Die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH will ihr Energieversorgungssystem optimieren. Das Contractingprojekt ist hinsichtlich des BHKW und des Abgaswärmetauschers als entgeltliche Nutzungsüberlassung durch den Contractor auszugestalten. Die übrigen Anlagen und Anlagenteile des „Optimierten Energieversorgungssystems“, insbesondere zur hydraulischen Optimierung, gehen mit dem Einbau in das Eigentum des Kreiskrankenhauses über. Das Kreiskrankenhaus zahlt an den Contractor für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ Nutzungsentgelte gemäß dem Contractingvertrag und schließt mit dem Contractor einen entgeltlichen Gesamt-Service-Vertrag für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ ab. Es handelt sich um einen Auftrag mit grenzüberschreitendem Interesse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-06.
Auftragsbekanntmachung (2017-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromerzeugungsaggregate
Referenznummer: VOB/A-EU 1/2017
Kurze Beschreibung:
Die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH will ihr Energieversorgungssystem optimieren.
Das Contractingprojekt ist hinsichtlich des BHKW und des Abgaswärmetauschers als entgeltliche Nutzungsüberlassung durch den Contractor auszugestalten. Die übrigen Anlagen und Anlagenteile des „Optimierten Energieversorgungssystems“, insbesondere zur hydraulischen Optimierung, gehen mit dem Einbau in das Eigentum des Kreiskrankenhauses über. Das Kreiskrankenhaus zahlt an den Contractor für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ Nutzungsentgelte gemäß dem Contractingvertrag und schließt mit dem Contractor einen entgeltlichen Gesamt-Service-Vertrag für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ ab. Es handelt sich um einen Auftrag mit grenzüberschreitendem Interesse.
Die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH will ihr Energieversorgungssystem optimieren.
Das Contractingprojekt ist hinsichtlich des BHKW und des Abgaswärmetauschers als entgeltliche Nutzungsüberlassung durch den Contractor auszugestalten. Die übrigen Anlagen und Anlagenteile des „Optimierten Energieversorgungssystems“, insbesondere zur hydraulischen Optimierung, gehen mit dem Einbau in das Eigentum des Kreiskrankenhauses über. Das Kreiskrankenhaus zahlt an den Contractor für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ Nutzungsentgelte gemäß dem Contractingvertrag und schließt mit dem Contractor einen entgeltlichen Gesamt-Service-Vertrag für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ ab. Es handelt sich um einen Auftrag mit grenzüberschreitendem Interesse.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromerzeugungsaggregate📦
Zusätzlicher CPV-Code: Heizkörper und Heizkessel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-10 📅
Datum des Beginns: 2018-04-30 📅
Datum des Endes: 2018-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 194-397448
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Zum Contractingvertrag sowie zum Gesamt-Service-Vertrag, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind, hat das Kreiskrankenhaus vorsorglich ein Negativattest bei der BaFin beantragt, dass es sich bei diesen Verträgen nicht um ein genehmigungsbedürftiges Finanzierungsleasing handelt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bei Bedarf hat der Bieter eine Genehmigung einzuholen.
Zum Contractingvertrag sowie zum Gesamt-Service-Vertrag, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind, hat das Kreiskrankenhaus vorsorglich ein Negativattest bei der BaFin beantragt, dass es sich bei diesen Verträgen nicht um ein genehmigungsbedürftiges Finanzierungsleasing handelt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bei Bedarf hat der Bieter eine Genehmigung einzuholen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH will ihr Energieversorgungssystem optimieren.
Das Contractingprojekt ist hinsichtlich des BHKW und des Abgaswärmetauschers als entgeltliche Nutzungsüberlassung durch den Contractor auszugestalten. Die übrigen Anlagen und Anlagenteile des „Optimierten Energieversorgungssystems“, insbesondere zur hydraulischen Optimierung, gehen mit dem Einbau in das Eigentum des Kreiskrankenhauses über. Das Kreiskrankenhaus zahlt an den Contractor für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ Nutzungsentgelte gemäß dem Contractingvertrag und schließt mit dem Contractor einen entgeltlichen Gesamt-Service-Vertrag für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ ab. Es handelt sich um einen Auftrag mit grenzüberschreitendem Interesse.
Das Contractingprojekt ist hinsichtlich des BHKW und des Abgaswärmetauschers als entgeltliche Nutzungsüberlassung durch den Contractor auszugestalten. Die übrigen Anlagen und Anlagenteile des „Optimierten Energieversorgungssystems“, insbesondere zur hydraulischen Optimierung, gehen mit dem Einbau in das Eigentum des Kreiskrankenhauses über. Das Kreiskrankenhaus zahlt an den Contractor für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ Nutzungsentgelte gemäß dem Contractingvertrag und schließt mit dem Contractor einen entgeltlichen Gesamt-Service-Vertrag für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ ab. Es handelt sich um einen Auftrag mit grenzüberschreitendem Interesse.
Die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH will ihr Energieversorgungssystem durch folgende Maßnahmen optimieren: (1) Einsatz eines hocheffizienten Blockheizkraftwerkes zur gekoppelten Wärme- und Stromerzeugung, (2) Hydraulische Optimierung zur Reduzierung der Rücklauftemperatur kleiner/gleich 55 °C, (3) Nachrüstung eines der drei vorhandenen Heizkessel mit einem Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung. Das Contractingprojekt ist hinsichtlich des BHKW und des Abgaswärmetauschers als entgeltliche Nutzungsüberlassung durch den Contractor auszugestalten. Die übrigen Anlagen und Anlagenteile des „Optimierten Energieversorgungssystems“, insbesondere zur hydraulischen Optimierung, gehen mit dem Einbau in das Eigentum des Kreiskrankenhauses über. Das Kreiskrankenhaus zahlt an den Contractor für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ Nutzungsentgelte gemäß dem Contractingvertrag. Das Kreiskrankenhaus übernimmt für das BHKW die Betreiberverantwortung und nutzt es zur Eigenversorgung mit Strom und Wärme. Das Risiko des zufälligen Untergangs verbleibt beim Contractor. Des Weiteren wird der Contractor zur Optimierung des BHKW und des Abgaswärmetauschers mit der technischen Betriebsführung für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ beauftragt. Die technische Betriebsführung umfasst auch die weitere hydraulische Optimierung der Bestandsanlagen des Kreiskrankenhauses. Die Erfahrung aus vergleichbaren Contractingprojekten zeigt, dass neben den direkten Maßnahmen zur Energieeinsparung auch bauliche Nebenarbeiten erforderlich werden (Um- und Neuverlegung von Leitungen, Mess- und Regeltechnik, Brandschutzmaßnahmen etc.). Auch diese Nebenleistungen sollen durch den Contractor erbracht werden.
Die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH will ihr Energieversorgungssystem durch folgende Maßnahmen optimieren: (1) Einsatz eines hocheffizienten Blockheizkraftwerkes zur gekoppelten Wärme- und Stromerzeugung, (2) Hydraulische Optimierung zur Reduzierung der Rücklauftemperatur kleiner/gleich 55 °C, (3) Nachrüstung eines der drei vorhandenen Heizkessel mit einem Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung. Das Contractingprojekt ist hinsichtlich des BHKW und des Abgaswärmetauschers als entgeltliche Nutzungsüberlassung durch den Contractor auszugestalten. Die übrigen Anlagen und Anlagenteile des „Optimierten Energieversorgungssystems“, insbesondere zur hydraulischen Optimierung, gehen mit dem Einbau in das Eigentum des Kreiskrankenhauses über. Das Kreiskrankenhaus zahlt an den Contractor für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ Nutzungsentgelte gemäß dem Contractingvertrag. Das Kreiskrankenhaus übernimmt für das BHKW die Betreiberverantwortung und nutzt es zur Eigenversorgung mit Strom und Wärme. Das Risiko des zufälligen Untergangs verbleibt beim Contractor. Des Weiteren wird der Contractor zur Optimierung des BHKW und des Abgaswärmetauschers mit der technischen Betriebsführung für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ beauftragt. Die technische Betriebsführung umfasst auch die weitere hydraulische Optimierung der Bestandsanlagen des Kreiskrankenhauses. Die Erfahrung aus vergleichbaren Contractingprojekten zeigt, dass neben den direkten Maßnahmen zur Energieeinsparung auch bauliche Nebenarbeiten erforderlich werden (Um- und Neuverlegung von Leitungen, Mess- und Regeltechnik, Brandschutzmaßnahmen etc.). Auch diese Nebenleistungen sollen durch den Contractor erbracht werden.
Der Schwerpunkt des Auftrags liegt im Bereich des Bauens, wie sich aus dem Vergabevermerk „Einordnung des Auftrags in das Vergaberechtsregime“ ergibt. Die Betriebsführung tritt dahinter zurück.
Der Auftragswert über die Gesamtlaufzeit (Investition und Betriebsführung) liegt bei voraussichtlich 800 000,00 EUR netto. Das Kreiskrankenhaus geht aufgrund der besonderen Grenznähe und des geschätzten Auftragswertes von der Binnenmarktrelevanz des Auftrags aus. Der Auftrag ist nicht nur für Bieter aus Deutschland, sondern insbesondere auch für Bieter aus Luxemburg und Frankreich von Interesse. Die auf nationale Vergabeverfahren zugeschnittene VOB/A genügt den Transparenzanforderungen im Sinne der EuGH-Rechtsprechung nicht. Trotz der Unterschreitung des EU-Schwellenwerts von 5.225.000 EUR netto für Bauaufträge, wendet das Kreiskrankenhaus die für den Oberschwellenwertbereich geltende VOB/A-EU entsprechend an, um den Anforderungen des EuGH an die Vergabe von Aufträgen mit grenzüberschreitendem Interesses gerecht zu werden. Hierfür spricht auch, dass die VOB/A hinsichtlich der Eignungs- und Zuschlagskriterien der VOB/A-EU stark angenähert wurde.
Der Auftragswert über die Gesamtlaufzeit (Investition und Betriebsführung) liegt bei voraussichtlich 800 000,00 EUR netto. Das Kreiskrankenhaus geht aufgrund der besonderen Grenznähe und des geschätzten Auftragswertes von der Binnenmarktrelevanz des Auftrags aus. Der Auftrag ist nicht nur für Bieter aus Deutschland, sondern insbesondere auch für Bieter aus Luxemburg und Frankreich von Interesse. Die auf nationale Vergabeverfahren zugeschnittene VOB/A genügt den Transparenzanforderungen im Sinne der EuGH-Rechtsprechung nicht. Trotz der Unterschreitung des EU-Schwellenwerts von 5.225.000 EUR netto für Bauaufträge, wendet das Kreiskrankenhaus die für den Oberschwellenwertbereich geltende VOB/A-EU entsprechend an, um den Anforderungen des EuGH an die Vergabe von Aufträgen mit grenzüberschreitendem Interesses gerecht zu werden. Hierfür spricht auch, dass die VOB/A hinsichtlich der Eignungs- und Zuschlagskriterien der VOB/A-EU stark angenähert wurde.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Abnahme des nach dem Contracting-Vertrag zu errichtenden „Optimierten Energieversorgungssystems“ ist für den 28.12.2018 vorgesehen. Der zugehörige Gesamt-Service-Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 60 Monaten.
Zusätzliche Informationen:
Zum Contractingvertrag sowie zum Gesamt-Service-Vertrag, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind, hat das Kreiskrankenhaus vorsorglich ein Negativattest bei der BaFin beantragt, dass es sich bei diesen Verträgen nicht um ein genehmigungsbedürftiges Finanzierungsleasing handelt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bei Bedarf hat der Bieter eine Genehmigung einzuholen.
