Die Stadt Köln plant die Erweiterung des Barbara-von-Sell Berufskollegs und der Edith-Stein-Realschule. Der bestehende Schulstandort am Niehler Kirchweg soll dazu baulich erweitert werden. Die beiden Schulen befinden sich räumlich in direkter Nachbarschaft. Ferner ist vorgesehen, die Mensa (Neubau) gemeinsam zu nutzen.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
— Generalinstandsetzung der Edith-Stein-Realschule sowie Bestandsaufnahme,
— Neubau Erweiterung der Edith-Stein-Realschule (inklusive Neubau Mensa) als Passivhaus,
— Neubau Erweiterung Barbara-von-Sell Berufskolleg als Passivhaus,
— Gegebenenfalls 50 Stellplätze (entwurfsbedingt als Stellfläche, Parkdeck oder Ähnliches (optional)),
— Zur Information: Planung und Realisierung der Auslagerung der Edith-Stein-Realschule - nicht Teil dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-21.
Auftragsbekanntmachung (2017-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Referenznummer: 2017-0635-26-7
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Köln plant die Erweiterung des Barbara-von-Sell Berufskollegs und der Edith-Stein-Realschule. Der bestehende Schulstandort am Niehler Kirchweg...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Köln plant die Erweiterung des Barbara-von-Sell Berufskollegs und der Edith-Stein-Realschule. Der bestehende Schulstandort am Niehler Kirchweg soll dazu baulich erweitert werden. Die beiden Schulen befinden sich räumlich in direkter Nachbarschaft. Ferner ist vorgesehen, die Mensa (Neubau) gemeinsam zu nutzen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.”
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
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Quelle: OJS 2017/S 247-519011 (2017-12-21)