Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Der Landkreis Heidekreis bemüht sich derzeit bei seinen Fördermittelgebern Bund und Land Niedersachsen um eine Verlängerung der Ausführungsfristen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 100 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Das zu versorgende Gebiet umfasst nicht das Verbreitungsgebiet sämtlicher Kommunen im Heidekreis. Das Ausbauvorhaben erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der 6 beteiligten Städte/Gemeinden/Samtgemeinden: — Gemeindefreier Bezirk Osterheide; — Stadt Soltau; — Stadt Walsrode; — Samtgemeinde Ahlden; — Samtgemeinde Rethem; — Samtgemeinde Schwarmstedt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Der Landkreis Heidekreis bemüht sich derzeit bei seinen Fördermittelgebern Bund und Land Niedersachsen um eine Verlängerung der Ausführungsfristen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 100 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind.
Das zu versorgende Gebiet umfasst nicht das Verbreitungsgebiet sämtlicher Kommunen im Heidekreis. Das Ausbauvorhaben erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der 6 beteiligten Städte/Gemeinden/Samtgemeinden:
— Gemeindefreier Bezirk Osterheide;
— Stadt Soltau;
— Stadt Walsrode;
— Samtgemeinde Ahlden;
— Samtgemeinde Rethem;
— Samtgemeinde Schwarmstedt.
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Der Landkreis Heidekreis bemüht sich derzeit bei seinen Fördermittelgebern Bund und Land Niedersachsen um eine Verlängerung der Ausführungsfristen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 100 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind.
Das zu versorgende Gebiet umfasst nicht das Verbreitungsgebiet sämtlicher Kommunen im Heidekreis. Das Ausbauvorhaben erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der 6 beteiligten Städte/Gemeinden/Samtgemeinden:
— Gemeindefreier Bezirk Osterheide;
— Stadt Soltau;
— Stadt Walsrode;
— Samtgemeinde Ahlden;
— Samtgemeinde Rethem;
— Samtgemeinde Schwarmstedt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidekreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Heidekreis
Postanschrift: Harburger Straße 2
Postleitzahl: 29614
Postort: Soltau
Kontakt
Internetadresse: http://www.heidekreis.de🌏
E-Mail: st.voss@heidekreis.de📧
Telefon: +49 5191-970-659📞
Fax: +49 5191-970-900659 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E63494156🌏
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis Ende 2018 zu erreichen. Diese Ausschreibung unterliegt nicht den formellen vergaberechtlichen Bestimmungen – die Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der KonzVgV finden daher keine unmittelbare Anwendung. Gleichwohl soll sich diese Ausschreibung an den vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis Ende 2018 zu erreichen. Diese Ausschreibung unterliegt nicht den formellen vergaberechtlichen Bestimmungen – die Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der KonzVgV finden daher keine unmittelbare Anwendung. Gleichwohl soll sich diese Ausschreibung an den vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Der Landkreis Heidekreis bemüht sich derzeit bei seinen Fördermittelgebern Bund und Land Niedersachsen um eine Verlängerung der Ausführungsfristen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 100 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind.
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Der Landkreis Heidekreis bemüht sich derzeit bei seinen Fördermittelgebern Bund und Land Niedersachsen um eine Verlängerung der Ausführungsfristen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 100 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind.
Das zu versorgende Gebiet umfasst nicht das Verbreitungsgebiet sämtlicher Kommunen im Heidekreis. Das Ausbauvorhaben erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der 6 beteiligten Städte/Gemeinden/Samtgemeinden:
— Gemeindefreier Bezirk Osterheide;
— Stadt Soltau;
— Stadt Walsrode;
— Samtgemeinde Ahlden;
— Samtgemeinde Rethem;
— Samtgemeinde Schwarmstedt.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 5
Informationen über Lose: Mehrere oder alle Lose.
Bezeichnung des Loses: Stadt Soltau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Der Landkreis Heidekreis bemüht sich derzeit bei seinen Fördermittelgebern Bund und Land Niedersachsen um eine Verlängerung der Ausführungsfristen. Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ist befristet bis zum 31.12.2019.
