Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr“ für die Stadt und den Landkreis Coburg gemäß der aktuellen Hinweise zur „Wegweisenden Beschilderung an Radwegen in Bayern“ (Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr). Das Angebot umfasst die Lieferung von Radwegeschildern mit zugehörigen Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterialen. Im Stadtgebiet Coburg ist auch die Aufstellung und Montage der Beschilderung Bestandteil des Angebots. Ein orts- und fachkundiger Mitarbeiter des kommunalen Bau- und Entsorgungsbetriebs (CEB) unterstützt die Maßnahme vor Ort.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschilderung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr“ für die Stadt und den Landkreis Coburg gemäß der aktuellen Hinweise zur „Wegweisenden Beschilderung an Radwegen in Bayern“ (Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr). Das Angebot umfasst die Lieferung von Radwegeschildern mit zugehörigen Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterialen. Im Stadtgebiet Coburg ist auch die Aufstellung und Montage der Beschilderung Bestandteil des Angebots. Ein orts- und fachkundiger Mitarbeiter des kommunalen Bau- und Entsorgungsbetriebs (CEB) unterstützt die Maßnahme vor Ort.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr“ für die Stadt und den Landkreis Coburg gemäß der aktuellen Hinweise zur „Wegweisenden Beschilderung an Radwegen in Bayern“ (Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr). Das Angebot umfasst die Lieferung von Radwegeschildern mit zugehörigen Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterialen. Im Stadtgebiet Coburg ist auch die Aufstellung und Montage der Beschilderung Bestandteil des Angebots. Ein orts- und fachkundiger Mitarbeiter des kommunalen Bau- und Entsorgungsbetriebs (CEB) unterstützt die Maßnahme vor Ort.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beschilderung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beschilderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg
Postanschrift: Steingasse 18
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de📧
Telefon: +49 956189-3150📞
Fax: +49 956189-63159 📠
URL der Dokumente: http://www.coburg.de/Vergabeseite🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-07 📅
Datum des Beginns: 2017-12-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 171-350118
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Vorinformation, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen sind jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich.
Um sicher an der Ausschreibung teilnehmen zu können und von der ausschreibenden Stelle über Änderungen der Unterlagen unterichtet zu werden, müssen Sie Ihre Firmendaten hinterlegen. Nur wenn die Firmendaten hinterlegt werden, wird der Interessent über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen und über Bieterfragen aktiv informiert.
Sollten die Firmendaten nicht hinterlegt werden, besitzt der Teilnehmer selbst die Verantwortung sich regelmäßig bis zum Eröffnungstermin über Änderungen zu informieren.
Für sämtliche sonstigen Aktivitäten im Rahmen des Vergabeverfahrens (wie zum Beispiel für das Stellen einer Frage zum Verfahren/Leistungsverzeichnis, für das Einreichen eines Teilnahmeantrages oder für das Abgeben einer Interessensbestätigung oder eines Angebotes) verlangt die Stadt Coburg eine Registrierung beim Herunterladen der Unterlagen.
Vorinformation, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen sind jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich.
Um sicher an der Ausschreibung teilnehmen zu können und von der ausschreibenden Stelle über Änderungen der Unterlagen unterichtet zu werden, müssen Sie Ihre Firmendaten hinterlegen. Nur wenn die Firmendaten hinterlegt werden, wird der Interessent über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen und über Bieterfragen aktiv informiert.
Sollten die Firmendaten nicht hinterlegt werden, besitzt der Teilnehmer selbst die Verantwortung sich regelmäßig bis zum Eröffnungstermin über Änderungen zu informieren.
Für sämtliche sonstigen Aktivitäten im Rahmen des Vergabeverfahrens (wie zum Beispiel für das Stellen einer Frage zum Verfahren/Leistungsverzeichnis, für das Einreichen eines Teilnahmeantrages oder für das Abgeben einer Interessensbestätigung oder eines Angebotes) verlangt die Stadt Coburg eine Registrierung beim Herunterladen der Unterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Wegweiser
1.1 Neue Wegweiser Teil Landkreis liefern und Teil Stadt liefern und montieren
— Peilwegweiser (Landkreis 584 Stk. / Stadt 203 Stk.)
— Zwischenwegweiser (Landkreis 1 466 Stk. / Stadt 391 Stk.)
— Einzelschild eines aufgelösten Tabellenwegweisers (Landkreis 25 Stk. / Stadt 55 Stk.)
— Zusatzplakette (Landkreis 649 Stk. / Stadt 231 Stk.)
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: FZ 3.11 HJ; Betriebsnummer: 4630007000.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Coburg,
Straßenmeisterei,
Wilhelm-Ruß-Str.,
96450 Coburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) nachzuweisen (Angaben über den Umsatz des Unternehmens, Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zu Arbeitskräften, Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft).
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) nachzuweisen (Angaben über den Umsatz des Unternehmens, Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zu Arbeitskräften, Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft).
Ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen kann, sind die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen kann, sind die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft…
… zusammen, ist die Eignung durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen.
… zusammen und ergibt die Wertung der Angebote, dass die Bietergemeinschaft in die engere Wahl gelangen kann, sind die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) sind für jedes Mitglied der Gemeinschaft die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer…
… Unternehmen, ist die Eignung jedes anderen Unternehmens durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) nachzuweisen.
… Unternehmen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen kann, sind die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) sind für jedes andere Unternehmens die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Das Formblatt liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden:
Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß.
Werden vom Bieter/von der Bietergemeinschaft oder vom Nachunternehmer Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 6 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote ausgestellt worden sein.
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen (die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen enthalten sein).
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen (die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen enthalten sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) nachzuweisen (Angaben über den Umsatz des Unternehmens, Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zu Arbeitskräften, Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) nachzuweisen (Angaben über den Umsatz des Unternehmens, Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zu Arbeitskräften, Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft).
Ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen kann, sind die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen kann, sind die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft…
… zusammen, ist die Eignung durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen.
… zusammen und ergibt die Wertung der Angebote, dass die Bietergemeinschaft in die engere Wahl gelangen kann, sind die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) sind für jedes Mitglied der Gemeinschaft die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer…
… Unternehmen, ist die Eignung jedes anderen Unternehmens durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) nachzuweisen.
… Unternehmen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen kann, sind die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) sind für jedes andere Unternehmens die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Das Formblatt liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden:
Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß.
Werden vom Interessenten/von der Bietergemeinschaft Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 6 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der Interessenbekundung ausgestellt worden sein.
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen (die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen enthalten sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen (die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen enthalten sein).
Mindeststandards:
Vorlage einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung:
Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 2 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden unterhalten.
Besitzt der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung, kann eine unwiderrufliche Zusage der Versicherung des Bewerbers, die Deckungssumme im Fall einer heranstehenden Beauftragung entsprechend zu erhöhen, als erster Nachweis vorgelegt werden (Versicherungspolice mit erhöhten Deckungssummen muss vor Bezuschlagung des Angebots vorliegen).
Besitzt der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung, kann eine unwiderrufliche Zusage der Versicherung des Bewerbers, die Deckungssumme im Fall einer heranstehenden Beauftragung entsprechend zu erhöhen, als erster Nachweis vorgelegt werden (Versicherungspolice mit erhöhten Deckungssummen muss vor Bezuschlagung des Angebots vorliegen).
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, gelten vorgenannte Deckungssummen und Bedingungen für jedes Mitglied der Gemeinschaft. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, gelten vorgenannte Deckungssummen und Bedingungen für jedes Mitglied der Gemeinschaft.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, gelten vorgenannte Deckungssummen und Bedingungen für jedes Mitglied der Gemeinschaft. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, gelten vorgenannte Deckungssummen und Bedingungen für jedes Mitglied der Gemeinschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) nachzuweisen (Angaben über den Umsatz des Unternehmens, Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zu Arbeitskräften, Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft).
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) nachzuweisen (Angaben über den Umsatz des Unternehmens, Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zu Arbeitskräften, Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft).
Ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen kann, sind die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen kann, sind die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft…
… zusammen, ist die Eignung durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen.
… zusammen und ergibt die Wertung der Angebote, dass die Bietergemeinschaft in die engere Wahl gelangen kann, sind die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) sind für jedes Mitglied der Gemeinschaft die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer…
… Unternehmen, ist die Eignung jedes anderen Unternehmens durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) nachzuweisen.
… Unternehmen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen kann, sind die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) sind für jedes andere Unternehmens die im Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Das Formblatt liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden:
Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß.
Werden vom Interessenten/von der Bietergemeinschaft Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 6 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der Interessenbekundung ausgestellt worden sein.
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen (die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen enthalten sein).
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen (die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen enthalten sein).
Mindeststandards:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestangabe sind 3 Referenzprojekte.
Referenzprojekte mit einer Summe (Rechnungswert, netto) von jeweils weniger als 200 000,00 EUR sind im Umfang nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.
Weiterhin sind Ausführungszeiträume (bei vergleichbarer Auftragssumme) länger als 12 Monate im Umfang nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten folgende Regelwerke und Vorschriften in ihrer neusten gültigen Fassung – sofern nicht bereits an anderer Stelle aufgeführt:
a. Straßenverkehrsordnung (StVO),
b. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO),
c. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97),
d. Richtlinie für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen RWB, Ausgabe 2000.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Postmanagement Stadt Coburg, SÜC und CEB,
Uferstraße 7,
96450 Coburg.
Vorinformation, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen sind jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich.
Um sicher an der Ausschreibung teilnehmen zu können und von der ausschreibenden Stelle über Änderungen der Unterlagen unterichtet zu werden, müssen Sie Ihre Firmendaten hinterlegen. Nur wenn die Firmendaten hinterlegt werden, wird der Interessent über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen und über Bieterfragen aktiv informiert.
Um sicher an der Ausschreibung teilnehmen zu können und von der ausschreibenden Stelle über Änderungen der Unterlagen unterichtet zu werden, müssen Sie Ihre Firmendaten hinterlegen. Nur wenn die Firmendaten hinterlegt werden, wird der Interessent über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen und über Bieterfragen aktiv informiert.
Sollten die Firmendaten nicht hinterlegt werden, besitzt der Teilnehmer selbst die Verantwortung sich regelmäßig bis zum Eröffnungstermin über Änderungen zu informieren.
Für sämtliche sonstigen Aktivitäten im Rahmen des Vergabeverfahrens (wie zum Beispiel für das Stellen einer Frage zum Verfahren/Leistungsverzeichnis, für das Einreichen eines Teilnahmeantrages oder für das Abgeben einer Interessensbestätigung oder eines Angebotes) verlangt die Stadt Coburg eine Registrierung beim Herunterladen der Unterlagen.
Für sämtliche sonstigen Aktivitäten im Rahmen des Vergabeverfahrens (wie zum Beispiel für das Stellen einer Frage zum Verfahren/Leistungsverzeichnis, für das Einreichen eines Teilnahmeantrages oder für das Abgeben einer Interessensbestätigung oder eines Angebotes) verlangt die Stadt Coburg eine Registrierung beim Herunterladen der Unterlagen.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 171-350118 (2017-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 468 750 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge