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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Kriterium: Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 45 (4) 4 VgV), Wichtung 30 %.
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2. Kriterium: Berufliche Befähigung der Mitarbeiter (§ 46 (3) 2 VgV ).
Bewertet wird die berufliche Befähigung der Mitarbeiter anhand der Referenzen in Anlage_PL, Anlage_PL_stv, Anlage_BP, Anlage_TWP, Anlage_VP zum Teilnahmeantrag.
Wichtung 70 %, davon:
— Projektleiter 20 %;
— Stellvertretender Projektleiter 20 %;
— Brückenplaner 10 %;
— Tragwerksplaner 10 %;
— Verkehrsplaner 10 %;
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