Bus- und Rufbusverkehrsleistungen im Landkreis Stendal. Gesamtlinienlänge ca. 1 300 Kilometer, Jahresleistung ca. 5 900 000 Nkm, davon ca. 3 850 000 Nkm Bus und ca. 2 050 000 km Rufbus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ÖSPV-Leistungen im Landkreis Stendal.
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Bus- und Rufbusverkehrsleistungen im Landkreis Stendal. Gesamtlinienlänge ca. 1 300 Kilometer, Jahresleistung ca. 5 900 000 Nkm, davon ca. 3 850 000 Nkm Bus...”
Kurze Beschreibung
Bus- und Rufbusverkehrsleistungen im Landkreis Stendal. Gesamtlinienlänge ca. 1 300 Kilometer, Jahresleistung ca. 5 900 000 Nkm, davon ca. 3 850 000 Nkm Bus und ca. 2 050 000 km Rufbus.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 108-217540
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“(...)
911 Vehlgast – Havelberg – Glöwen,
913 Havelberg – Schollene – Klietz,
914 Tangermünde – Wust – Sydow,
920 Uchtdorf – Tangerhütte – Tangermünde –...”
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Nummer des Abschnitts: II.2.4
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Linien
Alter Wert
Text:
“(...)
900 Stendal – Tangermünde – Schönhausen – Klietz – Havelberg – Glö-wen,
950 Seehausen – Osterburg – Rochau – Stendal,
951 Seehausen – Beuster –...”
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Nummer des Abschnitts: II.2.10
Los-Identifikationsnummer: 1, 2, 3
Ort des zu ändernden Textes: Angaben über Varianten/Alternativangebote
Alter Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
Neuer Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Ergänzend sind in den Linienbündeln Süd-Ost und Nord-West Schüler nach Vorgabe des Auftraggebers in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG zu...”
Text
Ergänzend sind in den Linienbündeln Süd-Ost und Nord-West Schüler nach Vorgabe des Auftraggebers in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG zu befördern. Hierzu sind Fahrzeuge mit bis zu 8 Fahrgastplätzen zur Personenbeförderung einzusetzen, Details siehe Vergabeunterlagen. In Los 1 handelt es sich um 15 Schüler.
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Text:
“Ergänzend sind in den Linienbündeln Süd-Ost und Nord-West Schüler nach Vorgabe des Auftraggebers in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG zu...”
Text
Ergänzend sind in den Linienbündeln Süd-Ost und Nord-West Schüler nach Vorgabe des Auftraggebers in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG zu befördern. Hierzu sind Fahrzeuge mit bis zu 8 Fahrgastplätzen zur Personenbeförderung einzusetzen, Details siehe Vergabeunterlagen. In Los 1 handelt es sich um 29 Schüler.
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Nummer des Abschnitts: II.2.14
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Ergänzend sind den Linienbündeln Süd-Ost und Nord-West Schüler nach Vorgabe des Auftraggebers in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG zu...”
Text
Ergänzend sind den Linienbündeln Süd-Ost und Nord-West Schüler nach Vorgabe des Auftraggebers in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG zu befördern. Hierzu sind Fahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen zur Personenbeförderung einzusetzen, Details siehe Vergabeunterlagen. In Los 2 handelt es sich um 27 Schüler.
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Text:
“Ergänzend sind den Linienbündeln Süd-Ost und Nord-West Schüler nach Vorgabe des Auftraggebers in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG zu...”
Text
Ergänzend sind den Linienbündeln Süd-Ost und Nord-West Schüler nach Vorgabe des Auftraggebers in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG zu befördern. Hierzu sind Fahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen zur Personenbeförderung einzusetzen, Details siehe Vergabeunterlagen. In Los 2 handelt es sich um 13 Schüler.
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Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen...”
Text
(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 24.4.2017.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 24.4.2017.
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Text:
“— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu densteuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen...”
Text
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu densteuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegebensein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monatezurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 21.5.2017.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zuverfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 21.5.2017.
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Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“(...)
— Vom Bieter zu erstellendes Konzept (Eigenerklärung), aus der ersichtlich ist, wie die Gewährleistung der fahrplangemäßen Betriebsaufnahme...”
Text
(...)
— Vom Bieter zu erstellendes Konzept (Eigenerklärung), aus der ersichtlich ist, wie die Gewährleistung der fahrplangemäßen Betriebsaufnahme (Ausgangsfahrplan unabhängig von etwaigen Nebenangeboten) erfolgen soll unter Angabe, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt sowie Angabe der technischen Fachkräfte (Fahrpersonale, Betriebsleiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
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Text:
“(...)
— Vom Bieter zu erstellendes Konzept (Eigenerklärung), aus der ersichtlich ist, wie die Gewährleistung der fahrplangemäßen Betriebsaufnahme erfolgen...”
Text
(...)
— Vom Bieter zu erstellendes Konzept (Eigenerklärung), aus der ersichtlich ist, wie die Gewährleistung der fahrplangemäßen Betriebsaufnahme erfolgen soll unter Angabe, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt sowie Angabe der technischen Fachkräfte (Fahrpersonale, Betriebsleiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
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Neuer Wert
Text:
“— Fahrplan zur Darlegung der Optimierung der Integration von Schülern mit Schulwegzeitenüberschreitung gemäß Schülerbeförderungssatzung (Aufstellung der...”
Text
— Fahrplan zur Darlegung der Optimierung der Integration von Schülern mit Schulwegzeitenüberschreitung gemäß Schülerbeförderungssatzung (Aufstellung der Schüler gemäß Anlage 025_Schulwegzeitenueberschreitung).
— Erklärung zur Fahrplangestaltung hinsichtlich der Integration der Schüler gemäß Anlagen zum Verkehrsvertrag „023_Uebersicht_Zusatzschueler_Haltestellen“_und „025_Schulwegzeitenueberschreitung“; die beiden Schülergruppen können gemeinsam befördert werden. Die angepassten Fahrpläne sind unter Hervorhebung der geänderten Fahrten vorzulegen.
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2017-07-24 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2017-08-21 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2017-07-24 📅
Zeit: 11:05
Neuer Wert
Datum: 2017-08-21 📅
Zeit: 11:05
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
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Neuer Wert
Text:
“— Zu Ziffer II.1.6): Für die Abgabe und Wertung eines Gesamtangebotes auf alle Lose ist die Abgabe von Einzelangeboten auf die Lose 1, 2 und 3 erforderlich....”
Text
— Zu Ziffer II.1.6): Für die Abgabe und Wertung eines Gesamtangebotes auf alle Lose ist die Abgabe von Einzelangeboten auf die Lose 1, 2 und 3 erforderlich. Gesamtangebote ohne Einzelangebote auf die Lose 1, 2 und 3 werden nicht gewertet.
— Hinweis: es ist eine Optimierung des Ausgangsfahrplans hinsichtlich der Beförderung von Schülern mit Schulwegzeitenüberschreitung gemäß Schülerbeförderungssatzung vorzunehmen, vgl. Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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Quelle: OJS 2017/S 127-259389 (2017-07-03)
Ergänzende Angaben (2017-09-05)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen...”
Text
(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 24.4.2017.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 24.4.2017.
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Text:
“(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu densteuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen...”
Text
(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu densteuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein). Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegebensein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monatezurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 8.6.2017.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zuverfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 8.6.2017.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2017-08-21 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2017-09-08 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2017-08-21 📅
Zeit: 11:05
Neuer Wert
Datum: 2017-09-08 📅
Zeit: 11:05
Quelle: OJS 2017/S 172-352940 (2017-09-05)
Ergänzende Angaben (2019-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ÖSPV-Leistungen im Landkreis Stendal
Kurze Beschreibung:
“Bus- und Rufbusverkehrsleistungen im Landkreis Stendal. Gesamtlinienlänge ca. 1 300 Kilometer, Jahresleistung ca. 5,9 Mio. Nkm, davon ca. 3,85 Mio. Nkm Bus...”
