OV 16/17 Erdarbeiten, Ersatzneubau eines Hortgebäudes und Neubau einer Sporthalle, Dahlmannstraße 14 in Wismar

Perspektive Wismar gGmbH

OV 16/17: Herstellen einer Baustraße, Boden profilgerecht ausheben auf dem Grundstück lagern bzw. zur eigenen Verwendung des AN abtransportieren. Recyclingmaterial liefern und einbauen. Offene Wasserhaltung in der Baugrube sowie Entwässerungsleitungen liefern und verlegen. Baugrube wieder verfüllen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Kurze Beschreibung:
OV 16/17: Herstellen einer Baustraße, Boden profilgerecht ausheben auf dem Grundstück lagern bzw. zur eigenen Verwendung des AN abtransportieren. Recyclingmaterial liefern und einbauen. Offene Wasserhaltung in der Baugrube sowie Entwässerungsleitungen liefern und verlegen. Baugrube wieder verfüllen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Perspektive Wismar gGmbH
Postanschrift: Dr. Leber Straße 2
Postleitzahl: 23966
Postort: Wismar
Kontakt
Internetadresse: http://www.wismar.de 🌏
E-Mail: a.kunz@perspektive-wismar.de 📧
Telefon: +49 03841/3287810 📞
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E77728782 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-03 📅
Datum des Beginns: 2018-02-12 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 189-386343
ABl. S-Ausgabe: 189

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baustelleneinrichtung Erdarbeiten; 250 qm Herstellen einer Baustraße, ungebunden herstellen, unterhalten und beseitigen; 225 qm Rampe für Baustraße herstellen innerhalb und außerhalb Baugrube; 600 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23966 Wismar.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen sind zur Angebotseröffnung vorzulegen:
— steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes;
— Eintragung in die Handwerksrolle und Berufsregister;
— Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft;
— Unbedenklichkeitserklärung über Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge;
— Selbstauskunft des Bieters bezüglich Umsatz der letzten 3 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Unterlagen sind zur Angebotseröffnung vorzulegen:
— Nachweis der personellen Besetzung der Baustelle,
— Referenzobjekte vergleichbarer Bauvorhaben der letzten 3 Jahre,
— Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (VHB Formblatt 222),
— Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (VHB Formblatt 221),
— Aufgliederung der Einheitspreise (VHB Formblatt 223).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheitsleistungen in Form von Geld bzw. einer Bürgschaft in Höhe von: 5 % der Auftragssumme zur Absicherung der Vertragserfüllung sowie danach ablösend 3 % der Abrechnungssumme zur Absicherung von Mängelansprüchen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Hansestadt Wismar Am Markt 1 23966 Wismar.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Kunz
Internetadresse: www.wismar.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E77728782 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Amt für Zentrale Dienste
Postanschrift: Am Markt 1
Telefon: +49 03841/2511082 📞
E-Mail: aqueisser@wismar.de 📧
Land: Nordwestmecklenburg 🏙️
Kontaktperson: Frau Queisser

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekammer
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 189-386343 (2017-09-28)