Zum Contractingvertrag sowie zum Gesamt-Service-Vertrag, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind, hat das Kreiskrankenhaus vorsorglich ein Negativattest bei der BaFin beantragt, dass es sich bei diesen Verträgen nicht um ein genehmigungsbedürftiges Finanzierungsleasing handelt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bei Bedarf hat der Bieter eine Genehmigung einzuholen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH; Graf-Siegfried-Straße 115; 54439; Saarburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle nachstehend benannten Formulare für den Teilnahmewettbewerb stehen für die Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter dem in Abschnitt „Kommunikation“ bekanntgegebenen Link mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Verfügung. Die nachfolgend geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen haben die Bewerber/Bewerbergem. mit dem Teilnahmeantrag an das Kreiskrankenhaus zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt elektronisch in Textform an den im Abschnitt „Kommunikation“ bezeichneten Link oder auf dem Postweg rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag, unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“.
Alle nachstehend benannten Formulare für den Teilnahmewettbewerb stehen für die Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter dem in Abschnitt „Kommunikation“ bekanntgegebenen Link mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Verfügung. Die nachfolgend geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen haben die Bewerber/Bewerbergem. mit dem Teilnahmeantrag an das Kreiskrankenhaus zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt elektronisch in Textform an den im Abschnitt „Kommunikation“ bezeichneten Link oder auf dem Postweg rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag, unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“.
Die Bewerber/Bewerbergem. haben für den Teilnahmeantrag die vom Auftraggeber gem. den unter dem im Abschnitt „Kommunikation“ bekannt gegebenen Link bereit gestellten Formblätter zu verwenden und diese im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen zurückzureichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Formular „EU-Teilnahmeantrag“ und „EU-Bewerbungsbedingungen“. Hinsichtlich der von dem Kreiskrankenhaus geforderten Erklärungen und Nachweis ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung (VHB124)“ oder das Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ zu verwenden und von Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergem., die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer oder Eintragungsbezeichnung eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer Mitgliedstaaten anzugeben. Die Angaben zur Finanzierung, zum Umsatz, zu den Projektreferenzen, zu den Arbeitskräften und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergem. auszufüllen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124)“ oder im Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auf Anlagen oder Web-Adressen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergem. durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Bewerber/Bewerbergem. haben für den Teilnahmeantrag die vom Auftraggeber gem. den unter dem im Abschnitt „Kommunikation“ bekannt gegebenen Link bereit gestellten Formblätter zu verwenden und diese im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen zurückzureichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Formular „EU-Teilnahmeantrag“ und „EU-Bewerbungsbedingungen“. Hinsichtlich der von dem Kreiskrankenhaus geforderten Erklärungen und Nachweis ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung (VHB124)“ oder das Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ zu verwenden und von Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergem., die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer oder Eintragungsbezeichnung eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer Mitgliedstaaten anzugeben. Die Angaben zur Finanzierung, zum Umsatz, zu den Projektreferenzen, zu den Arbeitskräften und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergem. auszufüllen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124)“ oder im Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auf Anlagen oder Web-Adressen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergem. durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Bewerber/Bewerbergem. haben wahrheitsgemäß zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU vorliegen. Die in § 6e VOB/A-EU genannten Gründe führen zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (Ausschlussgründe). Das Kreiskrankenhaus übt sein Ausschlussermessen im Sinne des § 6e Abs. 6 VOB/A-EU insoweit vorab aus. Soweit keine Präqualifizierung gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124)“ oder des Formulars „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ folgende Angaben zu machen:
Die Bewerber/Bewerbergem. haben wahrheitsgemäß zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU vorliegen. Die in § 6e VOB/A-EU genannten Gründe führen zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (Ausschlussgründe). Das Kreiskrankenhaus übt sein Ausschlussermessen im Sinne des § 6e Abs. 6 VOB/A-EU insoweit vorab aus. Soweit keine Präqualifizierung gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124)“ oder des Formulars „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ folgende Angaben zu machen:
a) Eintragung in das Berufsregister,
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidationen,
c) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlungen begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) Angaben zu Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
e) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (soweit zutreffend).
Nimmt der Bewerber/die Bewerbergem. im Hinblick auf die berufliche Befähigung und berufliche Erfahrung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann ist das nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, die für diese Kapazitäten benötigt werden. Will sich der Bewerber/die Bewerbergem. zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe), so hat er/sie die geforderten Nachweise für diese in gleicher Weise zu erbringen wie für den Bewerber und alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Das gilt insbesondere beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern. Mit dem Teilnahmeantrag ist hierfür entsprechend das Formular „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe)“ vollständig ausgefüllt einzureichen. Mit dem Angebot sind dann auch die Verpflichtungserklärungen dieser zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen zu erbringen.
Nimmt der Bewerber/die Bewerbergem. im Hinblick auf die berufliche Befähigung und berufliche Erfahrung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann ist das nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, die für diese Kapazitäten benötigt werden. Will sich der Bewerber/die Bewerbergem. zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe), so hat er/sie die geforderten Nachweise für diese in gleicher Weise zu erbringen wie für den Bewerber und alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Das gilt insbesondere beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern. Mit dem Teilnahmeantrag ist hierfür entsprechend das Formular „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe)“ vollständig ausgefüllt einzureichen. Mit dem Angebot sind dann auch die Verpflichtungserklärungen dieser zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgenden Angaben sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und ebenso von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zusätzlich anzugeben, die die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachfolgenden Angaben sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und ebenso von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zusätzlich anzugeben, die die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ verwenden.
Der spezifische Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre fließt mit einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 30 in die Auswertung der Teilnahmeanträge ein. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 aus Contractingprojekten im Pacht-/Betriebsführungsmodell (hier: „Spezifischer Umsatz“ genannt) werden addiert (§ 6a Nr. 2 c) VOB/A-EU). Berücksichtigungsfähig ist auch der Umsatz unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Nimmt der Bieter/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann haften die Bieter/Bietergemeinschaften und diese Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam. Nur bei entsprechender Haftungserklärung wird deren Umsatz hinzuaddiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der spezifische Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre fließt mit einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 30 in die Auswertung der Teilnahmeanträge ein. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 aus Contractingprojekten im Pacht-/Betriebsführungsmodell (hier: „Spezifischer Umsatz“ genannt) werden addiert (§ 6a Nr. 2 c) VOB/A-EU). Berücksichtigungsfähig ist auch der Umsatz unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Nimmt der Bieter/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann haften die Bieter/Bietergemeinschaften und diese Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam. Nur bei entsprechender Haftungserklärung wird deren Umsatz hinzuaddiert.
