Das Mainfranken Theater Würzburg ist das Mehrspartentheater (derzeit mit den Sparten Musiktheater, Schauspiel, Ballett und Konzert) der Stadt Würzburg. Die Stadt Würzburg beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters. Das 50 Jahre alte Bestandsgebäude soll zukunftsfähig saniert und erweitert werden, damit es mindestens für die kommenden 30 Jahre spartenübergreifend für den Spielbetrieb, den Probenbetrieb sowie sämtliche Fertigungen in den Werkstätten vorbereitet ist. Dabei sollen die bisherigen Funktionen des Mainfranken Theaters erhalten und weitere Nutzungen integriert werden. In einem neu zu errichtenden Kopfbau soll ein Kleines Haus mit 330 Zuschauerplätzen entstehen, bevor das Bestandsgebäude saniert wird. Während der gesamten Sanierung und Erweiterung ist ein durchgängiger Spielbetrieb zu gewährleisten (Neubau bei Betrieb im Bestandsgebäude und Sanierung bei Betrieb im Kleinen Haus, jeweils unter größtmöglicher Vermeidung wechselseitiger Störungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-11.
Auftragsbekanntmachung (2017-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Das Mainfranken Theater Würzburg ist das Mehrspartentheater (derzeit mit den Sparten Musiktheater, Schauspiel, Ballett und Konzert) der Stadt Würzburg.
Die Stadt Würzburg beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters. Das 50 Jahre alte Bestandsgebäude soll zukunftsfähig saniert und erweitert werden, damit es mindestens für die kommenden 30 Jahre spartenübergreifend für den Spielbetrieb, den Probenbetrieb sowie sämtliche Fertigungen in den Werkstätten vorbereitet ist. Dabei sollen die bisherigen Funktionen des Mainfranken Theaters erhalten und weitere Nutzungen integriert werden. In einem neu zu errichtenden Kopfbau soll ein Kleines Haus mit 330 Zuschauerplätzen entstehen, bevor das Bestandsgebäude saniert wird. Während der gesamten Sanierung und Erweiterung ist ein durchgängiger Spielbetrieb zu gewährleisten (Neubau bei Betrieb im Bestandsgebäude und Sanierung bei Betrieb im Kleinen Haus, jeweils unter größtmöglicher Vermeidung wechselseitiger Störungen).
Das Mainfranken Theater Würzburg ist das Mehrspartentheater (derzeit mit den Sparten Musiktheater, Schauspiel, Ballett und Konzert) der Stadt Würzburg.
Die Stadt Würzburg beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters. Das 50 Jahre alte Bestandsgebäude soll zukunftsfähig saniert und erweitert werden, damit es mindestens für die kommenden 30 Jahre spartenübergreifend für den Spielbetrieb, den Probenbetrieb sowie sämtliche Fertigungen in den Werkstätten vorbereitet ist. Dabei sollen die bisherigen Funktionen des Mainfranken Theaters erhalten und weitere Nutzungen integriert werden. In einem neu zu errichtenden Kopfbau soll ein Kleines Haus mit 330 Zuschauerplätzen entstehen, bevor das Bestandsgebäude saniert wird. Während der gesamten Sanierung und Erweiterung ist ein durchgängiger Spielbetrieb zu gewährleisten (Neubau bei Betrieb im Bestandsgebäude und Sanierung bei Betrieb im Kleinen Haus, jeweils unter größtmöglicher Vermeidung wechselseitiger Störungen).
Das Mainfranken Theater Würzburg ist das Mehrspartentheater (derzeit mit den Sparten Musiktheater, Schauspiel, Ballett und Konzert) der Stadt Würzburg.