Kurze Beschreibung
Bus- und Rufbusverkehrsleistungen im Landkreis Stendal. Gesamtlinienlänge ca. 1 300 Kilometer, Jahresleistung ca. 5,9 Mio. Nkm, davon ca. 3,85 Mio. Nkm Bus und ca. 2,05 Mio. km Rufbus.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E39895921”
Text
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E39895921
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E87861799”
Text
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E87861799
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Nummer des Abschnitts: I.3
Ort des zu ändernden Textes: Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift
Alter Wert
Text:
“Landkreis Stendal Hospitalstr. 1-2 Hansestadt Stendal 39576 Deutschland
Kontaktstelle(n): Hochbauamt und Gebäudemanagement - Vergabestelle
Telefon: +49...”
Text
Landkreis Stendal Hospitalstr. 1-2 Hansestadt Stendal 39576 Deutschland
Kontaktstelle(n): Hochbauamt und Gebäudemanagement - Vergabestelle
Telefon: +49 3931607341
E-Mail: kreisverwaltung@landkreis-stendal.de
Fax: +49 3931213060
NUTS-Code: DEE0D
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Text:
“Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport-Elvis unter der Webadresse https://www.subreport.de/87861799.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Verlängerungen
Alter Wert
Text:
“Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Jahren bis zum 31.7.2028. Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes...”
Text
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Jahren bis zum 31.7.2028. Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich bis zum 31.3.2026 eingehend beim Auftragnehmer.
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Text:
“Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Jahren bis zum 31.7.2030. Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes...”
Text
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Jahren bis zum 31.7.2030. Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich bis zum 31.7.2027 eingehend beim Auftragnehmer.
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Nummer des Abschnitts: II.2.10)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben über Varianten/Alternativangebote
Alter Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
Neuer Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Los-Identifikationsnummer: 1 und 2
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Ergänzend sind in den Linienbündeln Süd-Ost und Nord-West Schüler nach Vorgabe des Auftraggebers in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG zu...”
Text
Ergänzend sind in den Linienbündeln Süd-Ost und Nord-West Schüler nach Vorgabe des Auftraggebers in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG zu befördern. Hierzu sind Fahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen zur Personenbeförderung einzusetzen, Details siehe Vergabeunterlagen. In Los 1 handelt es sich um 15 Schüler. In Los 2 handelt es sich um 27 Schüler.
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Text:
“Ergänzend sind in allen Linienbündeln Schüler nach Vorgabe des Auftraggebers in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG zu befördern, vgl. Dateien...”
Text
Ergänzend sind in allen Linienbündeln Schüler nach Vorgabe des Auftraggebers in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG zu befördern, vgl. Dateien 023_Uebersicht_Zusatzschueler_Haltestellen_§43PBefG.pdf sowie 025_ÜberschreitungSchulwegzeiten2018_19.pdf. Hierzu sind Fahrzeuge mit bis zu 8 Fahrgastplätzen zur Personenbeförderung einzusetzen. Sofern der Auftragnehmer die Befahrbarkeit des Linienwegs unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten gewährleistet, ist er berechtigt, auch Fahrzeuge mit einer Beförderungskapazität von bis zu 14 Personen einzusetzen; im Übrigen gelten an diese Fahrzeuge die Anforderungen der Kategorie „Kleinbus“. Mit Stand Februar 2019 handelt es sich um insgesamt 33 Schüler, vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „023_Uebersicht Haltestellengemaess_§_43_PBefG.pdf“. Die Fahrpläne sind nach Bedarf zu aktualisieren.
Darüber hinaus sind möglichst viele der 57 Schüler gemäß Anlage zum Verkehrsvertrag „025_Schulwegzeitenueberschreitung“ durch eine Optimierung des Ausgangsfahrplans möglichst Schülerbeförderungssatzungskonform zu befördern. Die Fahrpläne sind auch hinsichtlich der „Schulwegzeitenüberschreiter“ nach Bedarf zu aktualisieren und zu optimieren.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Alter Wert
Text:
“— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen...”