Bei einem spezifischen Umsatz unter 2 000 000 EUR erhält der Bewerber 0 Punkte.
Bei einem spezifischen Umsatz von 20 000 000 EUR oder mehr erhält der Teilnehmer 30 Punkte.
Höhere Umsätze führen zu keiner Verbesserung des Ergebnisses.
Alle dazwischen liegenden Umsätze werden linear im Vergleich der Bewerber/Bewerbergemeinschaften untereinander bewertet.
Es werden zwei Stellen hinter dem Komma berücksichtigt (sog. „Kaufm. Runden“; Zahlenangaben nach DIN 1333, Ausgabedatum 1992-02). Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet. Zur Bewertung wird auch auf das mit dieser Bekanntmachung ausgereichte Formular „Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden zwei Stellen hinter dem Komma berücksichtigt (sog. „Kaufm. Runden“; Zahlenangaben nach DIN 1333, Ausgabedatum 1992-02). Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet. Zur Bewertung wird auch auf das mit dieser Bekanntmachung ausgereichte Formular „Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ verwiesen.
Will sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise für diese in gleicher Weise zu erbringen, wie für den Bewerber und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Das gilt insbesondere beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern. Mit dem Teilnahmeantrag ist hierfür entsprechend das Formular „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe)“ vollständig ausgefüllt einzureichen. Mit dem Angebot sind dann auch die Verpflichtungserklärungen dieser zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Will sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise für diese in gleicher Weise zu erbringen, wie für den Bewerber und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Das gilt insbesondere beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern. Mit dem Teilnahmeantrag ist hierfür entsprechend das Formular „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe)“ vollständig ausgefüllt einzureichen. Mit dem Angebot sind dann auch die Verpflichtungserklärungen dieser zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen zu erbringen.
Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die berufliche Befähigung und berufliche Erfahrung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann ist das nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, die für diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann haften die Bieter/Bietergemeinschaften und diese Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die berufliche Befähigung und berufliche Erfahrung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann ist das nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, die für diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann haften die Bieter/Bietergemeinschaften und diese Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam.
Mindeststandards:
Die Refinanzierung der vom Auftragnehmer für den Contracting-Vertrag zu erbringenden Investitionen erfolgt jeweils über die vom Auftraggeber gezahlten Nutzungsentgelte. Das Nutzungsentgelt für die Überlassung des BHKW und des Abgaswärmetauschers verteilt sich auf die gesamte Vertragslaufzeit; das Nutzungsentgelt für die vorgenannten übrigen Anlagen und Anlagenteile des „Optimierten Energieversorgungssystems“ beschränkt sich auf festzulegende Zeiträume zu Beginn des Vertrages. Die Vorfinanzierung setzt eine gesteigerte finanzielle Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers voraus. Es ist daher sinnvoll und notwendig, dass die Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits für den Teilnahmewettbewerb im Falle der Fremdfinanzierung eine Finanzierungszusage und im Falle der Eigenfinanzierung einen bankbestätigten Bonitätsnachweis vorweisen können (Mindestbedingung). Erwartet werden hier marktübliche Finanzierungszusagen, die im Präqualifikationsverfahren noch mit Gremien- und Dokumentenvorbehalt abgegeben werden können. Bei Abgabe des Angebots dürfen derartige Vorbehalte nicht mehr enthalten sein (Mindestbedingung). Vorzulegen ist eine Finanzierungszusage eines in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Auftragswesen zugelassenen Kreditinstituts für die geschätzte Auftragssumme (800.000,00 EUR netto; Mindestbedingung). Erfolgt die Finanzierung aus Eigenmitteln, genügt eine entsprechende aussagekräftige Bonitätsbescheinigung eines solchen Kreditinstituts (Mindestbedingungen).
Die Refinanzierung der vom Auftragnehmer für den Contracting-Vertrag zu erbringenden Investitionen erfolgt jeweils über die vom Auftraggeber gezahlten Nutzungsentgelte. Das Nutzungsentgelt für die Überlassung des BHKW und des Abgaswärmetauschers verteilt sich auf die gesamte Vertragslaufzeit; das Nutzungsentgelt für die vorgenannten übrigen Anlagen und Anlagenteile des „Optimierten Energieversorgungssystems“ beschränkt sich auf festzulegende Zeiträume zu Beginn des Vertrages. Die Vorfinanzierung setzt eine gesteigerte finanzielle Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers voraus. Es ist daher sinnvoll und notwendig, dass die Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits für den Teilnahmewettbewerb im Falle der Fremdfinanzierung eine Finanzierungszusage und im Falle der Eigenfinanzierung einen bankbestätigten Bonitätsnachweis vorweisen können (Mindestbedingung). Erwartet werden hier marktübliche Finanzierungszusagen, die im Präqualifikationsverfahren noch mit Gremien- und Dokumentenvorbehalt abgegeben werden können. Bei Abgabe des Angebots dürfen derartige Vorbehalte nicht mehr enthalten sein (Mindestbedingung). Vorzulegen ist eine Finanzierungszusage eines in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Auftragswesen zugelassenen Kreditinstituts für die geschätzte Auftragssumme (800.000,00 EUR netto; Mindestbedingung). Erfolgt die Finanzierung aus Eigenmitteln, genügt eine entsprechende aussagekräftige Bonitätsbescheinigung eines solchen Kreditinstituts (Mindestbedingungen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgenden Angaben sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergem auszufüllen und ebenso von Bewerbern/Bewerbergem zusätzlich anzugeben, die die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE)“ verwenden.
a) Referenzen:
Die spezifische Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren fließt mit einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 40 in die Auswertung der Teilnahmeanträge ein. Es wird die Anzahl der Contractingprojekte im Pacht-/Betriebsführungsmodell gewertet, die der Bewerber/Bewerbergem in den letzten drei abgeschl. Geschäftsjahren (2014,2015,2016) erfolgreich abgeschlossen hat. Bescheinigungen der Auftraggeber über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der vom Bieter erbrachten Leistungen sind beizufügen, einschließlich Nennung der Ansprechpartner und deren Kontaktdaten, in Anlehnung an das Formular „Muster-Referenzbescheinigung“.
