Neustrukturierung der Freizeitanlage der Stadt Idstein
Die Stadt Idstein beabsichtigt, die organisatorischen und rechtlichen Beziehungen der Freizeitanlage Idstein (nachfolgend „FAI“) neu zu strukturieren. Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist es, den Betrieb der FAI langfristig auf einen privaten Partner zu übertragen, der die FAI auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreibt. Die FAI besteht aus einem Schwimmbad (Hallen- und Freibad), Sauna und Spa sowie einem Fitnessclub.
Die wesentlichen Verfahrensinhalte stellen sich wie folgt dar:
— Übertragung des bislang zwischen der Oberbank Idstein Leasing GmbH („Oberbank Idstein“) und der Stadt Idstein bestehenden Erbbaurechtsvertrags auf den privaten Partner. Anpassung dieses Vertrages an die aktuellen Rahmenbedingungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Die Laufzeit des abzuschließenden Erbbaurechtsvertrages beträgt 25 Jahre.
— Abschluss eines Betriebsvertrages (Laufzeit 25 Jahre) einschließlich Übernahme der laufenden Instandhaltung und Attraktivierung der FAI. Absicherung der Instandhaltungsverpflichtung durch eine Instandhaltungsrücklage. Am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt eine entschädigungslose Übertragung der FAI an die Stadt Idstein.
— Übernahme der mobilen Betriebseinrichtungen durch den privaten Partner von der Oberbank Leasing GmbH Bayern („Oberbank Bayern“).
— Zahlung eines Kaufpreises für die Übertragung des Erbbaurechtsrechts und die Übernahme der mobilen Betriebseinrichtungen an die Oberbank Idstein und Oberbank Bayern in Höhe von 17 000 000 EUR. netto (zzgl. USt. soweit diese anfällt). Zudem Eintritt (mit schuldbefreiender Wirkung für die Oberbank Idstein) in ggf. vergebende Planungs- und Bauaufträge zur Instandsetzung der Anlage (Mängelbeseitigung) bis zu einem Betrag von 1 000 000 EUR netto. Weiter muss der privaten Partner Kostenersatz für Investitionen in den Brandschutz der FAI in Höhe von maximal 150 000 EUR netto übernehmen, sofern die Oberbank Idstein solche Investitionen getätigt hat. Der private Partner kann zur Mängelbeseitigung seine Überlegungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens einbringen, ohne dass allerdings eine rechtliche Verpflichtung der Vergabestelle besteht, diese aufzugreifen.
— Die Übertragung des Erbbaurechts an der FAI erfolgt ohne Garantien oder Gewährleistungen. Risiken, die sich aus dem Bauwerk FAI ergeben, sind vom privaten Partner zu tragen.
— Übernahme der im Eigentum des derzeitigen Betreibers (Tournesol Idstein Betriebs GmbH, nachfolgend TIBG) stehenden Ausstattungs- und Inventargegenstände sowie sonstiger Vermögenswerte gegen Zahlung eines Ablösebetrages in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR netto. Die TIBG und der private Partner werden außerhalb des gegenständlichen Vergabeverfahrens (nach erfolgter Zuschlagserteilung) Verhandlungen über den angemessenen Kaufpreis für die Übernahme der Ausstattungs- und Inventargegenstände sowie der sonstigen Vermögenswerte der TIBG führen. Der angemessene Kaufpreis soll zwischen dem Mindestkaufpreis in Höhe von 1 500 000 EUR netto und einem Maximalkaufpreis in Höhe von 2 500 000 EUR netto liegen. Können sich die TIBG und der private Partner nicht auf einen Kaufpreis einigen, wird der angemessene Kaufpreis innerhalb der vorbenannten Kaufpreisspanne durch einen Gutachter festgelegt. Der Gutachter soll von der TIBG und dem privaten Partner einvernehmlich bestimmt werden. Kann über den Gutachter kein Einvernehmen hergestellt werden, wird der Gutachter durch den Präsidenten der IHK Wiesbaden bestimmt. Ein Angebot in Höhe des Mindestkaufpreises ist zwingende Voraussetzung für einen Zuschlag in der vorliegenden Ausschreibung. Der zwischen TIBG und dem privaten Partner tatsächlich vereinbarte oder vom Gutachter bestimmte Kaufpreis geht nicht in Angebotsbewertung ein.
— Übernahme des bei der Tournesol Idstein Betriebs GmbH beschäftigten Personals.
— Die Stadt Idstein ist bereit, für die zu erbringenden betrieblichen Leistungen (inkl. Schul- und Vereinsschwimmen) ein maximales Betriebsentgelt in Höhe von 760 000 EUR netto (forfaitiert und einredefrei (nach Zahlung der v. g. Kaufpreise/Ablösesummen; nähere Angaben erfolgen in den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die Bieter versandt werden)) an den privaten Partner zu leisten. Für Schulen und Vereine gelten gesonderte Öffnungszeiten, die individuell abgestimmt werden. Das Schulschwimmen wird während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 14 Uhr ermöglicht.
— Der private Partner hat eine wirtschaftlich voll belastbare (d.h. zumindest über das während der Vertragslaufzeit seitens der Stadt Idstein zu leistende Betriebsentgelt) Betriebsgarantie über die gesamte Vertragslaufzeit zu stellen (in Form einer Bankbürgschaft oder einer anderen werthaltigen Sicherheit (z. B. harte Patronats- oder vergleichbare Erklärung)).
— Zur Strukturierung der organisatorischen und rechtlichen Beziehungen sind Besitz (Erbbaurecht) und Betrieb zu trennen. Das heißt, das Erbbaurecht kann durch eine Besitzgesellschaft gehalten werden, die das FAI an einen Betreiber (Betriebsgesellschaft) verpachtet. Die Gesellschafterstruktur von Besitz- und Betriebsgesellschaft muss nicht zwingend identisch sein. In diesem Fall würde die Stadt Idstein mit der Besitzgesellschaft den Erbbaurecht(änderungs)vertrag und mit der Betriebsgesellschaft den Betriebsvertrag abschließen. Darüber hinaus wäre der zwischen der Besitz- und Betriebsgesellschaft abzuschließenden Pachtvertrag so zu gestalten, dass die Erfüllung der seitens der Stadt Idstein bestehenden Anforderungen sichergestellt ist.
— Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus dem Bewerbermemorandum, das bei der Stelle nach Anhang A.II abzufordern und das wesentlicher und integraler Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-12.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2017-09-12
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Auftragsbekanntmachung
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2017-10-02
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Ergänzende Angaben
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2018-04-09
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Ergänzende Angaben
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