Text
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 8.6.2017,
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 8.6.2017.
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Text:
“— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen...”
Text
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 7.3.2019,
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 7.3.2019.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Alter Wert
Text:
“— Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ Fernbus-/ AST-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht:...”
Text
— Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ Fernbus-/ AST-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG, diese werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Oder
(ggf. ergänzend): falls seit Beginn der o.g. letzten 3 vollen Kalenderjahre keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können: sofern ein Bieter aufgrund fehlender Referenzen die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens nicht nachweisen kann, kann er sich der Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens bedienen (vgl. § 47 VgV). Das andere Unternehmen hat eine Kopie der Anlage F zum Angebotsschreiben vollständig auszufüllen und zu zeichnen. Das Unternehmen muss ferner eine Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV:
Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus.
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
— vom Bieter zu erstellendes Konzept (Eigenerklärung), aus der ersichtlich ist, wie die Gewährleistung der fahrplangemäßen Betriebsaufnahme (Ausgangsfahrplan unabhängig von etwaigen Nebenangeboten)erfolgen soll unter Angabe, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt sowie Angabe der technischen Fachkräfte (Fahrpersonale, Betriebsleiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“— Angabe von selbst im Rollgeschäft erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/...”
Text
— Angabe von selbst im Rollgeschäft erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG, diese werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“)
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
— [entfällt]
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Nummer des Abschnitts: III.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Weitere vorzulegende Erklärungen
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Text:
“— falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die...”
Text
— falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen.
Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
Für den Fall einer Eignungsleihe hinsichtlich des Nachweises „Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen“ hat das andere Unternehmen eine Kopie der Anlage F zum Angebotsschreiben zu verwenden.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
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Nummer des Abschnitts: IV.2.1
Alter Wert
Text: Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 107-190854
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Text:
“Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 107-190854, 2016/S 121-215784, 2017/S 108-217540, 2017/S 172-352940 und 2017/S 127-259389” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2017-09-08 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-06-07 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/10/2017
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Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2019
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2017-09-08 📅
Zeit: 11:05
Neuer Wert
Datum: 2019-06-07 📅
Zeit: 10:05
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Alter Wert
Text:
“— Hinweis zu Ziffern III 2.1)-2.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.2.1)-2.3) genannten...”
Text
— Hinweis zu Ziffern III 2.1)-2.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.2.1)-2.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E39895921 zustellen,
— Hinweis zu den Losen 1 und 2 sowie einem etwaigen Gesamtangebot: es sind 42 zusätzliche Schüler zu befördern, davon 15 in Los 1 und 27 in Los 2. Bei einem Unterschreiten dieser Anzahl erfolgt ein Wertungsmalus, bei einem Unterschreiten von jeweils 70 % der zu befördernden Schüler ein Angebotsausschlus, Details vgl. Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Ergänzung zu Ziffer I.3): Die Kontaktdaten für eine persönliche Angebotsabgabe sind in der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannt.
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Text:
“— [entfällt]
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/87861799 zu stellen,
— Hinweis zu den Losen 1 und 2...”
Text
— [entfällt]
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/87861799 zu stellen,
— Hinweis zu den Losen 1 und 2 sowie einem etwaigen Gesamtangebot: es sind 33 zusätzliche Schüler zu befördern, davon 24 in Los 1 und 9 in Los 2. Bei einem Unterschreiten dieser Anzahl erfolgt ein Wertungsmalus, bei einem Unterschreiten von jeweils 70 % der zu befördernden Schüler ein Angebotsausschlus, Details vgl. Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— [entfällt]
“Bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist eine Erklärung zur Fahrplangestaltung hinsichtlich der Integration der Schüler gemäß Anlagen zum...”
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist eine Erklärung zur Fahrplangestaltung hinsichtlich der Integration der Schüler gemäß Anlagen zum Verkehrsvertrag „023_UebersichtHaltestellengemaess _§_43_PBefG.pdf“ und „025_UeberschreitungSchulwegzeiten2018_19.pdf“; die beiden Schülergruppen können gemeinsam befördert werden. Die angepassten Fahrpläne sind unter Hervorhebung der geänderten Fahrten sowie unter Eintragung der für Anpassungen vorgesehenen Fahrzeuge in der Bezeichnung gemäß „Anlage 06 Mindestanforderung Fahrzeuge“ vorzulegen.
