Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des in 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut (Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die bisherige Planung zur Entwicklung des Projektgebietes sieht den Rückbau vonGebäuden sowie die Oberflächen-versiegelungen und Altlastsanierung vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: Vergabe-Nr.: 0096-0-6-2017
Kurze Beschreibung:
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des in 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut (Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die bisherige Planung zur Entwicklung des Projektgebietes sieht den Rückbau vonGebäuden sowie die Oberflächen-versiegelungen und Altlastsanierung vor.
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des in 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut (Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die bisherige Planung zur Entwicklung des Projektgebietes sieht den Rückbau vonGebäuden sowie die Oberflächen-versiegelungen und Altlastsanierung vor.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-08 📅
Datum des Beginns: 2018-04-16 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
2018-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 236-490270
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbung ist für beide Lose oder auch für jedes Los einzeln möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 377 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen, inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, sowie für die Ertüchtigung der Zufahrt von der Königstraße aus.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Erschließungsmaßnahme E1 - Verkehrsflächen: PLANUNGSLEISTUNGEN: für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen, inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, ohne Ver- und Entsorgung sowie für die Ertüchtigung der Zufahrt von der Königstraße aus. Zur Entwicklung des Areals stellt das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium des Innern und für Sport (MDI) Mittel der Städtebauförderung (Stadtumbaumaßnahme KL-West) sowie über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (heute: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, MUEEF) Mittel für den weiteren Betrieb der bereits laufenden Grundwassersanierung zur Verfügung. Es liegt ein Beschluss des Stadtrates Kaiserslautern zur Aufstellung eines B-Plans aus dem Jahr 2009 vor. Es existiert derzeit jedoch noch kein rechtsgültiger Bebauungsplan für das Areal. Die Erstellung wird durch den Stadtrat weiter vorangetrieben. Um den Prozess zur Aufstellung eines B-Plans zu unterstützen, sind u.a. Teile (Leistungsphasen 1 bis 3 des § 47 HOAI) der hier vergabegegenständlichen Leistungen zur Planung der Verkehrsflächen erforderlich. Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, ohne Ver- und Entsorgung, Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des § 47 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Erschließungsmaßnahme E1 - Verkehrsflächen: PLANUNGSLEISTUNGEN: für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen, inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, ohne Ver- und Entsorgung sowie für die Ertüchtigung der Zufahrt von der Königstraße aus. Zur Entwicklung des Areals stellt das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium des Innern und für Sport (MDI) Mittel der Städtebauförderung (Stadtumbaumaßnahme KL-West) sowie über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (heute: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, MUEEF) Mittel für den weiteren Betrieb der bereits laufenden Grundwassersanierung zur Verfügung. Es liegt ein Beschluss des Stadtrates Kaiserslautern zur Aufstellung eines B-Plans aus dem Jahr 2009 vor. Es existiert derzeit jedoch noch kein rechtsgültiger Bebauungsplan für das Areal. Die Erstellung wird durch den Stadtrat weiter vorangetrieben. Um den Prozess zur Aufstellung eines B-Plans zu unterstützen, sind u.a. Teile (Leistungsphasen 1 bis 3 des § 47 HOAI) der hier vergabegegenständlichen Leistungen zur Planung der Verkehrsflächen erforderlich. Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, ohne Ver- und Entsorgung, Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des § 47 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die Bauabschnitte der Erschließung sind sinnvoll zu synchronisieren. Unter Umständen können nicht alle Bauabschnitte nacheinander, sondern nur zeitlich versetzt mit Unterbrechungen durchgeführt werden. Die hier vergabegegenständliche Verkehrserschließung erfolgt durch die PEG. Die leitungsgebundenen Erschließungsmaßnahmen, die über Beiträge und Gebühren finanziert werden, werden durch die jeweiligen Leitungsträger durchgeführt.
Die Bauabschnitte der Erschließung sind sinnvoll zu synchronisieren. Unter Umständen können nicht alle Bauabschnitte nacheinander, sondern nur zeitlich versetzt mit Unterbrechungen durchgeführt werden. Die hier vergabegegenständliche Verkehrserschließung erfolgt durch die PEG. Die leitungsgebundenen Erschließungsmaßnahmen, die über Beiträge und Gebühren finanziert werden, werden durch die jeweiligen Leitungsträger durchgeführt.
Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.
Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z.B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme kann von der Stadt Kaiserslautern aus Kostengründen und den Förderbedingungen nicht in einem Schritt finanziert werden. Daher ist, auch im Hinblick auf die Vermarktbarkeit, ein abschnittsweises Vorgehen in Bauabschnitten vorgesehen. Da es auf dem Gelände derzeit keine funktionierenden Infrastruktureinrichtungen gibt, muss die Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Internet usw.) nach Vorliegen des Bebauungsplans vollständig neu errichtet werden. Um Investoren Teilflächen möglichst frühzeitig anbieten zu können, sind die Bauabschnitte der Ordnungsmaßnahmen und Erschließung sinnvoll zu synchronisieren. Die Bezeichnung der einzelnen Bauabschnitte unterscheidet Ordnungs- (Gebäuderückbau und Bodensanierung) und Erschließungsmaßnahmen, und erlaubt die eindeutige Zuordnung zu förderrechtlich abgestimmten Sanierungsabschnitten.
Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z.B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme kann von der Stadt Kaiserslautern aus Kostengründen und den Förderbedingungen nicht in einem Schritt finanziert werden. Daher ist, auch im Hinblick auf die Vermarktbarkeit, ein abschnittsweises Vorgehen in Bauabschnitten vorgesehen. Da es auf dem Gelände derzeit keine funktionierenden Infrastruktureinrichtungen gibt, muss die Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Internet usw.) nach Vorliegen des Bebauungsplans vollständig neu errichtet werden. Um Investoren Teilflächen möglichst frühzeitig anbieten zu können, sind die Bauabschnitte der Ordnungsmaßnahmen und Erschließung sinnvoll zu synchronisieren. Die Bezeichnung der einzelnen Bauabschnitte unterscheidet Ordnungs- (Gebäuderückbau und Bodensanierung) und Erschließungsmaßnahmen, und erlaubt die eindeutige Zuordnung zu förderrechtlich abgestimmten Sanierungsabschnitten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 347 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung.
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen zur barrierefreien Anbindung des PFAFF-Areals an den bestehenden Bahnhaltepunkt Pfaffwerk.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Erschließungsmaßnahme E1 - Verkehrsflächen: PLANUNGSLEISTUNGEN: zur barrierefreien Anbindung des PFAFF-Areals an den bestehenden Bahnhaltepunkt Pfaffwerk.
Am südwestlichen Rand des PFAFF-Areals befindet sich der Bahnhaltepunkt Kaiserslautern-Pfaffwerk. Über diesen ist das PFAFF-Areal an den Schienenverkehr angebunden. Der Haltepunkt liegt an der Lautertalbahn, die Kaiserslautern mit Lauterecken im Stundentakt verbindet. Allerdings wird der Haltepunkt Pfaffwerk nicht bei allen Fahrten bedient.
Am südwestlichen Rand des PFAFF-Areals befindet sich der Bahnhaltepunkt Kaiserslautern-Pfaffwerk. Über diesen ist das PFAFF-Areal an den Schienenverkehr angebunden. Der Haltepunkt liegt an der Lautertalbahn, die Kaiserslautern mit Lauterecken im Stundentakt verbindet. Allerdings wird der Haltepunkt Pfaffwerk nicht bei allen Fahrten bedient.
Der Haltepunkt ist ausschließlich am östlichen Ende des Bahnsteiges von der Königstraße über einen Fußweg zu erreichen. Ein Zugang direkt ins PFAFF-Areal besteht nicht. Der Haltepunkt entspricht nicht mehr dem heutigen Standard einer modernen Verkehrsstation. Der Haltepunkt selbst und sein Zugang sind nicht barrierefrei gestaltet. Zudem weist der Bahnsteig nur eine Befestigung als wassergebundene Decke auf. Es sind weder eine Bike + Ride Anlage noch eine zeitgemäße Unterstellmöglichkeit vorhanden.
Der Haltepunkt ist ausschließlich am östlichen Ende des Bahnsteiges von der Königstraße über einen Fußweg zu erreichen. Ein Zugang direkt ins PFAFF-Areal besteht nicht. Der Haltepunkt entspricht nicht mehr dem heutigen Standard einer modernen Verkehrsstation. Der Haltepunkt selbst und sein Zugang sind nicht barrierefrei gestaltet. Zudem weist der Bahnsteig nur eine Befestigung als wassergebundene Decke auf. Es sind weder eine Bike + Ride Anlage noch eine zeitgemäße Unterstellmöglichkeit vorhanden.
Zur Planungsaufgabe (Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 47 HOAI) gehört der Umbau des Bahnhaltepunktes incl. seiner Zuwegung von der Königstraße zu einer modernen barrierefreien Verkehrsstation. Zudem soll eine neue Verbindung für Fußgänger und Radfahrer vom östlichen Ende des Bahnsteiges direkt in das PFAFF-Areal geschaffen werden.
Zur Planungsaufgabe (Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 47 HOAI) gehört der Umbau des Bahnhaltepunktes incl. seiner Zuwegung von der Königstraße zu einer modernen barrierefreien Verkehrsstation. Zudem soll eine neue Verbindung für Fußgänger und Radfahrer vom östlichen Ende des Bahnsteiges direkt in das PFAFF-Areal geschaffen werden.
Die erforderlichen Abstimmungen mit DB Station & Service als Eigentümer des Haltepunktes sind vom AN zu übernehmen und sind Teil der Planungsaufgabe.
Das Baurecht wird voraussichtlich über ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren hergestellt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 30 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiserslautern, PFAFF-Areal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeweils für LOS 1 und LOS 2 Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen.
Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als drei Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des Unternehmers zu führen.
Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als drei Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des Unternehmers zu führen.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen,
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen,
Werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeweils für LOS 1 und LOS 2 Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2.500.000 EUR für Personenschäden sowie 2.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2014, 2015, 2016) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jeweils für LOS 1 und LOS 2 Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2.500.000 EUR für Personenschäden sowie 2.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2014, 2015, 2016) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für LOS 1 Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
Für LOS 1 Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche…
… Leistungen), Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 47 HOAI, für den Umbau und/oder die Modernisierung von Verkehrsanlagen zur Anbindung von ehemaligen Industriestandorten an die vorhandene äußere Verkehrsanbindung,
… Leistungen), Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 47 HOAI, für Verkehrsanlagen zur inneren Erschließung von ehemaligen Industriestandorten mit einer Fläche > 10 ha,
… Leistungen) zur Überwachung von Baumaßnahmen (Besondere Leistung zu Leistungsphase 8 nach Anlage 13.1 HOAI) für Verkehrsanlagen zur inneren und äußeren Erschließung ehemaliger Industriestandorte mit einer Fläche > 10 ha.
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen),…
… Leistungsphasen 1 bis 3 oder 5 bis 9 nach § 47 HOAI, für Verkehrsanlagen zur inneren Erschließung von ehemaligen Industriestandorten,
… zur Überwachung von Baumaßnahmen (Besondere Leistung zu Leistungsphase 8 nach Anlage 13.1 HOAI) für Verkehrsanlagen zur inneren und äußeren Erschließung ehemaliger Industriestandorte.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Mindeststandards:
Für LOS 2 Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
Für LOS 2 Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 47 HOAI, für den…
… Umbau und/oder die Modernisierung von Bahnhaltepunkten im Eigentum der DB Station & Service,
… Um- oder Neubau von Anlagen des Schienenverkehrs unter Gewährleistung der Barrierefreiheit nach §8 PBefG.
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 47 HOAI, für den Umbau und/oder die Modernisierung von Bahnhaltepunkten im Eigentum der DB Station & Service.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stadtentwicklungsgesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Roman Höffler
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E72298259🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Miniterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mwvls.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 236-490270 (2017-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 328415.24 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Kaiserslautern – Stabsstelle IV.1 – Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen, inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, sowie für die Ertüchtigung der Zufahrt von der Königstraße aus
Kurze Beschreibung:
Erschließungsmaßnahme E1 – Verkehrsflächen: Planungsleistungen: für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen, inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, ohne Ver- und Entsorgung sowie für die Ertüchtigung der Zufahrt von der Königstraße aus. Zur Entwicklung des Areals stellt das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium des Innern und für Sport (MDI) Mittel der Städtebauförderung (Stadtumbaumaßnahme KL-West) sowie über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (heute: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, MUEEF) Mittel für den weiteren Betrieb der bereits laufenden Grundwassersanierung zur Verfügung. Es liegt ein Beschluss des Stadtrates Kaiserslautern zur Aufstellung eines B-Plans aus dem Jahr 2009 vor. Es existiert derzeit jedoch noch kein rechtsgültiger Bebauungsplan für das Areal. Die Erstellung wird durch den Stadtrat weiter vorangetrieben. Um den Prozess zur Aufstellung eines B-Plans zu unterstützen, sind u. a. Teile (Leistungsphasen 1 bis 3 des § 47 HOAI) der hier vergabegegenständlichen Leistungen zur Planung der Verkehrsflächen erforderlich. Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, ohne Ver- und Entsorgung, Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des § 47 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Erschließungsmaßnahme E1 – Verkehrsflächen: Planungsleistungen: für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen, inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, ohne Ver- und Entsorgung sowie für die Ertüchtigung der Zufahrt von der Königstraße aus. Zur Entwicklung des Areals stellt das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium des Innern und für Sport (MDI) Mittel der Städtebauförderung (Stadtumbaumaßnahme KL-West) sowie über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (heute: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, MUEEF) Mittel für den weiteren Betrieb der bereits laufenden Grundwassersanierung zur Verfügung. Es liegt ein Beschluss des Stadtrates Kaiserslautern zur Aufstellung eines B-Plans aus dem Jahr 2009 vor. Es existiert derzeit jedoch noch kein rechtsgültiger Bebauungsplan für das Areal. Die Erstellung wird durch den Stadtrat weiter vorangetrieben. Um den Prozess zur Aufstellung eines B-Plans zu unterstützen, sind u. a. Teile (Leistungsphasen 1 bis 3 des § 47 HOAI) der hier vergabegegenständlichen Leistungen zur Planung der Verkehrsflächen erforderlich. Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, ohne Ver- und Entsorgung, Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des § 47 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen zur barrierefreien Anbindung des PFAFF-Areals an den bestehenden Bahnhaltepunkt Pfaffwerk
Kurze Beschreibung:
Erschließungsmaßnahme E1 – Verkehrsflächen: Planungsleistungen: zur barrierefreien Anbindung des PFAFF-Areals an den bestehenden Bahnhaltepunkt Pfaffwerk.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiserslautern, PFAFF-Areal
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): beabsichtigte Projektabwicklung: Neubau von Verkehrsanlagen zur inneren Erschließung von ehem. Industriestandorten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beabsichtigte Projektabwicklung: Oberleitung / örtliche Bauüberwachung
Projektorganisation: Organigramm und Personaleinsatzplan
Projektorganisation: Terminmanagement (Sicherstellung von Ausführungszeiträumen)
Projektorganisation: Kostenkontrollmanagement
Projektorganisation: Darstellung der örtlichen Verfügbarkeit
Gesamteindruck der Präsentation
Preis (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): beabsichtigte Projektabwicklung: Umbau/Modernisierung von Bahnhaltepunkten im Eigentum der DB Station&Service
beabsichtigte Projektabwicklung: Kommunikation mit der Deutschen Bahn
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-14 📅
Name: Bietergemeinschaft Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH / H.P. Gauff Ingenieure GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lindleystraße 11
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 699688570📞
E-Mail: vergabe-frankfurt@schuessler-plan.de📧
Land: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: www.schuessler-plan.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 288469.94 EUR 💰
39945.29 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist