Kurze Beschreibung
Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist für die Organisation und Abrechnung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung zuständig. Die Beförderungsleistung wird durch beauftragte Unternehmen erbracht. Die Abrechnung der erbrachten Fahrleistungen muss tagesindividuell geprüft werden.
Die neu zu beschaffende Software verwaltet die Planung und Beauftragung, die tagesaktuelle Disposition und Routenführung sowie die Abrechnung der Leistungen.
Hierzu sind personenbezogene Daten der zu befördernden Personen zu erfassen und zu verwalten. Die Sicherung der personenindividuellen Informationen zu Behinderungen und Erkrankungen sowie den daraus erwachsenden Anforderungen an die Beförderung kommt in der zu beschaffenden Systemlösung eine besondere Bedeutung zu. Die Erfassung der Bewegungsprofile als Grundlage für die Abrechnung ist zwingend erforderlich, muss aber den datenschutzrechtlichen Vorgaben gerecht werden.