Oberbauarbeiten auf der Strecke 1560; GA km 56,337-60,898; GOS km 50,300-54,180; GA km 68,272-73,780, Erneuerung Durchlass bei km 57,754 und BÜ Belagsarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Oberbauarbeiten auf der Strecke 1560 (Delmenhorst – Hesepe).
16FEI24675
Produkte/Dienstleistungen: Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen📦
Kurze Beschreibung:
“Oberbauarbeiten auf der Strecke 1560; GA km 56,337-60,898; GOS km 50,300-54,180; GA km 68,272-73,780, Erneuerung Durchlass bei km 57,754 und BÜ Belagsarbeiten.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen📦
Ort der Leistung: Weser-Ems🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lohne (Oldenburg).
Beschreibung der Beschaffung:
“Oberbauarbeiten auf der Strecke 1560; GA km 56,337-60,898; GOS km 50,300-54,180; GA km 68,272-73,780, Erneuerung Durchlass bei km 57,754 und BÜ Belagsarbeiten.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 040-073450
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2017/S 040-073450
Titel: Oberbauarbeiten auf der Strecke 1560 (Delmenhorst – Hesepe)
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Spitzke SE
Postanschrift: Märkische Allee 39/41
Postort: Großbeeren
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Pöyry Deutschland GmbH, Calenberger Esplanade 3, 30169 Hannover.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 081-156929 (2017-04-21)