Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss von Rahmenverträgen mit geeigneten und zuverlässigen Firmen über die Inanspruchnahme von Schlossnotdiensten zum Öffnen von Objekten, z. B. bei Durchsuchungen, um das zügige Betreten von Objekten zu gewährleisten und zum Sichern von Objekten nach Aufbrüchen und Schäden durch z. B. Feuerwehrfehlalarme. Eine Auftragszusage oder Abnahmeverpflichtung ist seitens der Polizei mit dem Vertragsschluss nicht gegeben, da die o. g. einsatzbezogenen Maßnahmen unvorhersehbaren Charakter haben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Polizei
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss von Rahmenverträgen mit geeigneten und zuverlässigen Firmen über die Inanspruchnahme von Schlossnotdiensten zum Öffnen von Objekten, z. B. bei Durchsuchungen, um das zügige Betreten von Objekten zu gewährleisten und zum Sichern von Objekten nach Aufbrüchen und Schäden durch z. B. Feuerwehrfehlalarme.
Eine Auftragszusage oder Abnahmeverpflichtung ist seitens der Polizei mit dem Vertragsschluss nicht gegeben, da die o. g. einsatzbezogenen Maßnahmen unvorhersehbaren Charakter haben.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss von Rahmenverträgen mit geeigneten und zuverlässigen Firmen über die Inanspruchnahme von Schlossnotdiensten zum Öffnen von Objekten, z. B. bei Durchsuchungen, um das zügige Betreten von Objekten zu gewährleisten und zum Sichern von Objekten nach Aufbrüchen und Schäden durch z. B. Feuerwehrfehlalarme.
Eine Auftragszusage oder Abnahmeverpflichtung ist seitens der Polizei mit dem Vertragsschluss nicht gegeben, da die o. g. einsatzbezogenen Maßnahmen unvorhersehbaren Charakter haben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Polizei📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen der Polizei📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss von Rahmenverträgen mit geeigneten und zuverlässigen Firmen über die Inanspruchnahme von Schlossnotdiensten zum Öffnen von Objekten, z. B. bei Durchsuchungen, um das zügige Betreten von Objekten zu gewährleisten und zum Sichern von Objekten nach Aufbrüchen und Schäden durch z. B. Feuerwehrfehlalarme.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss von Rahmenverträgen mit geeigneten und zuverlässigen Firmen über die Inanspruchnahme von Schlossnotdiensten zum Öffnen von Objekten, z. B. bei Durchsuchungen, um das zügige Betreten von Objekten zu gewährleisten und zum Sichern von Objekten nach Aufbrüchen und Schäden durch z. B. Feuerwehrfehlalarme.
Eine Auftragszusage oder Abnahmeverpflichtung ist seitens der Polizei mit dem Vertragsschluss nicht gegeben, da die o. g. einsatzbezogenen Maßnahmen unvorhersehbaren Charakter haben.
Bezeichnung des Loses: Schlossnotdienste
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bereich der Polizeikommissariate PK11, PK 14, 15, 16, 17, 21, 23, 24, 25, 26, 27.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, wenn nicht einer der Vertragspartner 4 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bereich der Polizeikommissariate 31, 33, 34, 35, 36, 37, 38.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es sind die notwendigen Angaben gemäß der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Bedingungen einzureichen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Behörde für Inneres und Sport -Polizei-, Verwaltung und Technik -VT 112-, Postfach 60 02 80 bzw. Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg (siehe auch Abschnitt I.3).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1448📞
Fax: +49 4048223-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 145-299674 (2017-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 345 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge