opf. beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Stadtgebiet der Stadt Neumarkt entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung zum/vom Heimatort.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-28 Auftragsbekanntmachung
2017-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Referenznummer: 86/16
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neumarkt i. d. Opf. beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Stadtgebiet der Stadt Neumarkt entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung zum/vom Heimatort.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßentransport/-beförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neumarkt i. d. OPf. 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
Postanschrift: Untere Marktstraße 14
Postleitzahl: 92318
Postort: Neumarkt in der Oberpfalz
Kontakt
Internetadresse: http://www.neumarkt.de 🌏
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de 📧
Telefon: +49 941-94583000 📞
Fax: +49 941-94583999 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YR6YM85%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-03 📅
Datum des Beginns: 2017-09-12 📅
Datum des Endes: 2021-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 085-165940
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen, dort Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags. Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen. Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 054 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung
Losnummer: Los 1 – Zur und von Grundschule Wolfstein und Mittelschule Weinberger Straße
Kurze Beschreibung:
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Grundschule Wolfstein und der Mittelschule Weinberger Straße zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV).
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Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Sofern noch Plätze frei sind, hat der Unternehmer auch die Schüler zu befördern, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges keinen Anspruch auf Beförderung haben. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 241 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Auftrag verlängert sich um jeweils ein Schuljahr, max. jedoch bis zum Ablauf des Schuljahrs 2023, sofern er nicht bis zum 31.5. des Jahres schriftlich gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen: Anpassungen an den jeweiligen Bedarf je Schuljahr.
Zusätzliche Informationen:
Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen, dort Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags.
Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen.
Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.
Losnummer: Los 2 – Zur und von Mittelschule Woffenbacher Straße, Grundschule Pölling und Grundschule Woffenbach
Kurze Beschreibung:
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Grundschule Pölling, der Grundschule Woffenbach und der Mittelschule Woffenbacher Straße zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 176 000 EUR 💰
Losnummer: Los 3 – Zur und von Mittelschule Weinbergerstraße, GS Hasenheide, GS Bräugasse, GS Theo-Betz
Kurze Beschreibung:
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Mittelschule Weinbergerstraße, der Grundschule Hasenheide, der Grundschule Bräugasse und der Grundschule Theo-Betz zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 361 500 EUR 💰
Losnummer: Los 4 – Zur und von Grundschule Wolfstein und Mittelschule Weinbergerstraße
Kurze Beschreibung:
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Grundschule Wolfstein und der Mittelschule Weinbergerstraße zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 275 500 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Neumarkt in der Oberpfalz; 92318; Neumarkt in der Oberpfalz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.
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Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung).
Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Nachweis über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. – bei ausländischen Bietern – Kopie der EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i. d. F. 11/98 ist beizubringen. Die Fahrer/innen müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV oder gleichwertig besitzen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Fahrer/innen müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der FeV (insbesondere § 48 FeV) und die Voraussetzungen der §§ 7ff. BOKraft erfüllen. Unabhängig von § 1 Satz 1 Nr. 4 d) der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungsverordnung) muss das Fahrpersonal insbesondere zusätzlich über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Personenbeförderungsschein) verfügen und diese Genehmigung stets auf Verlangen des Auftraggebers vorzeigen können. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Personenbeförderungsscheine der jeweiligen Fahrer/innen spätestens eine Woche vor Beginn der ersten Beförderung und später unverzüglich für jede neu eingesetzte Fahrerin/ jeden neu eingesetzten Fahrer nach jeder Änderung des Fahrpersonals unaufgefordert in Kopie vorzulegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB; Dechbettener Str. 2; 93049 Regensburg.
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung erfolgt gemeinsam durch zwei Vertreter der Kontaktstelle unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: RAe Dr. Schrems und Partner mbB
Internetadresse: www.neumarkt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YR6YM85%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist (Eingangsfrist: 6.6.2017, 12:00 Uhr) ausschließlich per Post bei der Kontaktstelle (Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg) einzureichen in einem verschlossenen Kuvert unter Angabe des Absenders mit vollständiger Firma und mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Schülerbeförderung Neumarkt – Angebotsunterlagen, bitte nicht vor dem 6.6.2017, 12:00 Uhr öffnen“.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen per E-Mail (vergabe@schrems-partner.de) oder per Fax (0941-94583999) an die Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sind bis spätestens 26.5.2017 zu stellen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Fragen werden ausschließlich auf www.dtvp.de unter Einstellung sowohl der Frage als auch der Antwort beantwortet. Es obliegt alleine dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Internetseite einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf dem Portal eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Die letzte Aktualisierung der Fragen und Antworten wird – soweit erforderlich – am 30.5.2017 erfolgen.
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Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR6YM85.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 085-165940 (2017-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 2017/S 085-165940
Gesamtwert des Auftrags: 1 054 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neumarkt i. d. Opf.
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Neumarkt i. d. Opf.
Kontakt
Telefon: +49 94194583000 📞
Fax: +49 94194583999 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 234-486591
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 085-165940
ABl. S-Ausgabe: 234

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 - Zur und von Grundschule Wolfstein und Mittelschule Weinberger Strasse.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Zur und von Mittelschule Woffenbacher Straße, Grundschule Pölling und Grundschule Woffenbach.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Zur und von Mittelschule Weinbergerstraße, GS Hasenheide, GS Bräugasse, GS Theo-Betz.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 4 – Zur und von Grundschule Wolfstein und Mittelschule Weinbergerstraße.
Losnummer: 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neumarkt i. d. Opf.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltschutzkriterien: Durchschnittsalter des für das Los eingesetzten Fuhrprakrs ab Erstzulassung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltschutzkriterien: technische Ausstattung der Fahrzeuge
Service: Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 80

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-18 📅
2017-11-08 📅
2017-08-24 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
Quelle: OJS 2017/S 234-486591 (2017-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 361 500 EUR 💰

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 234-486592

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): mweltschutzkriterien: Durchschnittsalter des für das Los eingesetzten Fuhrparks ab Erstzulassung
Quelle: OJS 2017/S 234-486592 (2017-12-01)