Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen, und zwar zunächst für 2 Teilabschnitte (Brunowall und Dasselwall). Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (Förderantrag ist eingereicht). Gegenstand dieses Verfahrens sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen für die beiden genannten Wallabschnitte, und zwar jeweils in den Leistungsphasen 5 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen, und zwar zunächst für 2 Teilabschnitte (Brunowall und Dasselwall). Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (Förderantrag ist eingereicht).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen für die beiden genannten Wallabschnitte, und zwar jeweils in den Leistungsphasen 5 bis 9.
Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen, und zwar zunächst für 2 Teilabschnitte (Brunowall und Dasselwall). Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (Förderantrag ist eingereicht).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen für die beiden genannten Wallabschnitte, und zwar jeweils in den Leistungsphasen 5 bis 9.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-12 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 072-137356
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht bieteröffentlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen, und zwar zunächst für 2 Teilabschnitte (Brunowall und Dasselwall). Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (Förderantrag ist eingereicht).
Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen, und zwar zunächst für 2 Teilabschnitte (Brunowall und Dasselwall). Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (Förderantrag ist eingereicht).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen für die beiden genannten Wallabschnitte, und zwar jeweils in den Leistungsphasen 5 bis 9.
Die ehemalige Festungsanlage der Stadt Soest umgibt heute noch zu etwa 2 Drittel die historische Altstadt, die für Soest und dessen Bewohner aufgrund des Erhaltungszustandes ein hohes Alleinstellungsmerkmal in der Region und darüber hinaus innehat. Die denkmalgeschützte Stadtbefestigung besteht neben den verschiedenen Mauerteilen aus der ehemaligen Gräfte und dem ehemaligen Schussfeld. Sie ist seit etwa 200 Jahren ein fester Bestandteil des öffentlichen Raumes und übernimmt eine wesentliche Rolle zur Naherholung in der Soester Innenstadt. Mit dem vom Rat der Stadt Soest im Jahr 2013 verabschiedeten Wallentwicklungskonzept ist eine städtebauliche Planung zur langfristigen und dauerhaften Entwicklung erarbeitet worden. Grundlage des Erarbeitungsprozesses war eine breite und intensive Öffentlichkeits- und Politikbeteiligung.
Die ehemalige Festungsanlage der Stadt Soest umgibt heute noch zu etwa 2 Drittel die historische Altstadt, die für Soest und dessen Bewohner aufgrund des Erhaltungszustandes ein hohes Alleinstellungsmerkmal in der Region und darüber hinaus innehat. Die denkmalgeschützte Stadtbefestigung besteht neben den verschiedenen Mauerteilen aus der ehemaligen Gräfte und dem ehemaligen Schussfeld. Sie ist seit etwa 200 Jahren ein fester Bestandteil des öffentlichen Raumes und übernimmt eine wesentliche Rolle zur Naherholung in der Soester Innenstadt. Mit dem vom Rat der Stadt Soest im Jahr 2013 verabschiedeten Wallentwicklungskonzept ist eine städtebauliche Planung zur langfristigen und dauerhaften Entwicklung erarbeitet worden. Grundlage des Erarbeitungsprozesses war eine breite und intensive Öffentlichkeits- und Politikbeteiligung.
In konkreter Bearbeitung und damit auch Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die zwei südlichen Abschnitte. Der Abschnitt Brunowall umfasst das Grandweger Tor und den anschließenden Wallabschnitt in Richtung Westen bis zum Wallaufgang am Ulricher Tor. Das Ulricher Tor und der westliche Wallabschnitt bilden die Abgrenzung des Dasselwalls.
In konkreter Bearbeitung und damit auch Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die zwei südlichen Abschnitte. Der Abschnitt Brunowall umfasst das Grandweger Tor und den anschließenden Wallabschnitt in Richtung Westen bis zum Wallaufgang am Ulricher Tor. Das Ulricher Tor und der westliche Wallabschnitt bilden die Abgrenzung des Dasselwalls.
Die geplante Sanierung und Umgestaltung der Wallanlage soll die Aufenthaltsqualität als Freizeiteinrichtung erhöhen, die Bausubstanz der Wallanlage erneuern und den Wall als attraktive Radfahrachse ausbilden bzw. stärken. Radfahrern soll damit die Möglichkeit geboten werden, die historische Innenstadt mit der engen Bebauung vergleichsweise zügig zu umfahren.
Die geplante Sanierung und Umgestaltung der Wallanlage soll die Aufenthaltsqualität als Freizeiteinrichtung erhöhen, die Bausubstanz der Wallanlage erneuern und den Wall als attraktive Radfahrachse ausbilden bzw. stärken. Radfahrern soll damit die Möglichkeit geboten werden, die historische Innenstadt mit der engen Bebauung vergleichsweise zügig zu umfahren.
Verkehrstechnisch anspruchsvoll ist die Gestaltung der historischen Einfallstraßen im Bereich der früheren Stadttore. Diese erschließen die Innenstadt und werden zum Teil auch intensiv durch den Busverkehr genutzt. In den hier betrachteten Abschnitten Dasselwall und Brunowall befinden sich die Bereiche Ulricher Tor und Grandweger Tor.
Verkehrstechnisch anspruchsvoll ist die Gestaltung der historischen Einfallstraßen im Bereich der früheren Stadttore. Diese erschließen die Innenstadt und werden zum Teil auch intensiv durch den Busverkehr genutzt. In den hier betrachteten Abschnitten Dasselwall und Brunowall befinden sich die Bereiche Ulricher Tor und Grandweger Tor.
Der Auftrag umfasst die Objektplanung zu den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen ab LPh 5 auf Grundlage der bereits vorliegenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die zusammen mit den Vergabeunterlagen über die in Abschnitt I.3 genannte Internetadresse abrufbar ist. Für eine kleine Fläche („Bürgergarten/Experimentierfeld“) im Bereich des Brunowalls wird derzeit bereits die Ausführungsplanung unter aktiver Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Soest erarbeitet, so dass der im vorliegenden Vergabeverfahren ausgewählte künftige Auftragnehmer diese Teilfläche erst ab der LPh 6 mit zu bearbeiten hat.
Der Auftrag umfasst die Objektplanung zu den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen ab LPh 5 auf Grundlage der bereits vorliegenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die zusammen mit den Vergabeunterlagen über die in Abschnitt I.3 genannte Internetadresse abrufbar ist. Für eine kleine Fläche („Bürgergarten/Experimentierfeld“) im Bereich des Brunowalls wird derzeit bereits die Ausführungsplanung unter aktiver Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Soest erarbeitet, so dass der im vorliegenden Vergabeverfahren ausgewählte künftige Auftragnehmer diese Teilfläche erst ab der LPh 6 mit zu bearbeiten hat.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen und Objekte. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 5 und 6 für das Objekt Brunowall beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen für dieses Objekt sowie die Leistungen zum Objekt Dasselwall kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen und Objekte. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 5 und 6 für das Objekt Brunowall beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen für dieses Objekt sowie die Leistungen zum Objekt Dasselwall kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Soest.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in, siehe III.2.1). Die Vorlage einer Kopie des entsprechenden Studiennachweises oder der entsprechenden Bescheinigung über die Kammermitgliedschaft genügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen des Büros für vergleichbare Freianlagenplanungsleistungen in den letzten 5 Jahren, bei denen mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen bearbeitet wurden bzw. werden, das Objekt mindestens der Honorarzone III entspricht, das Vorhaben sich in der Bauausführung befindet oder fertiggestellt ist und die Summe der Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) bei mindestens 500 000 EUR (ohne MwSt.) liegt;
1. Referenzen des Büros für vergleichbare Freianlagenplanungsleistungen in den letzten 5 Jahren, bei denen mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen bearbeitet wurden bzw. werden, das Objekt mindestens der Honorarzone III entspricht, das Vorhaben sich in der Bauausführung befindet oder fertiggestellt ist und die Summe der Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) bei mindestens 500 000 EUR (ohne MwSt.) liegt;
