Die Stadt Nördlingen beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für zusätzliche Klassenzimmer an der Mittelschule Nördlingen. Die Gesamtkosten werden mit brutto ca. 2 890 000 EUR veranschlagt. Die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 betragen nach vorliegender Kostenschätzung 2 080 000 EUR brutto. Beauftragt werden stufenweise die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anl. 10 Nr. 10.1). Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beschaffung und Abrechnung von Fördermittel, die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 245/17
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Nördlingen beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für zusätzliche Klassenzimmer an der Mittelschule Nördlingen.
Die Gesamtkosten werden mit brutto ca. 2 890 000 EUR veranschlagt. Die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 betragen nach vorliegender Kostenschätzung 2 080 000 EUR brutto.
Beauftragt werden stufenweise die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anl. 10 Nr. 10.1). Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beschaffung und Abrechnung von Fördermittel, die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Die Stadt Nördlingen beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für zusätzliche Klassenzimmer an der Mittelschule Nördlingen.
Die Gesamtkosten werden mit brutto ca. 2 890 000 EUR veranschlagt. Die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 betragen nach vorliegender Kostenschätzung 2 080 000 EUR brutto.
Beauftragt werden stufenweise die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anl. 10 Nr. 10.1). Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beschaffung und Abrechnung von Fördermittel, die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-26 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 141-290026
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
In der Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten.
Der Förderantrag ist bis September 2018 bei der Regierung einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Nördlingen beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für zusätzliche Klassenzimmer an der Mittelschule Nördlingen.
Die Gesamtkosten werden mit brutto ca. 2 890 000 EUR veranschlagt. Die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 betragen nach vorliegender Kostenschätzung 2 080 000 EUR brutto.
Beauftragt werden stufenweise die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anl. 10 Nr. 10.1). Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beschaffung und Abrechnung von Fördermittel, die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Beauftragt werden stufenweise die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anl. 10 Nr. 10.1). Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beschaffung und Abrechnung von Fördermittel, die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Die Stadt Nördlingen beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für zusätzliche Klassenzimmer an der Mittelschule in der Squindostraße in Nördlingen.
Es sollen sieben Klassenzimmer, drei Ausweichräume, Lehrer – und Bibliotheksräume sowie ein Ganztagesbereich entstehen. Das Raumprogramm ist mit der Förderbehörde abgestimmt. Die Hauptnutzfläche des Erweiterungsbaus wird ca. 702 m
Die Gesamtkosten werden mit brutto ca. 2 890 000 EUR veranschlagt. Die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 betragen nach vorliegender Kostenschätzung 2 079 600 EUR brutto.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Lph. 2
Stufe 2: Lph. 3 und 4
Stufe 3: Lph. 5, 6 und 7
Stufe 4: Lph. 8 und 9.
Zusätzliche Informationen:
In der Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten.
Der Förderantrag ist bis September 2018 bei der Regierung einzureichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mittelschule Nördlingen; Squindostraße 1; 86720; Nördlingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Gesamtumsatz (brutto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume bei Schulbauten
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung ohne Vorbehalte, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag. Nicht älter als 6 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung ohne Vorbehalte, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag. Nicht älter als 6 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und von mind. 1 000 000 EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und von mind. 1 000 000 EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder benannt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder benannt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/Ingenieure) Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Schulen (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 7 Jahre (1.1.2010 bis 30.6.2017 Bearbeitungszeitraum) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: ca. 2 890 000 EUR brutto ((KG 200-700). Die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1 500 000 EUR brutto und mehr aufweisen,
C.) Angaben zur Berufserfahrung des konkret zur Verfügung stehenden Personals:
a.) Angabe zur Berufserfahrung des(r) Projektleiters(in) u. stellv. Projektleiters(in) im Bau / Sanierung von Schulen
b.) Angabe zur Berufserfahrung des(r) Bauleiters(in) im Bau / Sanierung von Schulen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Gesamtumsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume bei Schulbauten: 5 %.
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2010 bis 30.6.2017, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als der Beginn der ersten bearbeiteten Leistungsphase und der Abschluss der letzten bearbeiteten Leistungsphase innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2010 bis 30.6.2017, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als der Beginn der ersten bearbeiteten Leistungsphase und der Abschluss der letzten bearbeiteten Leistungsphase innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen.
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Schulen (sehr gut vergleichbar).
— Sanierungen, Umbauten, Neubauten (Neubauten sehr gut vergleichbar).
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar).
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn mind. 95 Prozent in den Leistungsphasen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn mind. 95 Prozent in den Leistungsphasen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind).
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung (KG 200-700) von ca. 2 890 000 EUR Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von > 1 500 000 EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung (KG 200-700) von ca. 2 890 000 EUR Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von > 1 500 000 EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
2.3.) Berufserfahrung im Bau / Sanierung von Schulen: (Projektleitung und Bauleitung können identisch sein)
a.) Projektleitung (PL + stellv. PL): 5 %,
b.) „Bauleitung“ (BL): 5 %.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer/die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aus erbracht werden. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen“ gem. HAV-KOM.
Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer/die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aus erbracht werden. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen“ gem. HAV-KOM.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind vorzugsweise nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Alternativ kann die Anfrage per E-Mail erfolgen.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind vorzugsweise nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Alternativ kann die Anfrage per E-Mail erfolgen.
Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses oder ist es nicht unterschrieben, ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss entweder elektronisch über die Vergabeplattform (unterschriebene Bewerbung in eingescannter Form, nicht als Nachricht sondern über die Funktion „Teilnahmeanträge“) oder in Papierform im verschlossenen Umschlag ausschließlich bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Sollte die Bewerbung nicht fristgerecht in der Kanzlei eingehen, so ist die Bewerbung vom Verfahren auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss entweder elektronisch über die Vergabeplattform (unterschriebene Bewerbung in eingescannter Form, nicht als Nachricht sondern über die Funktion „Teilnahmeanträge“) oder in Papierform im verschlossenen Umschlag ausschließlich bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Sollte die Bewerbung nicht fristgerecht in der Kanzlei eingehen, so ist die Bewerbung vom Verfahren auszuschließen.
Die Formulare sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Vertretungsberechtigung ist, soweit diese sich nicht aus dem Registerauszug ergibt, ggf. durch Vorlage einer Vollmacht nachzuweisen.
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYYCDB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 141-290026 (2017-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Nördlingen beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für zusätzliche Klassenzimmer an der Mittelschule Nördlingen.
Die Gesamtkosten werden mit brutto ca. 2,89 Mio. EUR veranschlagt. Die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 betragen nach vorliegender Kostenschätzung 2,08 Mio. EUR brutto.
Beauftragt werden stufenweise die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anl. 10 Nr. 10.1). Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beschaffung und Abrechnung von Fördermittel, die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Die Stadt Nördlingen beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für zusätzliche Klassenzimmer an der Mittelschule Nördlingen.
Die Gesamtkosten werden mit brutto ca. 2,89 Mio. EUR veranschlagt. Die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 betragen nach vorliegender Kostenschätzung 2,08 Mio. EUR brutto.
Beauftragt werden stufenweise die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anl. 10 Nr. 10.1). Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beschaffung und Abrechnung von Fördermittel, die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
In der Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten,
Der Förderantrag ist bis September 2018 bei der Regierung einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtkosten werden mit brutto ca. 2,89 Mio. EUR veranschlagt. Die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 betragen nach vorliegender Kostenschätzung 2,08 Mio. EUR brutto.
Die Gesamtkosten werden mit brutto ca. 2 890 000,00 EUR veranschlagt. Die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 betragen nach vorliegender Kostenschätzung 2 079 600,00 EUR brutto.
Beschreibung der Optionen:
Stufe 1: Lph. 2,
Stufe 2: Lph. 3 und 4,
Stufe 3: Lph. 5, 6 und 7,
Zusätzliche Informationen: In der Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mittelschule Nördlingen
Squindostraße 1
86720
Nördlingen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 15
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-29 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer/die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aus erbracht werden. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen" gem. HAV-KOM.
Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer/die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aus erbracht werden. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen" gem. HAV-KOM.
Das Formular „Teilnahmeantrag" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses oder ist es nicht unterschrieben, ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss entweder elektronisch über die Vergabeplattform (unterschriebene Bewerbung in eingescannter Form, nicht als Nachricht sondern über die Funktion „Teilnahmeanträge") oder in Papierform im verschlossenen Umschlag ausschließlich bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Sollte die Bewerbung nicht fristgerecht in der Kanzlei eingehen, so ist die Bewerbung vom Verfahren auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss entweder elektronisch über die Vergabeplattform (unterschriebene Bewerbung in eingescannter Form, nicht als Nachricht sondern über die Funktion „Teilnahmeanträge") oder in Papierform im verschlossenen Umschlag ausschließlich bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Sollte die Bewerbung nicht fristgerecht in der Kanzlei eingehen, so ist die Bewerbung vom Verfahren auszuschließen.
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen" handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen" handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYYA5Y
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;