Objektplanung für den Neubau des Hauses der Begegnung

Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)

Das bis 1979 erbaute ehemalige Sodatenfreizeitheim („Haus der Begegnung“) steht im Eigentum der Auftraggeberin und wird für öffentliche und private sowie schulische Veranstaltungen genutzt. Es liegt auf einem ca. 4 100 qm großen Grundstück in der Kernstadt von Neustadt (Hessen). Nordöstlich grenzt der Bürgerpark an das Grundstück, südwestlich die Martin-von-Tours-Gesamtschule. Direkt angrenzend plant ein privater Investor die Errichtung von seniorengerechten und damit barrierefreien Wohnungen.
Da das Gebäude sowohl aus baufachlicher Sicht als auch bezüglich der veralteten technischen Ausstattung und den Nutzungsmöglichkeiten nicht mehr aktuellen Ansprüchen genügt, hat sich die Auftraggeberin entschlossen, einen Ersatzneubau an gleicher Stelle zu errichten. Dieser soll als zentrale Gemeinbedarfseinrichtung fungieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-07 Auftragsbekanntmachung
2018-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 82310-17
Kurze Beschreibung:
Das bis 1979 erbaute ehemalige Sodatenfreizeitheim („Haus der Begegnung“) steht im Eigentum der Auftraggeberin und wird für öffentliche und private sowie schulische Veranstaltungen genutzt. Es liegt auf einem ca. 4 100 qm großen Grundstück in der Kernstadt von Neustadt (Hessen). Nordöstlich grenzt der Bürgerpark an das Grundstück, südwestlich die Martin-von-Tours-Gesamtschule. Direkt angrenzend plant ein privater Investor die Errichtung von seniorengerechten und damit barrierefreien Wohnungen. Da das Gebäude sowohl aus baufachlicher Sicht als auch bezüglich der veralteten technischen Ausstattung und den Nutzungsmöglichkeiten nicht mehr aktuellen Ansprüchen genügt, hat sich die Auftraggeberin entschlossen, einen Ersatzneubau an gleicher Stelle zu errichten. Dieser soll als zentrale Gemeinbedarfseinrichtung fungieren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Marburg-Biedenkopf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)
Postanschrift: Ritterstraße 5-9
Postleitzahl: 35279
Postort: Neustadt (Hessen)
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-neustadt-hessen.de 🌏
E-Mail: dickhaut@neustadt-hessen.de 📧
Telefon: +49 66928921 📞
Fax: +49 66928941 📠
URL der Dokumente: http://www.neustadt-hessen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-12 📅
Datum des Beginns: 2018-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 238-494092
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
1. Sollten nach Auswertung der eingegangen Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV; 2. Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern; 3. Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird, § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen; 4. Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 3.1.2018, 14.00 Uhr eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben; 5. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt; 6. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen; 7. Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das bis 1979 erbaute ehemalige Sodatenfreizeitheim („Haus der Begegnung“) steht im Eigentum der Auftraggeberin und wird für öffentliche und private sowie schulische Veranstaltungen genutzt. Es liegt auf einem ca. 4 100 qm großen Grundstück in der Kernstadt von Neustadt (Hessen). Nordöstlich grenzt der Bürgerpark an das Grundstück, südwestlich die Martin-von-Tours-Gesamtschule. Direkt angrenzend plant ein privater Investor die Errichtung von seniorengerechten und damit barrierefreien Wohnungen.
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Da das Gebäude sowohl aus baufachlicher Sicht als auch bezüglich der veralteten technischen Ausstattung und den Nutzungsmöglichkeiten nicht mehr aktuellen Ansprüchen genügt, hat sich die Auftraggeberin entschlossen, einen Ersatzneubau an gleicher Stelle zu errichten. Dieser soll als zentrale Gemeinbedarfseinrichtung fungieren.
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Geschätzter Gesamtwert: 321 062 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Für die Objektplanung des Neubaus des „Hauses der Begegnung“ beabsichtigt die Auftraggeberin, die Leistungsphasen 1-9 des § 34 HOAI zu vergeben. Es werden die Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 10 HOAI 2013 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird stufenweise erteilt. Als erste Stufe sollen die Leistungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Objektplanung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Die Beauftragung einzelner erforderlicher Besonderer Leistungen aus dem Katalog der Anlage 10 zu § 34 HOAI bleibt vorbehalten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt (Hessen)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bewerbers über den Eintrag in die Architektenliste oder sonstiger Nachweis der Bauvorlageberechtigung im Land Hessen
Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handelsregisterauszugs
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird,
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— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die Planung von Versammlungsstätten und Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen zum Inhalt haben.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV);
2. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften, technischen und kaufmännischen Mitarbeiter/innen;
3. Vorlage der Diplomurkunde des vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters;
4. Referenzen:
Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung von Versammlungsstätten und Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Mindeststandards:
Zu 2: Das sich bewerbende Büro muss mindestens drei Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber) beschäftigen;
Zu 4: Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz genannt werden, bei der mindestens die LP 2-8 bearbeitet wurde und bei der die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen, d. h. Abschluss der LP 8 frühestens im 11.2007.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 6.12.2011, zuletzt geändert am 29.3.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
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Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben. Diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Umsatz des Bewerbers, Wichtung 10
Referenzen, Wichtung 75
Anzahl der Mitarbeiter, Wichtung 15
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Anordnung der vorgesehenen Räumlichkeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrungen des vorgesehenen Projektleiters sowie persönliche Referenzen
Qualifikation und Erfahrungen des stellvertretenden Projektleiters sowie persönliche Referenzen
Gewichtung des Preises: 10

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thomas Dickhaut, Fachbereich II – Bauen, Planen & Umwelt
Dokumente URL: www.neustadt-hessen.de 🌏
Kontaktperson: Submissionsstelle, Herrn Holger Michel
Telefon: +49 66928913 📞
E-Mail: michel@neustadt-hessen.de 📧
Fax: +49 66928940 📠
Land: Marburg-Biedenkopf 🏙️
URL der Dokumente: www.neustadt-hessen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Sollten nach Auswertung der eingegangen Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2. Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern;
3. Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird, § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
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4. Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 3.1.2018, 14.00 Uhr eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
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5. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
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6. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7. Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 238-494092 (2017-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 322 667 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 060-132942
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 238-494092
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
1. Sollten nach Auswertung der eingegangen Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV; 2. Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern; 3. Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird, § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen; 4. Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 3.1.2018, 14.00 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben; 5. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt; 6. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen; 7. Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-21 📅

Referenz
4. Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 3.1.2018, 14.00 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
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Quelle: OJS 2018/S 060-132942 (2018-03-22)