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Quelle: OJS 2019/S 079-190726 (2019-04-18)
Ergänzende Angaben (2019-05-09)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
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Datum: 2019-06-07 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-06-28 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-06-07 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-06-28 📅
Quelle: OJS 2019/S 091-220397 (2019-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-30)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Bus- und Rufbusverkehrsleistungen im Landkreis Stendal. Gesamtlinienlänge ca. 1.300 Kilometer, Jahresleistung ca. 5,9 Mio. Nkm, davon ca. 3,85 Mio. Nkm Bus...”
Kurze Beschreibung
Bus- und Rufbusverkehrsleistungen im Landkreis Stendal. Gesamtlinienlänge ca. 1.300 Kilometer, Jahresleistung ca. 5,9 Mio. Nkm, davon ca. 3,85 Mio. Nkm Bus und ca. 2,05 Mio. km Rufbus.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel „1 (Nord-West)“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Stendal🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Stendal
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Linienbündel „1 (Nord-West)“ besteht aus der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark), der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg sowie zum Teil aus der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Linienbündel „1 (Nord-West)“ besteht aus der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark), der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg sowie zum Teil aus der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, der Einheitsgemeinde Stadt Bismark und einzelnen Orten der Hansestadt Stendal. Landkreisübergreifend sind im Altmarkkreis Salzwedel die Stadt Arendsee und die Stadt Kalbe (Milde) zu bedienen. Die Busverbindung von Arendsee verläuft über Grenzien, Leppin und Tannenkrug nach Seehausen (Altmark).
Eine detaillierte Beschreibung der Kommunen ist Kapitel 9.2 des Nahverkehrsplanes zu entnehmen. Die Leistung kann mit ca. 1,07 Mio. Nkm Busverkehrsleistung und ca. 0,905 Mio. km Rufbusleistung erbracht werden.
Linien:
— 950 Seehausen – Osterburg – Rochau – Stendal,
— 951 Seehausen – Beuster – Losenrade,
— 952 Seehausen – Krüden – Bömenzien – Groß Garz,
— 953 Seehausen – Groß Garz – Gollensdorf,
— 954 Seehausen – Neukirchen – Werben,
— 955 Seehausen – Lichterfelde – Werben,
— 956 Seehausen – Lückstedt – Heiligenfelde,
— 960 Osterburg – Flessau – Bismark – Kalbe,
— 961 Osterburg – Rossau – Lückstedt – Arendsee,
— 962 Osterburg – Ballerstedt – Flessau – Kossebau,
— 963 Osterburg – Krevese – Dequede – Seehausen,
— 964 Osterburg – Meseberg – Iden – Büttnershof,
— 965 Osterburg – Hindenburg – Arneburg,
— 966 Räbel – Werben – Iden – Goldbeck,
— 970 Stendal – Arneburg – Niedergörne – Altenzaun,
— 971 Stendal – Hassel – Staffelde – Billberge,
— 972 Stendal – Jarchau – Goldbeck – Osterburg,
— 973 Goldbeck – Hindenburg – Hohenberg-Krusemark – Arneburg.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel „2 (Süd-Ost)“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Linienbündel „2 (Süd-Ost)“ besteht aus den Gemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, den Einheitsgemeinden Stadt Tangerhütte und Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Linienbündel „2 (Süd-Ost)“ besteht aus den Gemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, den Einheitsgemeinden Stadt Tangerhütte und Stadt Tangermünde, der Hansestadt Havelberg, sowie aus einigen Gemeinden der Hansestadt Stendal, weiterhin anteilig aus der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck und der Einheitsgemeinde Stadt Bismark. Landkreisübergreifend sind die Stadt Kalbe (Milde) im Altmarkkreis Salzwedel, Jerichow im Landkreis Jerichower Land und länderübergreifend der Bahnhaltepunkt Glöwen (Landkreis Prignitz) zu bedienen. Die Abstimmung der Anbindung von Jerichow erfolgt mit dem Landkreis Jerichower Land auch im Hinblick auf die Landeslinie Genthin-Tangermünde. Eine detaillierte Beschreibung der Kommunen ist Kapitel 9.3 des Nahverkehrsplanes zu entnehmen. Die Leistung kann mit ca. 2,4 Mio. Nkm Busverkehrsleistung und ca. 1,025 Mio. km maximaler Rufbusleistung erbracht werden.