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Der Landkreis Heidekreis bemüht sich derzeit bei seinen Fördermittelgebern Bund und Land Niedersachsen um eine Verlängerung der Ausführungsfristen. Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ist befristet bis zum 31.12.2019.
Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 100 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Hierbei ist – insbesondere für den möglichen Fall einer Zuwendung durch den Landkreis Heidekreis – zu beachten, dass sich im Rahmen der Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln und die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Dabei sollen die NGA-Anschlüsse sowohl den privaten als auch gewerblichen Endkunden die geforderten Bandbreiten bieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können (ggfs. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer) angeboten werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, sofern und soweit nicht von vornherein gewährleistet, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/H) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit dem Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 100 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Hierbei ist – insbesondere für den möglichen Fall einer Zuwendung durch den Landkreis Heidekreis – zu beachten, dass sich im Rahmen der Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln und die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Dabei sollen die NGA-Anschlüsse sowohl den privaten als auch gewerblichen Endkunden die geforderten Bandbreiten bieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können (ggfs. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer) angeboten werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, sofern und soweit nicht von vornherein gewährleistet, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/H) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit dem Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens nimmt der Landkreis Heidekreis sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes in Anspruch.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 20172/10.
Bezeichnung des Loses: Stadt Walsrode zuzüglich des Ortes Ostenholz aus dem gemeindefreien Bezirk Osterheide
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Samtgemeinde Ahlden
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Samtgemeinde Rethem
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Samtgemeinde Schwarmstedt
Losnummer: 5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Soltau.
Stadt Walsrode.
Samtgemeinde Ahlden.
Samtgemeinde Rethem.
Samtgemeinde Schwarmstedt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen;
— Meldebescheinigung gem. § 6 TKG über die Registrierung bei der Bundesnetzagentur;
— Erklärung, dass die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter keine Anwendung finden;
— Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
— Erklärung, dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
— Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
— Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet;
— Erklärung, dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, er insbesondere keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— Erklärung, dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, er insbesondere keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagesätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
— Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagesätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Umsatz im Telekommunikationssektor, aufgeschlüsselt auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Verbindliche Darlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des Projektes (Finanzierungsstruktur, Nachweis der Eigenmittel und der ggf. in Anspruch genommenen Fremdkapitalfinanzierung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikationssektor, aufgeschlüsselt auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Nennung eines Ansprechpartners (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse);
— Erklärung, dass der Bieter über die für den Ausbau und den Betrieb des Breitbandnetzes erforderlichen Wegerechte sowie Meldungen und Anforderungen nach dem Telekommunikationsgesetz und anderen Gesetzen tatsächlich verfügt bzw. diese erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Die Bieter haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass sie die an den Landkreis Heidekreis gerichteten Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes Niedersachsen einschließlich des Änderungsbescheides des Landes Niedersachsen und die in diesen Bescheiden dargelegten Bedingungen und Auflagen sowie sonstigen Anforderungen – insbesondere auch im Hinblick auf die technischen Anforderungen an das zu errichtende Netz – einhalten.
— Die Bieter haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass sie die an den Landkreis Heidekreis gerichteten Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes Niedersachsen einschließlich des Änderungsbescheides des Landes Niedersachsen und die in diesen Bescheiden dargelegten Bedingungen und Auflagen sowie sonstigen Anforderungen – insbesondere auch im Hinblick auf die technischen Anforderungen an das zu errichtende Netz – einhalten.
— Die Bieter haben eine Erklärung abzugeben, in der sie sich verpflichten, die Bestimmungen des § 4 Abs. 1 NTVergG einzuhalten.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Nicht einschlägig, siehe VI.3)
Postort: Nicht einschlägig, siehe VI.3)
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 188-385101 (2017-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Der Landkreis Heidekreis bemüht sich derzeit bei seinen Fördermittelgebern Bund und Land Niedersachsen um eine Verlängerung der Ausführungsfristen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 100 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind.