Die Stadt Würzburg beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters. Das 50 Jahre alte Bestandsgebäude soll zukunftsfähig saniert und erweitert werden, damit es mindestens für die kommenden 30 Jahre spartenübergreifend für den Spielbetrieb, den Probenbetrieb sowie sämtliche Fertigungen in den Werkstätten vorbereitet ist. Dabei sollen die bisherigen Funktionen des Mainfranken Theaters erhalten und weitere Nutzungen integriert werden. In einem neu zu errichtenden Kopfbau soll ein Kleines Haus mit 330 Zuschauerplätzen entstehen, bevor das Bestandsgebäude saniert wird. Während der gesamten Sanierung und Erweiterung ist ein durchgängiger Spielbetrieb zu gewährleisten (Neubau bei Betrieb im Bestandsgebäude und Sanierung bei Betrieb im Kleinen Haus, jeweils unter größtmöglicher Vermeidung wechselseitiger Störungen).
Die Stadt Würzburg beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters. Das 50 Jahre alte Bestandsgebäude soll zukunftsfähig saniert und erweitert werden, damit es mindestens für die kommenden 30 Jahre spartenübergreifend für den Spielbetrieb, den Probenbetrieb sowie sämtliche Fertigungen in den Werkstätten vorbereitet ist. Dabei sollen die bisherigen Funktionen des Mainfranken Theaters erhalten und weitere Nutzungen integriert werden. In einem neu zu errichtenden Kopfbau soll ein Kleines Haus mit 330 Zuschauerplätzen entstehen, bevor das Bestandsgebäude saniert wird. Während der gesamten Sanierung und Erweiterung ist ein durchgängiger Spielbetrieb zu gewährleisten (Neubau bei Betrieb im Bestandsgebäude und Sanierung bei Betrieb im Kleinen Haus, jeweils unter größtmöglicher Vermeidung wechselseitiger Störungen).
1. Gegenstand der Vergabe
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit europaweitem Teilnahmewettbewerb werden Leistungen der Objektplanung bei Gebäuden und Innenräumen (LP 2 bis LP 9) einschließlich umfassender Koordinierungsleistungen für das Gesamtprojekt sowie hiermit verbundene Beratungsleistungen (Wärmeschutz und Energiebilanzierung; Bauakustik [Schallschutz]; Raumakustik; Elektroakustik – Beschallung; Leistungen für Brandschutz) für das Vorhaben „Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg“ vergeben.
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit europaweitem Teilnahmewettbewerb werden Leistungen der Objektplanung bei Gebäuden und Innenräumen (LP 2 bis LP 9) einschließlich umfassender Koordinierungsleistungen für das Gesamtprojekt sowie hiermit verbundene Beratungsleistungen (Wärmeschutz und Energiebilanzierung; Bauakustik [Schallschutz]; Raumakustik; Elektroakustik – Beschallung; Leistungen für Brandschutz) für das Vorhaben „Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg“ vergeben.
Die Tragwerksplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung sowie die Fachplanung Veranstaltungs- und Bühnentechnik werden gesondert vergeben.
2. Grundlagen des Vorhabens
Der Auftraggeber benötigt eine Planung für ein funktionsfähiges Theatergebäude, in dem ein spartenübergreifender Spielbetrieb, Probenbetrieb sowie sämtliche Fertigungen in den Werkstätten für mindestens 30 Jahre sichergestellt sind. Hierzu soll das Bestandsgebäude bei laufendem Betrieb um einen neuen Kopfbau mit einem Kleinen Haus für 330 Zuschauerplätze erweitert und nach Eröffnung des Kleinen Hauses saniert werden. In der Zeit der Sanierung erfolgt ein durchgehender Spielbetrieb im Kleinen Haus. Der Betrieb soll an einem einzigen Standort unter Aufgabe eines Nebengebäudes gebündelt werden; frühere Planungen für eine Sanierung und Erweiterung mit einer externen Spielstätte wurden eingestellt.