Linien:
— 900 Stendal – Tangermünde – Schönhausen – Klietz – Havelberg – Glöwen,
— 910 Stendal – Tangermünde – Schönhausen – Klietz – Havelberg,
— 911 Vehlgast – Havelberg – Glöwen,
— 913 Havelberg – Schollene – Klietz,
— 914 Tangermünde – Wust – Sydow,
— 920 Uchtdorf – Tangerhütte – Tangermünde – Stendal,
— 921 Stendal – Lüderitz,
— 922 Tangerhütte – Lüderitz – Tangermünde,
— 923 Tangerhütte – Bittkau – Buch – Tangermünde,
— 924 Tangerhütte – Windberge – Lüderitz,
— 925 Tangerhütte – Uchtdorf,
— 926 Tangermünde – Arneburg,
— 930 Bismark – Kläden – Schinne – Stendal,
— 931 Börgitz – Vinzelberg – Kläden – Schäplitz,
— 932 Bismark – Möllenbeck – Grävenitz,
— 933 Meßdorf – Bismark – Hohenwulsch,
— 940 Stendal – Uchtspringe,
— 941 Stendal – Schönfeld.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündels „3 (Stadt Stendal)“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Stendal
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Gebiet des Linienbündels „3 (Stadt Stendal)“ besteht aus den Stadtteilen Altstadt, Nord, Ost, Südost, Bahnhofsvorstadt, Röxe, Süd, Villenviertel,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Gebiet des Linienbündels „3 (Stadt Stendal)“ besteht aus den Stadtteilen Altstadt, Nord, Ost, Südost, Bahnhofsvorstadt, Röxe, Süd, Villenviertel, Stadtsee, Bürgerpark, Siedlung sowie den Ortsteilen Borstel und Wahrburg.
Eine detaillierte Beschreibung der Kommune ist Kapitel 9.4 des Nahverkehrsplanes zu entnehmen. Die Leistung kann mit ca. 0,36 Mio. Nkm Busverkehrsleistung und ca. 0,125 Mio. km Rufbusleistung erbracht werden.
Linien:
— 901 Hauptbahnhof – Stadtsee – Berufsschulzentrum – Galgenberg – Hauptbahnhof,
— 902 Hauptbahnhof – Galgenberg – Berufsschulzentrum – Stadtsee – Hauptbahnhof,
— 903 Hauptbahnhof – Borstel,
— 904 Hauptbahnhof – Pferdemärsche – Hauptbahnhof,
— 905 Hauptbahnhof – Wahrburg – Röxe – Hanseallee – Altmark-Park – Hauptbahnhof,
— 906 Hauptbahnhof – Altmark-Park – Röxe – Wahrburg – Hauptbahnhof.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 108-217540
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Linienbündel „1 (Nord-West)“
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stendalbus GmbH
Postanschrift: Bahnhofstr. 34
Postort: Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stendal🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Linienbündel „2 (Süd-Ost)“
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Linienbündels „3 (Stadt Stendal)“
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“— die Vergabe erfolgte auf ein Gesamtangebot der Lose 1, 2 und 3,
— bei den unter den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht...”
— die Vergabe erfolgte auf ein Gesamtangebot der Lose 1, 2 und 3,
— bei den unter den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebener Angebote. Diese Werte werden nicht offengelegt, da dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde, vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt – 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514/1529/1536📞
Fax: +49 345514/1115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 191-464510 (2019-09-30)