Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch unterversorgten Einzellagen über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Hopfengarten 2
Postort: Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 42619832182📞
E-Mail: vergabe@lk-row.de📧
Fax: +49 4261983882182 📠
Region: Rotenburg (Wümme)🏙️
URL: www.lk-row.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Auslobung von Investitionsbeihilfen zur Breitbanderschließung im Landkreis Rotenburg (Wümme) für die Gemeinden Heeslingen, Gyhum und die Stadt Zeven
105/18/80”
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Breitbanderschließung in den Gemeinden Heeslingen und Gyhum, sowie der Stadt Zeven im Landkreis Rotenburg (Wümme).
Schaffung einer zuverlässigen,...”
Kurze Beschreibung
Breitbanderschließung in den Gemeinden Heeslingen und Gyhum, sowie der Stadt Zeven im Landkreis Rotenburg (Wümme).
Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und nachhaltigen Breitbandversorgung in bisher unterversorgten Bereichen (Zielgebiet). Es wird die Bereitstellung von Internetzugängen mit einer möglichst großen Bandbreite von bis zu 1 GBit/s und mehr im Download angestrebt, die jederzeit beim Endkunden verfügbar sein muss.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 505914.69 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Heeslingen – Ortschaft Sellhorn
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 27404 Heeslingen – Ortschaft Sellhorn
Beschreibung der Beschaffung:
“Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und nachhaltigen Breitbandversorgung in bisherunterversorgten Bereichen (Zielgebiet). Es wird...”
Beschreibung der Beschaffung
Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und nachhaltigen Breitbandversorgung in bisherunterversorgten Bereichen (Zielgebiet). Es wird die Bereitstellung von Internetzugängen mit einer möglichst großen Bandbreite von bis zu 1 GBit/s und mehr im Download angestrebt, die jederzeit beim Endkunden verfügbar sein muss.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe der Endkundenpreise
Kostenkriterium (Name): Höhe der benötigten Investitionsbeihilfe
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Gyhum – Ortschaften Gyhum und Wehldorf Süd
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 27404 Gyhum
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Zeven – Siedlungsbereich Ost L124
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 27404 Zeven
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 129-264074
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 105/18/80
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Gemeinde Heeslingen – Ortschaft Sellhorn
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EWE TEL GmbH
Postort: Oldenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 171500.46 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Gemeinde Gyhum – Ortschaften Gyhum und Wehldorf Süd
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 213810.79 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Stadt Zeven – Siedlungsbereich Ost L124
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 120603.44 💰
“Ziel dieses Verfahrens ist die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die...”
Ziel dieses Verfahrens ist die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichenVorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Verfahren wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Die Auftragsunterlagen stehen zusätzlich (siehe Punkt I.3) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.breitbandausschreibungen.de.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 006-009784 (2019-01-07)