Der Auftraggeber benötigt eine Planung für ein funktionsfähiges Theatergebäude, in dem ein spartenübergreifender Spielbetrieb, Probenbetrieb sowie sämtliche Fertigungen in den Werkstätten für mindestens 30 Jahre sichergestellt sind. Hierzu soll das Bestandsgebäude bei laufendem Betrieb um einen neuen Kopfbau mit einem Kleinen Haus für 330 Zuschauerplätze erweitert und nach Eröffnung des Kleinen Hauses saniert werden. In der Zeit der Sanierung erfolgt ein durchgehender Spielbetrieb im Kleinen Haus. Der Betrieb soll an einem einzigen Standort unter Aufgabe eines Nebengebäudes gebündelt werden; frühere Planungen für eine Sanierung und Erweiterung mit einer externen Spielstätte wurden eingestellt.
Die Anforderungen des Auftraggebers wurden als Vertragsziele funktional definiert. Ausgangspunkt und Orientierungsrahmen für das Vergabeverfahren sowie die nachfolgende Planung ist eine Machbarkeitsstudie, die im Auftrag der Stadt Würzburg erstellt wurde und allen interessierten Unternehmen zugänglich ist. Der Auftraggeber gewährleistet durch umfassende Information in den Vergabeunterlagen, auskömmliche Bearbeitungsfristen und seine Verfahrensgestaltung die Chancengleichheit für vorbefasste und nicht vorbefasste Bieter.
Die Anforderungen des Auftraggebers wurden als Vertragsziele funktional definiert. Ausgangspunkt und Orientierungsrahmen für das Vergabeverfahren sowie die nachfolgende Planung ist eine Machbarkeitsstudie, die im Auftrag der Stadt Würzburg erstellt wurde und allen interessierten Unternehmen zugänglich ist. Der Auftraggeber gewährleistet durch umfassende Information in den Vergabeunterlagen, auskömmliche Bearbeitungsfristen und seine Verfahrensgestaltung die Chancengleichheit für vorbefasste und nicht vorbefasste Bieter.
3. Verhandlungsverfahren
Der Auftraggeber wählt im europaweiten Teilnahmewettbewerb mindestens 3 geeignete Bieter zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aus (keine Höchstzahl).
Das Verhandlungsverfahren umfasst die Erarbeitung von 3 Lösungsvorschlägen im Sinne von Studien zu ausgewählten Aspekten der Erweiterung und Sanierung des Mainfranken Theaters, nämlich für (1) ein Kleines Haus mit 330 Zuschauerplätzen, (2) die äußere Gestaltung eines Erweiterungsbaus zur Theaterstraße und (3) die Gestaltung eines neuen Orchesterprobenraums. Die Bewertung der Lösungsvorschläge fließt mit einer angemessenen Gewichtung in die Zuschlagswertung des Verhandlungsverfahrens ein. Für die Lösungsvorschläge wird eine Vergütung von bis zu 15 000 EUR netto pro Bieter gewährt; im Übrigen erfolgt kein Kostenersatz für die Beteiligung am Verfahren. Die Lösungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber veröffentlicht werden. Sie dürfen für das Vorhaben genutzt werden, wenn der jeweilige Bieter den Zuschlag erhält.
Das Verhandlungsverfahren umfasst die Erarbeitung von 3 Lösungsvorschlägen im Sinne von Studien zu ausgewählten Aspekten der Erweiterung und Sanierung des Mainfranken Theaters, nämlich für (1) ein Kleines Haus mit 330 Zuschauerplätzen, (2) die äußere Gestaltung eines Erweiterungsbaus zur Theaterstraße und (3) die Gestaltung eines neuen Orchesterprobenraums. Die Bewertung der Lösungsvorschläge fließt mit einer angemessenen Gewichtung in die Zuschlagswertung des Verhandlungsverfahrens ein. Für die Lösungsvorschläge wird eine Vergütung von bis zu 15 000 EUR netto pro Bieter gewährt; im Übrigen erfolgt kein Kostenersatz für die Beteiligung am Verfahren. Die Lösungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber veröffentlicht werden. Sie dürfen für das Vorhaben genutzt werden, wenn der jeweilige Bieter den Zuschlag erhält.
