Offenes Verfahren zur Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistungen und andere Leistungen für Förderanlagen von 33 Liegenschaften, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München VOEK-144-17
Los 1: Wartungs- und Inspektionsleistungen sowie andere Leistungen für Förderanlagen (Aufzugsanlagen)
8 Wirtschaftseinheiten in Fürth, Neuendettelsau, Nürnberg, Erlangen, Weiden 19 Anlagen
Los 2: Wartungs- und Inspektionsleistungen sowie andere Leistungen für Förderanlagen (Aufzugsanlagen)
5 Wirtschaftseinheiten in Oerlenbach, Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt 7 Anlagen
Los 3: Wartungs- und Inspektionsleistungen sowie andere Leistungen für Förderanlagen (Aufzugsanlagen)
9 Wirtschaftseinheiten in Rosenheim, München 40 Anlagen
Los 4: Wartungs- und Inspektionsleistungen sowie andere Leistungen für Förderanlagen (Kran- und Hebeanlagen)
10 Wirtschaftseinheiten in Hohenfels, Hohenburg, Schmidmühlen, Vilseck, Grafenwöhr, Freihung, Auerbach, Kirchenthumbach, Furth im Wald 29 Anlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2017-10-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verdingungsstelle Berlin
Telefon: +49 30-31811550📞
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de📧
Fax: +49 30-31811560 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Offenes Verfahren zur Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistungen und andere Leistungen für Förderanlagen von 33 Liegenschaften, Bundesanstalt für...”
Titel
Offenes Verfahren zur Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistungen und andere Leistungen für Förderanlagen von 33 Liegenschaften, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München VOEK-144-17.
VOEK-144-17
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Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Aufzugsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Los 1: Wartungs- und Inspektionsleistungen sowie andere Leistungen für Förderanlagen (Aufzugsanlagen)
8 Wirtschaftseinheiten in Fürth, Neuendettelsau,...”
Kurze Beschreibung
Los 1: Wartungs- und Inspektionsleistungen sowie andere Leistungen für Förderanlagen (Aufzugsanlagen)
8 Wirtschaftseinheiten in Fürth, Neuendettelsau, Nürnberg, Erlangen, Weiden 19 Anlagen;
Los 2: Wartungs- und Inspektionsleistungen sowie andere Leistungen für Förderanlagen (Aufzugsanlagen)
5 Wirtschaftseinheiten in Oerlenbach, Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt 7 Anlagen;
Los 3: Wartungs- und Inspektionsleistungen sowie andere Leistungen für Förderanlagen (Aufzugsanlagen)
9 Wirtschaftseinheiten in Rosenheim, München 40 Anlagen;
Los 4: Wartungs- und Inspektionsleistungen sowie andere Leistungen für Förderanlagen (Kran- und Hebeanlagen)
10 Wirtschaftseinheiten in Hohenfels, Hohenburg, Schmidmühlen, Vilseck, Grafenwöhr, Freihung, Auerbach, Kirchenthumbach, Furth im Wald 29 Anlagen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 168-345596
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1
Ort des zu ändernden Textes: Name und Adressen
Alter Wert
Text: E-Mail: verdingung.berlin@bundesimmobilien.de Neuer Wert
Text: E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.5
Ort des zu ändernden Textes: Haupttätigkeit(en)
Alter Wert
Text: Wirtschaft und Finanzen.
Neuer Wert
Text: Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
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Text:
“Die näheren Einzelheiten zu den Wertungskriterien ergeben sich aus dem Punkt 17 des Angebotsaufforderungsschreibens.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
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Text:
“Die näheren Einzelheiten zu den Wertungskriterien ergeben sich aus dem Punkt 17 des Angebotsaufforderungsschreibens.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
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Text:
“Die näheren Einzelheiten zu den Wertungskriterien ergeben sich aus dem Punkt 17 des Angebotsaufforderungsschreibens.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
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Text:
“Die näheren Einzelheiten zu den Wertungskriterien ergeben sich aus dem Punkt 17 des Angebotsaufforderungsschreibens.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2017-10-24 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2017-11-09 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2017-10-25 📅
Zeit: 0:00
Neuer Wert
Datum: 2017-11-10 📅
Zeit: 0:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“— Der Bieter hat seine fachliche Befähigung und Leistungsfähigkeit zu beweisen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des...”
Text
— Der Bieter hat seine fachliche Befähigung und Leistungsfähigkeit zu beweisen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Sie kann durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, die Eignung zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwenden. Die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen werden gem. § 50 Abs. 2 VgV nachgefordert.
— Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
— Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Leistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haftet.
— Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine eigene „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Vordruck Anhang II – mit Ausnahme der Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen, zum Umsatz und zu den Referenzen) einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein Vordruck Anhang II (einschließlich der Angaben zum Unterauftragnehmereinsatz, zum Umsatz sowie zu den Referenzen bezogen auf die gesamte Bietergemeinschaft) abzugeben.
— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
— Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für die Angebote sind die beigefügten Preisblätter (Lose 1-4) zu verwenden. Ein nicht vollständig ausgefülltes Preisblatt, gilt als nicht abgegeben und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
— Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
— Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise, Erklärungen der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Insbesondere kann die AG aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
— Der Auftraggeber bietet keine freiwilligen Besichtigungen der Liegenschaften an.
— Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 13.10.2017; 12:00 Uhr.
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Text:
“— Der Bieter hat seine fachliche Befähigung und Leistungsfähigkeit zu beweisen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des...”
Text
— Der Bieter hat seine fachliche Befähigung und Leistungsfähigkeit zu beweisen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Sie kann durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, die Eignung zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwenden. Die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen werden gem. § 50 Abs. 2 VgV nachgefordert.
— Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
— Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Leistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haftet.
— Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine eigene „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Vordruck Anhang II – mit Ausnahme der Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen, zum Umsatz und zu den Referenzen) einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein Vordruck Anhang II (einschließlich der Angaben zum Unterauftragnehmereinsatz, zum Umsatz sowie zu den Referenzen bezogen auf die gesamte Bietergemeinschaft) abzugeben.
— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
— Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für die Angebote sind die beigefügten Preisblätter (Lose 1-4) zu verwenden. Ein nicht vollständig ausgefülltes Preisblatt, gilt als nicht abgegeben und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
— Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
— Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise, Erklärungen der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Insbesondere kann die AG aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
— Der Auftraggeber bietet keine freiwilligen Besichtigungen der Liegenschaften an.
— Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 20.10.2017; 12:00 Uhr.
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Quelle: OJS 2017/S 197-405513 (2017-10-10)