Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu er-möglichen, die in dem Landkreis Rottweil gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehr-wertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu er-möglichen, die in dem Landkreis Rottweil gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehr-wertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu er-möglichen, die in dem Landkreis Rottweil gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehr-wertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rottweil
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rottweil
Postanschrift: Königstraße 36
Postleitzahl: 78628
Postort: Rottweil
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-rottweil.de🌏
E-Mail: m.lennartz@heuking.de📧
Telefon: +49 6997561413📞
Fax: +49 6997561490 📠
URL der Dokumente: http://www.breitbandausschreibungen.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 205-423345
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Bzgl. der zusätzlichen Angaben wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu er-möglichen, die in dem Landkreis Rottweil gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehr-wertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehr-wertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu er-möglichen, die in dem Landkreis Rottweil gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen allen genannten Schulen eine Übertragungsrate von bis 1 Gbit/s im Download zur Verfügung stehen. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Download-rate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu er-möglichen, die in dem Landkreis Rottweil gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen allen genannten Schulen eine Übertragungsrate von bis 1 Gbit/s im Download zur Verfügung stehen. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Download-rate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Derzeit stehen im gesamten Kreisgebiet umfangreiche Tiefbaumaßnahmen zur Errichtung eines NGA-Netzes zur Erschließung der unterversorgten privaten und gewerblichen Haushalte an. Im Zuge dieses gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens zur Erschließung der unterversorgten Schulen sollen, soweit technisch und wirtschaftlich vernünftig, diese bestehenden NGA-Infrastrukturen mit genutzt wer-den, um hierdurch erhebliche Kosteneinsparungen und Synergieeffekte zu erzielen.
Derzeit stehen im gesamten Kreisgebiet umfangreiche Tiefbaumaßnahmen zur Errichtung eines NGA-Netzes zur Erschließung der unterversorgten privaten und gewerblichen Haushalte an. Im Zuge dieses gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens zur Erschließung der unterversorgten Schulen sollen, soweit technisch und wirtschaftlich vernünftig, diese bestehenden NGA-Infrastrukturen mit genutzt wer-den, um hierdurch erhebliche Kosteneinsparungen und Synergieeffekte zu erzielen.
Insoweit der Netzbetreiber einen FttB-Ausbau vorsieht, beabsichtigt der Landkreis Rottweil die Förderung der Erschließung des Hausanschlusses („Homes connected“). Auf Grund der Förderung des Hausanschlusses durch den Landkreis dürfen die Netzbetreiber den Schulen keine gesonderten Anschlusskosten in Rechnung stellen. Die Förderung durch den Landkreis erfolgt jedoch nur bis zur Beendigung der Bauphase bzw. dem Schließen der Gräben. Diese Form der Anschlussbereitstellung unterstellt, dass der Hauseigentümer die Erschließung auf seinem Grundstück zulässt. Ist dies nicht gewährleistet, ist lediglich eine FttB-Erschließung bis zur Grundstücksgrenze („Homes passed“) möglich und für den Netzbetreiber verpflichtend.
Insoweit der Netzbetreiber einen FttB-Ausbau vorsieht, beabsichtigt der Landkreis Rottweil die Förderung der Erschließung des Hausanschlusses („Homes connected“). Auf Grund der Förderung des Hausanschlusses durch den Landkreis dürfen die Netzbetreiber den Schulen keine gesonderten Anschlusskosten in Rechnung stellen. Die Förderung durch den Landkreis erfolgt jedoch nur bis zur Beendigung der Bauphase bzw. dem Schließen der Gräben. Diese Form der Anschlussbereitstellung unterstellt, dass der Hauseigentümer die Erschließung auf seinem Grundstück zulässt. Ist dies nicht gewährleistet, ist lediglich eine FttB-Erschließung bis zur Grundstücksgrenze („Homes passed“) möglich und für den Netzbetreiber verpflichtend.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Rottweil zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation, die Details zum Ausbauprojekt, die Gebietskulisse, sowie Daten und Fakten sind den Anlage 1 bis 4 zu entnehmen.
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen: Bzgl. der zusätzlichen Angaben wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Rottweil.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind erforderlich:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer); sowie
— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Angaben zur persönlichen Lage:
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine…
… die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
… der in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zu treffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrig-keitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die…
… Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
… Firma die Bestimmungen des Landestariftreuegesetz („LTTG“) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
… Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV analog) über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV analog) über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
— Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
— Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Der Nachweis der oben genannten Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. Erklärung für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Der Nachweis der oben genannten Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. Erklärung für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt vorlegen.
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV analog über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV analog über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Vorlage von Jahresabschlüsse oder Auszügen von Jahresabschlüssen / Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV analog bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Jahresabschlüsse oder Auszügen von Jahresabschlüssen / Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV analog bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
— Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG);
— Sollen unter Umständen Teile der Leistung als Unteraufträge vergeben werden, ist eine entsprechende Erklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) analog § 36 Abs. 1 VgV erforderlich. Der Anteil der Leistung am Gesamtleistungsumfang sowie die einzelnen Leistungen, die als Unteraufträge vergeben werden sollen, sind dabei zu benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Sollen unter Umständen Teile der Leistung als Unteraufträge vergeben werden, ist eine entsprechende Erklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) analog § 36 Abs. 1 VgV erforderlich. Der Anteil der Leistung am Gesamtleistungsumfang sowie die einzelnen Leistungen, die als Unteraufträge vergeben werden sollen, sind dabei zu benennen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) analog § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
— Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) analog § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des Zuwendungsbescheides bzw. des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des Zuwendungsbescheides bzw. des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungs-nachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der mit dem gegenständlichen NGA-Breitbandausbauvorhaben des Landkreises Rottweil vergleichbaren Referenzen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungs-nachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der mit dem gegenständlichen NGA-Breitbandausbauvorhaben des Landkreises Rottweil vergleichbaren Referenzen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: c/o Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Markus Lennartz, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland
Dokumente URL: www.breitbandausschreibungen.de🌏
URL der Dokumente: www.breitbandausschreibungen.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Rottweil“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, kein Verhandlungsverfahren durchzuführen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, kein Verhandlungsverfahren durchzuführen.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Februar 2018. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zu-schlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Februar 2018. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zu-schlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe an einen der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Rottweil avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe an einen der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Rottweil avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprü-fungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprü-fungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 205-423345 (2017-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rottweil gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rottweil gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rottweil gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rottweil gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen allen genannten Schulen eine Übertragungsrate von bis 1 Gbit/s im Download zur Verfügung stehen. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Download-rate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rottweil gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen allen genannten Schulen eine Übertragungsrate von bis 1 Gbit/s im Download zur Verfügung stehen. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Download-rate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Derzeit stehen im gesamten Kreisgebiet umfangreiche Tiefbaumaßnahmen zur Errichtung eines NGA-Netzes zur Erschließung der unterversorgten privaten und gewerblichen Haushalte an. Im Zuge dieses gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens zur Erschließung der unterversorgten Schulen sollen, soweit technisch und wirtschaftlich vernünftig, diese bestehenden NGA-Infrastrukturen mit genutzt werden, um hierdurch erhebliche Kosteneinsparungen und Synergieeffekte zu erzielen.
Derzeit stehen im gesamten Kreisgebiet umfangreiche Tiefbaumaßnahmen zur Errichtung eines NGA-Netzes zur Erschließung der unterversorgten privaten und gewerblichen Haushalte an. Im Zuge dieses gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens zur Erschließung der unterversorgten Schulen sollen, soweit technisch und wirtschaftlich vernünftig, diese bestehenden NGA-Infrastrukturen mit genutzt werden, um hierdurch erhebliche Kosteneinsparungen und Synergieeffekte zu erzielen.
Insoweit der Netzbetreiber einen FttB-Ausbau vorsieht, beabsichtigt der Landkreis Rottweil die Förderung der Erschließung des Hausanschlusses („Homes connec-ted“). Auf Grund der Förderung des Hausanschlusses durch den Landkreis dürfen die Netzbetreiber den Schulen keine gesonderten Anschlusskosten in Rechnung stellen. Die Förderung durch den Landkreis erfolgt jedoch nur bis zur Beendigung der Bauphase bzw. dem Schließen der Gräben. Diese Form der Anschlussbereitstellung unterstellt, dass der Hauseigentümer die Erschließung auf seinem Grundstück zulässt. Ist dies nicht gewährleistet, ist lediglich eine FttB-Erschließung bis zur Grundstücksgrenze („Homes passed“) möglich und für den Netzbetreiber verpflichtend.
Insoweit der Netzbetreiber einen FttB-Ausbau vorsieht, beabsichtigt der Landkreis Rottweil die Förderung der Erschließung des Hausanschlusses („Homes connec-ted“). Auf Grund der Förderung des Hausanschlusses durch den Landkreis dürfen die Netzbetreiber den Schulen keine gesonderten Anschlusskosten in Rechnung stellen. Die Förderung durch den Landkreis erfolgt jedoch nur bis zur Beendigung der Bauphase bzw. dem Schließen der Gräben. Diese Form der Anschlussbereitstellung unterstellt, dass der Hauseigentümer die Erschließung auf seinem Grundstück zulässt. Ist dies nicht gewährleistet, ist lediglich eine FttB-Erschließung bis zur Grundstücksgrenze („Homes passed“) möglich und für den Netzbetreiber verpflichtend.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Rottweil
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-13 📅
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1509715.21 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Februar 2018. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Februar 2018. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.