Die Lösungsvorschläge werden von den Bietern zeitgleich mit dem indikativen Angebot eingereicht. Es werden Verhandlungsgespräche mit allen Bietern geführt. Auf Grundlage der Verhandlungsergebnisse wird ein verbindliches Angebot eingeholt. Alle Bieter bieten stets auf einen identischen Vertragsentwurf an. Weitere Verhandlungsrunden bleiben vorbehalten.
Die Lösungsvorschläge werden von den Bietern zeitgleich mit dem indikativen Angebot eingereicht. Es werden Verhandlungsgespräche mit allen Bietern geführt. Auf Grundlage der Verhandlungsergebnisse wird ein verbindliches Angebot eingeholt. Alle Bieter bieten stets auf einen identischen Vertragsentwurf an. Weitere Verhandlungsrunden bleiben vorbehalten.
4. Stufenweise Beauftragung, Honorar, Baukostenobergrenze, Termine
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung in 4 Vertragsstufen (LP 2 und 3; LP 4; LP 5 und 6; LP 7 bis 9). Es werden 2 Bauabschnitte gebildet (Kleines Haus/ Bestandsgebäude). Hinsichtlich der Objektplanung liegen die anrechenbaren Kosten außerhalb der Tafelwerte der HOAI; das Honorar ist als Pauschalhonorar anzubieten. Auch die Beratungsleistungen werden pauschal vergütet. Die Bieter müssen ferner eine individuelle vertragliche Kostenobergrenze (KG 300) anbieten und als Beschaffenheitsmerkmal der Planungsleistung einhalten. Der Auftraggeber strebt einen Spielbetrieb im sanierten und erweiterten Gesamthaus ab Oktober 2022 an.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung in 4 Vertragsstufen (LP 2 und 3; LP 4; LP 5 und 6; LP 7 bis 9). Es werden 2 Bauabschnitte gebildet (Kleines Haus/ Bestandsgebäude). Hinsichtlich der Objektplanung liegen die anrechenbaren Kosten außerhalb der Tafelwerte der HOAI; das Honorar ist als Pauschalhonorar anzubieten. Auch die Beratungsleistungen werden pauschal vergütet. Die Bieter müssen ferner eine individuelle vertragliche Kostenobergrenze (KG 300) anbieten und als Beschaffenheitsmerkmal der Planungsleistung einhalten. Der Auftraggeber strebt einen Spielbetrieb im sanierten und erweiterten Gesamthaus ab Oktober 2022 an.
Beschreibung der Optionen:
Der Autraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Vertragsstufe 1 (Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI).
Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Objektplanung oder Teilen davon sowie Beratungsleistungen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die
Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht (freie Option).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese weiteren übertragenen Leistungen zu dem vereinbarten (Teil-)Honorar zu erbringen, sofern sie vom AG spätestens 9 Monate nach der Abnahme der vorangegangenen Stufe abgerufen werden. Der Auftraggeber kann auch einzelne Stufen überspringen oder mehrere Stufen parallel abrufen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese weiteren übertragenen Leistungen zu dem vereinbarten (Teil-)Honorar zu erbringen, sofern sie vom AG spätestens 9 Monate nach der Abnahme der vorangegangenen Stufe abgerufen werden. Der Auftraggeber kann auch einzelne Stufen überspringen oder mehrere Stufen parallel abrufen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Würzburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird folgender Nachweis von den Bewerbern verlangt:
1. Eigenerklärung zur Identität des Bewerbers in Ziffer 1.1 des Formblattes 1 „Teilnahmeantrag“ oder zur Identität der Bewerbergemeinschaft in Ziffer 1.2 des Formblattes 1 „Teilnahmeantrag“ (Mindestanforderung);
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Formblatt 2 „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ durch jedes einzelne Unternehmen gesondert, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsleihendes Unternehmen auftritt (Mindestanforderung);
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Formblatt 2 „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ durch jedes einzelne Unternehmen gesondert, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsleihendes Unternehmen auftritt (Mindestanforderung);
3. Zusätzlich bei eignungsleihenden Unternehmen: Eigenerklärung zur Eignungsleihe auf Formblatt 3 „Eignungsleihe“ durch jedes eignungsleihende Unternehmen (Mindestanforderung);
4. Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Eigenerklärung zur Mitwirkung an der Bewerbergemeinschaft auf Formblatt 4 „Bewerbergemeinschaftserklärung“ durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Mindestanforderung);
5. Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers (Mindestanforderung);
6. Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Bewerbers (Mindestanforderung).
