Parkhaussanierung Krautstraße – Generalplanerleistungen

Stadtwerke Memmingen

Die Stadt Memmingen plant die Sanierung des Parkhauses Krautstraße in Memmingen, das sich in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz und zum Rathaus befindet. Das Parkhaus wurde 1989 errichtet und hat insgesamt 281 Stellplätze, die auf drei unterirdischen Parkgeschossen und sechs oberirdischen Parkgeschossen verteilt sind. Die Parkgeschosse sind jeweils um ein halbes Geschoß versetzt (Split-Level) und mittels Zufahrtsrampen im Zweibahnverkehr miteinander verbunden. Die Gesamtfläche des Parkhauses beträgt 7.500 m ohne Treppenhäuser und Nebenräume. Ziel der Sanierungsmaßnahme ist die Instandsetzung der Betonschäden und Konstruktionsschäden zur Gewährleistung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit. Zudem soll die in die Jahre gekommene Bausubstanz instandgesetzt werden. Außerdem soll durch Einbau eines Aufzugs Barrierefreiheit geschaffen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-23 Auftragsbekanntmachung
2017-11-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Memmingen plant die Sanierung des Parkhauses Krautstraße in Memmingen, das sich in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz und zum Rathaus befindet. Das Parkhaus wurde 1989 errichtet und hat insgesamt 281 Stellplätze, die auf drei unterirdischen Parkgeschossen und sechs oberirdischen Parkgeschossen verteilt sind. Die Parkgeschosse sind jeweils um ein halbes Geschoß versetzt (Split-Level) und mittels Zufahrtsrampen im Zweibahnverkehr miteinander verbunden. Die Gesamtfläche des Parkhauses beträgt 7.500 m
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Memmingen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Memmingen
Postanschrift: Gaswerkstraße 17
Postleitzahl: 87700
Postort: Memmingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.memmingen.de 🌏
E-Mail: vgv@meixner-partner.de 📧
URL der Dokumente: http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-28 📅
Datum des Beginns: 2017-10-15 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 121-245225
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
A) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I. genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vgv@meixner-partner.de zu richten. c) Informationspflicht des Bewerbers: Die Bewerber sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Änderungen oder Aktualisierungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Änderungen oder Aktualisierungen werden unverzüglich auf der zuvor genannten Internetseite veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen und Aktualisierungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen bzw. Aktualisierungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zuvor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall muss das unterzeichnete Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben dem Auftraggeber vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Aktualisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt. e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. f) Für dieses Projekt wurden bereits Untersuchungen bzw. Gutachten durch ein Büro erstellt. Dieses Büro gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Planungsleistungen für die Sanierung des Parkhauses Krautstraße, FL.Nr. 265, in Memmingen sollen an einen Generalplaner vergeben werden. Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6, stufenweise Beauftragung
— Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1,2,3,4,5,6,8 (HLS, ELT), LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
— ggf. Besondere Leistungen.
Im Rahmen der Sanierung sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
— Betonsanierung
— Gewährleistung der Standsicherheit (Stützen, Konsolen, Bodenplatten, Zwischendecken, Rampen)
— Verbesserung / Instandsetzung der Dachentwässerung / Entwässerung der Parkebenen (Gefälle)
— Barrierefreiheit (Aufzugsnachrüstung im vorhandenen Aufzugsschacht, Verlegung der vorhandenen Technik in neue Technikräume, sowie Verlegung der WC-Anlagen)
— Sanierung Eingangsbereich
— Sanierung Treppenhäuser
— Technik (DIN gerechte Beleuchtung / Notbeleuchtung, Ausgangs-Fluchtwegbeschilderung, Brandmeldeanlage, Instandsetzung Gastherme, Hebeanlage, neues Parkierungssystem)
— Neuer Innenanstrich Gesamtgebäude, neuer Anstrich Fenster / Türen
Für das Projekt wurden bereits Untersuchungen bzw. Gutachten z.B. zur Beurteilung der zukünftigen Schadensentwicklung und eine Bauwerksuntersuchung erstellt. Der Auftraggeber wird diese Unterlagen den Bewerbern, die zur Vergabeverhandlung zugelassen werden zur Verfügung stellen.
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Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte September 2017 statt. Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Oktober 2017, Leistungsbeginn und Planungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Baubeginn ist für Frühjahr / Sommer 2018 vorgesehen. Die Fertigstellung soll spätestens Mitte 2019 erfolgen.
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Das Parkhaus wird während der Sanierungsmaßnahmen komplett geschlossen.
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013; LPH 1-2 gem. § 51 HOAI 2013; LPH 1-2 gem. § 55 HOAI 2013.
Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013; LPH 3-4 gem. § 51 HOAI 2013; LPH 3-4 gem. § 55 HOAI 2013.
Stufe 3: LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013; LPH 5-6 gem. § 51 HOAI 2013; LPH 5-7 gem. § 55 HOAI 2013.
Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013; LPH 8-9 gem. § 55 HOAI 2013.
Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Memmingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG.
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
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e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.
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f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 500 000 EUR.
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b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
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Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 6 technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
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b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn Sie berechtigt sind die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
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c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind acht Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und fünf Jahre für den stellvertretenden Projektleiter.
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d) Angabe von mindestens drei Referenzen (jeweils eine Referenz für Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mindestens eine Referenz einzureichen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
— Der Referenzzeitraum muss zwischen 2007-2017 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 7 vollständig abgeschlossen sein.
Wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Folgende Angaben sind zu den Referenzprojekten gewünscht (dies sind jedoch keine Mindestanforderungen, siehe Bewertungsmatrix):
— Projektbezeichnung
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
— Projektlaufzeit
— Beauftragte Leistungen / Leistungsphasen
— Beauftragte Anlagengruppen
— Projektvolumen (KG 200-700 bzw. KG 400)
— BGF
— Sanierung / Umbau
— Chloridsanierung
— Betonsanierung
— Generalplanerleistung
— Parkhaus / Tiefgarage
— Auftraggeber
— Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
Die detaillierte Bewertung ist aus der Bewertungsmatrix Auswahlverfahren ersichtlich, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Die bestmögliche Bewertung wird nur erreicht, wenn drei Referenzen die genannten Kriterien vollständig erfüllen. Die teilweise Erfüllung der genannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
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e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 Abs. 6 VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam / Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe
Qualität der Präsentation / Präsentationsunterlagen / Rückfragen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 20