Das zu versorgende Gebiet umfasst nicht das Verbreitungsgebiet sämtlicher Kommunen im Heidekreis. Das Ausbauvorhaben erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der 6 beteiligten Städte/Gemeinden/Samtgemeinden:
– Gemeindefreier Bezirk Osterheide,
– Stadt Soltau,
– Stadt Walsrode,
– Samtgemeinde Ahlden,
– Samtgemeinde Rethem,
– Samtgemeinde Schwarmstedt.
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Der Landkreis Heidekreis bemüht sich derzeit bei seinen Fördermittelgebern Bund und Land Niedersachsen um eine Verlängerung der Ausführungsfristen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 100 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind.
Das zu versorgende Gebiet umfasst nicht das Verbreitungsgebiet sämtlicher Kommunen im Heidekreis. Das Ausbauvorhaben erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der 6 beteiligten Städte/Gemeinden/Samtgemeinden:
– Gemeindefreier Bezirk Osterheide,
– Stadt Soltau,
– Stadt Walsrode,
– Samtgemeinde Ahlden,
– Samtgemeinde Rethem,
– Samtgemeinde Schwarmstedt.
Gesamtwert des Auftrags: 7631457.78 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis Ende 2018 zu erreichen. Diese Ausschreibung unterliegt nicht den formellen vergaberechtlichen Bestimmungen - die Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der KonzVgV finden daher keine unmittelbare Anwendung. Gleichwohl soll sich diese Ausschreibung an den vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis Ende 2018 zu erreichen. Diese Ausschreibung unterliegt nicht den formellen vergaberechtlichen Bestimmungen - die Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der KonzVgV finden daher keine unmittelbare Anwendung. Gleichwohl soll sich diese Ausschreibung an den vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
– Gemeindefreier Bezirk Osterheide,
– Stadt Soltau,
– Stadt Walsrode,
– Samtgemeinde Ahlden,
– Samtgemeinde Rethem,
– Samtgemeinde Schwarmstedt.
Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 100 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Hierbei ist – insbesondere für den möglichen Fall einer Zuwendung durch den Landkreis Heidekreis – zu beachten, dass sich im Rahmen der Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln und die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Dabei sollen die NGA-Anschlüsse sowohl den privaten als auch gewerblichen Endkunden die geforderten Bandbreiten bieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können (ggfs. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer) angeboten werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, sofern und soweit nicht von vornherein gewährleistet, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z.B. FTTB/H) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit dem Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 100 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Hierbei ist – insbesondere für den möglichen Fall einer Zuwendung durch den Landkreis Heidekreis – zu beachten, dass sich im Rahmen der Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln und die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Dabei sollen die NGA-Anschlüsse sowohl den privaten als auch gewerblichen Endkunden die geforderten Bandbreiten bieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können (ggfs. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer) angeboten werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, sofern und soweit nicht von vornherein gewährleistet, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z.B. FTTB/H) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit dem Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 20172/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Soltau
Stadt Walsrode
Samtgemeinde Ahlden
Samtgemeinde Rethem
Samtgemeinde Schwarmstedt
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der mit 50 MBit/s zu versorgenden Endkundenanschlüsse im Zielgebiet
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mitnutzung bestehender Infrastruktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit der technischen Lösung i.S. zukünftiger Bandbreitenentwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium: Höhe der benötigten Investitionsbeihilfe
Gewichtung der Kosten: 25
Kostenkriterium: Höhe der Endkundenpreise
Gewichtung der Kosten: 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der mit 50MBit/s zu versorgenden Endkundenanschlüsse im Zielgebiet
Anzahl der mit 50 MBit/s zu versorgenden Endkundeanschlüsse im Zielgebiet
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-18 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: nicht einschlägig, siehe VI.3)
Postort: nicht einschlägig, siehe VI.3)
Quelle: OJS 2017/S 246-515324 (2017-12-20)