Die vorstehenden Anforderungen werden in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen näher konkretisiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen von den Bewerbern verlangt:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe verpflichtend; keine Mindestanforderung an die Höhe des Umsatzes).
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anerkannt werden Umsätze mit Leistungen der Objektplanung für Neubau oder Erweiterungsbau eines Theaters (Erweiterungsbau nur, soweit mit der Errichtung einer Spielstätte für mindestens 200 Besucher verbunden) und Umsätze mit Leistungen der Objektplanung für Umbau oder Modernisierung eines Theaters (Angabe verpflichtend; keine Mindestanforderung an die Höhe des Umsatzes).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anerkannt werden Umsätze mit Leistungen der Objektplanung für Neubau oder Erweiterungsbau eines Theaters (Erweiterungsbau nur, soweit mit der Errichtung einer Spielstätte für mindestens 200 Besucher verbunden) und Umsätze mit Leistungen der Objektplanung für Umbau oder Modernisierung eines Theaters (Angabe verpflichtend; keine Mindestanforderung an die Höhe des Umsatzes).
Ein „Theater“ im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist hierbei jedes Gebäude, das eine dauerhafte innenliegende Spielstätte für Musiktheater oder Schauspiel oder philharmonisches Konzert beherbergt und zum gleichzeitigen Aufenthalt von mindestens 200 Besuchern zugelassen ist (keine fliegenden Bauten, keine Kinos/ Lichtspieltheater, keine Stadt-, Sport- und Mehrzweckhallen, keine Kirchenbauten, keine Schulaulen und Turnhallen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein „Theater“ im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist hierbei jedes Gebäude, das eine dauerhafte innenliegende Spielstätte für Musiktheater oder Schauspiel oder philharmonisches Konzert beherbergt und zum gleichzeitigen Aufenthalt von mindestens 200 Besuchern zugelassen ist (keine fliegenden Bauten, keine Kinos/ Lichtspieltheater, keine Stadt-, Sport- und Mehrzweckhallen, keine Kirchenbauten, keine Schulaulen und Turnhallen).
3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall) mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden von mindestens 3 000 000 EUR (Mindestanforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall) mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden von mindestens 3 000 000 EUR (Mindestanforderung).
Die vorstehenden Anforderungen werden in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen näher konkretisiert.
Mindeststandards:
Die Mindestanforderungen sind bei den Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen, aufgezählt. Sie werden ferner in den Vergabeunterlagen, die elektronisch verfügbar sind, näher konkretisiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen
Für jede Referenz ist neben den Eintragungen im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ das Formblatt 5 „Referenzbogen“ auszufüllen.