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hochbauamt
Internetadresse: www.memmingen.de 🌏
Dokumente URL: http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Meixner + Partner Projektsteuerung GmbH
Postanschrift: Gögginger Str. 93
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86199
Telefon: +49 82150105-192 📞
Fax: +49 82150105-10 📠
Land: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.meixner-partner.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I. genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
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b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vgv@meixner-partner.de zu richten.
c) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Bewerber sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Änderungen oder Aktualisierungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Änderungen oder Aktualisierungen werden unverzüglich auf der zuvor genannten Internetseite veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen und Aktualisierungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen bzw. Aktualisierungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
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Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zuvor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und
kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall muss das unterzeichnete Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben dem Auftraggeber vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen,
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— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Aktualisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
f) Für dieses Projekt wurden bereits Untersuchungen bzw. Gutachten durch ein Büro erstellt. Dieses Büro gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 121-245225 (2017-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Memmingen plant die Sanierung des Parkhauses Krautstraße in Memmingen, das sich in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz und zum Rathaus befindet. Das Parkhaus wurde 1989 errichtet und hat insgesamt 281 Stellplätze, die auf drei unterirdischen Parkgeschossen und sechs oberirdischen Parkgeschossen verteilt sind. Die Parkgeschosse sind jeweils um ein halbes Geschoß versetzt (Split-Level) und mittels Zufahrtsrampen im Zweibahnverkehr miteinander verbunden. Die Gesamtfläche des Parkhauses beträgt 7 500 m
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Gesamtwert des Auftrags: 516 790 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 215-447348
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 121-245225
ABl. S-Ausgabe: 215

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung.
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6, stufenweise Beauftragung.
— Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1,2,3,4,5,6,8 (HLS, ELT), LPH 1-9, stufenweise Beauftragung.
— Betonsanierung.
— Gewährleistung der Standsicherheit (Stützen, Konsolen, Bodenplatten, Zwischendecken, Rampen).
— Verbesserung / Instandsetzung der Dachentwässerung / Entwässerung der Parkebenen (Gefälle).
— Barrierefreiheit (Aufzugsnachrüstung im vorhandenen Aufzugsschacht, Verlegung der vorhandenen Technik in neue Technikräume, sowie Verlegung der WC-Anlagen).
— Sanierung Eingangsbereich.
— Sanierung Treppenhäuser.
— Technik (DIN gerechte Beleuchtung / Notbeleuchtung, Ausgangs-Fluchtwegbeschilderung, Brandmeldeanlage, Instandsetzung Gastherme, Hebeanlage, neues Parkierungssystem).
— Neuer Innenanstrich Gesamtgebäude, neuer Anstrich Fenster / Türen.
Für das Projekt wurden bereits Untersuchungen bzw. Gutachten z. B. zur Beurteilung der zukünftigen Schadensentwicklung und eine Bauwerksuntersuchung erstellt. Der Auftraggeber wird diese Unterlagen den Bewerbern, die zur Vergabeverhandlung zugelassen werden zur Verfügung stellen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-24 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 215-447348 (2017-11-07)