2. Referenzen des Büros für vergleichbare Verkehrsanlagenplanungsleistungen beim Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten in den letzten 5 Jahren, bei denen mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen bearbeitet wurden bzw. werden, das Objekt mindestens der Honorarzone III entspricht, das Vorhaben sich in der Bauausführung befindet oder fertiggestellt ist und die Summe der Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) bei mindestens 300 000 EUR (ohne MwSt.) liegt;
2. Referenzen des Büros für vergleichbare Verkehrsanlagenplanungsleistungen beim Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten in den letzten 5 Jahren, bei denen mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen bearbeitet wurden bzw. werden, das Objekt mindestens der Honorarzone III entspricht, das Vorhaben sich in der Bauausführung befindet oder fertiggestellt ist und die Summe der Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) bei mindestens 300 000 EUR (ohne MwSt.) liegt;
3. Angabe der Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (Landschaftsarchitekten/-innen) im Bereich Freianlagenplanung zum Stichtag 1.5.2017;
4. Angabe der durchschnittlichen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (Ingenieure/-innen) im Bereich Verkehrsanlagenplanung zum Stichtag 1.5.2017.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen.
Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Mindeststandards:
Bewerber müssen zu den Ziffern 1 und 2 jeweils mindestens eine Referenz, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Bewerber müssen zu den Ziffern 1 und 2 jeweils mindestens eine Referenz, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/-in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/-in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Verpflichtungserklärung gemäß TVgG NRW zur Zahlung eines Entgelts mindestens in Höhe des allgemeinen Mindestlohns nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern) sowie zur gleichen Entlohnung von Leiharbeitnehmern und regulär Beschäftigten bei gleicher Tätigkeit im Rahmen der Ausführung von Leistungen, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht werden.
1. Verpflichtungserklärung gemäß TVgG NRW zur Zahlung eines Entgelts mindestens in Höhe des allgemeinen Mindestlohns nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern) sowie zur gleichen Entlohnung von Leiharbeitnehmern und regulär Beschäftigten bei gleicher Tätigkeit im Rahmen der Ausführung von Leistungen, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht werden.
2. Verpflichtungserklärung zur Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß TVgG NRW (gilt nur für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten).
Die zugehörigen Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW bzw. RVO TVgG NRW werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht bieteröffentlich.
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse vergabestelle@wolter-hoppenberg.de unter Angabe des Betreffs „5601/17: Objektplanung Wallabschnitte Soest“ als Interessenten registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse vergabestelle@wolter-hoppenberg.de unter Angabe des Betreffs „5601/17: Objektplanung Wallabschnitte Soest“ als Interessenten registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 072-137356 (2017-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen, und zwar zunächst für zwei Teilabschnitte (Brunowall und Dasselwall). Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (Förderantrag ist eingereicht).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen für die beiden genannten Wallabschnitte, und zwar jeweils in den Leistungsphasen 5 bis 9.
Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen, und zwar zunächst für zwei Teilabschnitte (Brunowall und Dasselwall). Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (Förderantrag ist eingereicht).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen für die beiden genannten Wallabschnitte, und zwar jeweils in den Leistungsphasen 5 bis 9.
Gesamtwert des Auftrags: 367424.17 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen, und zwar zunächst für zwei Teilabschnitte (Brunowall und Dasselwall). Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (Förderantrag ist eingereicht).
Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen, und zwar zunächst für zwei Teilabschnitte (Brunowall und Dasselwall). Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (Förderantrag ist eingereicht).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-08 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen Nachprüfungsantrag stellen.