Die spezifische Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren fließt mit einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 40 in die Auswertung der Teilnahmeanträge ein. Es wird die Anzahl der Contractingprojekte im Pacht-/Betriebsführungsmodell gewertet, die der Bewerber/Bewerbergem in den letzten drei abgeschl. Geschäftsjahren (2014,2015,2016) erfolgreich abgeschlossen hat. Bescheinigungen der Auftraggeber über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der vom Bieter erbrachten Leistungen sind beizufügen, einschließlich Nennung der Ansprechpartner und deren Kontaktdaten, in Anlehnung an das Formular „Muster-Referenzbescheinigung“.
b) Facharbeiter:
Die Darstellung der Mitarbeiterstruktur für die Facharbeiter fließt mit einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 10 in die Auswertung der Teilnahmeanträge ein. Bei den Angaben zur Mitarbeiterstruktur wird gewertet, wie viele Facharbeiter im Durchschnitt der letzten drei abgeschl. Geschäftsjahren (2014,2015,2016) beim Bewerber vergleichbare Leistungen erbracht haben. Im Formular „Eigenerklärung zur Eignung(VHB124)“ ist für Bewerbergem die Gesamtanzahl der Arbeitskräfte der Mitglieder anzugeben. Bei Bewerbern/Bewerbergem, die mit Nachunternehmern arbeiten ist die Anzahl der Arbeitskräfte der Nachunternehmer hinzuzurechnen.
Die Darstellung der Mitarbeiterstruktur für die Facharbeiter fließt mit einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 10 in die Auswertung der Teilnahmeanträge ein. Bei den Angaben zur Mitarbeiterstruktur wird gewertet, wie viele Facharbeiter im Durchschnitt der letzten drei abgeschl. Geschäftsjahren (2014,2015,2016) beim Bewerber vergleichbare Leistungen erbracht haben. Im Formular „Eigenerklärung zur Eignung(VHB124)“ ist für Bewerbergem die Gesamtanzahl der Arbeitskräfte der Mitglieder anzugeben. Bei Bewerbern/Bewerbergem, die mit Nachunternehmern arbeiten ist die Anzahl der Arbeitskräfte der Nachunternehmer hinzuzurechnen.
c) Ingenieure/Bauleiter:
Die Darstellung der Mitarbeiterstruktur für die Ingenieure/Bauleiter fließt mit einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 10 in die Auswertung der Teilnahmeanträge ein. Bei den Angaben zur Mitarbeiterstruktur wird gewertet, wie viele für den Bewerber/die Bewerbergem tätigen Ingenieure/Bauleiter im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014,2015,2016) beim Bewerber vergleichbare Leistungen erbracht haben. Im Formular „Eigenerklärung zur Eignung(VHB124)“ ist für Bewerbergem die Gesamtanzahl der Arbeitskräfte der Mitglieder anzugeben. Bei Bewerbern und Bewerbergem, die mit Nachunternehmern arbeiten ist die Anzahl der Arbeitskräfte der Nachunternehmer hinzuzurechnen.
Die Darstellung der Mitarbeiterstruktur für die Ingenieure/Bauleiter fließt mit einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 10 in die Auswertung der Teilnahmeanträge ein. Bei den Angaben zur Mitarbeiterstruktur wird gewertet, wie viele für den Bewerber/die Bewerbergem tätigen Ingenieure/Bauleiter im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014,2015,2016) beim Bewerber vergleichbare Leistungen erbracht haben. Im Formular „Eigenerklärung zur Eignung(VHB124)“ ist für Bewerbergem die Gesamtanzahl der Arbeitskräfte der Mitglieder anzugeben. Bei Bewerbern und Bewerbergem, die mit Nachunternehmern arbeiten ist die Anzahl der Arbeitskräfte der Nachunternehmer hinzuzurechnen.
d) verantwortliche Person/Projektleitung:
Die Darstellung der Mitarbeiterstruktur für die verantwortliche Person/Projektleitung fließt mit einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 10 in die Auswertung der Teilnahmeanträge ein. Bei den Angaben zur Mitarbeiterstruktur wird gewertet, wie viele Jahre Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten insgesamt die für die Projektleitung auf Seiten des Bewerbers/Bewerbergem verantwortliche Person aufweist.
Die Darstellung der Mitarbeiterstruktur für die verantwortliche Person/Projektleitung fließt mit einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 10 in die Auswertung der Teilnahmeanträge ein. Bei den Angaben zur Mitarbeiterstruktur wird gewertet, wie viele Jahre Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten insgesamt die für die Projektleitung auf Seiten des Bewerbers/Bewerbergem verantwortliche Person aufweist.
Zur Bewertung wird auch auf das mit dieser Bekanntmachung ausgereichte Formular „Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ verwiesen.
Will sich der Bewerber/Bewerbergem zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise für diese in gleicher Weise zu erbringen, wie für den Bewerber und alle Mitglieder der Bewerbergem. Das gilt insbesondere beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern. Mit dem Teilnahmeantrag ist hierfür entsprechend das Formular „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe)“ vollständig ausgefüllt einzureichen. Mit dem Angebot sind dann auch die Verpflichtungserklärungen dieser zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen zu erbringen.
Will sich der Bewerber/Bewerbergem zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise für diese in gleicher Weise zu erbringen, wie für den Bewerber und alle Mitglieder der Bewerbergem. Das gilt insbesondere beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern. Mit dem Teilnahmeantrag ist hierfür entsprechend das Formular „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe)“ vollständig ausgefüllt einzureichen. Mit dem Angebot sind dann auch die Verpflichtungserklärungen dieser zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen zu erbringen.
