Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des in 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut (Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die bisherige Planung zur Entwicklung des Projektgebietes sieht den Rückbau vonGebäuden sowie die Oberflächen-versiegelungen und Altlastsanierung vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Kaiserslautern – Stabsstelle IV.1 – Vergabestelle Bau
Postanschrift: Lauterstr. 2
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Roman Höffler
Telefon: +49 631 / 365-4432📞
E-Mail: verg-bau@kaiserslautern.de📧
Fax: +49 631 / 365-1628 📠
Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.Kaiserslautern.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Stadtentwicklungsgesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“PEG PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft der Stadt Kaiserslautern – Erschließungsmaßnahmen E1 Verkehrsflächen: Planungsleistungen
Vergabe-Nr.: 0096-0-6-2017”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des in 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die...”
Kurze Beschreibung
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des in 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut (Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die bisherige Planung zur Entwicklung des Projektgebietes sieht den Rückbau vonGebäuden sowie die Oberflächen-versiegelungen und Altlastsanierung vor.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 328415.24 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistungen für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen, inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, sowie für die...”
Titel
Planungsleistungen für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen, inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, sowie für die Ertüchtigung der Zufahrt von der Königstraße aus
Erschließungsmaßnahme E1 – Verkehrsflächen: Planungsleistungen: für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen, inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, ohne Ver- und Entsorgung sowie für die Ertüchtigung der Zufahrt von der Königstraße aus. Zur Entwicklung des Areals stellt das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium des Innern und für Sport (MDI) Mittel der Städtebauförderung (Stadtumbaumaßnahme KL-West) sowie über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (heute: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, MUEEF) Mittel für den weiteren Betrieb der bereits laufenden Grundwassersanierung zur Verfügung. Es liegt ein Beschluss des Stadtrates Kaiserslautern zur Aufstellung eines B-Plans aus dem Jahr 2009 vor. Es existiert derzeit jedoch noch kein rechtsgültiger Bebauungsplan für das Areal. Die Erstellung wird durch den Stadtrat weiter vorangetrieben. Um den Prozess zur Aufstellung eines B-Plans zu unterstützen, sind u. a. Teile (Leistungsphasen 1 bis 3 des § 47 HOAI) der hier vergabegegenständlichen Leistungen zur Planung der Verkehrsflächen erforderlich. Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, ohne Ver- und Entsorgung, Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des § 47 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die Bauabschnitte der Erschließung sind sinnvoll zu synchronisieren. Unter Umständen können nicht alle Bauabschnitte nacheinander, sondern nur zeitlich versetzt mit Unterbrechungen durchgeführt werden. Die hier vergabegegenständliche Verkehrserschließung erfolgt durch die PEG. Die leitungsgebundenen Erschließungsmaßnahmen, die über Beiträge und Gebühren finanziert werden, werden durch die jeweiligen Leitungsträger durchgeführt.
Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.
Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z.B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme kann von der Stadt Kaiserslautern aus Kostengründen und den Förderbedingungen nicht in einem Schritt finanziert werden. Daher ist, auch im Hinblick auf die Vermarktbarkeit, ein abschnittsweises Vorgehen in Bauabschnitten vorgesehen. Da es auf dem Gelände derzeit keine funktionierenden Infrastruktureinrichtungen gibt, muss die Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Internet usw.) nach Vorliegen des Bebauungsplans vollständig neu errichtet werden. Um Investoren Teilflächen möglichst frühzeitig anbieten zu können, sind die Bauabschnitte der Ordnungsmaßnahmen und Erschließung sinnvoll zu synchronisieren. Die Bezeichnung der einzelnen Bauabschnitte unterscheidet Ordnungs- (Gebäuderückbau und Bodensanierung) und Erschließungsmaßnahmen, und erlaubt die eindeutige Zuordnung zu förderrechtlich abgestimmten Sanierungsabschnitten.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“beabsichtigte Projektabwicklung: Neubau von Verkehrsanlagen zur inneren Erschließung von ehem. Industriestandorten”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beabsichtigte Projektabwicklung: Oberleitung / örtliche Bauüberwachung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation: Organigramm und Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektorganisation: Terminmanagement (Sicherstellung von Ausführungszeiträumen)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation: Kostenkontrollmanagement
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation: Darstellung der örtlichen Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck der Präsentation
Preis (Gewichtung): 30 %
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistungen zur barrierefreien Anbindung des PFAFF-Areals an den bestehenden Bahnhaltepunkt Pfaffwerk” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließungsmaßnahme E1 – Verkehrsflächen: Planungsleistungen: zur barrierefreien Anbindung des PFAFF-Areals an den bestehenden Bahnhaltepunkt...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließungsmaßnahme E1 – Verkehrsflächen: Planungsleistungen: zur barrierefreien Anbindung des PFAFF-Areals an den bestehenden Bahnhaltepunkt Pfaffwerk.
Am südwestlichen Rand des PFAFF-Areals befindet sich der Bahnhaltepunkt Kaiserslautern-Pfaffwerk. Über diesen ist das PFAFF-Areal an den Schienenverkehr angebunden. Der Haltepunkt liegt an der Lautertalbahn, die Kaiserslautern mit Lauterecken im Stundentakt verbindet. Allerdings wird der Haltepunkt Pfaffwerk nicht bei allen Fahrten bedient.
Der Haltepunkt ist ausschließlich am östlichen Ende des Bahnsteiges von der Königstraße über einen Fußweg zu erreichen. Ein Zugang direkt ins PFAFF-Areal besteht nicht. Der Haltepunkt entspricht nicht mehr dem heutigen Standard einer modernen Verkehrsstation. Der Haltepunkt selbst und sein Zugang sind nicht barrierefrei gestaltet. Zudem weist der Bahnsteig nur eine Befestigung als wassergebundene Decke auf. Es sind weder eine Bike + Ride Anlage noch eine zeitgemäße Unterstellmöglichkeit vorhanden.
Zur Planungsaufgabe (Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 47 HOAI) gehört der Umbau des Bahnhaltepunktes incl. seiner Zuwegung von der Königstraße zu einer modernen barrierefreien Verkehrsstation. Zudem soll eine neue Verbindung für Fußgänger und Radfahrer vom östlichen Ende des Bahnsteiges direkt in das PFAFF-Areal geschaffen werden.
Die erforderlichen Abstimmungen mit DB Station & Service als Eigentümer des Haltepunktes sind vom AN zu übernehmen und sind Teil der Planungsaufgabe.
Das Baurecht wird voraussichtlich über ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren hergestellt.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“beabsichtigte Projektabwicklung: Umbau/Modernisierung von Bahnhaltepunkten im Eigentum der DB Station&Service”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): beabsichtigte Projektabwicklung: Kommunikation mit der Deutschen Bahn
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 236-490270
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0025-0-6-2018
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Planungsleistungen innere Erschließung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Bietergemeinschaft Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH / H.P. Gauff Ingenieure GmbH & Co. KG”
Postanschrift: Lindleystraße 11
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 699688570📞
E-Mail: vergabe-frankfurt@schuessler-plan.de📧
Fax: +49 6996885799 📠
Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.schuessler-plan.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 347 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 288469.94 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 0026-0-6-2018
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Planungsleistungen Bahnhaltepunkt
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 30 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 39945.29 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die Bewerbung ist für beide Lose oder auch für jedes Los einzeln möglich.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Miniterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: www.mwvls.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Miniterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 127-289883 (2018-07-03)