Personalgestellung und Durchführung der Betreuungsangebote an Schulen in Trägerschaft der Stadt Kaiserslautern

Stadtverwaltung Kaiserslautern – Stabsstelle IV.1 – Vergabestelle Bau

Bereitstellung des Personals für die Durchführung der Betreuungsangebote an Schulen in Trägerschaft der Stadt Kaiserslautern. Beginnend mit dem Schuljahr 2017/2018 zunächst befristet auf ein Schuljahr bis zum 1.8.2017. Bei erfolgreichem Verlauf und Bewilligung durch die verantwortlichen Ratsgremien der Stadt Kaiserslautern kann der Vertrag um bis zu drei weitere Jahre verlängert werden und endet mit Ablauf des Schuljahres 2020/2021 (1.8.2017 bis 31.7.2021).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-09 Auftragsbekanntmachung
2017-05-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung des Personals für die Durchführung der Betreuungsangebote an Schulen in Trägerschaft der Stadt Kaiserslautern. Beginnend mit dem Schuljahr 2017/2018 zunächst befristet auf ein Schuljahr bis zum 1.8.2017. Bei erfolgreichem Verlauf und Bewilligung durch die verantwortlichen Ratsgremien der Stadt Kaiserslautern kann der Vertrag um bis zu drei weitere Jahre verlängert werden und endet mit Ablauf des Schuljahres 2020/2021 (1.8.2017 bis 31.7.2021).
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Kaiserslautern – Stabsstelle IV.1 – Vergabestelle Bau
Postanschrift: Lauterstr. 2
Postleitzahl: 67657
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.Kaiserslautern.de 🌏
E-Mail: verg-bau@kaiserslautern.de 📧
Telefon: +49 631/365-4432 📞
Fax: +49 631/365-1628 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E83233495 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-14 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 051-094084
ABl. S-Ausgabe: 51

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die oder der Auftragnehmende (im Folgenden AN genannt) stellt das Personal für die ordnungsgemäße Abwicklung aller außerunterrichtlichen Betreuungsangebote der Schulen in Trägerschaft der Stadt Kaiserslautern als Auftraggeberin (im Folgenden AG genannt).
Mehr anzeigen
Die Betreuung ist u. a. gekennzeichnet durch tagesaktuell veränderliche Personaleinsatzplanung in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schulleitung. Dazu gehört auch die Einsatzplanung in Krankheits- und Vertretungsfällen. Damit im Krankheitsfalle kurzfristig Vertretung gewährleistet werden kann, sind so genannte „Springer“ einzuplanen. Deshalb ist persönliche Präsenz und Erreichbarkeit der oder des AN wochentäglich von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr unabdingbar.
Mehr anzeigen
Die Dienstpläne werden von der jeweiligen Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Betreuungskräften sowie der oder dem AN festgelegt.
Im Rahmen der Betreuung zu erbringende Leistungen:
— die verantwortliche Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler jeder Betreuungsgruppe durch mindestens eine erwachsene Betreuungskraft – Spiel-/Sport-/Beschäftigungsangebote für die Schülerinnen und Schüler – Hilfe bei der Erledigung von Hausaufgaben – die Aufbereitung und Ausgabe des von einem Cateringunternehmen bereit gestellten Mittagessens einschließlich des anschließenden Küchendienstes – die Beaufsichtigung der Kinder während des Essens.
Mehr anzeigen
Eine Betreuung bei Unterrichtsausfall zu anderen als den angegebenen Zeiten wird im Rahmen des Betreuungsangebots nicht übernommen. Für diesen Zeitraum muss von der Schulleitung eine entsprechende Regelung getroffen werden. Die Gewährung von Nachhilfe wird nicht angeboten.
Mehr anzeigen
Die Anzahl der für jedes Folgeschuljahr geltenden Betreuungsstunden werden von der AG ermittelt und der oder dem AN zum Zwecke der Personalplanung jährlich bis spätestens Mitte Juli verbindlich mitgeteilt.
Für die Kalkulation des Umfangs der zu erbringenden Leistung können als Referenzwerte die Zahlen des Schuljahres 2016/2017 dienen. Aktuell werden an 19 Grundschulen 1 025 Schülerinnen und Schüler in 66 Gruppen betreut. Es werden rund 30 600 reine Betreuungsstunden und rund 14 700 Stunden im Zusammenhang mit der Einnahme der Mittagsverpflegung und dem dazu gehörigen Küchendienst erbracht. Die Mittagsverpflegung nimmt einschließlich Vor- und Nachbereitungszeiten je nach örtlichem Erfordernis täglich 3 – 4 Stunden in Anspruch und verteilt sich von Montag bis Freitag auf die Zeit zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr. Im Zuständigkeitsbereich der AG wurden im Kalenderjahr 2016 insgesamt 187 391 Essen ausgegeben.
Mehr anzeigen
Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass für die Personalbemessung hinsichtlich der rein verpflegungsbezogenen Tätigkeiten – bei bis zu 30 Essenteilnehmern mit dem Einsatz einer Betreuungskraft,
— bei 31 – 80 Essenteilnehmern mit 2 Betreuungskräften und – bei 81 – 125 Essenteilnehmern mit 3 Betreuungskräften kalkuliert werden kann.
In diesem Teil der Betreuung erweitern sich die Aufgaben der Betreuungskraft um – die Annahme der Warenlieferung,
— Kontrolle der Speisen auf Temperatur und Dokumentation bzw. deren Aufbereitung,
— die Ausgabe von Besteck, Geschirr, Getränke und Speisen an die Schülerinnen und Schüler,
— die Geschirrrücknahme und Abfallbeseitigung – die Geschirreinigung mit entsprechenden Maschinen – die Grobreinigung der Betriebsflächen und Tische – die Reinigung der Geschirrtücher und Putzlappen (örtlich vorhandene Waschmaschine) und – die Verantwortung für die ordnungsgemäße Mülltrennung im Verpflegungsbereich.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag ist zunächst befristet auf ein Schuljahr bis zum 31.7.2018. Wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 31.1. eines Jahres zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr bis höchstens insgesamt 4 Jahre (bis 31.7.2021).
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag ist zunächst befristet auf ein Schuljahr bis zum 31.7.2018. Wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 31.1. eines Jahres zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr bis höchstens insgesamt 4 Jahre (bis 31.7.2021).
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schulen in Trägerschaft der Stadt Kaiserslautern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal. Wegen des pädagogischen Hintergrundes der Personaldienstleistung hat der AN bei der Auswahl der Betreuungskräfte auf die fachliche, persönliche und gesundheitliche Eignung des Personals in besonderer Weise zu achten. Die Betreuung soll nur geeigneten, in der Beschäftigung mit Kindern erfahrenen Erwachsenen übertragen werden. Dies können qualifizierte Fachkräfte (Fachkräfte, die eine für die Betreuung von Kindern spezifische Qualifikation nachweisen können, wie z.B. Erzieherinnen und Erzieher, artverwandte Berufe und Personen mit einer durch Fortbildung erworbenen zusätzlichen Qualifikation) oder andere Betreuungskräfte (Betreuungskräfte ohne besondere Ausbildung mit Blick auf die Betreuung von Kindern) sein.
Mehr anzeigen
Bei durch die oder den AN festgestellter pädagogischer Eignung können als Ergänzungskräfte Honorarkräfte, ehrenamtlich tätige Personen, Seniorinnen und Senioren sowie Eltern oder Studierende eingesetzt werden. Das Benehmen mit der Schulleitung ist herzustellen.
Mehr anzeigen
Neben der pädagogischen Eignung verfügt das bereit gestellte Personal über – ein gepflegtes Äußeres,
— Freundlichkeit /Kinderfreundlichkeit und angemessene Umgangsformen,
— Sinn für Sauberkeit/Hygiene,
— Selbstständigkeit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit und Flexibilität sowie – Kritikfähigkeit (Kritsierbarkeit und kritische Kontrolle der geleisteten Arbeit),
— deutsche Sprachkenntnisse In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat insbesondere nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 178, 180 bis 180 a, 182 bis 184g, 184h bis 184j, 225, 232 bis 233a, 234 bis 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat die oder der AN sich vor Einsatz in der Betreuung Mitarbeitenden ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses muss bei Vorlage aktuell sein. Die AG behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen.
Mehr anzeigen
Die oder der AN ist zudem dafür verantwortlich, dass alle Betreuungskräfte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Der AN ist für die entsprechenden Aktualisierungen verantwortlich.
Wegen des Umgangs mit Nahrungsmitteln im Zusammenhang mit der Ausgabe der Mittagsverpflegung ist nachzuweisen, dass die Betreuungsperson frei von ansteckenden Krankheiten ist. Die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes sind zwingend zu beachten. Das Tragen entsprechender Arbeitskleidung beim Umgang mit Nahrungsmitteln ist unverzichtbar.
Mehr anzeigen
Der Personalbedarf muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Er wird in Absprache mit der oder dem AN ermittelt und verbindlich festgelegt. Änderungen der Personalbemessung dürfen nur mit Genehmigung der AG durchgeführt werden und sind auf das sachlich gebotene Maß zu beschränken. Durch die oder den AN einseitig vorgenommene Änderungen werden nicht vergütet.
Mehr anzeigen
Treten unvorhergesehene Umstände ein, die die oder den AN daran hindern, der vereinbarten Leistungspflicht nachzukommen, hat die oder der AN unverzüglich für Ersatz zu sorgen. Eventuell dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten der oder des AN.
Die oder der AN prüft vor Ort in den Schulen in regelmäßigen Abständen den Einsatz der Betreuungskräfte und führt Teambesprechungen in Absprache mit den Schulleitungen durch. Die Betreuungskräfte werden von einer sozialpädagogischen Fachkraft begleitet und bei Fragen und Problemstellungen, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben, beraten und unterstützt. Die Fachkraft muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe haben.
Mehr anzeigen
Die oder der AN benennt eine verantwortliche Person, die mit der Schulleitung zusammenarbeitet. Die Schulleitung führt die Aufsicht über die Maßnahme und ist gegenüber den Betreuungskräften weisungsberechtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen.
Die oder der AN hat sicherzustellen, dass die an die Beschäftigten auszuzahlende Vergütung den Mindestsatz von brutto 9,20 EUR pro Stunde nicht unterschreitet. Bei Erhöhung der Regelungen über den Brutto-Mindestlohn während der Vertragslaufzeit über diesen Stundensatz hinaus ist in Absprache mit der AG eine dementsprechende Anpassung des Stundensatzes vorzunehmen.
Mehr anzeigen
Die oder der AN verpflichtet sich zu einem regelmäßigen Austausch/Kontakt mit der AG ab Vertrags-beginn. Art und Umfang werden zwischen AG und AN festgelegt. Verstößt die oder der AN, gleich aus welchen Gründen, schuldhaft gegen die vertraglichen Pflichten aufgrund der Leistungsbeschreibung oder erfüllt sie oder er diese nicht in gehöriger, insbesondere branchenüblicher Weise, so kann die AG – die Vergütung für jede Pflichtverletzung unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der Pflichtverletzung angemessen herabsetzen oder – für jede erhebliche Pflichtverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10 % der Monatsrate verlangen, höchstens jedoch 20 % des Auftragswertes dieses Vertrages.
Mehr anzeigen
Eine erhebliche Pflichtverletzung ist beispielsweise:
— die Nichteinhaltung des Personalschlüssels bzw. das nicht Vorhalten von Personal im geforderten Umfang,
— die fehlende fachliche Qualifikation des eingesetzten Personals entsprechend den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung.
— fehlende Sorgfalt bei der Auswahl des Betreuungspersonals.
Die Gesamtverantwortung für Einrichtung des Angebots, seinen Fortbestand und dessen inhaltliche Ausgestaltung bleibt in jedem Fall bei der Schulleitung.
Die oder der AN ist im Einzelfall zur Zusammenarbeit mit weiteren regionalen Akteuren verpflichtet. Dies gilt vor allem in Fällen, in denen betreute Kinder Auffälligkeiten zeigen, die nach Einschätzung pädagogisch geschulten Personals der genaueren Betrachtung bedürfen.
Mehr anzeigen
Die AG ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die oder der AN seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt. Für die Kündigung gilt die Schriftform.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die oder der AN muss fachkundig sein. Fachkundig ist eine oder ein AN, wenn umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachgewiesen werden können, um diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen.
Mehr anzeigen
Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn die ausgeschriebene oder eine vergleichbare pädagogische Leistung innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und/oder eine vergleichbare Leistung bereits durchgeführt hat.
Mehr anzeigen
Eine enge Zusammenarbeit und Kontaktpflege der oder des AN mit den zielgruppenspezifischen Fach- und Anlaufstellen wird vorausgesetzt. Daher ist es unabdingbar, dass sich die oder der AN in die regionalen Netzwerke einbindet oder bereits eingebunden ist.
Mehr anzeigen
Leistungsfähig ist eine oder ein AN, wenn sie oder er nachweisen kann, dass der Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausgeführt werden kann. Die Leistungsfähigkeit ist schriftlich darzulegen (Referenz). Ebenso darzulegen ist der Schutz sensibler, Personen bezogener Daten und Informationen.
Mehr anzeigen
Die oder der AN erklärt sich bereit, ihr oder sein Angebot der AG im Bedarfsfall im angemessenen Umfang kostenfrei zu erläutern.
Zur Sicherung der Qualität hat die oder der AN die Durchführung der Maßnahme anhand von Befragungen der Teilnehmenden und des in der Betreuung eingesetzten Personals sowie interne Reflektion der Durchführung zu evaluieren. Die genaue Ausgestaltung dieser qualitätssichernden Maßnahmen wird zwischen der AG und der oder dem AN nach Zuschlagserteilung abgestimmt. Auf Verlangen sind der AG Ergebnisse der Evaluation zur Verfügung zu stellen.
Mehr anzeigen
Zur Durchführung des Auftrages sind in besonderem Maße AN geeignet, die pädagogisches Fach-personal zur Beratung der Betreuungskräfte bereithalten.
Zuverlässig sowie gesetzestreu ist eine/ein AN, wenn eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und Betriebsführung nachweisen werden kann und die für die Art der Geschäfte geltenden rechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.
Der Personaleinsatz der Verwaltung ist in einer Gesamtübersicht darzustellen und dem Konzept bei-zufügen. Es muss sich dabei um fest angestelltes Personal handeln.
Der Personaleinsatz ist zu dokumentieren.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Roman Höffler
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E83233495 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabegabe Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131165220 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de 🌏
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD)
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 52290
Telefon: +49 65194940 📞
E-Mail: poststelle@add.rlp.de 📧
Fax: +49 651494170 📠
Internetadresse: www.add.rlp.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 051-094084 (2017-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung des Personals für die Durchführung der Betreuungsangebote an Schulen in Trägerschaft der Stadt Kaiserslautern. Beginnend mit dem Schuljahr 2017/2018 zunächst befristet auf ein Schuljahr bis zum 1.8.2017. Bei erfolgreichem Verlauf und Bewilligung durch die verantwortlichen Ratsgremien der Stadt Kaiserslautern kann der Vertrag um bis zu 3 weitere Jahre verlängert werden und endet mit Ablauf des Schuljahres 2020/2021 (1.8.2017 bis 31.7.2021).
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 3 440 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Stabsstelle IV1. – Vergabestelle Bau
Postanschrift: Lauterstraße 2
Kontakt
E-Mail: verg-bau@kaiserslautern.de 📧
Telefon: +49 6313654432 📞
Fax: +49 6313651628 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 104-207890
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 051-094084
ABl. S-Ausgabe: 104

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Bei erfolgreichem Verlauf und Bewilligung durch die verantwortlichen Ratsgremien der Stadt Kaiserslautern kann der Vertrag um bis zu drei weitere Jahre verlängert werden und endet mit Ablauf des Schuljahres 2020/2021 (1.8.2017 bis 31.7.2021).

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Gewichtung des Preises: 50 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-21 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.Kaiserslautern.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde Trier (ADD)
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 52290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 65194940 📞
E-Mail: poststelle@add.rlp.de 📧
Fax: +49 6519494170 📠
Internetadresse: www.add.rlp.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 104-207890 (2017-05-29)