1.1 Referenzen über Objektplanung für Neubau oder Erweiterungsbau eines Theaters (Erweiterungsbau nur, soweit mit der Errichtung einer Spielstätte für mindestens 200 Besucher verbunden), nicht älter als 10 Jahre, bearbeitete Leistungsphasen: mindestens LP 2 bis einschließlich LP 8 (Mindestanforderung: mindestens eine Referenz; Vergabe von Wertungspunkten in Auswahlstufe 2 für die Mindestreferenz und bis zu 2 Zusatzreferenzen);
1.1 Referenzen über Objektplanung für Neubau oder Erweiterungsbau eines Theaters (Erweiterungsbau nur, soweit mit der Errichtung einer Spielstätte für mindestens 200 Besucher verbunden), nicht älter als 10 Jahre, bearbeitete Leistungsphasen: mindestens LP 2 bis einschließlich LP 8 (Mindestanforderung: mindestens eine Referenz; Vergabe von Wertungspunkten in Auswahlstufe 2 für die Mindestreferenz und bis zu 2 Zusatzreferenzen);
1.2 Referenzen über Objektplanung für Umbau oder Modernisierung eines Theaters, nicht älter als 10 Jahre, bearbeitete Leistungsphasen: mindestens LP 2 bis einschließlich LP 8 (Mindestanforderung: mindestens eine Referenz; Vergabe von Wertungspunkten in Auswahlstufe 2 für die Mindestreferenz und bis zu 2 Zusatzreferenzen);
1.2 Referenzen über Objektplanung für Umbau oder Modernisierung eines Theaters, nicht älter als 10 Jahre, bearbeitete Leistungsphasen: mindestens LP 2 bis einschließlich LP 8 (Mindestanforderung: mindestens eine Referenz; Vergabe von Wertungspunkten in Auswahlstufe 2 für die Mindestreferenz und bis zu 2 Zusatzreferenzen);
2. Eigenerklärung über die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber in den Kalenderjahren 2014, 2015 und 2016 beschäftigten Architekten und Ingenieure (Mindestanforderung: 7 Architekten und Ingenieure, bezogen auf Vollzeit-Kapazitäten, in jedem abgefragten Kalenderjahr);
2. Eigenerklärung über die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber in den Kalenderjahren 2014, 2015 und 2016 beschäftigten Architekten und Ingenieure (Mindestanforderung: 7 Architekten und Ingenieure, bezogen auf Vollzeit-Kapazitäten, in jedem abgefragten Kalenderjahr);
3. Angaben zum Projektleiter
3.1 Benennung des Projektleiters und Nachweis der Berufsbefähigung des Projektleiters als Architekt oder Ingenieur (Mindestanforderung);
3.2 Abgabe eines Lebenslaufes für den Projektleiter (Mindestanforderung);
3.3 Persönliche Referenzen des Projektleiters über die Tätigkeit als Projektleiter bei der Generalplanung oder Objektplanung eines Theaters, nicht älter als 10 Jahre, bearbeitete Leistungsphasen: mindestens LP 2 bis einschließlich LP 8 (keine Mindestanforderung; Zusatzpunkte in Auswahlstufe 2 für maximal eine persönliche Referenz in der Kategorie Neubau oder Erweiterungsbau eines Theaters [Erweiterungsbau nur, soweit mit der Errichtung einer Spielstätte für mindestens 200 Besucher verbunden] sowie für maximal eine persönliche Referenz in der Kategorie Umbau oder Modernisierung eines Theaters);
3.3 Persönliche Referenzen des Projektleiters über die Tätigkeit als Projektleiter bei der Generalplanung oder Objektplanung eines Theaters, nicht älter als 10 Jahre, bearbeitete Leistungsphasen: mindestens LP 2 bis einschließlich LP 8 (keine Mindestanforderung; Zusatzpunkte in Auswahlstufe 2 für maximal eine persönliche Referenz in der Kategorie Neubau oder Erweiterungsbau eines Theaters [Erweiterungsbau nur, soweit mit der Errichtung einer Spielstätte für mindestens 200 Besucher verbunden] sowie für maximal eine persönliche Referenz in der Kategorie Umbau oder Modernisierung eines Theaters);
Für jede persönliche Referenz ist neben den Eintragungen im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ das Formblatt 6 „Persönliche Referenzen“ auszufüllen.
4. Angaben zum stellvertretenden Projektleiter
4.1 Benennung des stellvertretenden Projektleiters und Nachweis der Berufsbefähigung des stellvertretenden Projektleiters als Architekt oder Ingenieur (Mindestanforderung);
4.2 Abgabe eines Lebenslaufes für den stellvertretenden Projektleiter (Mindestanforderung);
4.3 Persönliche Referenzen des stellvertretenden Projektleiters über die Tätigkeit als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter bei der Generalplanung oder Objektplanung eines Theaters, nicht älter als 10 Jahre, bearbeitete Leistungsphasen: mindestens LP 2 bis einschließlich LP 8 (keine Mindestanforderung; Zusatzpunkte in Auswahlstufe 2 für maximal eine persönliche Referenz in der Kategorie Neubau oder Erweiterungsbau eines Theaters [Erweiterungsbau nur, soweit mit der Errichtung einer Spielstätte für mindestens 200 Besucher verbunden] sowie maximal eine persönliche Referenz in der Kategorie Umbau oder Modernisierung eines Theaters);
4.3 Persönliche Referenzen des stellvertretenden Projektleiters über die Tätigkeit als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter bei der Generalplanung oder Objektplanung eines Theaters, nicht älter als 10 Jahre, bearbeitete Leistungsphasen: mindestens LP 2 bis einschließlich LP 8 (keine Mindestanforderung; Zusatzpunkte in Auswahlstufe 2 für maximal eine persönliche Referenz in der Kategorie Neubau oder Erweiterungsbau eines Theaters [Erweiterungsbau nur, soweit mit der Errichtung einer Spielstätte für mindestens 200 Besucher verbunden] sowie maximal eine persönliche Referenz in der Kategorie Umbau oder Modernisierung eines Theaters);
5. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (freiwillige Angabe).
Die vorstehenden Anforderungen werden in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen näher konkretisiert.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten und Ingenieure nach Maßgabe des Bayerischen Baukammerngesetzes bzw. nach Maßgabe des Bayerischen Ingenieurgesetzes (Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen); erforderlich ist ferner die Bauvorlageberechtigung (Art. 61 Bayerische Bauordnung). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die Anerkennungsregelungen gemäß Art. 61 BayBO hingewiesen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Architekten und Ingenieure nach Maßgabe des Bayerischen Baukammerngesetzes bzw. nach Maßgabe des Bayerischen Ingenieurgesetzes (Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen); erforderlich ist ferner die Bauvorlageberechtigung (Art. 61 Bayerische Bauordnung). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die Anerkennungsregelungen gemäß Art. 61 BayBO hingewiesen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Objektplanungsauftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist (§ 122 Abs. 1 GWB).
Der Auftraggeber wird anhand der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen beurteilen, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss führen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB werden hierbei berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird anhand der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen beurteilen, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss führen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB werden hierbei berücksichtigt.
Der europaweite Teilnahmewettbewerb dient dazu, zunächst die Eignung der Bewerber festzustellen und sodann unter allen geeigneten Bewerbern die am besten geeigneten Bewerber als Bieter für das nachfolgende Verhandlungsverfahren auszuwählen.
Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle geforderten Erklärungen und Nachweise eingereicht wurden und die vom Auftraggeber bekanntgemachten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind (Auswahlstufe 1). Welche Anforderungen Mindestanforderungen sind, ist im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ kenntlich gemacht.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle geforderten Erklärungen und Nachweise eingereicht wurden und die vom Auftraggeber bekanntgemachten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind (Auswahlstufe 1). Welche Anforderungen Mindestanforderungen sind, ist im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ kenntlich gemacht.
Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden die Angaben der Bewerber nach Maßgabe der hier sowie im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ bekanntgemachten Eignungskriterien bewertet (Auswahlstufe 2). Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die nach Anwendung der Eignungskriterien die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden die Angaben der Bewerber nach Maßgabe der hier sowie im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ bekanntgemachten Eignungskriterien bewertet (Auswahlstufe 2). Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die nach Anwendung der Eignungskriterien die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben.
Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die 3 am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die 3 am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb der Stadt Würzburg
Kontakt
Kontaktperson: Kaufmännischer Geschäftsführer | Zu Händen von: Herrn Dirk Terwey
Dokumente URL: http://www.mainfrankentheater.de/objektplanung🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Maxtorgraben 13
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90409
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Blaschke
Telefon: +49 9118009299-38📞
E-Mail: mainfrankentheater@kpmg-law.de📧
Fax: +49 9118009299-15 📠
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.kpmg-law.de🌏
Kontaktperson: Für: Mainfranken Theater Würzburg | Zu Händen von: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Blaschke
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 009-013451 (2017-01-11)