Nimmt der Bewerber/Bewerbergem im Hinblick auf die berufliche Befähigung und berufliche Erfahrung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann ist das nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, die für diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt der Bewerber/Bewerbergem. im Hinblick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann haften die Bieter/Bietergem und diese Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam.
Nimmt der Bewerber/Bewerbergem im Hinblick auf die berufliche Befähigung und berufliche Erfahrung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann ist das nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, die für diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt der Bewerber/Bewerbergem. im Hinblick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann haften die Bieter/Bietergem und diese Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam.
Mindeststandards:
Für die Planung der Technischen Ausrüstung muss die Berufsqualifikation des eigenen Personals bzw. der eingesetzten Nachunternehmer als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV nachgewiesen sein. Es muss sich um einen Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung handeln (Mindestbedingung).
Für die Planung der Technischen Ausrüstung muss die Berufsqualifikation des eigenen Personals bzw. der eingesetzten Nachunternehmer als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV nachgewiesen sein. Es muss sich um einen Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung handeln (Mindestbedingung).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Einhaltung der Vorgaben des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz -LTTG-) vom 1.12.2010, GVBl. 2010, 426 sind durch den Auftragnehmer schriftlich vor Beginn der Auftragsausführung nachzuweisen. Insoweit wird eine Vertragsstrafe gemäß § 7 LTTG mit dem Auftragnehmer vereinbart. Der Text des LTTG ist abrufbar unter: http://bit.ly/2g6AafA.
(Landestariftreuegesetz -LTTG-) vom 1.12.2010, GVBl. 2010, 426 sind durch den Auftragnehmer schriftlich vor Beginn der Auftragsausführung nachzuweisen. Insoweit wird eine Vertragsstrafe gemäß § 7 LTTG mit dem Auftragnehmer vereinbart. Der Text des LTTG ist abrufbar unter: http://bit.ly/2g6AafA.
Mittelständische Interessen sind schon für den Teilnahmeantrag angemessen zu berücksichtigen. Kleine und mittlere Unternehmen werden ausdrücklich aufgefordert, sich im Rahmen von Bewerbergemeinschaften zu beteiligen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Vergabeverfahren kleine und mittlere Unternehmen im angemessenen Umfange durch Beteiligung an Teil- und Fachlosen zu berücksichtigen. Die zeitnahe und reibungslose Auftragsabwicklung ist dabei zu gewährleisten. § 5 LTTG Rheinland Pfalz ist für den Nachunternehmereinsatz zwingend zu beachten.
Mittelständische Interessen sind schon für den Teilnahmeantrag angemessen zu berücksichtigen. Kleine und mittlere Unternehmen werden ausdrücklich aufgefordert, sich im Rahmen von Bewerbergemeinschaften zu beteiligen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Vergabeverfahren kleine und mittlere Unternehmen im angemessenen Umfange durch Beteiligung an Teil- und Fachlosen zu berücksichtigen. Die zeitnahe und reibungslose Auftragsabwicklung ist dabei zu gewährleisten. § 5 LTTG Rheinland Pfalz ist für den Nachunternehmereinsatz zwingend zu beachten.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftrag erfordert konzeptionelle und innovative Lösungen der Bieter zur Bewältigung der Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Optimierungsaufgaben. Im Hinblick hierauf sowie die damit einhergehende technische und finanzielle Komplexität, erfolgt die Vergabe im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die Auswahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt dabei gemäß der für den Teilnahmewettbewerb abgeforderten Unterlagen und Erklärungen auf der Grundlage der in VOB/A-EU für die Eignungsprüfung definierten Kriterien der Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftrag erfordert konzeptionelle und innovative Lösungen der Bieter zur Bewältigung der Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Optimierungsaufgaben. Im Hinblick hierauf sowie die damit einhergehende technische und finanzielle Komplexität, erfolgt die Vergabe im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die Auswahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt dabei gemäß der für den Teilnahmewettbewerb abgeforderten Unterlagen und Erklärungen auf der Grundlage der in VOB/A-EU für die Eignungsprüfung definierten Kriterien der Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden über eine vorab festgelegte Bewertungsmatrix anhand der Eignungskriterien drei fach- und sachkundige Bewerber ausgewählt, die im nächsten Bearbeitungsschritt zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nachstehend werden das Auswahlverfahren des Kreiskrankenhauses zur Ermittlung der 3 zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber und die hierzu dienenden Eignungskriterien nebst Bewertungsmatrix erläutert. Um den Planungsaufwand bei der Erstellung der Angebote im Verhältnis zur Zuschlagschance überschaubar zu halten, sollen vorliegend nicht mehr als die Mindestanzahl von 3 Unternehmen/Bietergemeinschaften zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. Soweit die Zahl geeigneter Bewerber unter drei liegt, wird das Verfahren ausschließlich mit diesem oder diesen geeigneten Bewerber(n) fortgeführt (§ 3b Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 S. 6 VOB/A EU). Die Eignungsprüfung beschränkt sich dann auf die formelle Prüfung der Teilnahmeanträge und die Erfüllung der festgelegten Mindestkriterien (KO-Kriterien). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt bei der Einreichung von mehr als 3 wertbaren Teilnahmeanträgen anhand der höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los über die Rangfolge; dabei bleibt es beim Grundsatz, dass die höhere Punktzahl der niedrigeren in der Rangfolge der Plätze vorgeht. Nach Prüfung der Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit und Form der Teilnahmeanträge werden in dieser Bewertungsstufe die für die gesicherte Finanzierung und ausreichende Berufsqualifikation festgelegten Mindestanforderungen geprüft (KO-Kriterien) und unter den verbleibenden Bewerbern werden über eine festgelegte Bewertungsmatrix die Bewerber ausgewählt (Bewertungskriterien), die in der anschließenden Verfahrensstufe zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden über eine vorab festgelegte Bewertungsmatrix anhand der Eignungskriterien drei fach- und sachkundige Bewerber ausgewählt, die im nächsten Bearbeitungsschritt zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nachstehend werden das Auswahlverfahren des Kreiskrankenhauses zur Ermittlung der 3 zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber und die hierzu dienenden Eignungskriterien nebst Bewertungsmatrix erläutert. Um den Planungsaufwand bei der Erstellung der Angebote im Verhältnis zur Zuschlagschance überschaubar zu halten, sollen vorliegend nicht mehr als die Mindestanzahl von 3 Unternehmen/Bietergemeinschaften zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. Soweit die Zahl geeigneter Bewerber unter drei liegt, wird das Verfahren ausschließlich mit diesem oder diesen geeigneten Bewerber(n) fortgeführt (§ 3b Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 S. 6 VOB/A EU). Die Eignungsprüfung beschränkt sich dann auf die formelle Prüfung der Teilnahmeanträge und die Erfüllung der festgelegten Mindestkriterien (KO-Kriterien). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt bei der Einreichung von mehr als 3 wertbaren Teilnahmeanträgen anhand der höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los über die Rangfolge; dabei bleibt es beim Grundsatz, dass die höhere Punktzahl der niedrigeren in der Rangfolge der Plätze vorgeht. Nach Prüfung der Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit und Form der Teilnahmeanträge werden in dieser Bewertungsstufe die für die gesicherte Finanzierung und ausreichende Berufsqualifikation festgelegten Mindestanforderungen geprüft (KO-Kriterien) und unter den verbleibenden Bewerbern werden über eine festgelegte Bewertungsmatrix die Bewerber ausgewählt (Bewertungskriterien), die in der anschließenden Verfahrensstufe zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Das weitere Verhandlungsverfahren gestaltet sich dann so, dass das Kreiskrankenhaus mit den ausgewählten Unternehmen über die von diesen unterbreiteten Angebote verhandelt, um diese entsprechend den in der Bekanntmachung, den Vergabeunterlagen und etwaigen sonstigen Unterlagen angegebenen Anforderungen im Sinne der Zuschlagskriterien anzupassen (§ 3 Nr. 3 VOB/A-EU). Das Vergabeverfahren wird auch dann fortgesetzt, wenn nur ein wertbares Angebot abgegeben wird, wenn dies im Ergebnis zu einer wirtschaftlichen Vergabe führt. Vorsorglich behält sich das Kreiskrankenhaus entsprechend § 3b Abs. 3 Nr. 7 VOB/A-EU vor, trotz des Verhandlungsverfahrens einen Auftrag auch auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, wenn diese als besonders wirtschaftlich anhand der den Bietern mitgeteilten Zuschlagskriterien erscheinen. Zu den Einzelheiten wird auf die nachstehenden Teilnahmebedingungen verwiesen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das weitere Verhandlungsverfahren gestaltet sich dann so, dass das Kreiskrankenhaus mit den ausgewählten Unternehmen über die von diesen unterbreiteten Angebote verhandelt, um diese entsprechend den in der Bekanntmachung, den Vergabeunterlagen und etwaigen sonstigen Unterlagen angegebenen Anforderungen im Sinne der Zuschlagskriterien anzupassen (§ 3 Nr. 3 VOB/A-EU). Das Vergabeverfahren wird auch dann fortgesetzt, wenn nur ein wertbares Angebot abgegeben wird, wenn dies im Ergebnis zu einer wirtschaftlichen Vergabe führt. Vorsorglich behält sich das Kreiskrankenhaus entsprechend § 3b Abs. 3 Nr. 7 VOB/A-EU vor, trotz des Verhandlungsverfahrens einen Auftrag auch auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, wenn diese als besonders wirtschaftlich anhand der den Bietern mitgeteilten Zuschlagskriterien erscheinen. Zu den Einzelheiten wird auf die nachstehenden Teilnahmebedingungen verwiesen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-12-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren im Unterschwellenwertbereich mit Binnenmarktrelevanz. Nach der bisherigen deutschen Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass Primärrechtsschutz vor dem Landgericht Trier in Form eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2010 – I-27 U 1/09).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren im Unterschwellenwertbereich mit Binnenmarktrelevanz. Nach der bisherigen deutschen Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass Primärrechtsschutz vor dem Landgericht Trier in Form eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2010 – I-27 U 1/09).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Leinenbach Wirtschaftskanzlei
Postanschrift: Lennéstraße 3a
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: D-39112
Telefon: +49 391-544866📞
E-Mail: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de📧
Fax: +49 391-5448688 📠
Internetadresse: http://www.leinenbach-wirtschaftskanzlei.de/🌏
Quelle: OJS 2017/S 194-397448 (2017-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH will ihr Energieversorgungssystem durch folgende Maßnahmen optimieren:
1) Einsatz eines hocheffizienten Blockheizkraftwerkes zur gekoppelten Wärme- und Stromerzeugung;
2) Hydraulische Optimierung zur Reduzierung der Rücklauftemperatur kleiner/gleich 55
3) Nachrüstung eines der 3 vorhandenen Heizkessel mit einem Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung.
Das Contractingprojekt ist hinsichtlich des BHKW und des Abgaswärmetauschers als entgeltliche Nutzungsüberlassung durch den Contractor auszugestalten. Die übrigen Anlagen und Anlagenteile des „Optimierten Energieversorgungssystem“, insbesondere zur hydraulischen Optimierung, gehen mit dem Einbau in das Eigentum des Kreiskrankenhauses über. Das Kreiskrankenhaus zahlt an den Contractor für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ Nutzungsentgelte gemäß dem Contractingvertrag. Das Kreiskrankenhaus übernimmt für das BHKW die Betreiberverantwortung und nutzt es zur Eigenversorgung mit Strom und Wärme. Das Risiko des zufälligen Untergangs verbleibt beim Contractor. Des Weiteren wird der Contractor zur Optimierung des BHKW und des Abgaswärmetauschers mit der technischen Betriebsführung für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ beauftragt. Die technische Betriebsführung umfasst auch die weitere hydraulische Optimierung der Bestandsanlagen des Kreiskrankenhauses. Die Erfahrung aus vergleichbaren Contractingprojekten zeigt, dass neben den direkten Maßnahmen zur Energieeinsparung auch bauliche Nebenarbeiten erforderlich werden (Um- und Neuverlegung von Leitungen, Mess- und Regeltechnik, Brandschutzmaßnahmen etc.). Auch diese Nebenleistungen sollen durch den Contractor erbracht werden.
Das Contractingprojekt ist hinsichtlich des BHKW und des Abgaswärmetauschers als entgeltliche Nutzungsüberlassung durch den Contractor auszugestalten. Die übrigen Anlagen und Anlagenteile des „Optimierten Energieversorgungssystem“, insbesondere zur hydraulischen Optimierung, gehen mit dem Einbau in das Eigentum des Kreiskrankenhauses über. Das Kreiskrankenhaus zahlt an den Contractor für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ Nutzungsentgelte gemäß dem Contractingvertrag. Das Kreiskrankenhaus übernimmt für das BHKW die Betreiberverantwortung und nutzt es zur Eigenversorgung mit Strom und Wärme. Das Risiko des zufälligen Untergangs verbleibt beim Contractor. Des Weiteren wird der Contractor zur Optimierung des BHKW und des Abgaswärmetauschers mit der technischen Betriebsführung für das „Optimierte Energieversorgungssystem“ beauftragt. Die technische Betriebsführung umfasst auch die weitere hydraulische Optimierung der Bestandsanlagen des Kreiskrankenhauses. Die Erfahrung aus vergleichbaren Contractingprojekten zeigt, dass neben den direkten Maßnahmen zur Energieeinsparung auch bauliche Nebenarbeiten erforderlich werden (Um- und Neuverlegung von Leitungen, Mess- und Regeltechnik, Brandschutzmaßnahmen etc.). Auch diese Nebenleistungen sollen durch den Contractor erbracht werden.
Der Auftragswert über die Gesamtlaufzeit (Investition und Betriebsführung) liegt bei voraussichtlich 800 000,00 EUR netto. Das Kreiskrankenhaus geht aufgrund der besonderen Grenznähe und des geschätzten Auftragswertes von der Binnenmarktrelevanz des Auftrags aus. Der Auftrag ist nicht nur für Bieter aus Deutschland, sondern insbesondere auch für Bieter aus Luxemburg und Frankreich von Interesse. Die auf nationale Vergabeverfahren zugeschnittene VOB/A genügt den Transparenzanforderungen im Sinne der EuGH-Rechtsprechung nicht. Trotz der Unterschreitung des EU-Schwellenwerts von 5 225 000 EUR netto für Bauaufträge, wendet das Kreiskrankenhaus die für den Oberschwellenwertbereich geltende VOB/A-EU entsprechend an, um den Anforderungen des EuGH an die Vergabe von Aufträgen mit grenzüberschreitendem Interesses gerecht zu werden. Hierfür spricht auch, dass die VOB/A hinsichtlich der Eignungs- und Zuschlagskriterien der VOB/A-EU stark angenähert wurde.
Der Auftragswert über die Gesamtlaufzeit (Investition und Betriebsführung) liegt bei voraussichtlich 800 000,00 EUR netto. Das Kreiskrankenhaus geht aufgrund der besonderen Grenznähe und des geschätzten Auftragswertes von der Binnenmarktrelevanz des Auftrags aus. Der Auftrag ist nicht nur für Bieter aus Deutschland, sondern insbesondere auch für Bieter aus Luxemburg und Frankreich von Interesse. Die auf nationale Vergabeverfahren zugeschnittene VOB/A genügt den Transparenzanforderungen im Sinne der EuGH-Rechtsprechung nicht. Trotz der Unterschreitung des EU-Schwellenwerts von 5 225 000 EUR netto für Bauaufträge, wendet das Kreiskrankenhaus die für den Oberschwellenwertbereich geltende VOB/A-EU entsprechend an, um den Anforderungen des EuGH an die Vergabe von Aufträgen mit grenzüberschreitendem Interesses gerecht zu werden. Hierfür spricht auch, dass die VOB/A hinsichtlich der Eignungs- und Zuschlagskriterien der VOB/A-EU stark angenähert wurde.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Verfahren wurde am 20.12.2017 mit folgender Begründung aufgehoben:
Alle eingereichten Teilnahmeanträge der Teilnehmer waren unvollständig und gem. Ziffer 3.5 der EU Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Hinzu kommt, dass aufgrund Vorgaben der EU-Kommission für KWK Anlagen in der Eigenversorgung ab 1.1.2018 die volle EEG Umlage zu zahlen sein wird. Damit wird das Contracting Projekt unwirtschaftlich. Ob und in welchem Umfange sich hieran etwas durch eine Abstimmung des BMWi mit der EU Kommission zu einer Neufassung des § 61b EEG im Jahre 2018 ändern wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Hinzu kommt, dass aufgrund Vorgaben der EU-Kommission für KWK Anlagen in der Eigenversorgung ab 1.1.2018 die volle EEG Umlage zu zahlen sein wird. Damit wird das Contracting Projekt unwirtschaftlich. Ob und in welchem Umfange sich hieran etwas durch eine Abstimmung des BMWi mit der EU Kommission zu einer Neufassung des § 61b EEG im Jahre 2018 ändern wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Wir haben uns daher dazu entschlossen, das Vergabeverfahren entsprechend § 17 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 VOB/A EU aufzuheben.
Sollte die Einigung mit der EU Kommission im Jahr 2018 wieder zu einer auf Dauer gesicherten Wirtschaftlichkeit für KWK Anlagen in der Eigenversorgung führen, behalten wir uns eine Neuausschreibung vor Bekanntmachungs-ID: CXP6YYXYRG6.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren im Unterschwellenwertbereich mit Binnenmarktrelevanz. Nach der bisherigen deutschen Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass Primärrechtsschutz vor dem Landgericht Trier in Form eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.1.2010 - I-27 U 1/09).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren im Unterschwellenwertbereich mit Binnenmarktrelevanz. Nach der bisherigen deutschen Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass Primärrechtsschutz vor dem Landgericht Trier in Form eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.1.2010 - I-27 U 1/09).